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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #101  
Alt 29.07.2008, 16:15
Benutzerbild von Edwin
Edwin Edwin ist offline
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Zitat:
Zitat von Fallschirm Beitrag anzeigen
1. Der "Yugoschein" gilt natürlich
Ich nehme an, dass Du das anders meinst - aber der Yugoschein, also welche die vor dem Balkankrieg ausgestellt wurden haben keine Gültigkeit mehr!

L.G.

Edwin
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  #102  
Alt 29.07.2008, 16:18
Benutzerbild von wolf b.
wolf b. wolf b. ist offline
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Zitat:
Zitat von Fallschirm Beitrag anzeigen
Das stimmt nicht!

2. Engländer haben überhaupt keinen "Führerschein"
Das stimmt auch nicht!
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  #103  
Alt 29.07.2008, 17:04
Fallschirm Fallschirm ist offline
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Zitat:
Zitat von Edwin Beitrag anzeigen
Ich nehme an, dass Du das anders meinst - aber der Yugoschein, also welche die vor dem Balkankrieg ausgestellt wurden haben keine Gültigkeit mehr!

L.G.

Edwin

Richtig, natürlich der nach dem Krieg ausgestellter auch "Kaffeeschein" genannt. Aber auch der "Alte", vor dem Krieg ausgestellter echter Yugo kann reaktiviert werden. Wer`s vergessen hat, dem wird auch nicht gleich der Kopf abgerissen!

Gruss Ernst
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  #104  
Alt 29.07.2008, 21:20
Benutzerbild von sommer
sommer sommer ist offline
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muß auch nochmal mitreden
also hr-patent und versicherung, bei vertragsabschluß wird nach den führerscheinen gefragt,und wenn die versicherung den hr-schein akzeptiert, besteht auch versicherungsschutz, wenn nicht würden sie die versicherungskarte für die adria gar nicht erst zuschicken

nun nochmal zum thema -welcher ist besser-
auch ein d-schein nützt dir nix wenn du dich in den gewässern auskennst
man muß sich so und so informieren,untiefen,ankergründe und winde
also da sind wir wieder bei der erfahrung

also erlaubt sind beide modele, es ist jedem dann selbst überlassen für welchen er sich entscheidet

gruß sommer
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  #105  
Alt 29.07.2008, 21:31
thball thball ist offline
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Zitat:
Zitat von herbert Beitrag anzeigen
Ich habe thball ausbildungsunterlagen zu überprüfungszwecke geliehen,
gab nur einen Kritikpunkt und ich denke das er sicher einer ist der die Sache wirklich ernst nimmt
Hallo Herbert,

danke für Dein Kompliment! Aber ein Kritikpunkt klingt ein bißchen harmlos. Es waren schon ein paar Themen, doch zugegeben es gibt auch viele Übereinstimmungen.

Aber ich denke (auch dank Deiner Infos) schon, dass die theoretischen Grundlagen mit dem HR-Patent ausreichend sind um zu starten. Was mir nicht gefällt ist die mangelnde Praxis, wenn es diese noch geben würde wäre mit Sicherheit eine gute Basis für das Sammeln von Erfahrungen in eigener Verantwortung gelegt. Darum empfehle ich ein Skippertraining nach der theoretischen Ausbildung. Damit würden sich SBF See und HR- Patent dann doch nähern.

Aber ich denke es ist bei diesem Thema oft nicht das Problem der Inhalte der Patente sondern oft der Einstellung. Vielfach hat man das subjektive Gefühl wenn man Fragen zu dem HR-Patent liest, dass die Fragesteller möglichst ohne großen Aufwand und Fertigkeiten zu einem Patent kommen möchten. Am liebsten würde er es gerne kaufen und das stößt bei vielen negativ auch (ich schließe mich da durchaus ein).

Für viele gibt es wenig Alternativen (wie zum Beispiel in Österreich) und dann ist es auch nicht schlecht und sicherlich auch nicht verwerflich. Jeder der sich für den Wassersport interessiert und bereit ist sich damit zu beschäftigen und die Sache ernst nimmt wird mit jedem Patent der Welt sich entwickeln und ein guter Skipper werden.

Ich kann aus meiner Erfahrung nur jedem empfehlen nicht den einfachsten Weg zu suchen und sich intensiv mit der Materie zu beschäftigen. Es macht nicht nur Spaß sondern gibt einem ein deutliches mehr an Sicherheit bei der Ausübung unseres Hobbys! Ganz nach dem Motto: Der SBF See ist erst der Anfang!
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Tom

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  #106  
Alt 30.07.2008, 07:07
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Hallo Leute,
habe nun den besagten "Yugo" Schein meines Kumpels in Händen und es hat sich herausgestellt, daß dies vielleicht gar kein YUGO Schein ist .
Ich werde das Angebot von Edwin annehmen und Ihm eine Kopie per PN zusenden, um weitere Mutmaßungen auszuschliessen und dem Profi den Vorrang zu geben .
Es handelt sich dabei um einen kroatischen Schein, ausgestellt und abgestempelt in PULA am 06.10.1987, SOCIALISTIC REPUBLIC OF CROATIA, Boat Leaders licence of competency.
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... viele Grüße, Rainer .
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  #107  
Alt 30.07.2008, 07:24
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Kroatien war auch unter Yugozeiten das Ausstellungsland (Bundesland)
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Gruß
herbert

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  #108  
Alt 30.07.2008, 07:35
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Zitat:
Zitat von dietrira Beitrag anzeigen
Es handelt sich dabei um einen kroatischen Schein, ausgestellt und abgestempelt in PULA am 06.10.1987, SOCIALISTIC REPUBLIC OF CROATIA, Boat Leaders licence of competency.
Da haben wir beide ja praktisch zeitgleich und am gleichen Ort das Patent gemacht.
Ich habe meinen auch in Pula umschreiben lassen in das kroatische Patent - allerdings gab es damals noch nicht die differenzierung zwischen Kat. A - und Kat. B.
Wenn Du ihn jetzt noch umschreiben läßt, wirst Du ohne Zusatzprüfung lediglich das Kat. A Patent bekommen. Mein Sohn hat das letztes Jahr in Pula gemacht, allerdings aht er die Zusatzprüfung abgelegt und dann das Kat. B-Patent erhalten. Das ging völlig problemlos.
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Gruß Fred
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Bootfahren in Kroatien
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  #109  
Alt 30.07.2008, 07:50
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dietrira dietrira ist offline
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Zitat:
Zitat von F. Rink Beitrag anzeigen
- allerdings gab es damals noch nicht die differenzierung zwischen Kat. A - und Kat. B.
Wenn Du ihn jetzt noch umschreiben läßt, wirst Du ohne Zusatzprüfung lediglich das Kat. A Patent bekommen.
Hallo Fred,

das hört sich ja gut an, der Schein gehört übrigens meinem Freund und nicht mir. Aber aufgrund des gemeinsamen Urlaubes in 1 1/2 Wochen und der allgemeinen Führerscheinaufregung aufgrund meines Problemes ist er nun auch mit seinem alten Schein dahergekommen und hat mich gebeten zu klären ob dieser noch Gültigkeit hat...
Was ist den der Unterschied zwischen KAT A und KAT B im Groben - ich weiß, das steht bestimmt irgendwo im Forum, aber da wir gerade drüber schreiben....

Und muß man den Schein in Pula umschreiben lassen, oder macht das auch die Hafenbehörde in Zadar?

Danke !
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  #110  
Alt 30.07.2008, 08:15
herbert herbert ist offline
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Zitat:
Was ist den der Unterschied zwischen KAT A und KAT B im Groben - ich weiß, das steht bestimmt irgendwo im Forum, aber da wir gerade drüber schreiben....
A = bis >7M />20 PS / 6SM vor Küste kein Funk
B = bis 30 BRZ + Seefunk in Kroatien

Bei uns ist der Lernaufwand bei A und B gleich nur bei A entfällt der Funk
Der Preis ist bei A etwas niedriger.
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Gruß
herbert

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  #111  
Alt 30.07.2008, 15:17
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Zitat:
Zitat von herbert Beitrag anzeigen
Der HR Schein ist von den Kosten und Ablauf her gesehen für Österreicher sicher interessanter als für einen Deutschen.
Da wir in Österreich keinen SBF See haben, sondern einen FB2 vergleichbar mit SKS als Einstiegsschein Eine Prüfung dauert pro Schiff mit 6 AZUBIS in der Regel von 0900 bis 2300 so war es zumindest bei uns als Ausbildungsschiff für eine Ösi Bootsfahrschule.

Egal ob ich nachher ein 10 PS Boot oder eine 20m Yacht fahren möchte.
Wer nun in Kroatien ein Schiff chartern möchte hat schlechte Karten also ab und die Funklizenz erwerben.
Da ja die meisten keine Seemeilen vorweisen können müssen sie die bei einem Ausbildungstörn erfahren
Jetzt könnt ihr gleich nachrechen:
Anreise nach Kroatien/Italien (wo das Ausbildungsschiff eben liegt)
Anteilige Kosten des Törns/ Schiff/Treibstoff/ Bordkassa
Am Prüfungstag kommen 2 Prüfer aus Österreich an Bord deren kosten sind auch zu bezahlen und natürlich die Prüfung und Scheinkosten + €uros für die IC Karte.
Endlich darf ein Ösi mit seinem amtlichen Ösi Schein sein Schlauchboot wassern und das meist Kroatien

SO SCHAUTS FÜR DIE öSTERRREICHER AUS
Alles klar warum bei uns das HR Patent so gefragt ist !!!



Aber in den HR Schein Besitzer wird alles negative hinein interpretiert.
Ich muss auch meinen Senf dazugeben!:

Herbert hat recht! bei uns in Ösiland ist der Schein extrem teuer und aufwändig.
Vielleicht ein kleiner Tipp für die, die daran denken einen FB 2 - 4 zu machen: Theorie fertig machen - mit der fertigen Theorie brauchst du nur noch zum Prüfungstermin nach Rijeka fahren und dich "prüfen" lassen. HR-Patent abholen. Ausbildungsturn fahren und dann
s e l b s t mit dem HR-Patent ein Bötlein chartern. sich s e l b s t die Meilen bestätigen und Spass haben. spart einiges an Kosten, vor allem wenn man MSVÖ + ÖSV macht. Aber auf die Mindestanforderung beim FB 3 (Boot mindestens 7 met) aufpassen.
So wird man dann, nach der praktischen Prüfung, FB 3 Besitzer, hat den HR-Schein, ein deutsches GMDSS Zeugnis und wenn man dann noch, so wie ich nach Italien "auswandert", dann kann man noch das italienische "weltweite" Patent in 3 Wochenendkursen in Bologna (im Binnenland!!!!) mit einer 1/2 stündigen Kaffeefahrt vor Genova am 4. Wochenende bekommen. (Kostet übrigens nur ca 300 -EUR all in)

Für mich ist das gelebtes Europa und eine der grössten "Augenauswischereinen" ! ... und wir Ösi, als wohl grösste Seefahrernation in ganz Europa mit der längsten Küstenlinie sind halt päpstlicher als der Papst.

LG Peter
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  #112  
Alt 30.07.2008, 16:40
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Fred Fred ist offline
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Zitat:
Zitat von dietrira Beitrag anzeigen
Was ist den der Unterschied zwischen KAT A und KAT B im Groben - ich weiß, das steht bestimmt irgendwo im Forum, aber da wir gerade drüber schreiben....

Und muß man den Schein in Pula umschreiben lassen, oder macht das auch die Hafenbehörde in Zadar?

Danke !
Weitere interessante Infos findest Du in dem Link, den ich in meiner Signatur anbiete.

Umschreiben kannst Du normalerweise bei jedem Hafenkapitän lassen - die sind ja PC-mäßig miteinander vernetzt.
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Gruß Fred
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  #113  
Alt 31.07.2008, 10:48
stevolo stevolo ist offline
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genau - eben nur für Kroaten das Richtige und nicht für Deutsche!!!


Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Das ist ein international gültiger Führerschein ......











.......wenn ihn Kroaten machen.
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  #114  
Alt 31.07.2008, 10:53
stevolo stevolo ist offline
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Ich bezweifle, daß der aufwendige und qualitativ deutlich höherwertigere österreichische Führerschein international oder auch nur in Deutschland gilt, wenn er von einem Deutschen abgelegt wurde.

das hab ich damit auch nicht gemeint - für uns Deutsche ist eben Hamburg zuständig (das hab ich mal in einer Zeitschrift gelesen habe).
Wie das in Österreich aussieht, kann ich nicht sagen...

Aber Danke!
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Sea Ray
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  #115  
Alt 31.07.2008, 10:55
stevolo stevolo ist offline
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Zitat:
Zitat von F. Rink Beitrag anzeigen
Entschuldige - aber das ist kompletter Unsinn !

Wie verhält es sich denn?????? Wie gesagt, hab ich das so mal gehört - da ich es auch nicht sagen kann ob dies so richtig oder falsch ist, wollte ich ja entsprechend richtige Infos erhalten....
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Sea Ray
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  #116  
Alt 31.07.2008, 10:57
stevolo stevolo ist offline
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Zitat:
Zitat von Fallschirm Beitrag anzeigen
Das stimmt nicht!

1. Der "Yugoschein" gilt natürlich

2. Engländer haben überhaupt keinen "Führerschein"

3. Kommt es bei einem Seegericht (sofern es dazu kommt), zuerst auf die Tatsachendarstellung und Zeugen an.

Gruss Ernst

... ja aber welches Seegericht wäre denn dann Deiner Meinung nach zuständig - Kroatien oder Deutschland ????
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  #117  
Alt 31.07.2008, 11:00
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dieter dieter ist offline
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wass willst du immer mit dem Seegericht ? .... das ist m.W. nur zuständig wenn außerhalb der Hoheitsgewässer - auf dem offenen Meer etwas passiert....

wenn dir in HR was passiert, dann regelt das die kroatische Polizei, in Italien die ital. Polizei... usw.
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  #118  
Alt 31.07.2008, 11:49
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Zitat:
Zitat von dieter Beitrag anzeigen
wass willst du immer mit dem Seegericht ? .... das ist m.W. nur zuständig wenn außerhalb der Hoheitsgewässer - auf dem offenen Meer etwas passiert....

wenn dir in HR was passiert, dann regelt das die kroatische Polizei, in Italien die ital. Polizei... usw.
Hallo Dieter,

mit dem Seegericht kenne ich mich auch nicht aus!
Strafrechtlich ist natürlich i.d.R. das Land zuständig in dem die Sraftat oder Ordnungswidrigkeit begangen wurde (Ausnahmen gibt es insbesondere bei schweren Straftaten, die ein D im Ausland verübt).
Nur zivilrechtlich sieht die Sache ganz anders aus. Einen D, der Dir in HR (oder sonstwo) ins Boot rauscht mußt Du in D verklagen (Wohnsitz). Hatten mal so einen Fall wo ein Franzose in Italien einem Bekannten (D) von mir ins Boot gerauscht ist. Tolle Abwicklung sage ich Dir!
Aber wenn mir ein D in mein Boot rauscht, dann geht es auch an ein deutsches Gericht und was die dann prüfen (Sachverhalt, Eignung, Patent etc.) kann man sich vorstellen.
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  #119  
Alt 31.07.2008, 12:19
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ja... den musst du in D verklagen, aber nicht beim Seegericht...
und wo ist dann das Problem.... das Problem liegt höchstens an einer fehlenden Versicherung, oder einen ausländischen Versicherung....
aber in Kroatien.... ein Boot m u s s in HR versichert sein, und die Versicherung
ist ja für so einen Fall da...
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  #120  
Alt 31.07.2008, 12:49
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Zitat:
Zitat von alfoat Beitrag anzeigen
hallo rainer

auf alle fälle hätte ich auch ein küstenpatent aus kroatien das ich mir 1994 nach dem fühstück gekauft habe.

grüße alex

Angabe ist das halbe Leben!

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  #121  
Alt 31.07.2008, 13:46
herbert herbert ist offline
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Da siht man wieder was alles geschreiben wird um ein Patent nieder zu machen.
Ich kenne das ja auch von den Messen in tulln und nun auch in Wien.

Versicherung
Seegericht
Wasserpolizei
Kaffeepatent
in 3 Stunden ohne Prüfung
nach dem Frühstück
gilt nirgens, als ob nur Deutsche Boot fahren und in Foren schreiben

wenigstens hat die ganze schreiberei zumindest eines gebracht
es wird brav vermerkt für einen Deutschen

sucht euch doch das Patent aus Feuerland da kann wenigstens keiner wirklich antworten.
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Gruß
herbert

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  #122  
Alt 31.07.2008, 13:57
Fallschirm Fallschirm ist offline
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Zitat:
Zitat von Edwin Beitrag anzeigen
Danke Dieter für Deine Weiterempfehlung - Rainer und ich sind schon per PN in Kontakt!

Zu einigen Fragen möchte ich aber auch hier antworten!...............


Was die "internationale" Gültigkeit anbelangt - es gibt nach wie vor keine wirklich internationalen Abkommen in Sachen Sportbootführerscheine und somit kann man sich auch bei keinem Patent auf internationale Gültigkeit berufen! (auch nicht beim deutschen od. österr.) In der Praxis werden alle amtlichen Sportbootführerscheine von den Uferstaaten gegenseitig anerkannt und so auch der kroatische! L.G Edwin

PS: Achja nochwas - die Zeiten vom gerne zitierten "Kaffeepatent" sind in Kroatien mittlerweile auch schon eine Weile Geschichte!


Völlig richtig!

Damit ist in wenigen Worten alles gesagt, auch was den "Kaffee..." anlangt.

p.s.: Hübsche "Blonde" hatten es damals etwas leichter bez. Vergesslichkeit bei manchen Fachfragen, (Seekarten- und Motorprüfung). Letztlich waren die prüfenden Kapitäne im besten Mannesalter.

Dennoch konnte man (zumindest in Rieka) auch mit mehreren Kilo Kaffee bei der Vorzimmerdame abgegeben, ohne Wissen kein Patent bekommen.

Liebe Grüsse Ernst
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  #123  
Alt 31.07.2008, 13:59
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Fred Fred ist offline
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Zitat:
Zitat von stevolo Beitrag anzeigen
Wie verhält es sich denn?????? Wie gesagt, hab ich das so mal gehört - da ich es auch nicht sagen kann ob dies so richtig oder falsch ist, wollte ich ja entsprechend richtige Infos erhalten....
Das wurde tausendfach hier im Forum geschrieben - benutze einfach die Suchfunktion oder frage Deine eigene Versicherung !

Ich bin es leid, gebetsmühlenartig immer wieder völlig unsinnige, unfundierte Behauptungen zu widerlegen !
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Gruß Fred
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  #124  
Alt 31.07.2008, 14:03
Fallschirm Fallschirm ist offline
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Das stimmt auch nicht!
Muss Dir leider wiedersprechen - es stimmt!
LG Ernst
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  #125  
Alt 31.07.2008, 14:19
herbert herbert ist offline
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Jahrelang würde den Österreichern eingeredet und natürlich als amtlich hingestellt das ein Ösi ein Ösi Patent haben MUß und das es international wäre. selbstverständlich haben es alle so weitererzählt obwohl es nicht stimmt
Bis man draufgekommen ist das es erst mit dem IC international wird aber wenn es keine Internationalen Patente gibt wie kann die Plastik karte jetzt daraus eines machen


Wäre nicht ganz abwegig wenn die Deutschen auch noch drauf kommen das hinter dem ganzen nur die Verbände sitzen und alles ganz anders ist nur wenn 1.000, user es so schreiben kann es natürlich auch als amtlich gelten obwohl die hälfte sich eh nicht auskennt
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Gruß
herbert

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