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  #21  
Alt 29.09.2003, 10:37
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Kielschwein Kielschwein ist offline
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Hallo zusammen,

besonders schön fand ich den folgenden Satz aus den Agentur-Meldungen, den ich gestern jede halbe Stunde in den Nachrichten (SWR) hörte:

Über die Ursache des Schiffsunglücks sei noch nichts bekannt, sagte der Sprecher. Unklar war zunächst auch, ob der extreme Niedrigwasserstand des Rheins zu dem Unglück beigetragen hat."

Ich werde die Ermittlungen sehr aufmerksam verfolgen. Unter Umständen bestätigt sich nämlich, was ich seit Jahren vermute, bislang aber nicht beweisen konnte:

Es gibt einen ursächlichen Zusammenhang zwischen geringer Wassertiefe und dem Auflaufen von Schiffen!
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  #22  
Alt 29.09.2003, 10:40
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Ich habe gelesen, dass Schiff soll mit einer Geschwindigkeit von 15 km/h aufgelaufen sein.

Um sich das mit den Geschwindigkeiten mal vorstellen zu können:

Bei Crahtest mit Autos hat man festgestellt, dass Leute sich bei 30 km/h üblicherweise nicht mehr am Armaturenbrett abstützen können. Dann nützt nur noch der Gurt.

Hier also stehend oder sitzend und nichtahnender Weise kann schon was passieren.

ALSO:

1) WANN WURDE ALARM AUSGELÖST ?

2) HÄTTE ES WENIGER VERLETZTE BEI FRÜHEREM ALARM GEGEBEN ?

3) TEILSCHULD DES KAPITÄNS IN BEZUG AUF DIE VERLETZTEN ?
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Gruß, Thomas
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  #23  
Alt 29.09.2003, 10:49
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Zitat:
Zitat von Kielschwein
...Über die Ursache des Schiffsunglücks sei noch nichts bekannt, sagte der Sprecher. Unklar war zunächst auch, ob der extreme Niedrigwasserstand des Rheins zu dem Unglück beigetragen hat."
...
Scheinbar wird ja auch gegen den Kapitän wegen (grober?)Fahrlässigkeit ermittelt. Er als Schiffsführer ist ja für die Leute und das Fahrzeug verantwortlich.

Nach Aussage des WSA gibt es keine Fahreinschränkungen bei Niedrigwasser (nur Hochwasser). Das WSA gibt ja den täglichen Pegel bekannt. Haben die eine Haftung, wenn die Tiefe mal nicht stimmt und der Kapitän beweisen kann, dass er in der Fahrrinne manövrierunfähig wurde?

Wie sieht es mit der Fahrgesellschaft aus. Stand der Kapitän ähnlich wie die LKW-Fahrer unter Job-Druck und fuhr deshalb die bei diesem Wasserstand riskante Strecke.

Vielleicht mal eine Umfrage wert. Wer hat Eurer Meinung nach Teil.-/-schuld ?

a) Kapitän
b) Gesellschaft
c) WSA
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Gruß, Thomas
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  #24  
Alt 29.09.2003, 10:50
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charlyvoss charlyvoss ist offline
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Standard Re: Länge von Schub-/Schleppverbänden auf dem Rhein

Zitat:
Zitat von KWO
Zitat:
Zitat von charlyvoss
ich hatte vom Schleppverband gesprochen. Der der mir begegnet ist bestand aus Schlepper, ca.80-100 Meter Schleppleine, Berufer, ca.80-100 Meter Schleppleine, Berufer, ca.20-40 Meter Schleppleine, Sportboot.
Selbst 400 mtr. lange Schleppverbände wirst Du dort an der Stelle nicht antreffen. Erstens weil keine "echten" Schleppverbände mehr gibt. An der Stelle ist es allerding möglich, daß man dort geschleppte Schubverbände (Vorspann) in der Bergfahrt zwischen St. Goar und Bingen antrifft. Selbst da sind Längen von 400 mtr. unmöglich. Rechnen wir mal: Schubschiff max. 186,50, Schleppleine max. 100 mtr. (in dem Bereich eher unwahrscheinlich, real 50-75 mtr.), Schlepper max. 25 mtr. ("Pilot", der größte Schlepper da in dem Bereich). Macht bei mir zusammen ca. 270 mtr..

Es dreht sich hier nicht um Erbsenzählerei von mir. Ich möchte nur klarstellen, daß dort keine Verbände von 400 mtr. länge anzutreffen sind.

Mit freundlichem Gruß

Klaus-Werner Olderdissen
ich möchte mich nicht mit Dir streiten, obwohl ich in meinem Beruf gelernt habe Entfernungen abzuschätzen. Ich kann Dir aber zusichern, daß ich bei der Vorbeifahrt an dem von mir beschriebenen Schleppverband nicht mit dem Zollstock nachgemessen habe. Und ein Schubschiff/Verband war immer noch nicht dabei.
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Charly
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  #25  
Alt 29.09.2003, 10:55
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KaiB KaiB ist offline
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Zitat:
Zitat von MarkusB
Zitat:
Zitat von markus252
Wie kam es denn überhaupt zu den ganzen Verletzten? Ich kann mir das nicht vorstellen, vor allem die Schwerverletzten - ein paar verstauchte Knöchel hätte ich ja noch verstanden. Standen die alle an der Reling und sind über Bord gegangen, als das Ding auf den Felsen lief? Haben die sich die Finger gequetscht?
Das hat mich auch erschreckt. Gut, wenn man unvorbereitet dumm hinfällt kann schon was passieren, aber vielleicht hat die Presse ja auch etwas übertrieben.

Gruß Markus
Ich denke wenn ein Schiff mit auf üble Situationen nicht vorbereiteten Passagieren unterwegs ist, passiert viel, was man sich als etwas Erfahrener kaum vorstellen kann. Das sind doch meist Ausflügler, die kaum Zeit oder Möglichkeit haben sich auf eine ungewohnte Umgebung und deren eigene Gesetze einzustellen, abgesehen vom Teils hohen Alter solcher Gäste.
Ich bin mal mit der Roland von Bremen bei Sturm von Helgoland gekommen. Die Leute sind dabei reihenweise verletzt worden, indem sie quer übers Deck und gegen die Schotts geschlagen sind. Sie konnten einfach weder die Gefahren noch die Bewegungen des Schiffes einschätzen.
Man kann das natürlich mit der Rheinschiffahrt nicht vergleichen, dennoch kann ich mir vorstellen, das eben durch die Unkenntnis und bei dem Ausflügler auch noch die Überraschung ihren Teil zum Unglück beigetragen haben. Wer schon mal wie ich von einem Förderband oder einer Rolltreppe gestolpert ist, kann bestimmt nachfühlen, wie wenig Geschwindigkeit nötig ist, um einen aus dem Gleichgewicht zu bringen.
Kai
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  #26  
Alt 29.09.2003, 10:57
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Seekreuzer Seekreuzer ist offline
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Zitat:
Zitat von Fidi
Noch eine Frage an die Moderatoren/Administrator:
Habe heute morgen gesehen, dass dieser Thread geschlossen war. Ist der extra wieder geöffnet worden, damit KWO noch posten kann?
Nein, Uwe.
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  #27  
Alt 29.09.2003, 10:59
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Standard Leichtverletzte / Schwerverletzte

Durch das Schiffsunglück an der Loreley und die Berichterstattung dazu stellt sich für mich die Frage, was sind "Schwerverletzte", was sind "Leichtverletzte" und wo ist da die Grenze? Gibt es da irgendwelche Begriffsbestimmungen dazu?

Mit freundlichem Gruß

Klaus-Werner Olderdissen
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  #28  
Alt 29.09.2003, 11:13
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Standard Was wäre wenn?

Zitat:
Zitat von boatman
ALSO:

1) WANN WURDE ALARM AUSGELÖST ?

2) HÄTTE ES WENIGER VERLETZTE BEI FRÜHEREM ALARM GEGEBEN ?

3) TEILSCHULD DES KAPITÄNS IN BEZUG AUF DIE VERLETZTEN ?
Auf alle diese Fragen zu antworten hieße zu spekulieren. Es wird dort mit Sicherheit eine Verhandlung vor einem Rheinschifffahrtsgericht geben. Die letzte Frage ist am leichtesten zu beantworten. Vorausgesetzt er war selbst der Rudergänger, oder es war da ein Rudergänger ohne Patent und nicht ein Steuermann mit Patent am Ruder, dann wird man ihn da höchstwahrscheinlich auch an die Hammelbeine packen. Ansonsten den Steuermann mit Patent.

Mit freundlichem Gruß

Klaus-Werner Olderdissen
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  #29  
Alt 29.09.2003, 11:14
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Ich hatte mal einen kleinen Moped-Unfall mit einer Gehirnerschütterung und einem kleinen Stacheldrahtstachel in der Wange und in der Zeitung stand auch "Schwerverletzter"...
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  #30  
Alt 29.09.2003, 11:19
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Standard Re: Leichtverletzte / Schwerverletzte

Zitat:
Zitat von KWO
Durch das Schiffsunglück an der Loreley und die Berichterstattung dazu stellt sich für mich die Frage, was sind "Schwerverletzte", was sind "Leichtverletzte" und wo ist da die Grenze? Gibt es da irgendwelche Begriffsbestimmungen dazu?

Mit freundlichem Gruß

Klaus-Werner Olderdissen
Hallo Klaus,

aus einem meiner früheren Berufsleben (Redakteur) erinnere ich mich, dass die Polizei von "Schwerverletzten" sprach, wenn die Opfer ins Krankenhaus mussten (auch wenn es nur zur Sicherheit/Beobachtung oder so war). "Leicht verletzt" waren nur die, die den Ort des Geschehens aus eigener Kraft verlassen konnten.

Ich weiß natürlich nicht, ob das überall so gehandhabt wird.
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  #31  
Alt 29.09.2003, 11:32
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Hallo,

von Schwerverletzten spricht man (Rettungsdienst) dann, wenn vitale Funktionen bedroht sind oder wenn zu befürchten ist, dass Vitalfunktionen bedroht werden, wenn diese Personen in absehbarer Zeit keine Hilfe bekommen. Dies ist z.B. Bewustlosigkeit, Schock, starke Blutungen, Kreislaufversagen, Knochenbrüche usw.

Leichtverletzte bedürfen nicht unbedingt ärztlicher Hilfe.
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Charly
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  #32  
Alt 29.09.2003, 11:33
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Standard Re: Was wäre wenn?

Zitat:
Zitat von KWO
... Es wird dort mit Sicherheit eine Verhandlung vor einem Rheinschifffahrtsgericht geben. ...
Wie kann man denn da mal auf dem laufenden bleiben ohne sich auf die Tagespresse verlassen zu müssen.

Gerade das Thema Verletzt - "Schwer"-Verletzt ist ja schon schwierig.

Mich interessiert die rechtliche Seite schon, da z. B. die Luftffahrt eine besondere "Würdigung" bekommt und Piloten als verantwortliche Luftfahrzeugführer immer sehr "wichtig" ( ) sind, das Fahren von Booten und Schiffen aber irgendwie nur belächelt wird und irgend so ein Depp was machen darf/muss.

Vielleicht bekommen die Auffgaben der Crew durch solche Vorkommnisse ja auch ein wenig mehr Beachtung.
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Gruß, Thomas
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  #33  
Alt 29.09.2003, 11:35
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Standard Re: Länge von Schub-/Schleppverbänden auf dem Rhein

Zitat:
Zitat von charlyvoss
ich möchte mich nicht mit Dir streiten, obwohl ich in meinem Beruf gelernt habe Entfernungen abzuschätzen. Ich kann Dir aber zusichern, daß ich bei der Vorbeifahrt an dem von mir beschriebenen Schleppverband nicht mit dem Zollstock nachgemessen habe. Und ein Schubschiff/Verband war immer noch nicht dabei.
Da brauchen wir uns auch gar nicht drum streiten und das will ich letztlich auch gar nicht. Laut den §§ wo es um die zulässigen Längen geht (§ 11.01, § 11.02 und § 11.05 der RheinSchPolVO) sind Längen von Fahrzeugen und/oder von Verbänden von 400 mtr. (mit oder ohne Zollstock gemessen ) unzulässig und somit nicht möglich. Schau Dir mal die Strecke Loreley-Oberwesel an. Dann solltest Du schon selbst drauf kommen, daß das nicht sein kann. Entweder am Betteck/Kammereck oder am Tauberwerth wäre da die Reise "schlagartig" zu Ende.

Mit freundlichem Gruß

Klaus-Werner Olderdissen
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  #34  
Alt 29.09.2003, 11:43
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Standard Re: Leichtverletzte / Schwerverletzte

Zitat:
Zitat von Kielschwein
Hallo Klaus,

aus einem meiner früheren Berufsleben (Redakteur) erinnere ich mich, dass die Polizei von "Schwerverletzten" sprach, wenn die Opfer ins Krankenhaus mussten (auch wenn es nur zur Sicherheit/Beobachtung oder so war). "Leicht verletzt" waren nur die, die den Ort des Geschehens aus eigener Kraft verlassen konnten.

Ich weiß natürlich nicht, ob das überall so gehandhabt wird.
Danke für Deine Antwort, aber "charlyvoss" seine Antwort hat mich da mehr überzeugt. Die Definition des Rettungsdienstes scheint mir wirklickkeitsnäher als die der Polizei zu sein.

Mit freundlichem Gruß

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  #35  
Alt 29.09.2003, 11:52
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Standard Verhandlungen vor Rheinschifffahrtsgerichten

Zitat:
Zitat von boatman
Wie kann man denn da mal auf dem laufenden bleiben ohne sich auf die Tagespresse verlassen zu müssen.
In den berufsständischen Printmedien wird immer über solche Sachen berichtet. Hervor zu heben ist dabei die Zeitschrift "Binnenschifffahrt" (http://www.zeitschrift-binnenschifffahrt.de/).

Mit freundlichem Gruß

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  #36  
Alt 29.09.2003, 11:54
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Standard Re: Leichtverletzte / Schwerverletzte

Zitat:
Zitat von KWO
...Danke für Deine Antwort, aber "charlyvoss" seine Antwort hat mich da mehr überzeugt. Die Definition des Rettungsdienstes scheint mir wirklickkeitsnäher als die der Polizei zu sein.

Mit freundlichem Gruß

Klaus-Werner Olderdissen
Das mag schon sein. Sehe ich auch so. Aber der Rettungsdienst hat meines Wissens nach keine Pressestelle für Unfallnachrichten.

Das obliegt der Polizei und die sind nun mal keine Fachleute im Rettungswesen. Da aber nur die Polizei was sagen darf/kann, wirds halt ungenau!
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Gruß, Thomas
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  #37  
Alt 29.09.2003, 11:55
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Standard Re: Länge von Schub-/Schleppverbänden auf dem Rhein

Zitat:
Zitat von KWO
Zitat:
Zitat von charlyvoss
ich möchte mich nicht mit Dir streiten, obwohl ich in meinem Beruf gelernt habe Entfernungen abzuschätzen. Ich kann Dir aber zusichern, daß ich bei der Vorbeifahrt an dem von mir beschriebenen Schleppverband nicht mit dem Zollstock nachgemessen habe. Und ein Schubschiff/Verband war immer noch nicht dabei.
Da brauchen wir uns auch gar nicht drum streiten und das will ich letztlich auch gar nicht. Laut den §§ wo es um die zulässigen Längen geht (§ 11.01, § 11.02 und § 11.05 der RheinSchPolVO) sind Längen von Fahrzeugen und/oder von Verbänden von 400 mtr. (mit oder ohne Zollstock gemessen ) unzulässig und somit nicht möglich. Schau Dir mal die Strecke Loreley-Oberwesel an. Dann solltest Du schon selbst drauf kommen, daß das nicht sein kann. Entweder am Betteck/Kammereck oder am Tauberwerth wäre da die Reise "schlagartig" zu Ende.

Mit freundlichem Gruß



Klaus-Werner Olderdissen


Hallo KWO,

dies ist der von Dir angeführte § 11.01. Nur dieser bezieht sich auf die allgemeinen Fahrzeuglängen.

KAPITEL 11
H Ö C H S T A B M E S S U N G E N D E R F A H R Z E U G E ,
S C H U B V E R B Ä N D E U N D
S O N S T I G E R F A H R Z E U G Z U S A M M E N S T E L L U N G E N
§ 11.011
Höchstabmessungen der Fahrzeuge
1. Ein Fahrzeug darf die Höchstlänge von 135 m nicht überschreiten. In der Talfahrt zwischen Lorch
(km 540,20) und St. Goar (km 556,00) bei Wasserständen unter 0,85 m und über 4,60 m (Marke I)
am Pegel Kaub darf es jedoch die Höchstlänge von 110 m nicht überschreiten.
2. Die von den für den jeweiligen Stromabschnitt zwischen Basel und Mannheim zuständigen
Behörden erteilten und am 30. September 2001 gültigen Sondererlaubnisse für Fahrzeuge über
110 m bis 135 m Länge bleiben mit den aus Sicherheitsgründen erteilten notwendigen Auflagen auf
dem jeweiligen Stromabschnitt weiterhin gültig.
3. Die für den Stromabschnitt zwischen Lorch (km 540,20) und St. Goar (km 556,00) zuständige
Behörde kann bei Wasserständen unter 0,85 m und über 4,60 m (Marke I) am Pegel Kaub
Fahrzeugen mit einer Länge über 110 m für die Talfahrt eine Sondererlaubnis erteilen. Sie legt
dabei die aus Sicherheitsgründen notwendigen Auflagen fest.
4. Ein Fahrzeug mit einer Länge über 110 m darf nur fahren, wenn es die Anforderungen des § 4.06
Nr. 1 erfüllt.
5. Die Breite eines Fahrzeuges darf 22,80 m und für den Stromabschnitt zwischen Pannerden
(km 867,46) und Lekkanal (km 949,40) 17,70 m nicht überschreiten, sofern nicht die für den
jeweiligen Stromabschnitt zuständige Behörde eine Sondererlaubnis für die Fahrt erteilt hat.


hierin finde ich nichts was meinen Angaben widersprechen würde.

In den anderen §§ wird wiederum nur der Schubverband angeführt.:


Höchstabmessungen der Fahrzeuge, Schubverbände
und sonstiger Fahrzeugzusammenstellungen
11.01 Höchstabmessungen der Fahrzeuge .................................................. ....................... 75
11.02 Höchstabmessungen der Schubverbände .................................................. ............... 76
11.03 Höchstabmessungen der Schubverbände unter
bestimmten Voraussetzungen .................................................. ................................. 78
11.04 Höchstabmessungen der Schubverbände an der
Kreuzung des Lek mit dem Amsterdam-Rhein-Kanal ............................................. 78a
11.05 Höchstabmessungen sonstiger Fahrzeugzusammenstellungen


Auch im § 11.05 sind für "nicht starr verbundene Fahrzeuge" keine Längen vorgeschrieben.

Und nochmals: Mir ist der von mir beschriebene Schleppverband begegnet, nach meiner Schätzung ca. 400m lang.

Und nun ist gut.
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Charly
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  #38  
Alt 29.09.2003, 12:15
Fidi
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Zitat von Seekreuzer
Zitat:
Zitat von Fidi
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Habe heute morgen gesehen, dass dieser Thread geschlossen war. Ist der extra wieder geöffnet worden, damit KWO noch posten kann?
Nein, Uwe.
Zur Kenntnissnahme:

Mein Vorname ist Friedrich!

Uwe ist ein Freund und Wassersportkollege, von dessem Computer ich mich ab und an einmal melde, der mich auch auf dieses Forum aufmerksam gemacht hat. - Also keine voreiligen Schlüsse ziehen, wenn an einem Tage einmal zwei Nicks von einer IP gepostet haben.

Fidi
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  #39  
Alt 29.09.2003, 12:19
Benutzerbild von Seekreuzer
Seekreuzer Seekreuzer ist offline
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Zitat von Fidi
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Zitat von Seekreuzer
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Zitat von Fidi
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Ja, ja, is' recht...
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  #40  
Alt 29.09.2003, 12:28
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Cooky-Crew Cooky-Crew ist offline
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Zitat:
Zitat von Fidi
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UWE sind hier mehrere vertreten, Markus oder Friedrich gebt doch dann bitte den Nick an, nicht das hier was falsch läuft
Gruß
UWE
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dass er tun kann, was er will,
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