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Alt 27.10.2005, 10:19
Benutzerbild von blaue-elise
blaue-elise blaue-elise ist offline
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Hallo Rheinsegler, hallo Micha,

stimmt. Die Frage, auf die sich Eure Postings beziehen, ist zwar vom September 2003, aber ich finde es auch richtig und wichtig, hier mal grundsätzlich darauf einzugehen, da das ein häufiges Verständnisproblem bei vielen ist.
Obwohl ich nach genauem lesen des Ursprungsbeitrags hier nicht glaube, dass es sich tatsächlich um ein technisches Problem gehandelt hat.

Trotzdem grundsätzlich:

Auch ohne Versicherung ist man für Schäden, die man nicht selbst (fahrlässig oder vorsätzlich) verursacht hat, nicht haftbar zu machen. Schäden, entstanden durch rein technische Ausfälle sind nicht schuldhaft verursacht, solange einem nicht mangelhafte Wartung nachgewiesen werden kann (BGB §823)
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/__823.html

Auch wenn es ärgerlich ist:
Eine Haftpflichtversicherung deckt ebenfalls nur Schäden auf Grundlage der gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen.

Noch schlimmer ist es bei den eigenen kleinen Kindern (Deliktunfähigkeit).
Wenn man z.B. sein 5-jähriges Kind an der Hand hat und das Kind hat in der anderen Hand einen Stein und zerkratzt damit Nachbars Auto, bleibt in diesem Fall laut Rechtsprechnung der Nachbar auf seinem Schaden sitzen, weil das Elternteil seine Aufsichtspflicht nicht verletzt hat (keine Schuld, da es niemand erwarten kann, dass man seinem Kind den ganzen Tag die Hände auf den Rücken hält) und das Kind selbst ist noch nicht deliktfähig (für sein Handeln nicht verantwortlich).

Wie man nach so einem Schaden die "gute Nachbarschaft" aufrechterhalten soll, wird allerdings nirgendwo erwähnt.

Für Kinder lässt sich dieser Umstand in der Privaten Haftpflichtversicherung bei einigen Versicherern einschließen.
Der Schadenersatz bei schuldloser Entstehung eine Sachschadens durch technisches Versagen allerdings in der Bootshaftpflicht nicht.

Gruß
Norman
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