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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 14.08.2003, 11:16
Esmeralda Esmeralda ist offline
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Standard Wer kennt sich mit Waffen aus?

Also irgendwie gibt es ja ein neues Waffengesetz und nun weiß ich nicht, ob ich meine uralte Schreckschußpistole(?) anmelden muß oder nicht. Stadtamt sagt nein, hat aber keine Listen mit Waffennamen oder so. Ein Waffenhändler sagt ja, ich brauch den kleinen Waffenschein, der nächste Waffenhändler sagt nein, die ist zu alt und muß in den Müll. Im Netz finde ich auch nichts

Weiß jemand wo und wie ich das rauskriegen kann ohne mit der Waffe zum Stadtamt marschieren zu müssen (das ist nämlich30 km weit wech....)

Anneke
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  #2  
Alt 14.08.2003, 11:33
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Hallo Anneke,
deine Schreckschusspistole muß ein"PTB" Zeichen haben. Ist meistens irgendwo eingraviert. Dann holst du dir auf dem nächsten Polizeirevier einen Antrag für den "kleinen Waffenschein", füllst ihn aus und schickst ihn weg. (Voraussatztung 18 Jahre alt, keine Vorstrafe) Nach ein paar Tagen wird dich ein Polizeibeamter anrufen und fragen wozu du den brauchst. "Signalwaffe - Boot - alles Klar!"
Dann dauert es sechs Wochen und du bekommst den kleinen Waffenschei zugeschickt mit einer Zahlkarte über 50 Euro.
Dieser kleine Waffenschein berechtigt Dich dann zum führen einer PTB zugelassenen Waffe.
Die Waffe selber wird nicht registiert - alles Klar ?
Grüße
Heinz
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  #3  
Alt 14.08.2003, 12:19
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boatman boatman ist offline
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Richtig, der kleine Waffenschein regelt das Führen dieser Waffen.

Du brauchst den Schein nicht auf deinem eigenen Grund und Boden. Dazu würde ich auch das Boot zählen (ist meine Interpretation ohne Gewähr).

Das führen in der Öffentlichkeit ist auch eingeschränkt. M. E. nach nicht z. B. auf Volksfesten, öffentlichen Versammlungen, ...

Auch wenn Du das Ding ohne kl. Waffenschein nur zu Hause hast, mußt Du es trotzdem sachgerecht aufbewahren. Ein verschließbarer Stahlschrank nach definnierter Norm.

Persönliche Note:

1. Ich halte das für Abzocke, wen will man denn damit kriegen? Die Bösen, die sowieso nicht anmelden und sich einen Dreck drum scheren, oder den braven Bürger/in die zum legalisieren 50 EUR hinblättern müssen?

2. Es gibt Leute die kaufen sich eine Schreckschusswaffe zum Selbstschutz auf eigenem Grund und Boden (zu Hause). Wenn jetzt nachts der Einbrecher kommt, muss man dann diesen höflich bitten kurz mal zu warten, damit man die ordentlich verschlossene Waffe holen kann?
__________________
Gruß, Thomas
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  #4  
Alt 14.08.2003, 12:25
jfalkenstein jfalkenstein ist offline
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Also, ich habe mir eine waffenscheinfreie Wasserpistole für 99 Cent bei Kloppenburg gegen die vielen Spinnen an Bord gekauft. Selbst, wenn man für eine Spinne den ganzen Inhalt verspritzt, kann man die nicht verjagen. Laß die Finger von den Waffen, nimm Badeschlappen!
__________________
Gruß und ade
Jürgen

http://www.seekreuzer.net/mb/sommerwind/sommerwind.jpg
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  #5  
Alt 14.08.2003, 12:58
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Sonnensegler Sonnensegler ist offline
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Zitat:
Zitat von jfalkenstein
[... ]Selbst, wenn man für eine Spinne den ganzen Inhalt verspritzt, kann man die nicht verjagen. Laß die Finger von den Waffen, nimm Badeschlappen!
naja da mußt Du vielleicht etwas mehr in Qualität und Füllung investieren ... mit ner etwas größeren Spritze und ggf. eisgekühltem Wasser suchen selbst "größere Menschen" unter lautstark geäußerten, hochfrequenten Lauten das Weite ... (oder die extreme Nähe - dann sollte die Spritze aber auch schon leer sein )

Wie das mit Signalwaffen ist ...
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  #6  
Alt 14.08.2003, 13:46
Smutje Smutje ist offline
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@Anneke
einen Antrag zum Führen von Schreckschuß und Signalwaffen findest Du hier:

http://www.berlinonline.de/imperia/m...stab314/68.pdf

ansonsten wurde hier schon das meiste gesagt! Wichtig ist der PTB-Stempel auf der Waffe!!


Mit der Novellierung des Waffengesetzes zum 01.04.2003 ist das Führen (die Ausübung der tatsächlichen Gewalt über diese Gegenstände außerhalb des eigenen befriedeten Besitztums, der Wohnung oder der Geschäftsräume) dieser Waffen nunmehr von einer Erlaubnis abhängig gemacht worden. Diese Erlaubnis wird in Form des so genannten Kleinen Waffenscheins von der zuständigen Waffenbehörde erteilt.


Führen: Bedeutet eine Waffe zum Zwecke der Selbstverteidigung, geladen und zugriffsbereit mit sich tragen. Das Führen, darf man nicht mit dem Transport verwechseln. Transportiert werden Waffen in einem geschlossenen Koffer, getrennt von der Munition. Transportiren darf jeder, auch ohne irgendwelche Scheine. aber Vorsicht! Die Waffe in der rechten Hosentasche und das Magazin in der linken, gilt nicht als transportieren. der Trick ist schon alt und geht bei keinem Richter mehr durch. das selbe gilt auch für die Waffe im Handschuhfach und die Munition in der Tasche oder ähnlich.


Nach § 2 Abs. 2 des Waffengesetzes in Verbindung mit der Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 zum Waffengesetz ist für die Erteilung des Kleinen Waffenscheins kein Sachkunde -, Bedürfnis- und Haftpflichtversicherungsnachweis im Sinne von § 4 Abs. 1 Nr. 3 - 5 des Waffengesetzes notwendig. Von der zuständigen Behörde ist lediglich die waffenrechtliche Zuverlässigkeit und die persönliche Eignung zu prüfen. Der Kleine Waffenschein wird unbefristet ausgestellt.

Die Einführung des Kleinen Waffenscheines erfolgte auf Grund des Umstandes, dass Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen häufig zur Begehung von Straftaten, insbesondere von Raubüberfällen, mitgeführt wurden.

Das Schießen mit den genannten Waffen ist nur in Notwehrsituationen bzw. mit einer behördlichen Erlaubnis gestattet.

Für die Erteilung des Kleinen Waffenscheins werden Verwaltungsgebühren in Höhe von 50,00 € erhoben.

Das Führen der genannten Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen ohne den Kleinen Waffenschein ist eine Straftat nach § 52 Abs. 3 Nr. 2 a WaffG und kann mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden.

Der Kleine Waffenschein berechtigt nicht, Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen bei Versammlungen im Sinne des Versammlungsgesetzes und bei öffentlichen Veranstaltungen im Sinne von § 42 des Waffengesetzes zu führen.
__________________
Smutje
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  #7  
Alt 14.08.2003, 14:37
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Grigio Grigio ist offline
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Servus,
und wenn die Schreckschußpistole kein PTB Zeichen hat ist es eine
sog. verbotene Waffe,d.h., ein Waffenschein hilft dann auch nicht, sondern nur noch der Gang zur Polizei und dort entsorgen lassen.
Die Übergangsfrist endet Ende dieses Monats.
__________________
Ciao
Hans Peter


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  #8  
Alt 14.08.2003, 15:28
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achim achim ist offline
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Hallo Ihr.....
und wieder hab ich was gelernt hier im Forum!

auf die Idee etwas verbotenes zu tun, wenn ich eine Schreckschußpistole
besitze, wäre ich nun wirklich nicht gekommen.

was waren das noch für schöne Zeiten,
wo es für jedermann erlaubt war Kleinkaliber Gewehre bzw.
Pistolen zu besitzen..... aber naja....

und in andere Europäischen Ländern, darf ein jeder ein Schrotgewehr
besitzen, bzw. kann diese im Supermarkt kaufen......

bald kommt sicher auch der Waffenschein für Wasserpistolen.......
Gruß achim
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  #9  
Alt 14.08.2003, 16:00
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boatman boatman ist offline
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Zitat:
Zitat von achim
...auf die Idee etwas verbotenes zu tun, wenn ich eine Schreckschußpistole besitze, wäre ich nun wirklich nicht gekommen. ...
Der Besitz ist nicht strafbar. Du kannst Dir doch den kleinen Waffenschein holen. Ist -du als ordentlicher Bürger vorrausgesetzt- nur eine Formalität, die mit 50 EUR die Kassen füllen soll.
__________________
Gruß, Thomas
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  #10  
Alt 14.08.2003, 17:55
Esmeralda Esmeralda ist offline
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Danke alle,

also dieses PTB Zeichen kann ich nicht finden

Der eine Waffenhändler sagte mir, daß sie dafür wohl auch schon zu alt ist, die Nachfolgemodelle (baugleich) sollen das PTB-Zeichen haben Diese könne ich angeblich nur noch entsorgen lassen.

Seh ich gar nicht ein, die war bestimmt mal teuer !!!! Und wenn die baugleichen Modelle das Zeichen haben???? Und zuhause rumliegen darf sie ja......

Anneke
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  #11  
Alt 14.08.2003, 18:33
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Servus Anneke,
was für ein Fabrikat/Typ ist denn diese Donnerbüchse, die Dir so sehr ans Herz gewachsen ist??
Evtl. vielleicht kannst Du dafür nachträglich ein PTB Zeichen bekommen
__________________
Ciao
Hans Peter


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  #12  
Alt 14.08.2003, 21:22
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ralfschmidt ralfschmidt ist offline
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Hallo Anneke,
die älteste Schreckschuß-Gas-Pistole mit Prüfzeichen, die ich habe ist über 25 Jahre alt, entweder deine ist noch älter oder du hast sie im Ausland gekauft, dann ist sie auch nicht zugelassen, ich würde sie entsorgen (versenken), wenn du mal damit erwischt wirst bist du dran, das währe mir die Sache nicht wert.

Ralf Schmidt
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  #13  
Alt 14.08.2003, 21:54
Esmeralda Esmeralda ist offline
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Hallo Ralf,

ich hab sie geschenkt bekommen...... so ungefähr 1989, 1990 war das und da war sie auch schon nicht neu........
bloß wenn mir das Stadtamt nicht mal konkret sagen kann ob ich darf oder nicht..... irgendwo muß es doch Listen geben für diese Knarren!

Anneke
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  #14  
Alt 14.08.2003, 22:38
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Hallo Anneke,
wenn die Knarre das PTB Prüfzeichen nicht hat, ist sie auch nicht zugelassen, gehst du damit zur Polizei um Infos zubekommen, nehmen sie dir die Knarre weg, bedrohst du mal jemand damit oder fühlt sich mal jemand von dir damit bedroht, in Notwehr oder nicht, nehmen sie dir die Knarre weg und du bekommst eine Anzeige usw., allso ich meine laß sie lieber verschwinden bevor du damit in Schwierigkeiten kommst.

Ralf Schmidt
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  #15  
Alt 18.08.2003, 14:22
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Hallo Anneke!

Also ich denke das dieses Ding eigentlich unnötig ist!

Wenn du einen Signalgeber kaufst ist das bestimmt weit billiger als der "kleine Waffenschein"-bei uns gibts das sowieso nicht, wir habens leichter.
Für sonstiges kannst du den Mäusetöter ja nicht verwenden. Denke das ein Pfefferspray mehr abschreckt.

Also ich würd das abgeben.

Grüße Andi
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Wer sein Leben so einrichtet, dass er niemals auf die Schnauze fällt, der kann nur auf dem Bauch kriechen.
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  #16  
Alt 08.09.2003, 21:07
Wolf
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Und wie schaut das mit einer Harpune aus?
Braucht man dafür auch den kleinen oder sogar den normalen Waffenschein?
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  #17  
Alt 08.09.2003, 21:17
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Aber nein Wolf- Wasser und Fische tuns auch!

Grüße Andi
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