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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #26  
Alt 08.06.2008, 19:59
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Fest eingebaute Maschine heißt Innenborder, AB also nicht betroffen!??

Bernd.
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  #27  
Alt 08.06.2008, 22:14
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Zitat:
Zitat von Fun_Sailor Beitrag anzeigen
Nein, nicht unbedingt. Die Bilge ist der tiefste Punkt im Boot (bspw. unter den Bodenbrettern in der Kajüte). Wenn man aber z.B. das durch einen Brecher oder zu starke Bootskrängung übergekommene Seewasser im Cockpit oben (mangels Lenzrohre) mit einer Pütz oder sonstwie schnellstmöglich wieder außenbords befördern muss, dann ist das kein Bilgenwasser.
Ist aber das, was sich in einem klassischen Holzboot beim Segeln so ansammelt, Bilgenwasser nach Din 08/15 und darf nicht mehr gelenzt werden? Bei einem alten, "klassischen" Holzboot ist ja die Plicht selbstlenzend - alles läuft ganz ohne Nachhilfe in die Bilge ab. Meine ist leingeölt...
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  #28  
Alt 09.06.2008, 06:37
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Zitat:
Zitat von boneman Beitrag anzeigen
... Allerdings sind die betroffenen Gewässer so murkelig, dass ich wahrscheinlich nie in den Geltungsbereich von der Verordnung komme. Ich glaube, ich kannte in der Liste nur einen Fluß .

Gruß

Andreas
Schwielochsee und Ruppiner See , um nur zwei zu nennen, murkelig

Gruß Lutz
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  #29  
Alt 09.06.2008, 06:43
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Zitat:
Zitat von huebi Beitrag anzeigen
Wenn ich mein Boot lenze, komme ich irgendwann zum Bilgenwasser, oder?
Not kennt kein Gebot.
Und wenn der Kahn absäuft ist noch mehr Öl und Kraftstoff im Teich als das bischen im Bilgenwasser.

Gruß Lutz
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  #30  
Alt 09.06.2008, 08:21
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Schwielochsee und Ruppiner See , um nur zwei zu nennen, murkelig

Gruß Lutz
Ok, ich korrigiere :

99% der genannten Gewässer sind murkelig
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  #31  
Alt 09.06.2008, 09:16
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Na gut 99%, hab's aber nicht nachgerechnet

Gruß Lutz
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  #32  
Alt 10.06.2008, 00:16
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Zitat:
Zitat von katibert Beitrag anzeigen

20 Euronen für ein verdecktes Kennzeichen dürfte durch den VBKatBinSee nicht gedeckt sein. Ich hätte mir die Stelle im o.a. Katalog zeigen lassen und die Dienstnummer verlangt für eine Beschwerde oder Anzeige nach § 344 StGB
Gruss

Einen kleinen Beamten bei seinen Vorgesetzten denunzieren, (Dienstaufsichtsbeschwerde) der auch nur seine Arbeit macht, wenn auch in meinen Augen schlecht, ( mann hätte auch eine mündliche Verwarnung aussprechen können) ist nicht mein Stiel. Für 10 € soll ich mich darüber aufregen, das der kleine Beamte seine Arbeit nicht mit dem Dienstbuch bei seinem Vorgesetzten nachweisen kann, sondern nur über Quittungen ?


Manchmal geb ich für eine gute Dienstleistung mehr Trinkgeld



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Gruß Klaus



Eigentlich bin ich ganz anders,
ich komme nur nicht dazu.
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  #33  
Alt 11.06.2008, 20:01
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Zitat:
Zitat von Kuddel Beitrag anzeigen
Schreibe eine Mail oder ruf bei der WaSchPo an, dann weißt Du es genau. Bei Antwort durch Mail hast Du es schriftlich. Vergiß uns nicht, wir wollen nicht dumm sterben...
So, mail ist seit gestern 'raus. Mal sehen, wann die WaschPo oder eine andere offizielle Stelle antwortet...

Fun_Sailor
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  #34  
Alt 29.08.2008, 09:56
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Tach zusammen,
ich habe jetzt nicht alles gelesen aber zur Ausrüstung habe ich folgendes gefunden. Ich gehe davon aus, das dies dann auch Vorschrift ist.

http://www1.polizei-nrw.de/wassersch...trolle%201.pdf

André der nach diesem Vordruck der Polizei sein Sportboot ausgerüstet hat
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  #35  
Alt 29.08.2008, 10:07
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Zitat:
Zitat von glastron01 Beitrag anzeigen
Ich gehe davon aus, das dies dann auch Vorschrift ist.
Im Leben nicht
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  #36  
Alt 29.08.2008, 11:08
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Zitat:
Zitat von boneman Beitrag anzeigen
Im Leben nicht

OK, dann wiederlege es doch bitte. Ich denke aber man macht nichts verkehrt wenn man das Sportboot so ausrüstet oder?? Ansonsten weiß ich nur was es kostet wenn eben einige Sachen nicht an Bord sind - BVKatBin-See
hier, ein Auszug, alles andere steht ja schon verlinkt weiter oben in der LSchiffV beschrieben.

André
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  #37  
Alt 29.08.2008, 12:29
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Ist doch schön, wenn Du Dein Boot maximal ausrüstest.

Was ich aber überhaupt nicht haben kann, ist der vorauseilende Gehorsam.
Wir sind hier bei der Ausrüstungspflicht auf brandenburgischen Landesgewässern und versuchst uns hier ein PDF aus NRW als Vorschrift unter die Kutte zu wuchten. Gleichzeitig weist Du dann darauf hin, dass Du weißt, wie die Bußgeldvorschriften auf See sind ?

Abgesehen davon fällt es mir natürlich schwer, Dir zu beweisen, dass eine beliebige Liste ohne Sachbezug nicht gilt. Glücklicherweise werden Gesetze & Verordnungen immer noch so angelegt, dass man etwas nachlesen kann.


Diese Liste

Zitat:
Feuerlöscher
Rettungswesten/ ohnmachtsicher
Rettungsringe/ Rettungsball
Verbandskasten/Bordapotheke
Anker / Leine - Kette
Festmacher
Wurfleine
Bootshaken
Stechpaddel
Werkzeug
Kraftstofftank / Reservekraftstoff
Fender
Handlampe (Taschenlampe)
Fernglas
Verkehrsvorschrift
Rote Flagge / rotes Licht
Geeignetes Schallgerät
mag für den Freund und Helfer (in NRW) im Rahmen ihrer Aufkleberverteilaktion eine Arbeitsunterlage sein, aber ganz sicher bekommt niemand auf einem Sportboot unter Segeln ein Bußgeld, weil es keinen Reservekraftstoff hat. Und genauso sicher ist es, dass ein Stechpaddel auf einem Stahverdränger Bullshit ist.

anarchistische Grüße

Andreas
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  #38  
Alt 29.08.2008, 14:11
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Nun Andreas,

ich habe es erwähnt, das dies sicher ein Anhalt ist und kein Gesetz(Zitat:"Ich gehe davon aus, das dies dann auch Vorschrift ist"). Zumindest ist es bei der Polizei dann so(eben, Arbeitsunterlage). Wenn DU nicht alles reinlegen magst ist das doch deine Entscheidung und das anderer Bootseigner. Die Liste bezieht sich wie ich sie verstehe auf allg. Boote/Sportboote(für mich bis 12m). Ich habe auch keine Gasanlage an Bord und nu?? Wir sollten auf dem Boden bleiben, mir ist auch klar das ein Stahlverdränger sicherlich kein Stechpaddel hat.

Bußgeldvorschift auf See
BVKatBin-See - Buß- und Verwarnungsgeldkatalog Binnen- und Seeschifffahrtsstraßen
Wenn man alles auf die Goldwaage legt hier im Forum...naja dann...
MEine Enstellung ist eben Voraussschauend ich denke damit bin ich bisher gut gefahren wenn du das anders siehst, kein Problem.

André

vielleicht hilft es ja jemanden
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  #39  
Alt 29.08.2008, 14:19
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Zitat:
Zitat von glastron01 Beitrag anzeigen
Bußgeldvorschift auf See
BVKatBin-See - Buß- und Verwarnungsgeldkatalog Binnen- und Seeschifffahrtsstraßen
Das stimmt ja, aber Du hast nur einen Teil aus See hier gepostet. Nämlich "32.10000 Verordnung zu den Internationalen Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See". Deswegen heißt das PDF auch KVR und nicht Bin

Ich habe auch kein Problem damit, dass Du so vorausschauend bist.
Ich verwehre mich nur gegen den Eindruck, den Du mit dem Posten solcher Listen erweckst.

Aber ist jetzt ja alles geklärt

Andreas
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  #40  
Alt 29.08.2008, 14:20
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Nachtrag

ich habe gerade mit der Wasserschutzpolizei in Mirow telefoniert(Mecklenburg Vorpommern).

Aussage: Es gibt generell keine Ausrüstungspflicht bei Sportbooten, es ist meine freie Entscheidung was ich mitnehme um mich zu retten oder mein Boot zu löschen. Dies gilt für alle Bundeswasserstraßen, sprich auch für BRandenburg, so die Aussage.


sportliche Grüße, ich fahre jetzt aufs Wasser

André
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  #41  
Alt 29.08.2008, 14:21
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Standard mail Antwort vom Innenministerium Brb

Zitat:
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So, mail ist seit gestern 'raus. Mal sehen, wann die WaschPo oder eine andere offizielle Stelle antwortet...
Fun_Sailor

Endlich (nach 5 Wochen Bearbeitungszeit) ist folgende Antwort vom Innenministerium gekommen:
Zitat:
Sehr geehrter Herr xxxxxx,
leider kann ich anhand unserer Aktenlage nicht eindeutig erkennen, ob Sie in Bezug auf Ihre o.g. Anfrage bereits eine Antwort erhalten haben. Aus diesem Grund heute dazu folgende Ausführungen:

Für alle Bundeswasserstraßen in Deutschland (also auch in BB) ist die Ausrüstngspflicht in der Binnenschifffahrtsstraßenverordnung (BinSchStrO)geregelt. Für die schiffbaren Landeswasserstraßen in BB sind die Vorschriften für die Ausrüstung in der Landesschifffahrtverordnung (LSchiffVO) geregelt. Beide gesetzlichen Vorschriften können über das Internet eingesehen werden.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir als Behörde des öffentlichen Dienstes keine Rechtsberatung durchführen.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag (yyyy)
Alles klar ??!

Gruß Fun_Sailor
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