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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 09.05.2008, 20:43
mobomike mobomike ist offline
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Standard Ist das noch Normal.!!

Eigentlich sollte man sich über einen Supermarkt in der Nähe freuen.
Aber gleich drei.

Vor 3. Jahren machte in unserer Strasse ein kleines Autohaus Insolvenz.
Die Rathegeber IMO aus Alzey (Plusmärkte.u.s.w) kaufte das Gelände von der Bank.

JETZT erst kommt ein Schreiben von dem Bauordnungsamt(8.05.2008) das sich die Nachbarn schriflich zu dem Bauvorhaben wegen Einwände bis.16.05.08 äußern sollen.
Falls bis zum 16.5.08 keine Einwände vorliegen gehen Sie davon aus,dass Sie mit dem geplanten Bauvorhaben einverstanden sind.

Bis dahin habe ich ja noch nicht mal einen Rechtsanwalt.
Die Pläne darf ich nach telefonischer Anmeldung auch noch ansehen.
Was sind das nur für Fristen?

Dabei habe ich noch Glück.
Über unsere Strasse soll NUR der Lieferverkehr laufen..

Unser Bekannter bekommt im Abstand von 3m seines Grundstückes die Klimaanlagen des einen Supermarktes aufgestellt.
Genau in Richtung Wohn/Schlafzimmer.

Wie soll man in den genannten Fristen was ändern??

Kennt sich jemand mit sowas aus.???

mfg.
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  #2  
Alt 09.05.2008, 20:48
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45meilen 45meilen ist offline
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Bin weder RA noch Sachverständiger aber wohnt Ihr in einem Wohngebiet oder in einem Wohn-Gewerbemischgebiet

Ich glaube das das nicht unwichtig ist

Sonst kann ich nur noch zum besten geben das man m.W. nach in einem Eilverfahren einen Baustop beantragen kann. Dafür muß natürlich der Hintergrung ( u.a. siehe oben ) ergründet werden.
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Gruß 45meilen

In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative
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  #3  
Alt 09.05.2008, 20:55
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In einen Wohn-Gewerbemischgebiet.
Es kann ja ein Supermarkt hin.
ABER 3. Stück.
Betroffen sind ca. 6.direkte Nachbarn und die Anlieger der Zufahrtstrasse für die Anlieferung.

Ich kann mir nicht vorstellen das Fristen von ca. 1.Woche ausreichen um vernünftige Einwende gegen das Vorhaben zu Verfassen.
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  #4  
Alt 09.05.2008, 20:58
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Wir haben hier RA im Forum die Dir da deutlich intelligentere Kommentare zu geben können als ich aber so ein Anwalt kann auch schnell arbeiten wenns sein muß ( man solls nicht glauben ) also Dienstag mal anrufen
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Gruß 45meilen

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  #5  
Alt 09.05.2008, 21:12
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Bin auch kein RA, aber ich denke, Du solltest erst mal termingerecht Widerspruch einlegen mit dem Hinweis, daß Du die Begründung für den Widerspruch nach Prüfung der Unterlagen blablabla nachreichen wirst.

Dann hast Du Zeit, einen RA einzuschalten und den Kram zu prüfen. Ggfs kannst Du Deinen Widerspruch auch wider zurückziehen.


Stephan
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  #6  
Alt 09.05.2008, 21:24
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Das werde ich auch am Dienstag tun.
Leider muss man ja auch noch arbeiten.
Meine Nachbarin hat schon bei dem Sachbearbeiter angerufen und wollte Informationen über die Märkte haben.
Kommentar des Bauordnungsamtes.: Konkurrenz belebt das Geschäft.
Ausserdem könnte Sie ja für 7.- Eur/Std. dort arbeiten.
Bis jetzt hat sich noch kein Markt in userem Ortsteil gehalten.
Alle 2 km sind schon verschiedene Supermärkte.
mfg.
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  #7  
Alt 09.05.2008, 22:32
Esmeralda Esmeralda ist offline
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Das mit der kurzen Frist kann ich mir nicht vorstellen. Da muß doch schon eine öffentliche Auslegung stattgefunden haben? Oder es war unter den "Amtlichen Bekanntmachungen" ? So klammheimlich, daß es mal wieder niemand gelesen hat und die mit der kurzen Frist (durch Feiertage und Ferien ja noch fieser) jetzt erreichen wollen, daß möglichst keine Einsprüche kommen? Vielleicht hat aber auch nur jemand "gepennt". Eigentlich dauern solche Fristen, jedenfalls bei neuen Bauvorhaben in der Größenordnung, vier Wochen. Kann aber ja in anderen Bundesländern anders sein.

Es ist ja kein Neubauvorhaben und der Bebauungsplan wird auch nicht geändert, die Nutzung ändert sich nur, oder werden da größere Umbauten gemacht? Gab es sonst vielleicht einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan? Vermutlich Gwerbeklasse 3, oder? Wenn da vorher ein Autohaus war, ist Supermarkt ja schon eine Verbesserung .

Ich würde auch den Gemeinderat oder wie das bei Euch heißt einschalten oder da zumindestens mal nachfragen. Und die Opposition anstacheln! . Öffentlichkeit herstellen (gegen die Fristen....), sich mit den anderen Betroffenen, die ja anscheinend auch in anderen Straßen wohnen, zusammentun und gegen diese zu kurzen Fristen protestieren.

Gegen den Supermarkt könnt Ihr vermutlich nichts machen, aber Auflagen erwirken und vor allem Fristverlängerung rausholen.

Anneke
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  #8  
Alt 12.05.2008, 08:44
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Mal salopp ausgedrückt:

Wenn Du in einem Mischgebiet wohnst, musst Du auch mit gewerblicher Ansiedlung und deren Folgen rechnen.

Einerseits wollen wir in Deutschland den Aufschwung und seine Folgen, zum anderen aber die Maßnahmen nicht mit tragen.

Erinnert mich so ein bisschen an die Öko's, die grünen Strom ganz toll finden, aber eine Bio-Gas-Anlage oder einen Windpark nicht in ihrem Dorf dulden....
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Gruß Karsten

"Wenn die Klugen ewig nachgeben, gewinnen irgendwann die Dummen."
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Alt 12.05.2008, 10:01
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Zitat:
Erinnert mich so ein bisschen an die Öko's, die grünen Strom ganz toll finden, aber eine Bio-Gas-Anlage oder einen Windpark nicht in ihrem Dorf dulden....
Tausendfacher Dank, leider nur einmal anklickbar !

Besonders arg wird es ja wohl für den, der die Klimaanlage ins Schlafzimmer bekommt - aber ist so etwas überhaupt statthaft ?? Hätte ich (als Elektrotyp) so ein Ding vor der Nase, bräuchte der Laden nach jedem Wochenende 'ne neue Tiefkühlladung...
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Mit freundlichem Gruß,
Thorsten
Sapere aude !
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  #10  
Alt 12.05.2008, 10:16
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Zitat:
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Besonders arg wird es ja wohl für den, der die Klimaanlage ins Schlafzimmer bekommt - aber ist so etwas überhaupt statthaft ?? Hätte ich (als Elektrotyp) so ein Ding vor der Nase, bräuchte der Laden nach jedem Wochenende 'ne neue Tiefkühlladung...

Richtig - gewusst wo und die Servicefirma kann gar nicht so oft kommen, wie sie gebraucht wird..
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Gruß Karsten

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