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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 23.02.2010, 11:43
JohnB JohnB ist offline
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Standard GEZ und Boot ohne Kajüte

Muß man ein Radio bei der GEZ anmelden, wenn es in einem offenen Boot, das nicht zur Übernachtung geeignet ist, eingebaut ist?

Kajütboot werden wohl in Zweitwohnunganalogie wie Wohnwagen behandelt - aber offene Boote?

BTW: Mit geht es nicht darum, wie die GEZ etc zu bewerten ist. Hierzu gibt es ja bereits dicke Threads.
__________________
Beste Grüße

John
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  #2  
Alt 23.02.2010, 12:01
Benutzerbild von Timo S.
Timo S. Timo S. ist offline
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Standard

wenn du bereits irgendein radio oder neuartiges rundfunkgerät angemeldet hast reicht das meines wissens...
ob du allerdings nur für das boot was anmelden musst weiß ich leider auch nicht
__________________
wassersportlicher Gruß,

Timo

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  #3  
Alt 23.02.2010, 12:06
billi billi ist offline
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Standard

Theoretisch muss ein Radio oder Fernseher in einem Kajütboot angemeldet werden wie du Schreibst ist dies genauso zu handhaben wie eine Ferienwohnung.
Dem Kannst du entgehen wenn du diesen immer mit nach hause nimmst wenn du das Boot verlässt.

Wie es bei einem offenen Boot ohne Schlafmöglichkeit ist weiss ich nicht, aber ohne Schlafmöglichkeit denke ich nicht das es seperat angemeldet werden muss. Ich denke dies ist dann wie bei einem Zweitwagen dieser muss ja auch nicht seperat angemeldet werden.
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  #4  
Alt 23.02.2010, 12:09
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badmax badmax ist offline
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Standard

ein autoradio ist doch auch bei der normalen gez gebühr
mit drinn...
müsste doch beim boot das selbe sein.
__________________
schöne Grüße
Tommi


Ich fahr lieber mit dem Fahrrad zum Boot, als mit dem Auto zur Arbeit...

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  #5  
Alt 23.02.2010, 12:33
Emsländer Emsländer ist offline
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Muß man ein Radio bei der GEZ anmelden, wenn es in einem offenen Boot, das nicht zur Übernachtung geeignet ist, eingebaut ist?
Zitat:
Zitat von badmax Beitrag anzeigen
Ein Autoradio ist doch auch bei der normalen GEZ-Gebühr mit drin...

Sehe ich auch so, sonst müsste man ja bald zwischen "normales" Kfz und Cabrio unterscheiden.


Also, wenn Du (zu Hause) schon ein Gerät angemeldet hast...
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  #6  
Alt 23.02.2010, 12:33
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BARTMAN BARTMAN ist offline
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Boot kann sein wie Zweitwohnung. So sagt die GEZ.
Guckst Du hier:
http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=40742

Beim Auto guckst Du hier unter Punkt 5:
http://www.boote-forum.de/newreply.p...te=1&p=1628281

Nachtrag:

Das einfachste ist, man kauft sich ein "neuartiges" Empfangsgerät. Das ist z.B. ein Laptop mit Empfangsteil, fest eingebaut oder zum Anschluss an den USB Port. Es gibt ja Laptops mit schön großen Bildschirmen. Beim Empfangsteil richtet man sich nach den örtlichen Gegebenheiten. DVB-T ist schon mal ganz gut. Eine Sat Schüssel ans Boot wäre aber auch denkbar.

Und hier steht auch noch was zum Thema Yacht und Wohnwagen:
http://www.mmc-moelln.de/pageID_3102881.html
Wenn man Zuhause schon einen TV angemeldet hat, dann ist der Laptop als Zweitgerät gebührenfrei. Man sollte das Teil aber auch immer mit von Bord nehmen, wenn es heim geht. Wegen der Diebstahlsgefahr, versteht sich.
__________________
Beste Grüße Uwe






Geändert von BARTMAN (23.02.2010 um 12:52 Uhr)
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  #7  
Alt 23.02.2010, 12:44
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Antaris Antaris ist offline
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Moin,

da Boote nicht unter KFZ fallen, sind die GEZ-Gebühren wie
bei einer Zweitwohnung leider berechtigt,
dazu gab es mal 2007 ein Bericht in der Boote,
da sind Bootseigner (ich meine in Bayern, u.a. Bodensee)
mit GEZ Gebühren für ihr Boot angeschrieben worden,
dann wurde die Rechtslage geklärt, und siehe da,
Boote sind keine privaten Kraftfahrzeuge also anmeldpflichtig.
Im Gegensatz zum privaten PKW und privaten Wohnmobil,
diese sind mit der einmaligen Haushaltszahl. von GEZ-Gebühren
eingeschlossen.

http://www.boote-forum.de/showthread...ght=GEZ+Bayern
__________________
Gruß
Axel

wir sind anerkannte Führerschein-Ausbildungsstätte - Mitglied im DMYV
www.wyce.de
www.dmyv.de
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  #8  
Alt 23.02.2010, 12:57
Benutzerbild von dagmarg
dagmarg dagmarg ist offline
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Zitat:
Zitat von Antaris Beitrag anzeigen
Moin,

da Boote nicht unter KFZ fallen, sind die GEZ-Gebühren wie
bei einer Zweitwohnung leider berechtigt,
dazu gab es mal 2007 ein Bericht in der Boote,
da sind Bootseigner (ich meine in Bayern, u.a. Bodensee)
mit GEZ Gebühren für ihr Boot angeschrieben worden,
dann wurde die Rechtslage geklärt, und siehe da,
Boote sind keine privaten Kraftfahrzeuge also anmeldpflichtig.
Im Gegensatz zum privaten PKW und privaten Wohnmobil,
diese sind mit der einmaligen Haushaltszahl. von GEZ-Gebühren
eingeschlossen.

http://www.boote-forum.de/showthread...ght=GEZ+Bayern
Exakt...
Das hat auch nichts mit offenem Sportboot oder Kajüte zu tun....
Ein Cabrio ist auch nicht gebührenfrei im Gegensatz zu Limousine..
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  #9  
Alt 23.02.2010, 14:50
pininfarina pininfarina ist offline
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Zitat:
Boote sind keine privaten Kraftfahrzeuge also anmeldpflichtig.
Im Gegensatz zum privaten PKW und privaten Wohnmobil
Und wenn ich mein Boot nur auf dem Trailer als privaten Wohnwagen nutze - muss ich dann GEZ Gebühren zahlen?

Viele Grüße von,

Wolfgang
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  #10  
Alt 23.02.2010, 14:55
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Und wie ist das bei U-Booten.....
Müssen die GEZ oder GEMA zahlen..`???
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  #11  
Alt 23.02.2010, 15:05
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sailor0646 sailor0646 ist offline
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Die GEZ hat legal keine Chance an deine Adresse als Bootseigner zu kommen. Woher sollen die wissen, dass du ein Boot hast? Wenn die "Agenten" beim Boot auftauchen, dann brauchst du sie nicht auf das Boot lassen und keine Auskunft geben. Deinen Namen kennen sie auch nicht.

Wo ist das Problem?
__________________
Gruß, Alfred

Wenn alle ihren richtigen Vornamen in der Signatur stehen hätten, wäre das schön.
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  #12  
Alt 23.02.2010, 15:06
Peter. Peter. ist offline
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Zitat:
Zitat von dagmarg Beitrag anzeigen
Und wie ist das bei U-Booten.....
Müssen die GEZ oder GEMA zahlen..`???
nur wenn die Crew mitsingt !!
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  #13  
Alt 23.02.2010, 15:08
pininfarina pininfarina ist offline
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Zitat:
Deinen Namen kennen sie auch nicht.
Hallo Alfred,

ja das stimmt. Aber auf dem Boot befindet sich das Kennzeichen!

Viele Grüße von,

Wolfgang
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  #14  
Alt 23.02.2010, 15:11
pininfarina pininfarina ist offline
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Zitat:
nur wenn die Crew mitsingt !!
Ich glaube da liegt ein Schreibfehler vor?

Sollte wohl so lauten:

...nur wenn die Crew mit sinkt... (ist ja ein U-Boot!)

Viele Grüße von,

Wolfgang
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  #15  
Alt 23.02.2010, 15:32
mattiju mattiju ist offline
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Zitat:
Zitat von Antaris Beitrag anzeigen

da Boote nicht unter KFZ fallen...
wie, Boote sind keine Kfz... Bei meiner Rechtsschutz steht Kfz zu Lande und zu Wasser. Was sind denn dann Kfz zu Wasser?

Du meinst also Segelboote sind keine Kfz... Motorboote doch schon oder?
Also daraus folgt Segler müssen zahlen und Motorboot Fahrer nicht

Gruß
Matthias
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  #16  
Alt 23.02.2010, 15:32
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sailor0646 sailor0646 ist offline
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Zitat:
Zitat von pininfarina Beitrag anzeigen
Hallo Alfred,

ja das stimmt. Aber auf dem Boot befindet sich das Kennzeichen!

Viele Grüße von,

Wolfgang
Wer sich hinter dem Kennzeichen verbirgt weiß nur das WSA. Die sind der GEZ gegenüber nicht auskunftspflichtig. Die GEZ ist keine staatliche Behörde, sondern eine private Organisation! Die GEZ hat nur privatrechtliche Ansprüche auf die Gebühren.
__________________
Gruß, Alfred

Wenn alle ihren richtigen Vornamen in der Signatur stehen hätten, wäre das schön.
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  #17  
Alt 23.02.2010, 15:38
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von mattiju Beitrag anzeigen
wie, Boote sind keine Kfz... Bei meiner Rechtsschutz steht Kfz zu Lande und zu Wasser. Was sind denn dann Kfz zu Wasser?

Du meinst also Segelboote sind keine Kfz... Motorboote doch schon oder?
Also daraus folgt Segler müssen zahlen und Motorboot Fahrer nicht

Gruß
Matthias
logische argumentation. Also ich bin sofort bei einer Sammelklage gegen GEZ-Gebühren dabei.
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  #18  
Alt 23.02.2010, 15:51
Dresdenskipper Dresdenskipper ist offline
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Na hoffentlich liest hier keiner von der GEZ mit.
Nicht dass wir neue Einnahmequellen und Kontrollmöglichkeiten eröffnen.
Am besten man läßt die gar nicht in den hafen

Grüße ... Roland
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  #19  
Alt 23.02.2010, 16:34
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dagmarg dagmarg ist offline
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Zitat:
Zitat von Dresdenskipper Beitrag anzeigen
Na hoffentlich liest hier keiner von der GEZ mit.
Nicht dass wir neue Einnahmequellen und Kontrollmöglichkeiten eröffnen.
Am besten man läßt die gar nicht in den hafen

Grüße ... Roland
Erschießen am Hafeneingang soll wieder erlaubt sein hab ich gehört...
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  #20  
Alt 23.02.2010, 16:37
JohnB JohnB ist offline
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Vielen Dank für die vielen Antworten. Danach verstehe ich die Sache wie so.


Die GEZ-FAQ bzw der Rundfunkgebührenstaatsvertrag sagen folgendes:


1. Rundfunkteilnehmer ist, wer ein Rundfunkgerät zum Empfang bereithält. Für ein Kraftfahrzeug gilt derjenige als Rundfunkteilnehmer, auf den das Kraftfahrzeug zugelassen ist. (§ 1)

=> Ein Boot ist ein Kraftfahrzeug und Rundfunkteilnehmer ist der, auf den das Boot registriert ist.


2. Für einen Haushalt ist die Anmeldung von einem Radio und einem Fernsehgerät ausreichend. Weitere Rundfunkgeräte, die ... in ausschließlich privat genutzten Kraftfahrzeugen bereitgehalten werden, sind gebührenfrei. (§ 5 Abs. 1)

=> Ein privates Boot ist ein Kraftfahrzeug und sein Radio ist gebührenfrei.


3. Bei Rundfunkempfangsgeräten in mehreren Wohnungen ist für jede Wohnung eine Rundfunkgebühr zu entrichten.
(§ 5 Abs. 1 Nr. 1 2. Halbsatz)

=> Ein Boot, das bewohnbar ist, könnte als Wohnung (wie offensichtlich Wohnwagen, Gartenlauben etc) behandelt werden und fiele dann nicht unter die Gebührenfreiheit.


Ergebnis: Ein offenes Boot ist ein Kraftfahrzeug und sein Radio somit bei privater Bootsnutzung gebührenfrei.


Oder mache ich einen Denkfehler?
__________________
Beste Grüße

John
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  #21  
Alt 23.02.2010, 16:42
Benutzerbild von dagmarg
dagmarg dagmarg ist offline
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Vielen Dank für die vielen Antworten. Danach verstehe ich die Sache wie so.


Die GEZ-FAQ bzw der Rundfunkgebührenstaatsvertrag sagen folgendes:


1. Rundfunkteilnehmer ist, wer ein Rundfunkgerät zum Empfang bereithält. Für ein Kraftfahrzeug gilt derjenige als Rundfunkteilnehmer, auf den das Kraftfahrzeug zugelassen ist. (§ 1)

=> Ein Boot ist ein Kraftfahrzeug und Rundfunkteilnehmer ist der, auf den das Boot registriert ist.


2. Für einen Haushalt ist die Anmeldung von einem Radio und einem Fernsehgerät ausreichend. Weitere Rundfunkgeräte, die ... in ausschließlich privat genutzten Kraftfahrzeugen bereitgehalten werden, sind gebührenfrei. (§ 5 Abs. 1)

=> Ein privates Boot ist ein Kraftfahrzeug und sein Radio ist gebührenfrei.


3. Bei Rundfunkempfangsgeräten in mehreren Wohnungen ist für jede Wohnung eine Rundfunkgebühr zu entrichten.
(§ 5 Abs. 1 Nr. 1 2. Halbsatz)

=> Ein Boot, das bewohnbar ist, könnte als Wohnung (wie offensichtlich Wohnwagen, Gartenlauben etc) behandelt werden und fiele dann nicht unter die Gebührenfreiheit.


Ergebnis: Ein offenes Boot ist ein Kraftfahrzeug und sein Radio somit bei privater Bootsnutzung gebührenfrei.


Oder mache ich einen Denkfehler?
So würd ichs jetzt mal sehen...
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  #22  
Alt 23.02.2010, 16:50
JohnB JohnB ist offline
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Ergänzung:

Die GEZ-FAQ kann man wohl unterstellen, daß sie auf keinen Fall gebührenfreiheitsfreundlich abgefaßt ist.

Selbst die sagt zur Gebührenpflicht bei Zweitwohnungen:

Für Rundfunkgeräte in Zweit- oder Ferienwohnungen, Wochenendhäusern, Wohnwagen und stationär aufgestellten Wohnmobilen sind Gebühren zu zahlen.


Der Staatsvertrag stellt private Kraftfahrzeuge gebührenfrei. Deshalb kann bestenfalls bei einem stationär aufgestellten Wohnmobil (=Kraftfahrzeug), die Einstufung als "Wohnung" erfolgen.

Damit müßte jedes nicht stationär gehaltene, also nicht dauerhaft verankertes Kajütboot gebührenfrei sein, auch wenn man darauf übernachten kann.


__________________
Beste Grüße

John
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  #23  
Alt 24.02.2010, 06:50
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Bei mir stand letztes Jahr ein netter Herr im Auftrage der GEZ vor der Tür und wollte wissen, ob das angemeldete Radio und TV-Gerät noch aktuell ist, oder ob nicht noch mehr Geräte angemeldet werden müssten
Da ich ihn mit einem "ne, ist alles wie bisher" abgespeist habe, fragte der Herr doch tatsächlich, ob mein Arbeitgeber auch Radios hätte und diese auch angemeldet hätte. Soll er doch direkt mal nachfragen. Am besten jeden der 50.000 Mitarbeiter bei uns

Tja, das Boot stand während dieser Unterhaltung 3 Meter entfernt unterm Carport. Aber das hat den netten Herrn gar nicht interessiert. Vielleicht war ihm auch nicht bekannt, dass dort drin ein Radio hätte sein können
__________________
Viele Grüße
Uwe

---------------------------------------------------------
Du hast nur dies eine Leben.
Wenn's vorbei ist, ist's vorbei. (Die Ärzte)
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  #24  
Alt 24.02.2010, 08:03
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xtw xtw ist offline
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So witzig ist der Spruch mit den Gema-* garnicht...

Und gegen die anderen * findet sich vielleicht hier etwas...

* Die Worte wie zB Leute, Abzocker und Parasiten habe ich entfernt, um die Nerven der Moderatoren zu schonen... ist ja bald Ostern !
__________________
Mit freundlichem Gruß,
Thorsten
Sapere aude !
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  #25  
Alt 24.02.2010, 12:26
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dagmarg dagmarg ist offline
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Zitat:
Zitat von xtw Beitrag anzeigen
So witzig ist der Spruch mit den Gema-* garnicht...

Und gegen die anderen * findet sich vielleicht hier etwas...

* Die Worte wie zB Leute, Abzocker und Parasiten habe ich entfernt, um die Nerven der Moderatoren zu schonen... ist ja bald Ostern !
Das war mit bewusst, zwar als Gag aber nicht abwegig gemeint..

Na ja....man munkelt ja das der Laden eventuell abgeschafft werden soll und die Kommunen , bzw. das Land den Einzug der Gebühren wieder übernehmen soll....
Vieleicht wiehert dann der Amtsschimmel wieder etwas weniger..
Die Hoffnung stirbt bekanntlich zu letzt..
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