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  #1  
Alt 20.02.2008, 06:43
Kurtle Kurtle ist offline
Cadet
 
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Boot: reinell v 17 volvo b20
5 Danke in 3 Beiträgen
Standard Befangenheit in Ratingen

Ich möchte nochmal kurz auf unser ebay Urteil zurückkommen.

Wir hatten jetzt Berufung eingelegt und Wiedereinsetzung beantragt. Ein Aktenzeichen wurde auch vergeben. Nun rief der Richter des LG Düsseldorf gestern selbst an und teilte mit, dass die Berufung leider keinen Erfolg haben kann, weil zu spät eingelegt. Die Wiedereinsetzung ging hier auch nicht mehr. Es täte ihm leid, dass es so gelaufen ist. Wir hätten - man stelle sich das vor - ohne dass wir ein Urteil vorliegen gehabt hätten, Berufung einlegen müssen, um die Frist zu wahren. Das soll ein normaler Mensch verstehen.
Das Urteil erhielten wir erst 7 Monate nach Verkündungstermin trotz mehrfacher Nachfragen bei Gericht. Es ist wohl anzunehmen, dass hier ganz krumme Dinger am AG gedreht werden. Wieso sollte ein Richter ein Urteil so lange zurück halten - doch nur, um die Unwissenheit der Parteien auszunützen und damit sein Urteil nicht von der höheren Instanz geprüft werden kann. Da stellt sich doch mal wieder die Frage, was wir eigentlich für Richter und für ein Recht haben??? Jetzt bleibt uns noch die Dienstaufsichtsbeschwerde. Aber zu meinem Geld werde ich schon noch kommen.

Gruß aus Fellbach
Kurtle
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  #2  
Alt 20.02.2008, 06:51
Benutzerbild von ToDi
ToDi ToDi ist offline
Admiral
 
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Zitat:
Zitat von Kurtle Beitrag anzeigen
Wir hatten jetzt Berufung eingelegt und Wiedereinsetzung beantragt. Ein Aktenzeichen wurde auch vergeben. Nun rief der Richter des LG Düsseldorf gestern selbst an und teilte mit, dass die Berufung leider keinen Erfolg haben kann, weil zu spät eingelegt. Die Wiedereinsetzung ging hier auch nicht mehr. Es täte ihm leid, dass es so gelaufen ist. Wir hätten - man stelle sich das vor - ohne dass wir ein Urteil vorliegen gehabt hätten, Berufung einlegen müssen, um die Frist zu wahren. Das soll ein normaler Mensch verstehen.
Das Urteil erhielten wir erst 7 Monate nach Verkündungstermin trotz mehrfacher Nachfragen bei Gericht. Es ist wohl anzunehmen, dass hier ganz krumme Dinger am AG gedreht werden.
daist nichts krumm gelaufen, ihr hab eine Formalie nicht eingehalten:
Zitat:
§ 517 ZPO
Berufungsfrist Die Berufungsfrist beträgt einen Monat; sie ist eine Notfrist und beginnt mit der Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils, spätestens aber mit dem Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung.
http://dejure.org/gesetze/ZPO/517.html



das ist so ähnlich als ob du an deinem PKW neue Bremsen montieren wolltest, davon nichts verstehst, deswegen die Bremsen falsch einbaust und bei einem Unfall über den Bremsenhersteller schimpfst

Sorry, ist so
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Gruß Thomas
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  #3  
Alt 20.02.2008, 07:27
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Flybridge Flybridge ist offline
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Das ist eher ein Fall für die Anwaltshaftpflicht...
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


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