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  #1  
Alt 03.03.2008, 18:45
Benutzerbild von wsommer
wsommer wsommer ist offline
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Standard Sprechfunkzeugnis

Hallo zusammen,
ich habe noch ein altes " Beschränkt Gültiges Sprechfunkzeugnis für Ultrakurzwellen " aus Münster (OPD) aus dem Jahr 1989. Jetzt trage ich mich mit dem Gedanken, zusätzlich zu meinen Handys mit verschiedenen in-und ausländischen Netzen, ein kleines Marifon anzuschaffen (z.B. Navmann bei AWN z.Zt. 199 € incl. 30 m Kabel und Antenne) Weiß jemand, wie ich mein
Zeugnis auf den neuesten Stand bringen kann ?

Gruß Wolfgang
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  #2  
Alt 03.03.2008, 18:51
Benutzerbild von Hexe-Crew
Hexe-Crew Hexe-Crew ist offline
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Standard

Nabend,

in dem Du hier als erstes die Suchfunktion des Forums benutzt. Ich glaube, die Funkzeugnisse sind in den letzten Tag des öfteren Thema gewesen.
__________________
Grüsse Ulli
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  #3  
Alt 03.03.2008, 21:59
Benutzerbild von jannie
jannie jannie ist offline
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Moin,
leider sind die Zeiten zum Nachbessern der alten Zeugnisse vorbei! Für neue Geräte (Seefunk) brauchst Du auch ein neues Zeugnis, binnen sollte es mit dem "Alten" noch gehen.
gruesse
Hanse
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  #4  
Alt 03.03.2008, 22:05
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totto totto ist offline
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Lese gerade den Tröööt hier und
Heisst das etwas das mein
"Beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis für UKW"
von 1992 (auch Post Münster) nu nicht mehr gilt

gruss
totto
__________________
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  #5  
Alt 03.03.2008, 22:26
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Moin,
nee, das gilt schon noch! Aber nicht für GMDSS und damit DSC! Und das haben fast alle neueren Geräte.
gruesse
Hanse
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  #6  
Alt 04.03.2008, 10:10
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Hallo zusammen,

ich habe auch so ein Sprechfunkzeugnis von 2001. Mein Sohn hat vor kurzem den SBF Binnen gemacht und da war ich mit dabei. Bei dieser Gelegenheit habe ich den Prüfer gefragt, wie es sich mit der Gültigkeit dieses Zeugnisses verhält. Seine Aussage war klipp und klar, dass dieses Zeugnis für Binnen- und Seefunk weiterhin gültig ist. Du darfst im Seefunk nur das DSC nicht benutzen , aber es macht nichts aus, wenn das Funkgerät es drinnen hat. Wer wird aber im Notfall schon fragen, ob du diese Taste nun benutzt hast oder nicht.

Grüße
Ernst
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  #7  
Alt 04.03.2008, 10:31
Belem Belem ist offline
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Zitat:
Zitat von EHeuser Beitrag anzeigen
Seine Aussage war klipp und klar, dass dieses Zeugnis für Binnen- und Seefunk weiterhin gültig ist.
Das ist richtig: Alle früheren Funkzeugnisse behalten ihre Gültigkeit im ursprüng-
lichen Umfang. Insbesondere berechtigen alle alten Sprechfunkzeugnisse dazu,
am Binnenschifffahrtsfunk teilzunehmen.

Zitat:
Du darfst im Seefunk nur das DSC nicht benutzen , aber es macht nichts aus, wenn das Funkgerät es drinnen hat. Wer wird aber im Notfall schon fragen, ob du diese Taste nun benutzt hast oder nicht.
Das ist unzutreffend. Wer im Seefunk ein Funkgerät mit DSC bedienen will,
benötigt ein Betriebszeugnis, heutzutage also das LRC oder SRC. Das gilt
auch dann, wenn man selbst keine DSC-Funktionen aktiv benutzt.

Es gibt übrigens noch einige wenige zulassungsfähige UKW-Seefunkgeräte
ohne DSC, z.B. das ICOM M-401.

Belem
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  #8  
Alt 04.03.2008, 12:48
Benutzerbild von KaiB
KaiB KaiB ist offline
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http://www.nautik-funk-berlin.de/Fun...tzbereiche.htm

Ich glaube der Link schwirrt hier schon irgendwo herum, macht ja nix...dort sind sehr schön die "guten alten Zeiten (bis 2003)" und deren Funkzertifikate bzw. deren Einsatzmöglichkeiten sowie der Bestandsschutz aufgelistet.
__________________
Gruß
Kai
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