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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#26
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Zitat:
Das Lustige ist, der Vermieter darf nach verlorenem Zivilverfahren neben seinen eigenen Anwaltskosten auch noch die Anwaltskosten seines Mieters sowie die Prozeßkosten zahlen warum auch nicht |
#27
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Aber nicht der Anwalt entscheidet, sondern ein Richter.
Viele Grüße Volker |
#28
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Nur wenn in der Wohnung der besagte Wasserschaden ist, hab ich als Vermieter keine andere Möglichkeit die Tür aufzumachen um nachsehen zu können.
Ich muß doch schließlich größeren Schaden vermeiden
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Gruß Thomas _______________________ Echte Männer essen keinen Honig........ Echte Männer kauen Bienen...............
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#29
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Zitat:
Falls der richtige Weg gegangen wird, (also Klage durch Rechtsanwalt des Vermieters) kann sich die Gegenseite nicht durch die PKH einen Anwalt leisten, den der Vermieter im ungünstigsten Fall (schließlich gibt es auch sehr sehr merkwürdige Amtsgerichtsentscheidungen) auch noch zahlen müsste. Viele Grüße Volker |
#30
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Sonst darf keiner in die Wohnung rein - selbst ein Anwalt nicht. "?" Die Schlösser der Wohnung dürfen vom Mieter ohne Einverständnis des Vermieters ausgetauscht werden. Ein heimliches eindringen in die Wohnung ohne Gewalt ist kaum mehr möglich. Kalli |
#31
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Nur nach diese, im dargestellte Lage entscheidet doch dann der Richter? Und es wäre doch eine schlechter Unternehmer, wenn er seine Lage nicht richtig auslegen könnte...
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
#32
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Viele Grüße Volker
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#33
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...ohne nerven zu wollen, nur fürs VerständnisAber in diesem Zeitfenster bis zur Klärung kann ich nichts machen. Ergreift der Mieter als erstes, die anwaltliche Initiative, bin ich doch sogar im teuren Zugzwang. ( z.B. bringt er fiktive Zeugen, für einen angeblichen gerügten Mietmangel) Und die Taler rieseln dahin...
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Jörg von der (ex)Freibeuter ...
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#34
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Deine Ausgangsbasis ist schon falsch. Nicht der Vermieter klagt auf Räumung, sondern der Mieter auf Wiedereinräumung des Besitzes (Wohnung). Und das Verfahren gewinnt der Mieter. Und dafür kriegt er mit Sicherheit PKH, glaubs mir einfach Und auch Mieter, die mehrere Mieten nicht gezahlt haben, kriegen für die Räumungsklage PKH, die brauchen nur zu behaupten, sie hätten berechtigt die Miete um 100 % gekürzt. PS: ich schreib zu langsam, Jörg ist mir immer knapp voraus
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#35
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Kann auch klappen, wenn die Polizei mitspielt. Hab e ich in 1 FAll mal erfolgreich gemacht. Da war zusätzlich Interesse der Polizei, weil der Mieter einschlägig vorbestradft war (Drogen)
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#36
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Und Deine Ansicht entspricht nicht der Wirklichkeit. Wenn ich glaube, dass ein Wasserrohrbruch vorliegt, darf ich aufmachen. Ich habe dies mehrfach in meinem Leben durchgeführt! Selbst eine Strafanzeige (1 habe ich in ca. 30 Fällen bekommen) verlief im Sande! Ich habe in dieser Sache etwa 40 JAhre Erfahrung und Praxis. |
#37
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sorry, bin halt neugierig und lerne gerne dazu |
#38
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Du hast dann so ein komisches Rauschen gehört, als ob im Bad der Wasserhahn läuft. Und Dein Hausmeister, der dabei ist, meint gesehen zu haben, dass in der Wohnung darunter tatsächlich ein Fleck an der Decke zu sehen ist.
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#39
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Trete Deine (alten und teils) illegalen Trick´s hier nicht breit - das kann nach hinten losgehen.
Mach es wie Du es für richtig hälts. Anwaltschaftliche Hilfe ist recht und schön. Wenns aber richtig an mein Geld geht, und dadurch meine Familie gestresst wird und dadurch ggf. leiden muss, gebe ich den schwarzen Peter gerne mal zurück! EGAL WIE Meine Threats sind reine "WIE WÜRDE ICH ES MACHEN!?" Inputs Also keine Voerschläge oder gar Empfehlungen - davon distanziere ich mich
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Haarliche Grüße -- HEF! Fun aus Ulm! ... die Stadt der REICHEN und SCHÖNEN
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#40
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Dann kommt ja das Fatale erst, wo mann (wie weiter oben erläutert) haftbar gemacht wird. Wenn Du dann trotzdem ausräumst und neu vermietest, dann hättest auch ohne Zeugen gleich die Türe aufmachen können. ODER!?
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Haarliche Grüße -- HEF! Fun aus Ulm! ... die Stadt der REICHEN und SCHÖNEN
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#41
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2. deswegen kann nichts nach hinten los gehen. 3. wenn Du einmal erlebt hast, wie eine Wohnung nach einer Zwangsräumung aussehen kann, würdest Du gaaaaanz anders darüber denken. Ich habe schon kleine 2 Zimmerwohnungen gesehen, die mußten für DM 30.000 wieder hergerichtet werden. Selbst die Steckdosen, die Türklinken und das Waschbecken mit Armartur waren verschwunden. - Und auf den Teppichboden hatten sie zu guter letzt noch gesch..... |
#42
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ha ich hab ich hab ich
und bei mir haben diese Säcke noch die 2 Jahr. alte Einbauküche in teilen mitgenommen!!! DAS WAR MEINE ICH KANN DICH TROTZDEM GUT VERSTEHEN. Ich habe dabei auch kein Rechtsempfinden mehr
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Haarliche Grüße -- HEF! Fun aus Ulm! ... die Stadt der REICHEN und SCHÖNEN |
#43
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Da geht ja noch - kann man reinigen
besser zumindest als bei mir, wo der Teppich unterm Bett rausgeschnitten wurde um die Marmorfließen im Bad zu schützen - Sehr mitdenkende und lobenswerte Mieter
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Haarliche Grüße -- HEF! Fun aus Ulm! ... die Stadt der REICHEN und SCHÖNEN |
#44
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Ich habe zwar nur 2 Objekte vermietet, aber ich könnte ein Buch schreiben
Ich war aber schon mal auch kein guter Mieter, als ich früher das nasse Surfbrett immer im Kinderzimmer einlagerte, und die Wand dahinter vergammelte. Habe ich dann bezahlen müssen - war mir eine Lehre!
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Haarliche Grüße -- HEF! Fun aus Ulm! ... die Stadt der REICHEN und SCHÖNEN |
#45
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So habe mit Anwalt,Hausverwaltung und Polente getelt, sieht folgendermaßen aus: Einige Nachbarn haben gesehn wie er vor ein paar Tagen seine Möbel in einen Sprinter eingeladen hat. Morgen wird die Bude aufgemacht, Hausverwalter und Polente sind mit dabei, ich glaub so geh ich auf Nummer sicher das der falls er zurückkommt mir nicht ans Bein pisst. Ich würd zwar heut am liebsten rein aber hinterher heißt es ich hab ne "Hartz4Wohnwand" mitgehen lassen oder so, meine Laune bessert sich langsam danke für die ganzen Ratschläge
Und der nächste der Einzieht zeigt mir ne Schufaeigenauskunft
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#46
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Kleiner Tip, nehm trotzdem Hartz4 Empfänger, aber nur unter der Bedingung, das sie der Agentur f. Arbeit den Auftrag erteilen ,daß die Agentur die Miete direkt an dich überweist...vor Bestätigung der ARGE keine Schlüßelübergabe. Ich weiß....der Mieter könnte diesen Auftrag auch wieder stornieren, aber das kommt selten vor und die Arge wird da auch hellhörig
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Gruß Jörg |
#47
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Na also, jetzt nimmst in Dein Nachtgebet den Wunsch einer unversehrten Wohnung auf, dann wird alles gut.
Jetzt hättest Du den Anwalt fast nicht gebraucht VIEL ERFOLG! PS: Informiere uns bitte noch, in welchem Zustand die Wohnung ist/war.
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Haarliche Grüße -- HEF! Fun aus Ulm! ... die Stadt der REICHEN und SCHÖNEN
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#48
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Ich glaube das macht die ARGE nicht mehr - die wollen das der Mieter selbst in der Pflicht steht. Wurde anscheinend zuviel Schindluder mit getrieben.
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Haarliche Grüße -- HEF! Fun aus Ulm! ... die Stadt der REICHEN und SCHÖNEN
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#49
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Zitat:
Auch da kann ich was zu sagen (gerade gemacht): wenn der Mieter, was ich empfehle, unterzeichnet, dass die Miete unwideruflich solange an den Vermieter unmittelbar zu zahlen ist, wie er Anspruch hat, macht die Arge das. Die betrifft zumindest Leipzig, Köln und Duisburg. |
#50
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andersherum,
mein möchtegernschwiegersohn ist mit dem studium fertig und sucht jetzt eine wohnung im raum dresden( man sucht noch immer) wohnung angesehen, preislich und vom zuschnitt ok verwalter will aber beide, auch die tochter im mietvertrag haben geht ja auch noch verwalter will eine schufaauskunft von beidsen soweit ok verwalter will einen bürgen naja, wegen mir dann werden die zettel zugeschickt, verwalter will: von beiden elternteilen, also von insgesamt 4 personen die bürgeschaft, die letzten 3 lohnzettel, von mir die beiden letzten einkommenssteuernachweise, eigentumsnachweise und verbindlichkeiten (die daten werden im rahmen des mietverhältnisses vertraulich behandelt) haben alle gemeinsam die bürgschaften unterschrieben, mit namen und adresse, nicht mehr = wohnung nicht bekommen achso, miete kalt 350,-€
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Grüße kay Schlagfertigkeit ist, einen Tag später die passende Antwort zu haben |
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