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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #26  
Alt 13.02.2008, 11:24
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Zitat:
Zitat von Volker Sch Beitrag anzeigen
Aber auch bei einer Prozesskostenhilfe wird über die Erfolgsaussichten entschieden. Falls keine Erfolgsaussichten,auch keine Prozesskostenhilfe.
das ist klar, aber bei offensichtlich rechtswidrigem Verhalten des Vermieters (wie zB von Style0410 vorgeschlagen) kriegt er PKH ohne Probleme.

Das Lustige ist, der Vermieter darf nach verlorenem Zivilverfahren neben seinen eigenen Anwaltskosten auch noch die Anwaltskosten seines Mieters sowie die Prozeßkosten zahlen

Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
Ein Anwalt ist doch auch Unternehmer, oder?
warum auch nicht
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Gruß Thomas
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  #27  
Alt 13.02.2008, 11:26
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
Ein Anwalt ist doch auch Unternehmer, oder?
Aber nicht der Anwalt entscheidet, sondern ein Richter.

Viele Grüße

Volker
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  #28  
Alt 13.02.2008, 11:28
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Nur wenn in der Wohnung der besagte Wasserschaden ist, hab ich als Vermieter keine andere Möglichkeit die Tür aufzumachen um nachsehen zu können.

Ich muß doch schließlich größeren Schaden vermeiden
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  #29  
Alt 13.02.2008, 11:30
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Zitat:
Zitat von ToDi Beitrag anzeigen
das ist klar, aber bei offensichtlich rechtswidrigem Verhalten des Vermieters (wie zB von Style0410 vorgeschlagen) kriegt er PKH ohne Probleme.
Darin stimmen wir überein.
Falls der richtige Weg gegangen wird, (also Klage durch Rechtsanwalt des Vermieters) kann sich die Gegenseite nicht durch die PKH einen Anwalt leisten, den der Vermieter im ungünstigsten Fall (schließlich gibt es auch sehr sehr merkwürdige Amtsgerichtsentscheidungen) auch noch zahlen müsste.

Viele Grüße

Volker
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  #30  
Alt 13.02.2008, 11:30
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Zitat:
Zitat von AndreasR Beitrag anzeigen
nene nichts auf eigene Tour machen aber die Polizei einschalten und diese bitten die Tür zu öffnen da der Mieter ja evtl tot in der Bude liegt
Ich sah das immer so, daß die Polizei nur auf dringenden Tatverdacht in eine Wohnung darf. Soll eine Wohnung betreten werden geschieht das nur in Verbindung mit einem richterlichen Bescheid oder dem Gerichtsvollzieher.
Sonst darf keiner in die Wohnung rein - selbst ein Anwalt nicht. "?"
Die Schlösser der Wohnung dürfen vom Mieter ohne Einverständnis des Vermieters ausgetauscht werden. Ein heimliches eindringen in die Wohnung ohne Gewalt ist kaum mehr möglich.

Kalli
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  #31  
Alt 13.02.2008, 11:32
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Zitat:
Zitat von Volker Sch Beitrag anzeigen
Aber nicht der Anwalt entscheidet, sondern ein Richter.

Viele Grüße

Volker
Aber der Anwalt bereit doch vor, oder?
Nur nach diese, im dargestellte Lage entscheidet doch dann der Richter?

Und es wäre doch eine schlechter Unternehmer, wenn er seine Lage nicht richtig auslegen könnte...
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Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #32  
Alt 13.02.2008, 11:37
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
Aber der Anwalt bereit doch vor, oder?
Nur nach diese, im dargestellte Lage entscheidet doch dann der Richter?

Und es wäre doch eine schlechter Unternehmer, wenn er seine Lage nicht richtig auslegen könnte...
Der Richter berücksichtigt aber auch die Klageschrift, und in der hat ein anderer Anwalt die andere Seite dargestellt, und der ist auch nicht blöde, und weiss, wie der Fall darzustellen ist. D.h. der Richter verlässt sich nicht nur auf eine einseitige Darstellung.

Viele Grüße

Volker
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  #33  
Alt 13.02.2008, 11:48
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Zitat:
Zitat von Volker Sch Beitrag anzeigen
Der Richter berücksichtigt aber auch die Klageschrift, und in der hat ein anderer Anwalt die andere Seite dargestellt, und der ist auch nicht blöde, und weiss, wie der Fall darzustellen ist. D.h. der Richter verlässt sich nicht nur auf eine einseitige Darstellung.

Viele Grüße

Volker
...ohne nerven zu wollen, nur fürs Verständnis
Aber in diesem Zeitfenster bis zur Klärung kann ich nichts machen. Ergreift der Mieter als erstes, die anwaltliche Initiative, bin ich doch sogar im teuren Zugzwang.
( z.B. bringt er fiktive Zeugen, für einen angeblichen gerügten Mietmangel)


Und die Taler rieseln dahin...
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Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #34  
Alt 13.02.2008, 11:50
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Zitat:
Zitat von Volker Sch Beitrag anzeigen
Falls der richtige Weg gegangen wird, (also Klage durch Rechtsanwalt des Vermieters) kann sich die Gegenseite nicht durch die PKH einen Anwalt leisten, den der Vermieter im ungünstigsten Fall (schließlich gibt es auch sehr sehr merkwürdige Amtsgerichtsentscheidungen) auch noch zahlen müsste.
ausgehend von dem Vorgehen, wie Style0410 vorgeschlagen hat:

Deine Ausgangsbasis ist schon falsch.

Nicht der Vermieter klagt auf Räumung, sondern der Mieter auf Wiedereinräumung des Besitzes (Wohnung). Und das Verfahren gewinnt der Mieter. Und dafür kriegt er mit Sicherheit PKH, glaubs mir einfach

Und auch Mieter, die mehrere Mieten nicht gezahlt haben, kriegen für die Räumungsklage PKH, die brauchen nur zu behaupten, sie hätten berechtigt die Miete um 100 % gekürzt.

PS: ich schreib zu langsam, Jörg ist mir immer knapp voraus
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  #35  
Alt 13.02.2008, 12:02
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Zitat:
Zitat von AndreasR Beitrag anzeigen
nene nichts auf eigene Tour machen aber die Polizei einschalten und diese bitten die Tür zu öffnen da der Mieter ja evtl tot in der Bude liegt
Kann auch klappen, wenn die Polizei mitspielt. Hab e ich in 1 FAll mal erfolgreich gemacht. Da war zusätzlich Interesse der Polizei, weil der Mieter einschlägig vorbestradft war (Drogen)
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  #36  
Alt 13.02.2008, 12:09
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Zitat:
Zitat von Flybridge Beitrag anzeigen
Glückwunsch. Das sind genau die Ratschläge, die einem dann noch diverse Strafanzeigen und Schadenersatzansprüche zivilrechtlicher Art bescheren.
Du mußt den ganzen Beitrag lesen. Ich habe gesagt, dass dieser Weg nicht zu empfehlen ist, ich ihn aber einschlage.

Und Deine Ansicht entspricht nicht der Wirklichkeit. Wenn ich glaube, dass ein Wasserrohrbruch vorliegt, darf ich aufmachen. Ich habe dies mehrfach in meinem Leben durchgeführt! Selbst eine Strafanzeige (1 habe ich in ca. 30 Fällen bekommen) verlief im Sande!

Ich habe in dieser Sache etwa 40 JAhre Erfahrung und Praxis.
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  #37  
Alt 13.02.2008, 12:14
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Zitat:
Zitat von minerve Beitrag anzeigen
Und Deine Ansicht entspricht nicht der Wirklichkeit. Wenn ich glaube, dass ein Wasserrohrbruch vorliegt, darf ich aufmachen.
Und welche Hinweise hast du auf den Rohrbruch
sorry, bin halt neugierig und lerne gerne dazu
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  #38  
Alt 13.02.2008, 12:21
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Zitat:
Zitat von ToDi Beitrag anzeigen
Und welche Hinweise hast du auf den Rohrbruch
sorry, bin halt neugierig und lerne gerne dazu
Du hast dann so ein komisches Rauschen gehört, als ob im Bad der Wasserhahn läuft. Und Dein Hausmeister, der dabei ist, meint gesehen zu haben, dass in der Wohnung darunter tatsächlich ein Fleck an der Decke zu sehen ist.
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  #39  
Alt 13.02.2008, 12:28
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Trete Deine (alten und teils) illegalen Trick´s hier nicht breit - das kann nach hinten losgehen.
Mach es wie Du es für richtig hälts.

Anwaltschaftliche Hilfe ist recht und schön. Wenns aber richtig an mein Geld geht, und dadurch meine Familie gestresst wird und dadurch ggf. leiden muss, gebe ich den schwarzen Peter gerne mal zurück! EGAL WIE

Meine Threats sind reine "WIE WÜRDE ICH ES MACHEN!?" Inputs
Also keine Voerschläge oder gar Empfehlungen

- davon distanziere ich mich
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  #40  
Alt 13.02.2008, 12:31
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Zitat:
Zitat von minerve Beitrag anzeigen
Du hast dann so ein komisches Rauschen gehört, als ob im Bad der Wasserhahn läuft. Und Dein Hausmeister, der dabei ist, meint gesehen zu haben, dass in der Wohnung darunter tatsächlich ein Fleck an der Decke zu sehen ist.
Dann hast Du zwar die Türe offen, aber immer noch keinen neuen zahlungskräftigen Mieter drinnen.

Dann kommt ja das Fatale erst, wo mann (wie weiter oben erläutert) haftbar gemacht wird.

Wenn Du dann trotzdem ausräumst und neu vermietest, dann hättest auch ohne Zeugen gleich die Türe aufmachen können.

ODER!?
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  #41  
Alt 13.02.2008, 12:35
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Zitat:
Zitat von style0410 Beitrag anzeigen
Trete Deine (alten und teils) illegalen Trick´s hier nicht breit - das kann nach hinten losgehen.
1. ist nicht illegal (sonst würde ich darüber nicht schreiben)
2. deswegen kann nichts nach hinten los gehen.
3. wenn Du einmal erlebt hast, wie eine Wohnung nach einer Zwangsräumung aussehen kann, würdest Du gaaaaanz anders darüber denken.

Ich habe schon kleine 2 Zimmerwohnungen gesehen, die mußten für DM 30.000 wieder hergerichtet werden. Selbst die Steckdosen, die Türklinken und das Waschbecken mit Armartur waren verschwunden. - Und auf den Teppichboden hatten sie zu guter letzt noch gesch.....
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  #42  
Alt 13.02.2008, 12:42
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ha ich hab ich hab ich

und bei mir haben diese Säcke noch die 2 Jahr. alte Einbauküche in teilen mitgenommen!!! DAS WAR MEINE

ICH KANN DICH TROTZDEM GUT VERSTEHEN.
Ich habe dabei auch kein Rechtsempfinden mehr
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  #43  
Alt 13.02.2008, 12:44
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Zitat:
Zitat von minerve Beitrag anzeigen
Und auf den Teppichboden hatten sie zu guter letzt noch gesch.....
Da geht ja noch - kann man reinigen

besser zumindest als bei mir, wo der Teppich unterm Bett rausgeschnitten wurde um die Marmorfließen im Bad zu schützen
- Sehr mitdenkende und lobenswerte Mieter
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  #44  
Alt 13.02.2008, 12:47
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Ich habe zwar nur 2 Objekte vermietet, aber ich könnte ein Buch schreiben


Ich war aber schon mal auch kein guter Mieter, als ich früher das nasse Surfbrett immer im Kinderzimmer einlagerte, und die Wand dahinter vergammelte. Habe ich dann bezahlen müssen - war mir eine Lehre!
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Alt 13.02.2008, 12:52
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So habe mit Anwalt,Hausverwaltung und Polente getelt, sieht folgendermaßen aus: Einige Nachbarn haben gesehn wie er vor ein paar Tagen seine Möbel in einen Sprinter eingeladen hat. Morgen wird die Bude aufgemacht, Hausverwalter und Polente sind mit dabei, ich glaub so geh ich auf Nummer sicher das der falls er zurückkommt mir nicht ans Bein pisst. Ich würd zwar heut am liebsten rein aber hinterher heißt es ich hab ne "Hartz4Wohnwand" mitgehen lassen oder so, meine Laune bessert sich langsam danke für die ganzen Ratschläge

Und der nächste der Einzieht zeigt mir ne Schufaeigenauskunft
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Mfg Stefan

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Alt 13.02.2008, 13:04
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Zitat:
Zitat von Ironhide Beitrag anzeigen
So habe mit Anwalt,Hausverwaltung und Polente getelt, sieht folgendermaßen aus: Einige Nachbarn haben gesehn wie er vor ein paar Tagen seine Möbel in einen Sprinter eingeladen hat. Morgen wird die Bude aufgemacht, Hausverwalter und Polente sind mit dabei, ich glaub so geh ich auf Nummer sicher das der falls er zurückkommt mir nicht ans Bein pisst. Ich würd zwar heut am liebsten rein aber hinterher heißt es ich hab ne "Hartz4Wohnwand" mitgehen lassen oder so, meine Laune bessert sich langsam danke für die ganzen Ratschläge

Und der nächste der Einzieht zeigt mir ne Schufaeigenauskunft
Wenigstens ist dann die Wohnung leer und du kanns weitervermieten
Kleiner Tip, nehm trotzdem Hartz4 Empfänger, aber nur unter der Bedingung, das sie der Agentur f. Arbeit den Auftrag erteilen ,daß die Agentur die Miete direkt an dich überweist...vor Bestätigung der ARGE keine Schlüßelübergabe.
Ich weiß....der Mieter könnte diesen Auftrag auch wieder stornieren, aber das kommt selten vor und die Arge wird da auch hellhörig
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Gruß Jörg
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  #47  
Alt 13.02.2008, 13:05
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Na also, jetzt nimmst in Dein Nachtgebet den Wunsch einer unversehrten Wohnung auf, dann wird alles gut.

Jetzt hättest Du den Anwalt fast nicht gebraucht

VIEL ERFOLG!

PS: Informiere uns bitte noch, in welchem Zustand die Wohnung ist/war.
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  #48  
Alt 13.02.2008, 13:08
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Zitat:
Zitat von Jörg Beitrag anzeigen
aber nur unter der Bedingung, das sie der Agentur f. Arbeit den Auftrag erteilen ,daß die Agentur die Miete direkt an dich überweist...vor Bestätigung der ARGE keine Schlüßelübergabe.
Ich glaube das macht die ARGE nicht mehr - die wollen das der Mieter selbst in der Pflicht steht. Wurde anscheinend zuviel Schindluder mit getrieben.
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  #49  
Alt 13.02.2008, 13:49
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Zitat:
Zitat von style0410 Beitrag anzeigen
Ich glaube das macht die ARGE nicht mehr - die wollen das der Mieter selbst in der Pflicht steht. Wurde anscheinend zuviel Schindluder mit getrieben.

Auch da kann ich was zu sagen (gerade gemacht): wenn der Mieter, was ich empfehle, unterzeichnet, dass die Miete unwideruflich solange an den Vermieter unmittelbar zu zahlen ist, wie er Anspruch hat, macht die Arge das. Die betrifft zumindest Leipzig, Köln und Duisburg.
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  #50  
Alt 13.02.2008, 14:05
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andersherum,
mein möchtegernschwiegersohn ist mit dem studium fertig und sucht jetzt eine wohnung im raum dresden( man sucht noch immer)

wohnung angesehen, preislich und vom zuschnitt ok
verwalter will aber beide, auch die tochter im mietvertrag haben
geht ja auch noch
verwalter will eine schufaauskunft von beidsen
soweit ok
verwalter will einen bürgen
naja, wegen mir
dann werden die zettel zugeschickt, verwalter will:
von beiden elternteilen, also von insgesamt 4 personen die bürgeschaft,
die letzten 3 lohnzettel, von mir die beiden letzten einkommenssteuernachweise, eigentumsnachweise und verbindlichkeiten
(die daten werden im rahmen des mietverhältnisses vertraulich behandelt)

haben alle gemeinsam die bürgschaften unterschrieben,
mit namen und adresse, nicht mehr



= wohnung nicht bekommen

achso, miete kalt 350,-€
__________________
Grüße
kay

Schlagfertigkeit ist, einen Tag später die passende Antwort zu haben
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