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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 05.02.2008, 08:40
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mh1967 mh1967 ist offline
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Hallo Leute!

Kann mir jemand sagen bzw. schreiben was für Papiere oder bootsschein man für Italien benötigt?

Herzlichen Dank im voraus.
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  #2  
Alt 05.02.2008, 09:01
simergy simergy ist offline
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In Italien brauchst du für ein Motorboot bis 3 Seemeilen den SBF See:

Der Sportbootführerschein See ist vorgeschrieben, wenn ein Boot mit mehr als 5 PS im Bereich bis zu 3 Seemeilen von der Küstenlinie in deutschen Küstengewässern gefahren wird.
Auch in ausländischen Gewässern (z.B. Kroatien, Griechenland, Türkei, Italien, ...) wird dieser Führerschein verlangt.
Er kann ab dem 16. Lebensjahr erworben werden!
Die Schiffsgröße ist im Gegensatz zum Binnenbereich nicht begrenzt!

Wenn du weiter raus willst wie 3 Seemeilen brauchst du zusätzlich den Sportküstenschifferschein SKS:

Der Sportküstenschifferschein (SKS) ist ein "freiwilliger Schein" und kann wahlweise für
* Sportboote unter Antriebsmaschine und für Sportboote unter Segel
* Sportboote unter Antriebsmaschine
ausgestellt werden.

Der SKS-Schein gilt bis zu 12-sm seewärts der Küstenlinie. Er enthält als amtlicher Schein das Internationale Zertifikat und ist deshalb weltweit gültig.

Gruss Sepp
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  #3  
Alt 05.02.2008, 09:35
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felix felix ist offline
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Zitat:
Zitat von simergy Beitrag anzeigen
In Italien brauchst du für ein Motorboot bis 3 Seemeilen den SBF See:

Der Sportbootführerschein See ist vorgeschrieben, wenn ein Boot mit mehr als 5 PS im Bereich bis zu 3 Seemeilen von der Küstenlinie in deutschen Küstengewässern gefahren wird.
Auch in ausländischen Gewässern (z.B. Kroatien, Griechenland, Türkei, Italien, ...) wird dieser Führerschein verlangt.
Er kann ab dem 16. Lebensjahr erworben werden!
Die Schiffsgröße ist im Gegensatz zum Binnenbereich nicht begrenzt!

Wenn du weiter raus willst wie 3 Seemeilen brauchst du zusätzlich den Sportküstenschifferschein SKS:

Der Sportküstenschifferschein (SKS) ist ein "freiwilliger Schein" und kann wahlweise für
* Sportboote unter Antriebsmaschine und für Sportboote unter Segel
* Sportboote unter Antriebsmaschine
ausgestellt werden.

Der SKS-Schein gilt bis zu 12-sm seewärts der Küstenlinie. Er enthält als amtlicher Schein das Internationale Zertifikat und ist deshalb weltweit gültig.

Gruss Sepp
Tut mir leid, aber das ist so nicht richtig - in Italien benötigt man als Deutscher den SBF-See, weil das in Deutschland auch vorgeschrieben ist. Alle anderen Scheine sind nett, aber mehr auch nicht. Diese ganzen Meileneinschränkungen haben mehr Relevanz für irgendwelche Hobbykapitäne in Verbänden, aber keinerlei gesetzliche Bedeutung - schon gar nicht in Italien.

P.S.: Bis 40 PS braucht man in Italien gar keinen Schein, also würde auch ein deutscher mit z.B.: 30 PS Motor am Boot und ohne Schein nichts zu befürchten haben...
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Servus felix
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  #4  
Alt 05.02.2008, 10:21
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Zitat:
Zitat von felix Beitrag anzeigen
P.S.: Bis 40 PS braucht man in Italien gar keinen Schein, also würde auch ein deutscher mit z.B.: 30 PS Motor am Boot und ohne Schein nichts zu befürchten haben...
Das glaube ich nicht, es sei denn du bist Ital. Staatsbürger!

@mh1967
Für den Gardassee brauchst du nur den SBF Binnen!
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Gruß Micha
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  #5  
Alt 05.02.2008, 10:22
Holger K. Holger K. ist offline
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Zitat:
Zitat von felix Beitrag anzeigen

P.S.: Bis 40 PS braucht man in Italien gar keinen Schein, also würde auch ein deutscher mit z.B.: 30 PS Motor am Boot und ohne Schein nichts zu befürchten haben...
Das gilt aber nur wenn du ein Boot mit italienischer Zulassung fährst ,
unter deutscher Flagge gelten die Heimatbestimmungen.
So wurde das mir mal gesagt
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Gruß Holger


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  #6  
Alt 05.02.2008, 10:32
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@ Micha Bl + rauvertikal
So hab ich das auch gemeint - streng nach Gesetz braucht man als Deutscher auch für Motoren zwischen 5 PS und 40 PS natürlich den deutschen Schein. Da aber die Italiener wie geschrieben bis 40 PS keinen Schein vorschreiben, wird das natürlich auch nicht bei Deutschen kontrolliert...
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Servus felix
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  #7  
Alt 05.02.2008, 10:42
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Ok falsch verstanden!
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Gruß Micha
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  #8  
Alt 05.02.2008, 11:23
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Volker Volker ist offline
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So wie ich mal gelesen habe, braucht man für die italienischen Seen den Sportbootführerschein Binnen!

Prinzipiell gilt eigentlich immer und überall:
Man braucht den offiziellen Schein, den Du in Deinem Heimatland auch brauchst!
(Ausnahmen bestätigen die Regel - siehe kroatischen Schein als Deutscher/Österreicher in Kroatien).

Gruß

Volker
SY JASNA
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Rotwein hat keinen Alkohol!
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  #9  
Alt 05.02.2008, 13:36
tomkyle tomkyle ist offline
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Zitat:
Zitat von felix Beitrag anzeigen
@ Micha Bl + rauvertikal
So hab ich das auch gemeint - streng nach Gesetz braucht man als Deutscher auch für Motoren zwischen 5 PS und 40 PS natürlich den deutschen Schein. Da aber die Italiener wie geschrieben bis 40 PS keinen Schein vorschreiben, wird das natürlich auch nicht bei Deutschen kontrolliert...
Kontrolliert sicher nicht aber wie schauts in einem Versicherungsfall aus?
Als ich SBF See gemacht habe wurde uns gesagt dass die ganzen Deutschen die auf Mallorca Jetski fahren etc im Falle eines Unfalls ein Problem bekommen würden... Ob es wirklich stimmt kann ich nicht sagen..
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  #10  
Alt 05.02.2008, 13:53
Belem Belem ist offline
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Zitat:
Zitat von Volker Beitrag anzeigen
Prinzipiell gilt eigentlich immer und überall:
Man braucht den offiziellen Schein, den Du in Deinem Heimatland auch brauchst!
Nein, das stimmt einfach nicht. Wie kommen die Leute immer auf dieses schmale
Brett, das durch ständige Wiederholung nicht richtiger wird? Wenn man in Italien
bis zu einer Motorisierung von 40 PS keinen Führerschein benötigt, gilt das selbst-
verständlich auch für alle Menschen ohne italienischen Pass. Es darf doch niemand
diskriminiert werden, innerhalb der EU schon gar nicht .

In den Niederlanden beispielsweise benötigt man einen Führerschein ab 15 m Schiffs-
länge und ab 20 km/h Höchstgeschwindigkeit. Darunter braucht kein Niederländer,
kein Deutscher, kein Italiener und kein Tongalese einen Schein, egal, was für Regeln
es in seinem Heimatland gibt.

Belem
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  #11  
Alt 05.02.2008, 14:09
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Micha Bl Micha Bl ist offline
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Vom DMYV:

Führerscheine / Patente
Italien hat Führerscheinpflicht für jedes Revier. Die Führerscheine des Heimatlandes werden anerkannt, sofern sie mit den italienischen Vorschriften übereinstimmen; sie sind an Bord mitzuführen.
Beispiele:
Küstengewässer = Amtlicher Sportbootführerschein See
Binnengewässer = Amtlicher Sportbootführerschein Binnen
Das Bodenseeschifferpatent und die Segelscheine werden ebenfalls anerkannt.
Im ehemaligen Jugoslawien oder in Kroatien und Slowenien erworbene und ausgestellte Führerscheine werden nicht anerkannt!
Für Boote, die unter italienischer Flagge fahren, gelten die italienischen Führerscheinvorschriften.
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Gruß Micha
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  #12  
Alt 05.02.2008, 14:19
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Moin,

ansonsten gibs noch den Bohlen Führerschein

http://www.stern.de/lifestyle/leute/...re/511426.html

Gruß
Axel
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  #13  
Alt 05.02.2008, 16:22
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Volker Volker ist offline
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Zitat:
Zitat von Belem Beitrag anzeigen
Nein, das stimmt einfach nicht.

Ich enthalte mich diesbezüglich eines Kommentars und schließe mich Micha an!

Volker
SY JASNA
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Rotwein hat keinen Alkohol!
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  #14  
Alt 05.02.2008, 16:55
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Da ich die 40 PS Grenze geschrieben habe und es eigentlich ja nur darum geht, welche(r) Schein(e) in Italien benötigt werden, sollte man im Sinne des Fragestellers auch pragmatisch bleiben:
Am Meer braucht man den SBF See, binnen den SBF-Binnen und sonst braucht man keine Scheine. Mir ging es hauptsächlich darum, weil ja von simergy etwas anderes geschrieben wurde und der arme mh1967 sonst unnötigerweise zusätzliche Scheine als vorgeschrieben voraussetzt.
Ausserdem sind am Meer Boote mit weniger als 40PS führerscheinfrei und es wird dahingehend auch niemand kontrolliert, also ist es auch egal, was für Scheine der Skipper mit sich führt.

Die Frage der Versicherung ist eine ganz andere: Da kann man ja zur Vorsicht einen entsprechenden Passus einbauen lassen - ich glaube aber, dass die Versicherungsfrage nicht die ursprüngliche war...

Ich denke, darauf können wir uns alle verständigen und viel mehr wollte mh1967 sicher auch gar nicht wissen, oder?
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Servus felix
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  #15  
Alt 06.02.2008, 09:19
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Zitat:
Zitat von Belem Beitrag anzeigen
Nein, das stimmt einfach nicht. Wie kommen die Leute immer auf dieses schmale
Brett, das durch ständige Wiederholung nicht richtiger wird? Wenn man in Italien
bis zu einer Motorisierung von 40 PS keinen Führerschein benötigt, gilt das selbst-
verständlich auch für alle Menschen ohne italienischen Pass. Es darf doch niemand
diskriminiert werden, innerhalb der EU schon gar nicht .
Auch wenn Deine Beiträge sonst immer fachlich sehr fundiert sind, muss ich in diesem Fall aber trotzdem mal widersprechen.
Von einem Europa mit einheitlichen Vorschriften sind wir noch meilenweit entfernt.
Es gibt diverse Infos zur Führerscheinpflicht nach deutschen Vorschriften, für unter deutscher Flagge fahrende Boote in Italien, ich habe hier mal exemplarisch die der ADAC-Sportschifffahrt genommen, die auf Informationen des italienischen Ministeriums für Schifffahrt in Rom basieren und das Thema ausfürlich erläutern und beschreiben.

Zitat:
Führerscheinvorschriften
Nach uns vorliegenden Informationen vom Ministerium für Schifffahrt und Verkehr aus Rom, gelten in Italien folgende Führerscheinvorschriften:
Ausländische Bootsfahrer – auch Staatsbürger eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union – müssen in Italien für ein Boot das nicht unter italienischer Flagge fährt, das nautische Befähigungszeugnis besitzen, das in ihrem Heimatland zum Befahren vergleichbarer Gewässer vorgeschrieben ist.

Danach gilt für unter der Flagge der Bundesrepublik fahrende Boote folgendes:

Küstengewässer
Zum führen von Booten mit Motoren über 3,38 KW (5PS) ist der Sportbootführerschein „See“ erforderlich.

Binnengewässer
Zum Führen von Booten mit Motoren über 3,68 KW (5PS) ist der Sportbootführerschein “Binnen“ erforderlich. Bis zum 1.April 1989 ausgestellte Motorbootführerscheine für Binnenfahrt A des Deutschen Motoryachtverbandes und Segelschein A des Deutschen Seglerverbandes mit dem Zusatz „Segelboot mit Hilfsmotor“ gelten weiter.

Der Sportbootführerschein ist für das Führen von Wassersportfahrzeugen unter italienischer Flagge (z.B. Charterboote) verpflichtend, wenn die Motorisierung 30 KW (40,85 PS) übersteigt oder wenn, ohne die Motorleistung zu berücksichtigen, mehr als 6 Meilen von der Küste entfernt gefahren wird.

Von deutschen Staatsangehörigen erworbene slowenische oder kroatische Sportbootführerscheine gelten in Italien nicht.

Wichtig: Die amtlichen deutschen Sportbootführerscheine werden in anderen Ländern, in denen eine Führerscheinpflicht besteht, anerkannt. Bitte beachten Sie, dass deutsche Versicherungen möglicherweise nur dann für berechtigte Schadenersatzforderungen aufkommen, wenn der deutsche Schiffsführer im Besitz eines für das entsprechende Revier nach deutschen Vorschriften vorgeschriebenen Befähigungsnachweises ist. Im Zweifel sollte man sich eine schriftliche Deckungszusage geben lassen.
Quelle: ADAC Sportschifffahrt
nachzulesen z.B. unter:
http://www.comersee-info.de/pdf/Italien_segeln.pdf
Stand: Januar 2006

Gruß
Norman
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  #16  
Alt 06.02.2008, 11:09
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...stimmt. Ein Mietboot unter italienischer Flagge darf man aber bis 40 PS fahren (in Italien). Rein rechtlich. Alles andere steht auf einem anderen Blatt.
__________________

Grüße,
Ralf
(Glastron V-184 mit Ford 302 5,0l V8 & Volvo Penta)
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  #17  
Alt 06.02.2008, 11:23
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Führerscheinvorschriften
Nach uns vorliegenden Informationen vom Ministerium für Schifffahrt und Verkehr aus Rom, gelten in Italien folgende Führerscheinvorschriften:
Ausländische Bootsfahrer – auch Staatsbürger eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union – müssen in Italien für ein Boot das nicht unter italienischer Flagge fährt, das nautische Befähigungszeugnis besitzen, das in ihrem Heimatland zum Befahren vergleichbarer Gewässer vorgeschrieben ist.


Dieser Passus ist übrigens auch der Grund, warum Österreicher in Italien gar keinen Schein brauchen - was im Falle einer Kontrolle (die ich in über 10 Jahren noch nie hatte) aber sicher eine zähe Diskussion mit dem Beamten auslösen würde
__________________
Servus felix
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  #18  
Alt 06.02.2008, 11:58
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Zitat:
Zitat von felix Beitrag anzeigen
Führerscheinvorschriften
Nach uns vorliegenden Informationen vom Ministerium für Schifffahrt und Verkehr aus Rom, gelten in Italien folgende Führerscheinvorschriften:
Ausländische Bootsfahrer – auch Staatsbürger eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union – müssen in Italien für ein Boot das nicht unter italienischer Flagge fährt, das nautische Befähigungszeugnis besitzen, das in ihrem Heimatland zum Befahren vergleichbarer Gewässer vorgeschrieben ist.


Dieser Passus ist übrigens auch der Grund, warum Österreicher in Italien gar keinen Schein brauchen - was im Falle einer Kontrolle (die ich in über 10 Jahren noch nie hatte) aber sicher eine zähe Diskussion mit dem Beamten auslösen würde
Auch Österreicher brauchen in Italien einen Schein.
Zitat:
Wer also als Österreicher darüber hinaus kompetent das Meer befahren möchte bedarf weiterer amtlich anerkannter Befähigungsausweise.
...
So kann ein Österreicher an der italienischen Adria nur motorisierten Wassersport betreiben wenn er einen österreichischen Befähigungsausweis besitzt oder den entsprechenden italienischen Führerschein. Der alleinige Besitz des italienischen Führerscheins berechtigt ihn jedoch nicht motorisierten Wassersport in Österreich zu betreiben.
...
Quelle: http://www.ibn-online.de/w-info/fuehrerschein.html

Ich bin auch die letzten 18 Jahre in Deutschland nicht nach meinem Bootsführerschein gefragt worden, daraus ableiten, dass man deshalb eigentlich keinen braucht, würde ich aber trotzdem nicht.

Gruß
Norman
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  #19  
Alt 06.02.2008, 12:00
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...ich wurde auf dem Bodensee schon 4x kontrolliert, war aber immer alles ok. Einmal sogar mit Alkoholkontrolle. Auf dem Gardasee wurde ich erst einmal kontrolliert und dort wollten sie von mir nur meine Notsignalmittel sehen. Die 5 Bengalischen Lichter aus dem Army- Shop taten es wohl.
__________________

Grüße,
Ralf
(Glastron V-184 mit Ford 302 5,0l V8 & Volvo Penta)
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  #20  
Alt 06.02.2008, 13:49
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Zitat:
Zitat von blaue-elise Beitrag anzeigen
Auch Österreicher brauchen in Italien einen Schein.
Quelle: http://www.ibn-online.de/w-info/fuehrerschein.html
Tut mir leid, aber Deine Quelle irrt. Genau dieser Passus aus Deiner Quelle ist der Knackpunkt - natürlich sehr "schwammig" formuliert:
Auch sind österreichische Staatsbürger nicht dazu verpflichtet einen amtlichen Befähigungsausweis zur Schiffsführung auf Küstengewässern zu erwerben. Was jedoch nicht bedeutet, dass die Yachtführung auf See in den Hoheitsge-wässeern eines Küstenstaates ohne jeglichen Befähigungsnachweis gestattet wäre. Da es kein Inter-nationales Abkommen gibt, sind die Vorschriften des jeweiligen Uferstaates zu beachten. In der Praxis werden die im Heimatstaat ausgestellten amtlich anerkannten Befähigungsausweise von allen Mittelmeeranrainerstaaten akzeptiert.
Ich habe das Thema vor Jahren sogar einmal von einem befreundeten Anwalt prüfen lassen - Ergebnis: Man braucht keinen Schein, aber natürlich sagt einem der Menschenverstand, dass kein Kontrollorgan diese Diskussion verstehen würde...
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Servus felix
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  #21  
Alt 06.02.2008, 13:56
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Zitat:
Zitat von felix Beitrag anzeigen
Auch sind österreichische Staatsbürger nicht dazu verpflichtet einen amtlichen Befähigungsausweis zur Schiffsführung auf Küstengewässern zu erwerben...... Ich habe das Thema vor Jahren sogar einmal von einem befreundeten Anwalt prüfen lassen - Ergebnis: Man braucht keinen Schein, aber natürlich sagt einem der Menschenverstand, dass kein Kontrollorgan diese Diskussion verstehen würde...
Moin,
stimmt so! Deswegen brauchen Dänen zB. ,wenn sie bei uns unter dänischer Flagge fahren, keinen Schein für die See, aber einen für Binnen. Das vereinigte Europa ist (und nicht nur da) eben noch weit entfernt.
Gruesse
Jannie
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  #22  
Alt 06.02.2008, 14:53
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blaue-elise blaue-elise ist offline
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Zitat:
Zitat von felix Beitrag anzeigen
...Ich habe das Thema vor Jahren sogar einmal von einem befreundeten Anwalt prüfen lassen - Ergebnis: Man braucht keinen Schein, aber natürlich sagt einem der Menschenverstand, dass kein Kontrollorgan diese Diskussion verstehen würde...
Das sehe ich auch so.
Da selbst Euer Verkehrministerium dazu keine definitive Aussage machen kann, würde es im Streitfall Auslegungssache des zuständigen Gerichts sein.

Zitat:
Österreichischer Befähigungsausweis zur Führung von Jachten
Zur selbstständigen Führung von Motor- oder Segeljachten auf See können österreichische Befähigungsausweise erworben werden. Selbst österreichische Staatsbürger sind dazu (Österreich hat keine Meeresküsten) nicht verpflichtet. Dies bedeutet allerdings nicht, dass in Hoheitsgewässern anderer Staaten das Führen von Jachten ohne Befähigungsausweis gestattet wäre. Da es kein internationales Abkommen zu diesem Thema gibt, sind die Vorschriften der Küstenstaaten zu beachten. In der Praxis werden die vom Heimatstaat ausgestellten amtlichen Befähigungsausweise allgemein anerkannt.
Quelle: BMVIT: Österreichisches Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
http://www.bmvit.gv.at/verkehr/schifffahrt/see/bewilligungen_und_patente/schiffsfuehrung.html

Neben dem Risiko hier einen Prozeß wegen eines Bußgeldes in Italien führen zu müssen, stünde bei einem Schadensfall je nach Versicherungsbedingungen der entsprechenden Versicherung auch eine Leistungsverweigerung wegen fehlendem Führerschein zur Debatte.
Beides halte ich für vermeidbar, in dem man sich (auch wenn es gesetzmäßig nicht völlig klar formuliert ist) an die bisherige und nachvollziehbarere Regelung hält, ohne auf die Ausnutzungsmöglichkeit einer Gesetzeslücke zu hoffen.

Aber mir persönlich ist auch niemand bekannt, der ohne Bootsführerschein in Italien unterwegs ist. Kenne allerdings ehrlich gesagt auch nicht gerade repräsentativ viele bootsfahrende östserreichische Staatsbürger, die in Italien unterwegs sind.
Wir das teilweise denn überhaupt so praktiziert von Österreichern?

Gruß
Norman
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  #23  
Alt 06.02.2008, 15:03
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Zitat:
Zitat von blaue-elise Beitrag anzeigen
Wir das teilweise denn überhaupt so praktiziert von Österreichern?

Gruß
Norman
Ich bin so ein Exemplar: Österreicher der ausschliesslich in Italien unterwegs ist
Ich hab das so gelöst: Ich hab vor Jahren den deutschen SBF-See gemacht, weil der wesentlich schneller (1 Tag) und einfacher zu machen ist als der österreichische Schein. So hab ich irgendeinen Schein für den Fall der Fälle (die Italiener könnten den Unterschied zwischen Österreicher und Deutschen akkustisch sicher nicht ausmachen) - gebraucht hab ich ihn allerdings bisher noch nie.
In meinen Vericherungspolizzen hab ich mir das natürlich von der Versicherung immer so bestätigen lassen.
__________________
Servus felix
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  #24  
Alt 06.02.2008, 15:05
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So ist es ja auch in jedem Fall rechtssicher, die deutschen Scheine werden ja auch überall anerkannt (im Gegensatz zu den z.B. Kroatischen).
Ich meinte aber eigentlich, ob es bootsfahrende Österreicher gibt, die in Italien unterwegs sind ohne Bootsführerschein.

Gruß
Norman
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  #25  
Alt 06.02.2008, 15:21
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Zitat:
Zitat von blaue-elise Beitrag anzeigen
Ich meinte aber eigentlich, ob es bootsfahrende Österreicher gibt, die in Italien unterwegs sind ohne Bootsführerschein.

Gruß
Norman
Ja, viele die die 40 PS Grenze ausnutzen und dort mit kleinen Booten und ohne Schein herumtollen können....

Bei den grösseren Booten kann ich es nicht wirklich sagen, sind aber sicher viel mehr als man glauben möchte - aber eines kann ich sagen: fast jeder (egal ob Österreicher oder Italiener) hat ein Funkgerät, aber sicherlich 90% keinen Schein.
Leider ist das so, weil dementsprechend wird natürlich auf Kanal 16 auch jeder Mist besprochen und niemals auch nur ein Wort auf Englisch...
__________________
Servus felix
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