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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Funkgerät Holland
Hallo
Wir haben unsere Funkerprüfung bestanden und möchten unser Boot mit einem Gerät ausrüsten, dass den Richtlinien entspricht. Unser Boot liegt im Moment in Frankreich und ist in Holland registriert. Wo kann ich ein Gerät in Holland kaufen und wo muss ich es in Holland (ATIS) registrieren lassen. Weiss dass evtl. jemand? Gruss MDW |
#2
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Ist eine gute Frage Kaufen kannst Du es bestimmt auch in Deutschland...macht ja keinen Unterschied für die Zulassung Es geht ja nur um den Herstellercode der zumindest in Deutschland bei der Zulassung angegeben werden muß.
Kannst Du es nicht auch in Deutschland registrieren lassen? Frag ansonsten mal Deinen Funkausbilder Wenn Du bis mitte Februar Zeit hast, kann ich sonst auch mal meinen drauf ansprechen ...
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Gruß, Michel Crownline 250 CR |
#3
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Ruf sonst mal hier an, die können Dir auf jeden Fall ne Auskunft geben 040-23655-0...
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Gruß, Michel Crownline 250 CR |
#4
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Zitat:
wo Du die Funke kaufst ist wurscht; muß nur zugelassen sein. Anmelden i n NL: gehst Du zur nächsten Post und alles ist erledigt. Du kannst aber auch in D zu lassen. Wenn nur ATIS ist Mühlheim zuständig, wenn mit DSC ist Hamburg zuständig. Bundesnetzagentur Mühlheim Postfach 10 03 51 45403 Mühlheim Bundesnetzagentur Hamburg Sachsenstrasse 12 + 14 20097 Hamburg Gruß Heinz |
#5
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Da ist noch folgendes Problemchen :
In sehr vielen niederländischen Marinas kann man sich auf Kanal 31 anmelden und nach einem Platz fragen. Ein in Deutschland gekauftes Gerät hat den Kanal 31 gesperrt (ist in D nicht zugelassen). Ein in den Niederlanden gekauftes Gerät hat den Kanal 31 freigeschaltet, wird aber aus genau diesem Grund in D nicht zugelassen.
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Gruß Sigi
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#6
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Kann man den nicht freischalten lassen Wäre doch blöd wegen sowas eine neue Funke zu kaufen
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Gruß, Michel Crownline 250 CR |
#7
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Den Hersteller fragen oder einen spezialisierten Elektronik-Bastler suchen.
Aber auf jeden Fall ist man dann nicht mehr im Einklang mit der Deutschen Zulassung (aber wenn man das dem Gerät nicht ansieht) !
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Gruß Sigi |
#8
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Zitat:
wenn er sein Boot in Holland registriert hat, glaube ich nicht, das die Bundesnetzagentur dafür ne Funke zulässt. Oder? Ansonsten ist NL günstiger, s. Nachricht 12/07 vom Kreuzer Yachtclub: Keine Gebühr mehr für See- und Schiffsfunkstellen in Holland Wie der Abbau von Bürokratie funktioniert, machen die Niederlande vor und schaffen die Gebühr für den Betrieb von See- und Schiffsfunkstellen ab - eine Maßnahme, die auch Deutschland gut zu Gesicht stehen würde. In den Niederlanden wird dieser Schritt be- gründet mit dem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand und der Tatsache, dass immer mehr Skipper, obwohl sie eine Seefunkstelle besitzen, aus Kostengründen diese abmelden und auf Mobiltelefone zurückgreifen. Diesem Trend soll in den Niederlanden entgegenwirkt werden, da bekanntlich das Mobiltelefon die Funkanlage im Gefahrenfall nicht ersetzen kann. Gruesse Hanse |
#9
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Ich glaube mal, dass es schnurz piep egal ist wo das Boot registriert ist - es gilt die Herkunftsnation des Eigners - ferdisch.
In NL kann man an jeder Ecke den 31 freischalten lassen - da konnte man auch schon reine Seefunktgeräte (DSC) vor 15 Jahren zusätzlich auf ATIS freischalten lassen. Sieht ja auch von außen keiner
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so long -> Tom Es gibt Leute, die wissen alles, das ist alles was sie wissen (Schiller) |
#10
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Zitat:
Ich habe allerdings nix gefunden ob es schon durch ist. lt. Post NL fallen wohl noch Gebühren an. Geldigheidsduur vergunning Een maritieme vergunning heeft een geldigheidsduur van vijf jaar en kan over het algemeen zonder problemen worden verlengd. Wij stellen u hier tijdig van op de hoogte. Jaarlijks bent u een vergoeding verschuldigd voor uw vergunning. Heeft u nog vragen? Neem dan contact op met ons Klantcontactcentrum (050) 587 74 44 op werkdagen van 8.00 tot 17.00 uur of stuur een e-mail. mal auf German: Die Frequenzzuteilung hat eine Gültigkeitsdauer von 5 Jahren und wird im allgemeinen problemlos verlängert. Jährlich ist eine Gebühr für die Erlaubnis zu zahlen Gruß Heinz Geändert von bootpik7 (22.01.2008 um 13:12 Uhr) Grund: Text eingefügt
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#11
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Zitat:
nee, die Bundesnetzagentur sagt, wenn das Boot nicht unter deutscher Flagge läuft, gibt es keine Frequenzzuteilung, wenn man schon eine hatte und ausflaggt, muss sie zurückgegeben werden. Gruesse Hanse |
#12
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Hallo *all
ich habe gerade mal per eMail eine Anfrage an die zuständige NL-Stelle losgelassen was zu beachten ist, wenn der Kahn in D gemeldet ist, aber die Funke in NL angemeldet werden soll. Ich informiere über den Ausgang. Heinz |
#13
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Zitat:
ist da ausgeflaggt - mit Flaggenzertifikat oder einfach nur zugelassen - das ist m.E. ein Unterschied. Abgesehen davon, kann man Sportboote überhaupt ausflaggen? Ist da nich immer automatisch das Heimatland des Eigners auch die zuständige Behörde? Mein Dampfer hatte und hat Heimathafen Wemeldinge/NL aber ein deutsches Flaggenzertifikat!
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so long -> Tom Es gibt Leute, die wissen alles, das ist alles was sie wissen (Schiller) |
#14
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Zitat:
Ja, er sagt, man kann (ich hatte ihn mal gefragt, als ich meine Frequenzzuteilung ändern musste) Ist eher das Problem, wie man den Kahn ausserhalb der BRD angemeldet bekommt, besonders wenn man da nicht wohnt und auch kein Geschäft hat. Das ist je nach Land ganz unterschiedlich. Meiner läuft auch mit deutschem Flaggenzertifikat, obwohl ich keinen deutschen Wohnort habe. Heimathafen ist fürs Flaggenzertifikat egal. Nur Deutscher musst Du sein. Warum das bei der Funke fast genau andersrum ist, muss ich nicht verstehen. gruesse Hanse
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#15
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Hallo zusammen !
Meine My Way liegt in Wilhelminadoorp (NL, Hallo Tom !). Ich habs vor zwei Jahren einfach so gemacht. Boot ist in D angemeldet (Int.Bootsschein). Funke ist in Deutschland gekauft und wurde bei der Bundesnetzagentur zugelassen. Da zahle ich jetzt auch jährlich meinen Beitrag. Das wird in NL lt. Int. Abkommen genau so akzeptiert. Wenn ich mich wirklich mal über die 31 an einem Hafen melden muss schaue ich in den Almanach 2 und gehe übers Handy. Gruß ! Reiner |
#16
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Heute verkaufen fast alle mit Kanal31 auch z.B. AWN Niemeyer ohne extra Kosten.
Die Zulassungsnummer ist die gleiche in den Niederlanden und Deutschland, da CE Nummer. Es ist also egal wo Du kaufst. Leicht zu kontrollieren z.B. beim Navman 7100. In diesem Forum wird übrigens viel Mist geschrieben von den Halbwissenden..... |
#17
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hmm, das interessiert mich aber jetzt. Werde mal testen ob bei mir Kanal 31 frei ist, da ich auch ein Navman 7100 habe
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Gruß, Michel Crownline 250 CR |
#18
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Bei einem Boot unter holländischer Flagge:
1. Ich würde mir das Gerät eher in Holland kaufen, wegen Kanal 31, der ist manchmal dort von Vorteil. 2. Habe gehört, daß ab diesem Jahr in Holland die Funken lieberalisiert wurden in dem Sinn, daß keine Frequenzzuteilungsgebühr mehr, wie in D und A monatlich, zu bezahlen ist. Also ein zusätzlicher Vorteil für Boote unter NL Flagge. 3. Auskunft erhältst Du in jedem guten Yachtshop in NL |
#19
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An alle
Herzlichen Dank für die vielen Antworten. Ich habe was wesentliches nicht kommuniziert was die Sache noch ein bisschen kompliziert und ich hätte erwähnen sollen. Das Boot ist in den Niederlanden registriert, steht im Moment in Frankreich und ich bin Schweizer. Die Antworten haben aber schon einiges geklärt und helfen. Danke und Gruss MDW |
#20
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Zitat:
meisterkanal 31 legal freischalten lassen. Formloser Antrag an die Bundesnetz- agentur Hamburg genügt und man bekommt die offizielle Erlaubnis, den Kanal programmieren lassen zu dürfen. Das ist auch völlig kostenfrei. Belem |
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