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  #76  
Alt 21.01.2008, 22:36
Benutzerbild von Stephan-HB
Stephan-HB Stephan-HB ist offline
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Bevor man die juristische Keule Rausholt, sollte man sich schon etwas mit der Materie vertraut machen und unbedingt einen Plan B in der Tasche haben. Ich war seinerzeit fast genauso dämlich wie du, aber habe meine Hausaufgaben gemacht und hatte einen guten Anwalt. Die Sache mit der arglistigen Täuschung ist zwar ein guter ausgangspunkt, aber nicht mehr. Vorteil: du kannst dir ein Gericht aussuchen: entweder das Gericht der Verkäufers, oder das wo der Verkausgegenstand gewöhnlich "in Verkehr" gebracht wird. Arglistige Täuschung ist immer schwer zu beweisen. Auch dein Fall ist mit ein paar Fragezeichen behaftet, die dir ja wohl der gegnerische Anwalt auch klar gemacht hat. Richter lieben in der ersten Instanz immer Vergleiche. Daher kahm bestimmt auch in diesem Fall die vorsichtige Frage, ob man sich nicht einigen könne, oder?
Wenn du dann schnell sagst, dass du ja eigentlich irgendwie von dem, was du erworben hast, grundsätzlich überzeugt bist, nur eben der kaputte Motor, dessen Reparatur doch in keinem Verhältnis steht, blablabla...
wird der gegnerische Anwalt schon auf seinen Mandanten einwirken, dir entgegen zu kommen, weil man ja nicht weiß, wie der Richter denn entscheidet. Wenn du dann einen KVA in der Tasche hast, hat der Richter auch etwas zum Vorschlagen. So bekommst du vielleicht einen Spatz, aber der ist immer noch besser als die Taube auf dem Dach. Der Richter ist auch glücklich, weil er sich keine Urteilsbegründung aus den Fingern saugen muss. Alle sind glücklich und du musst nicht weiter aus Bootfahren verzichten. Also: für´s nächste mal Plan B nicht vergessen
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am schwierigsten ist es, sich entsprechend den Bedingungen, mit denen man konfrontiert wird, selbst zu ändern."
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  #77  
Alt 22.01.2008, 06:15
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Bubi Bubi ist offline
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naja,
die kaufmännische rechnung sieht aber so aus,
dass bei einem vergleich 50/50 die anteiligen kosten für anwalt
und gericht in etwa die höhe der 50% ausmachen

daraus resultierend sieht das dann gewöhnlich so aus, dass
beide parteien 50% am objekt eingespart/bekommen haben
und 50% drauf gelegt haben,
was in summe dazu führt, dass
der, der bezahlen soll 100% bezahlt hat und der,
der was zu bekommen hat immer noch 0% hat

wohlgemerkt unter der voraussetzung das keine rechtsschutzversicherung besteht und man bei der prozentualen aufrechnung fünfe gerade sein lässt.

im ergebnis haben nur die anwälte verdient
die parteien haben lediglich an erfahrung gewonnen
__________________
Grüße
kay

Schlagfertigkeit ist, einen Tag später die passende Antwort zu haben
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  #78  
Alt 22.01.2008, 07:18
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Ohne RSV würde ich mein Geld gleich in einen neuen Motor stecken
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