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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#21
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Du als Käufer mußt diesen Betrug aber nachweisen, wenn es denn einer war. Der Verkäufer hat doch alles getan. Er hat sogar gesagt eine Vorabbesichtigung ist ausdrücklich erwünscht.
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Grüße Michael |
#22
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Richtig !!! Da "Kurtle" aber nicht mehr eingeloggt ist, werden wir wohl nicht mehr erfahren. Da die meisten sich selber im Recht sehen ist die Sache schwer zu beurteilen. Besonders da man nur die eine Variante/Seite von dieser Geschichte kennt. Ich wäre da immer etwas vorsichtig. Nicht jeder Verkäufer Privat/Firma ist ein schwarzes Schaaaaaf. In diesem Sinne... määääh |
#23
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Gruß, Michel Crownline 250 CR ![]() |
#24
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Du hast schon Recht! Nicht jeder Verkäufer, aber verdammt viele ![]()
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Gruß, Michel Crownline 250 CR ![]() |
#25
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Richtig, die ARgumentation bzw. Beweisführung der anderen Seite wäre ganz interessant.
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Grüße Michael |
#26
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@ Santos,
Du hast ja recht, aber das ist doch hier nicht das Thema. Unsere Rechtsprechung gibt doch immer mehr zu denken ![]() Ich frage mich warum geht beim Bootskauf nicht was beim Autokauf eigentlich funktioniert. Jürgen |
#27
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Mensch, das sind ja Sachen. Mein Boot geht ja jetzt auch bald weg und jetzt stelle ich mir mal vor, ich hätte Ende Oktober nicht nochmal ausgewintert und den Ausflug zum Rhein gemacht. Da ist mir nämlich nach nicht einmal 2 Stunden Fahrt der Motor um die Ohren geflogen. Das wäre dann dem Käufer passiert und dann wäre es auch garantiert vor Gericht gegangen.
Könnte es sein, dass der Eigentümer das Boot beim letzten Einsatz möglicherweise gar nicht selber genutzt hat und der eigentliche Nutzer (z.B. Sohn, Bruder, Schwester oder sonst wer) den Schaden bei der Rückgabe einfach verschwiegen hat? Sicher sind das alles nur Konstrukte, aber mögliche. Und mit dem Gutachter gibt es fast immer ein Problem, wenn dieser nicht durch das Gericht beauftragt wurde. ![]() Ich glaube immer noch an das Gute im Menschen.
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Viele Grüße aus dem Bergischen - Stefan ![]() Geändert von dieguzzidieputzi (17.01.2008 um 15:51 Uhr)
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#28
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Sage auch nur wenn er es vorher gewußt hat ! Kenne wie alle hier nur die eine Seite! Und diesen Fehler wird er nicht noch mal machen! Ich habe aus diesem Grund beim Händler gekauft mit Garantie! Und weil ich von Motoren keine Ahnung habe! ![]()
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Gruß Micha
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#29
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Das passiert dir in den Zeitungsanzeigen genau so. Ich habe auch dort bei Besichtigungen schon viel Schrott gesehen. Ebay bietet dem Verkäufer rechtlich keinen Vorteil um sein schrottiges Boot zu verkaufen. Schuld ist eigentlich immer der, der sich den Kram kauft ohne vorher anzuschauen. Viele klicken/kaufen und sehen ihren Traum/Alptraum erst bei Abholung. Der Klick und somit der Kauf bzw. rechtsverb. Vertrag war schon vorher und dieses Problem ist doch nun wirklich allen bekannt.
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#30
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Habe gerade den "Ölwechsel" gelesen, hört sich nach echtem Beschiss an. Mein Beileid.
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Viele Grüße aus dem Bergischen - Stefan ![]() |
#31
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![]() Also Öl im erst nach einer Probefahrt kontrollieren ![]()
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Gruß, Michel Crownline 250 CR ![]()
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#32
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Ich würde auf jeden Fall eine Anzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft wegen Betrugs machen. Angst, dass der Schuß nach hinten losgeht - etwa wegen übler Nachrede -, braucht sich Kurtle angesichts des SV-Gutachtens nicht zum machen. Vor allem: die Strafanzeige kostet nichts!
![]() Was das Zivilverfahren betrifft , so kann man ohne genaue Kenntnis des beiderseitigen Vorbringens und des Urteils mit seinen Gründen in der Tat nicht viel Konkretes sagen. Aber die alleinige Berufungdes Verkäufers auf den Haftungsausschluß würde mich bei dem von Kurtle angegeben Sachverhalt nicht stören! Denn der Verkäufer kann sich darauf nicht berufen, wenn er den Mangel arglistig verschwiegen hat, § 444 BGB! Wie hoch ist der Streitwert? Wenn's sich lohnt, mach ich die Sache vielleicht... ![]() ![]() Jürgen
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Die Sternenwelt kennt ihre Grenzen, die menschliche Dummheit nicht ! |
#33
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![]() Zitat:
Mit Ausschluß der Gewährleistung schließt Du die Haftung für Schäden aus, die nach Übergabe eintreten! Schäden, die bereits vor Übergabe bestehen sind zu benennen, da ist auch der Gewährleistungsausschluß keine Ausrede. Abgesehen davon soll der Ausschluß der Gewährleistung den Privatverkäufer davor schützen, im Nachhinein für Dinge zur Verantwortung gezogen werden zu können, von welchen er nichts wußte. Läuft das Boot also bei Übergabe einwandfrei und nach 3 Wochen ist die Kopfdichtung durch, ist der Verkäufer durch Ausschluß der Gewährleistung auf der sicheren Seite. Ist die Kopfdichtung aber bereits bei Übergabe durch, der Käufer wußte und verschweigt das, ist er durch den Gewährleistungsausschluß nicht geschützt! Abgesehen davon gibt es den Ausdruck der "zugesicherten Eigenschaften", diese haben nichts mit Gewährleistung zu tun, sondern haben unter allen Umständen vorhanden zu sein. Ich kann also nicht in eine Anzeige schreiben, das Auto ist Ferrari-Rot, die Gewährleistung ausschließen und dann ein grünes Auto übergeben. Ebenso verhält es sich hier, der Verkäufer hat angegeben: Zitat:
Das sind zugesicherte Eigenschaften, die nicht unter den Ausschluß der Gewährleistung fallen! Die Urteile des AG Ratingen sind bekannt dafür,daß, naja, sagen wir mal, die Handschrift des Richters deutlich erkennbar ist. Siehe auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Mangel_%28Recht%29
Viel Erfolg, Michael
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There are 10 kinds of people in the world. ![]()
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#34
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Sei mir nicht böse, aber das ist wohl ein Fall von selber Schuld
![]() Wie oben schon geschrieben würde es auch mich interessieren um welchen Wert es geht ![]() Wenn aber, wie im obigen Fall die Gewährleistung ausgeschlossen wurde, das Boot schon lange Zeit steht und auch noch ältere Technik verbaut ist wäre ich mehr als vorsichtig ![]() Boote einer gewissen Qualität und Güte sollte man m.M. nach nicht unbedingt bei ebay suchen. Die dort angebotenen Teile würde ich fast sämtlich als Bastelobjekte bezeichnen ![]()
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Gruß 45meilen ![]() In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative ![]() |
#35
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Hallo El.Almirante !!
Das ist richtig! ich wollte mich hier auch nicht auf die Seite des Verkäufers stellen oder so. Wenn er es wusste, ist es Betrug. Wenn man es nachweisen kann: Anzeigen und durch. Völlig korrekt. Wenn er einen guten Anwalt braucht, sollte er vielleicht den von der Boote Redaktion beauftragen. Der hat auf mich einen guten Eindruck gemacht. Falls er da Bedarf hat, kann er sich ja melden. Gruß Rene
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#36
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![]() Zitat:
Betrug setzt außerdem den Vorsatz voraus, der nur schwer nachweißbar ist, insbesondere bei Privat(ver)käufen. Stell Dir vor, ich würde meinen relativ neuen Wagen verkaufen, und ihn anpreisen mit "Mängelfrei". Ich bin kein Sachverständiger und habe ihn nicht untersucht - ich sage damit eigentlich nur, dass er zum Zeitpunkt des Verkaufs funktionsfähig ist. Wenn er zwei Minuten nach dem Verkauf einen Kolbenfresser hat oder die Bremsscheibe wegplatzt, aufgrund von Vorschäden, die mir nicht bewusst waren (zudem in einer Materie, in der ich mich nicht auskenne), ist es kein Betrug, sondern Pech und/oder Nachlässigkeit des Käufers, der ja eine Prüfung (evtl. beim TÜV oder in einer Werkstatt) hätte machen können. Dazu ein passender Witz : Unterhalten sich zwei Bauern. Der eine wütend : "Das Pferd, das Du mir gestern verkauft hast, lag heute morgen tot im Stall !". Der andere überrascht : "Komisch, das hat es bei mir nie gemacht !"
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#37
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Zitat:
Bekannte Mängel nicht. Zugesicherte Eigenschaften erst recht nicht. Michael
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#38
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Ein greifbarer Betrug wäre aber folgender Fall: Er verkauft das Boot als Mangelfrei oder kein Mangel bekannt. Dann Schadenfall. Wenn der Käufer nachweisen kann, dass der Verkäufer dies vorher wusste, bzw. notdürftig repariert, ist der Mangel doch vor dem Gefahrenübergang da gewesen.
Folgender Hintergrund aus 100% iger Quelle: Boot gekauft / Kein Probelauf vor Ort möglich da kein Wasser zur Kühlung vorhanden war. Im Kaufvertrag folgendes zur Bedingung gemacht: Motor und Antrieb sind in einem technisch einwandfreien Zustand und voll betriebsbereit. 1Tag nach Übernahme ( Frostfrei- Frühjahr ) bei Reinigungsarbeiten gesehen: Motor Frostschaden...Riss mit Flüssigmetall zugeschmiert und auch noch undicht. Verkäufer angerufen zwecks Wandlung Rückgabe...dieser wollte natürlich nicht. Verklagt! Streitwert 6480€ Einigung nach ein paar Sitzungen auf 4200€ und Herrausgabe des mittlerweile zerlegten Motors. Da war die Sache ziemlich klar und er konnte sich nicht rausreden. |
#39
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Was zu beweisen wäre.......ich würde den Fall unter Lesson learned abhacken, aber das der Kurtle daraus nichts für die Zukunft gelernt hat sieht man ja...
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Grüße Michael |
#40
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Hier wird über Strafanzeigen diskutiert, weil jemand im Zivilprozess verloren hat!
Würdet ihr darüber reden, wenn der Zivilprozess gewonnen worden wäre? Ist schon eine komische Rechtsauslegung!
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Gruß Horst Das Leben ist zu kurz, um es nicht ernst zu nehmen. Man muss aber nicht immer alles super wichtig nehmen. |
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