boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Alles was schwimmt! > Allgemeines zum Boot



Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

Antwort
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 22.10.2007, 11:36
Benutzerbild von Doc
Doc Doc ist offline
Captain
 
Registriert seit: 08.03.2007
Ort: Mannheim
Beiträge: 501
150 Danke in 109 Beiträgen
Standard Mit 2 To. Kupplung - 3 To. ziehen ??

Hallo,

wir hattens schonmal, finde es jedoch nicht.


Kann ich mit meinem Auto, zulässige Anhängelast 2 Tonnen,

einen Anhänger ziehen, der ein zulässiges Gesamtgewicht 3 Tonnen hat ?


1) wenn der Hänger leer ist, also nur eigengewicht ca. 500 Kg ??

2) wenn der Hänger mit ca. 1,5 Tonnen beladen ist, also das tatsächliche
zur Zeit gezogene Gewicht 2 Tonnen beträgt ??

Das Boot wird so geladen, das die zulässige Stützlast ( 100 kg )
knapp erreicht wird.

Im Fall 2. ziehe ich ja nur das erlaubte, zulässige Gewicht.

Gesammtmasse Zugfahrzeug und Hänger wurde berücksichtigt.

Gruß Doc.
Mit Zitat antworten top
  #2  
Alt 22.10.2007, 11:39
Benutzerbild von 45meilen
45meilen 45meilen ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 25.01.2007
Ort: Schleswig Holstein, rechts unten
Beiträge: 12.825
Boot: derzeit keines
32.472 Danke in 12.285 Beiträgen
Standard

Bin mir da absolut nicht sicher aber das sollte gehen
Um Ärger aus dem Weg zu gehen würde ich eine Wiegekarte mitführen
__________________
Gruß 45meilen

In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative
Mit Zitat antworten top
  #3  
Alt 22.10.2007, 11:39
Benutzerbild von Eckaat
Eckaat Eckaat ist offline
Ehrenmitglied
 
Registriert seit: 07.08.2005
Ort: Volksrepublik Mecklenburg
Beiträge: 6.476
Rufzeichen oder MMSI: Wer bekommt das Lammfilet mit grünen Bohnen?
16.422 Danke in 5.873 Beiträgen
Eckaat eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

Ja, kein Problem. Du darfst ja auch alleine im Auto sitzen, obwohl es für 5 Personen zugelassen ist.

Gruß Ecki
__________________
Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an.
Leo Tolstoi


Mit Zitat antworten top
  #4  
Alt 22.10.2007, 11:45
Benutzerbild von hmigor
hmigor hmigor ist offline
Hilfsvopo
 
Registriert seit: 05.07.2007
Ort: Leipzig, Haus am Wald
Beiträge: 1.728
Boot: Sea Ray 240 SSE | Sprint Badeboot
Rufzeichen oder MMSI: Ingeeee...
12.764 Danke in 4.831 Beiträgen
Standard

Solange du die zulässige Anhängelast (2 t) deines Zugfahrzeuges nicht überschreitest, darst du jeden Anhänger ziehen.
Die 3 T bedeuten in dem Fall ja nur, dass der Anhänger bis zu diesem Gewicht beladen werden KANN...

Du kannst auch einen Anhänger mit Leergewicht 2 t dranhängen, solange du nur ne Scheibe Toastbrot reinlegst......aber auf die Ladungssicherung achten....
__________________
Grüße Ingo

...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...

Mit Zitat antworten top
  #5  
Alt 22.10.2007, 11:46
Benutzerbild von Dr.Sulei
Dr.Sulei Dr.Sulei ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 12.09.2007
Ort: Grossraum S
Beiträge: 44
Boot: Cranchi P500, Intersport 320
17 Danke in 9 Beiträgen
Standard

Es wird ja vom ZULÄSSIGEN Gesamtgewicht gesprochen. Wenn das tatsächliche Gewicht dem entspricht was das Zugfahrzeug ziehen darf sollte es keine Probleme geben. Wenn die Polente dir nicht glaubt schicken Sie dich auf die Wagge und dann sehen sie was Sache ist. Sinnvoll ist ein Nachweis mitzuführen über das Gewicht des Hängers( FZGSchein) und Gewicht der Ladung. Und gut is.
__________________
Gruß Sebastian

Cranchi P500
Cannonballprojekt 2006/2007: Intersport 320
Cannonballrojekt 2008: Dr. SuleiNER
Mit Zitat antworten top
  #6  
Alt 22.10.2007, 12:27
Benutzerbild von Schmidtdl
Schmidtdl Schmidtdl ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 01.06.2007
Ort: Sachsen
Beiträge: 106
Boot: SPIRIT Clark Marine Ltd; Ruderjolle ANKA Bootswerft Berlin
93 Danke in 40 Beiträgen
Standard Vorsicht, das ist Führerscheinabhängig

Die Leute, die ihren Führerschein (Klasse 3) vor dem 01.01.1999 gemacht haben, dürfen an ihre PKW auch Hänger mit größerer zulässiger Gesamtmasse anhängen als die max. Anhängelast des PKW ausweist, solange der Hänger nur bis zur max. Anhängelast beladen wird. Soweit ist oben beschriebenes richtig.

Die Leute, die ihren Führerschein (Klasse B) nach dem 01.01.1999 gemacht haben, dürfen das nicht mehr !!!
Hier gilt :
- zul. Gesamtgewicht des Gespannes darf 3500 kg nicht überschreiten
- zul. Gesamtgewicht des Anhängers darf die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht überschreiten
- tatsächliches Gesamtgewicht des Anhängers darf die zulässige Zugmasse (gebremst) des Zugfahrzeuges nicht überschreiten. (Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Anh%C3%A4nger)

Wer dennoch einen Hänger mit größerem zul. Gesamtgewicht ziehen will/muß braucht den Führerschein Klasse BE.

Dieser Umstand kann vor allem dann zum Problem werden, wenn Papi mit seiner "alten" Klasse 3 das Gespann bisher ohne Sorgen gefahren ist und nun kommt es auf der Urlaubsreise zum Fahrerwechsel, weil Papi müde ist oder Sohn auch mal fahren will. Ohne "neue" Klasse BE kann das teuer werden, vor allem bei einem Unfall wird dies von den Versicherungen als grob fahrlässig angesehen (Fahren ohne gültigen Führerschein) und man kann den Versicherungsschutz verlieren.
__________________
Sebastian
-----------------------------------------------------------------
Theoretisch sind Theorie und Praxis gleich,...aber praktisch nicht!
Mit Zitat antworten top
Folgende 9 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #7  
Alt 22.10.2007, 19:29
Fomi Fomi ist offline
Captain
 
Registriert seit: 21.03.2006
Ort: Catharinau
Beiträge: 519
Boot: Bayliner 2355 5.7V8 BJ:97
131 Danke in 74 Beiträgen
Standard

Füherschein kurz nach dem 01.01.1999 erworben...

Wurde schon mit Boot hinten dran angehalten.. Zu meinem Glück haben die Grün Weißßen dieses sch... Gesetz auch nicht kapiert und mich ziehen lassen

Frag mich immer noch nach der Logik... Naja, hat ja angeblich die Harmonisierung mit den EU Führerscheingesetzen mit sich gebracht

Gruß Thomas

- der immer noch keinen Anhängerführerschein hat -
Mit Zitat antworten top
  #8  
Alt 22.10.2007, 19:37
Benutzerbild von hmigor
hmigor hmigor ist offline
Hilfsvopo
 
Registriert seit: 05.07.2007
Ort: Leipzig, Haus am Wald
Beiträge: 1.728
Boot: Sea Ray 240 SSE | Sprint Badeboot
Rufzeichen oder MMSI: Ingeeee...
12.764 Danke in 4.831 Beiträgen
Standard

...was bin ich da doch froh, den guten alten ostdeutschen mit nur einem Loch zu haben
__________________
Grüße Ingo

...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...

Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #9  
Alt 22.10.2007, 19:44
Benutzerbild von Eckaat
Eckaat Eckaat ist offline
Ehrenmitglied
 
Registriert seit: 07.08.2005
Ort: Volksrepublik Mecklenburg
Beiträge: 6.476
Rufzeichen oder MMSI: Wer bekommt das Lammfilet mit grünen Bohnen?
16.422 Danke in 5.873 Beiträgen
Eckaat eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

Möchte mal wissen wer sich diesen Schwachsinn ausgedacht hat. Das ist ja wohl eher ein technisches Problem als ein fahrerisches. Unglaublich.

Gruß Ecki
__________________
Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an.
Leo Tolstoi



Geändert von Eckaat (22.10.2007 um 22:48 Uhr)
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #10  
Alt 22.10.2007, 22:13
MaGu MaGu ist offline
Ensign
 
Registriert seit: 16.05.2007
Beiträge: 65
Boot: Dehler 18 (Rotkäppchen)
19 Danke in 15 Beiträgen
MaGu eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

Ich habe auch diesen tollen neuen Führerschein der Klasse B.
Zum Glück durfte ich unser Boot (Anhänger mit zulässigem Gesamtgewicht von 1300kg) mit unserem Opel Omega Kombi ziehen (hier war das Zulässige Gesamtgewicht von Zugfahrzeug und Hänger knappt unter der Grenze... ich hätte 1345kg ziehen dürfen).
Und auch mit unserer neuen A-Klasse dürfte ich den Hänger ziehen (hier begrenzt das Leergewicht des Zugfahrzeuge - knapp über 1300kg das, was ich ziehen darf).
Wenn wir aber einen großen, schweren Geländewagen hätten, der mit so einem Anhänger bestimmt viel besser klar kommt, als eine kleine poplige A-Klasse, dürfte ich den Hänger nicht ziehen .

Diese Regelung finde ich genau so sinnlos, wie die, dass man mit einem FS Klasse B nur Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5t ziehen darf (bei Klasse 3 waren es 7,5t) d.h. schon für ein etwas größeres Wohnmobil oder einen großen Sprinter muss ich einen Führerschein Klasse C1 machen (für schwerere Anhänger an so einem Fahrzeug brauche ich dann natürlich noch den C1E - aber dieser beinhaltet dann immerhin gnädigerweise den BE)

Und für das Geld, das ich für all diese Führerscheine ausgeben müsste, kaufen sich andere Leute ein Auto oder ein kleines Boot...
Mit Zitat antworten top
  #11  
Alt 23.10.2007, 02:35
spitzi spitzi ist offline
Captain
 
Registriert seit: 31.12.2005
Ort: austria wien
Beiträge: 422
Boot: wallerdundee one
53 Danke in 35 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von MaGu Beitrag anzeigen

Und für das Geld, das ich für all diese Führerscheine ausgeben müsste, kaufen sich andere Leute ein Auto oder ein kleines Boot...
guten morgen

soviel kostet ein FS

OK ,wenn man 20x poltert
__________________
liebe grüsse aus wien
franz
Mit Zitat antworten top
  #12  
Alt 23.10.2007, 07:37
Benutzerbild von Piepe
Piepe Piepe ist offline
Captain
 
Registriert seit: 16.01.2007
Ort: Eberswalde -> Werbellinsee
Beiträge: 565
481 Danke in 282 Beiträgen
Piepe eine Nachricht über AIM schicken
Standard

Das schlimme an der sache ist ja, wenn du den BE schein machst das du mit so einem Minihänger deine Fahrstunden machst. Das bringt meiner Meinung nach garnix! Es gehört schon eine menge dazu einen Anhänger der 3t wiegt sicher durchs Land zu bewegen.Ich mach das fast Tagtäglich und bin auch schon oft ins schwitzen gekommen!

Wenn die Fahrstunden mit so einem Anhänger gemacht werden ist es ok, alles andere ist nur wieder abzocke!
Mit Zitat antworten top
  #13  
Alt 23.10.2007, 09:51
Benutzerbild von Jogi81
Jogi81 Jogi81 ist offline
Ensign
 
Registriert seit: 12.10.2007
Ort: bei Magdeburg
Beiträge: 65
10 Danke in 7 Beiträgen
Jogi81 eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

Also das mit dem 1.01.19999 stimmt nicht, es war der 1.07.1999! Das weiss ich so genau weil ich am 16.07.1999 18 geworden bin und schon denn neuen Führerschein bekommen habe obwohl ich komplett nach alter Prüfung meine Fahrschule gemacht habe und noch vor dem 1.07 alles in ner Tasche hatte

An Alle die auch den B haben, (wurde hier noch nicht geschrieben) ihr dürft auch kein Tandem ziehen nur Einachser! Versteh ich zwar nicht ist aber so
Mit Zitat antworten top
  #14  
Alt 23.10.2007, 10:23
Benutzerbild von Doc
Doc Doc ist offline
Captain
 
Registriert seit: 08.03.2007
Ort: Mannheim
Beiträge: 501
150 Danke in 109 Beiträgen
Standard

Hallo,

Danke für die bisherigen Antworten.

Also müsste es gehen,Führerschein ist dann auch OK.

Alles klar, kann ich losfahren.

Danke, Gruß Doc.
Mit Zitat antworten top
  #15  
Alt 23.10.2007, 17:06
MaGu MaGu ist offline
Ensign
 
Registriert seit: 16.05.2007
Beiträge: 65
Boot: Dehler 18 (Rotkäppchen)
19 Danke in 15 Beiträgen
MaGu eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

Zitat:
Zitat von spitzi Beitrag anzeigen
guten morgen
soviel kostet ein FS
OK ,wenn man 20x poltert
Ich kenne die Preise nicht genau, aber C1 und BE kosten insgesamt locker 2000€ (C1E statt BE, um wirklich auf das Niveau des alten 3er zu kommen, ist bestimmt noch teurer).

Das reicht schon für ein sehr günstiges, gebrauchtes Auto (also das typische erste eigene Auto) oder auch für eine ordentliche, gebrauchte Jolle...
Mit Zitat antworten top
  #16  
Alt 23.10.2007, 18:06
Benutzerbild von sea-commander
sea-commander sea-commander ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 11.10.2005
Ort: Oldenburg
Beiträge: 1.512
Boot: l DAMEN Stan Patrol 2005, 2x652kw CAT l & l Humber 700, YamF250 l
2.263 Danke in 1.032 Beiträgen
sea-commander eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

Zitat:
Zitat von Jogi81 Beitrag anzeigen
Also das mit dem 1.01.19999 stimmt nicht, es war der 1.07.1999!
Der 1.7.'99 kanns aber auch nicht gewesen sein, da ich am 1.4. 18 geworden bin (und da auch den Schein fertig hatte) und auch schon den ollen B-Schein machen musste. Zu der Zeit waren aber alle ziemlich planlos und es konnte mir auch keiner sagen, was ich damit denn nun fahren darf.
Hab letztes Jahr dann BE nachgemacht...

Chris
__________________

Mit Zitat antworten top
  #17  
Alt 23.10.2007, 20:29
Benutzerbild von Schmidtdl
Schmidtdl Schmidtdl ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 01.06.2007
Ort: Sachsen
Beiträge: 106
Boot: SPIRIT Clark Marine Ltd; Ruderjolle ANKA Bootswerft Berlin
93 Danke in 40 Beiträgen
Standard definitiv der 01.01.1999

Zitat:
Zitat von Jogi81 Beitrag anzeigen
Also das mit dem 1.01.19999 stimmt nicht, es war der 1.07.1999!
Der Stichtag ist definitiv der 01.01.1999, aber es gibt eine Übergangsregelung für die Leute, die in dieser schweren Phase des Umbruchs ihren Führerschein gemacht haben.

Dabei wird noch mal unterschieden in Leute, die vor dem 01.01.1999 das "bis dahin geltende Mindestalter" erreicht hatten und die die es erst danach erreichten.

Die "vorher..." haben noch bis 30.06.1999 die alten Berechtigungen erhalten, die "nachher..." konnten zwar noch nach altem Recht geprüft werden, haben aber nur noch die neuen Berechtigungen (Klasse B) erhalten.

langsam wirds offtopic...

Für alle, die es ganz genau wissen wollen, hier mal gucken (FeV § 76 Nr. 10) oder Fahrlehrer fragen.

Ansonsten wünsche ich allen BF-Usern noch einen schönen Abend
__________________
Sebastian
-----------------------------------------------------------------
Theoretisch sind Theorie und Praxis gleich,...aber praktisch nicht!
Mit Zitat antworten top
  #18  
Alt 23.10.2007, 20:59
tomkyle tomkyle ist offline
Captain
 
Registriert seit: 17.07.2007
Beiträge: 456
Boot: Terhi BF 1600 Mercury 80PS
Rufzeichen oder MMSI: Sie wissen warum wir Sie anhalten?
485 Danke in 252 Beiträgen
Standard

Oder einfach ziehen... es geht einiges mehr http://www.myvideo.de/watch/494471
__________________
einfache Genüsse sind die letzte Zuflucht komplizierter Menschen! (Oscar Wilde)


In dubio pro navis
Mit Zitat antworten top
  #19  
Alt 24.10.2007, 08:21
Benutzerbild von Dr.Sulei
Dr.Sulei Dr.Sulei ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 12.09.2007
Ort: Grossraum S
Beiträge: 44
Boot: Cranchi P500, Intersport 320
17 Danke in 9 Beiträgen
Standard

Wenn man den Schwachsinn sieht was mit dem EU-Führerschein alles an Klassen aufgetaucht ist: Ich habe Klasse 1 und 3 gemacht. Nach der Umschreibung auf den EU_Führerschein habe ich nun 11!! Führerscheinklassen, wobei diese neue S oder wie die heisst nicht dabei ist die ich aber auch fahren darf. Wenn der Lappen weg ist und ich die ganzen Klassen wieder machen will, wird es mal richtig teuer!
Wiederum muss ich sagen als ich in der Lehre mit nem LT35 langer Radstand und Autotrailer losziehen musste um Autos aus Tiefgaragen, Einbahnstrassen und engen Einfahrten holen musste hätte ich mich über ein paar Übungsstunden mit dem Hänger gefreut. Das lief alles Learning by doing und kräftig schwitzen.
Aber bin auch ohne Anhängerprüfung gross geworden.
Aber wenn ich mir Vorstelle meine Freundin würde mit unserem Boot am Haken am Gardasee rumgondeln wäre mir nicht wohl
Bei den neuen Regeln muss man ja verdammt aufpassen was man darf und was nicht, da muss man vorher zum Verkehrsrechtler und klären welche Zugkombination man fhren darf da die Polente meist auch nicht weiss was los ist.
__________________
Gruß Sebastian

Cranchi P500
Cannonballprojekt 2006/2007: Intersport 320
Cannonballrojekt 2008: Dr. SuleiNER
Mit Zitat antworten top
Antwort



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 11:12 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.