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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #51  
Alt 27.09.2007, 21:23
Aerodeck Aerodeck ist offline
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Ich habe den Thread schon verstanden , aber anscheinend möchtest du einfach dein Recht behalten. Sry, aber du kannst auf meine Argumente nicht kontern ausser mit deiner Webadresse.

Auch könntest du mal deine Art und Weise der Artikulation gegenüber anderen ein wenig bedenken. Denn ich bin nicht auf den Kopf gefallen oder gehöre einer dummen Minderheit an. Ich habe auch genau das selbe Recht hier meine Meinung zu äussern genauso wie du. Nur ich behandle dich mit dem nötigen Respekt und spare mir Ironische Bemerkungen.

Da ich keine Lust mehr auf Spekulationen habe war es für mich das letzte Posting zum Thema Trailer hier. Ihr macht das schon.

See you...
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Gruß Ralf
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  #52  
Alt 27.09.2007, 21:26
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Eckaat Eckaat ist offline
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Na ein Glück, das war wirklich anstrengend...puuuh.

Gruß Ecki
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Leo Tolstoi


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  #53  
Alt 27.09.2007, 21:39
Holger K. Holger K. ist offline
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Zitat:
Zitat von Eckaat Beitrag anzeigen
Brauch ich nicht anrufen, das was Du meinst ist, daß ich mit einem grünen Kennzeichen nur das transportieren darf, wofür das grüne Kennzeichen erteilt wurde. Wenn ich also auf meinen Bootstrailer Dachlatten aus dem Baumarkt schnalle und die Schmiere hält mich an, gibts aufn Deckel.

Mir Kurzzeitkennzeichen kann ich transportieren was ich will.

Gruß Ecki
Die hier sind da auch anderer Meinung ,ich glaubs auch immer noch nicht,
es müsste als Probefahrt unter Last deklariert werden, wenn du von einem Händler ein richtiges rotes leihst wäre das sogar Steuerhinterziehung
http://www.offshoreonly.de/phpbb/viewtopic.php?t=2794
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Gruß Holger


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  #54  
Alt 27.09.2007, 21:49
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Eckaat,

habe alles gelesen und mit dir gelitten!

Denn auch hier benötigt man für ein Trailerkurzzeitkennzeichen eine Doppelkarte.

Gruß
Willy

Geändert von Giligan (27.09.2007 um 21:51 Uhr) Grund: Schreibfehler
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  #55  
Alt 27.09.2007, 21:50
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Zitat:
Zitat von rauvertikal Beitrag anzeigen
Die hier sind da auch anderer Meinung ,ich glaubs auch immer noch nicht,
es müsste als Probefahrt unter Last deklariert werden, wenn du von einem Händler ein richtiges rotes leihst wäre das sogar Steuerhinterziehung
http://www.offshoreonly.de/phpbb/viewtopic.php?t=2794
Zitat:
§ 16 Prüfungsfahrten, Probefahrten, Überführungsfahrten
(1) Fahrzeuge dürfen, wenn sie nicht zugelassen sind, auch ohne eine EG-Typgenehmigung, nationale Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung, zu Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten in Betrieb gesetzt werden, wenn sie ein Kurzzeitkennzeichen oder ein Kennzeichen mit roter Beschriftung auf weißem rot gerandetem Grund (rotes Kennzeichen) führen. § 31 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung bleibt unberührt.
Von Beladung ist darin keine Rede.

Gruß Ecki
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  #56  
Alt 27.09.2007, 21:57
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Im Gegenteil:

Zitat:
§ 31 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung bleibt unberührt.
Und der weist sogar auf Beladung hin:

Zitat:
§31 Verantwortung für den Betrieb der Fahrzeuge
(1) Wer ein Fahrzeug oder einen Zug miteinander verbundener Fahrzeuge führt, muß zur selbständigen Leitung geeignet sein.
(2) Der Halter darf die Inbetriebnahme nicht anordnen oder zulassen, wenn ihm bekannt ist oder bekannt sein muß, daß der Führer nicht zur selbständigen Leitung geeignet oder das Fahrzeug, der Zug, das Gespann, die Ladung oder die Besetzung nicht vorschriftsmäßig ist oder daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung leidet.
Gruß Ecki
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  #57  
Alt 27.09.2007, 22:08
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Zitat:
Zitat von Giligan Beitrag anzeigen
Eckaat,

habe alles gelesen und mit dir gelitten!

Denn auch hier benötigt man für ein Trailerkurzzeitkennzeichen eine Doppelkarte.

Gruß
Willy
Willy, das hatten wir doch schon.
Für die Überführung eines Sportgeräteanhängers benötigt man auch in Unna zu 100% keine Doppelkarte.
Wenn Du doch eine benötigt hast, konnten entweder keine genauen Angaben zum Anhänger beim KVA gemacht werden, oder die Mitarbeiter dort waren falsch informiert.
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Gruß aus Berlin
Jörg

Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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  #58  
Alt 27.09.2007, 22:16
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Zitat:
Zitat von checki Beitrag anzeigen
Willy, das hatten wir doch schon.
Für die Überführung eines Sportgeräteanhängers benötigt man auch in Unna zu 100% keine Doppelkarte.
Wenn Du doch eine benötigt hast, konnten entweder keine genauen Angaben zum Anhänger beim KVA gemacht werden, oder die Mitarbeiter dort waren falsch informiert.
Ist auch nicht richtig. Worüber ist der Trailer denn dann versichert? Über das Zugfahrzeug nicht, es sei denn es liegt eine gültige Betriebserlaubnis mit gültigem Kennzeichen vor (bei einer Überführung unwahrscheinlich).

Wenn nicht, dann braucht man ein KZ-Kennzeichen und ne Deckungskarte von einer Versicherung, für den Fall daß die Fuhre irgendwelchen Schaden macht. Wer deckt denn den Schaden sonst? Nochmal der Link:
http://www.stva-ac.de/Dienstleistung...zzeitkenz.html

Ich will allerdings nicht ausschließen, daß auf Zulassungsstellen auch Mitarbeiter sitzen, die ihre eigenen Gesetze gar nicht kennen. Das würde auch das Theater in diesem Thread erklären.

Dann haste im Ernstfall aber den Zonk.

Gruß Ecki
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Geändert von Eckaat (27.09.2007 um 22:21 Uhr)
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  #59  
Alt 27.09.2007, 22:32
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Ecki, ich hab doch deutlich Sportgeräteanhänger geschrieben. Wenn es notwendig ist, diesen zu Überführen (aus welchen Gründen auch immer),
man alle Angaben zum Anhänger vorweisen kann, werden diese beim KVA vorort gleich ins Heftchen eingetragen, und der Anhänger ist über das ziehende KFZ mit haftpflichtversichert.
Es muß sich nat. um einen Sportgeräte-Trailer mit Papieren bzw. Typschild und Rahmennummer handeln. Insoweit sind wir nat. vom Thema abgewichen.
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Gruß aus Berlin
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Geändert von checki (27.09.2007 um 22:34 Uhr)
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  #60  
Alt 27.09.2007, 22:38
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Zitat:
Zitat von checki Beitrag anzeigen
Ecki, ich hab doch deutlich Sportgeräteanhänger geschrieben. Wenn es notwendig ist, diesen zu Überführen (aus welchen Gründen auch immer),
man alle Angaben zum Anhänger vorweisen kann, werden diese beim KVA vorort gleich ins Heftchen eingetragen, und der Anhänger ist über das ziehende KFZ mit haftpflichtversichert.
Es muß sich nat. um einen Sportgeräte-Trailer mit Papieren handeln. Insoweit sind wir nat. vom Thema abgewichen.
Ja Checki, dann ist ja alles schick. Daß die Zulassung unserer Sportgeräteträger kein großer Akt ist, das ist ja kein Geheimnis. Aber dafür braucht man erstmal den grünen Zettel und den hat der Threadstarter nicht.

Also ist das vorerst ein ganz normales Fahrzeug, welches nach § 16 STVZO bewegt werden darf.

Gruß Ecki
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Geändert von Eckaat (27.09.2007 um 22:53 Uhr)
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  #61  
Alt 29.09.2007, 19:19
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Mich hat man mit meinem Us Trailer vor kurzem angehalten , hatte deutsche Lichtleiste und Kupplung montiert - dazu eine 5 Tage Kurzzulassung . Haben sich fast eine Stunde lang beraten und wussten nicht so recht wie es weiter geht , Ergebniss war dann eine Anzeige und 50 Euro Bußgeld . Überführungsfahrt wäre erlaubt , aber auch wieder nicht wenn man keine Papiere hat usw. - da haben die selbst nicht mehr durchgeblickt . Fakt ist auch das sie die Weiterfahrt hätten verbieten können .
Andre
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  #62  
Alt 29.09.2007, 19:31
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Zitat:
Zitat von Flamingo Beitrag anzeigen
Mich hat man mit meinem Us Trailer vor kurzem angehalten , hatte deutsche Lichtleiste und Kupplung montiert - dazu eine 5 Tage Kurzzulassung . Haben sich fast eine Stunde lang beraten und wussten nicht so recht wie es weiter geht , Ergebniss war dann eine Anzeige und 50 Euro Bußgeld . Überführungsfahrt wäre erlaubt , aber auch wieder nicht wenn man keine Papiere hat usw. - da haben die selbst nicht mehr durchgeblickt . Fakt ist auch das sie die Weiterfahrt hätten verbieten können .
Andre
War ein Boot auf dem Trailer und das Gesamtgewicht dann mehr als 750 kg? Wenn nicht, dann sofort Widerspruch einlegen, denn Du bist dann laut STVZO im Recht:

Zitat:
§ 16 Prüfungsfahrten, Probefahrten, Überführungsfahrten
(1) Fahrzeuge dürfen, wenn sie nicht zugelassen sind, auch ohne eine EG-Typgenehmigung, nationale Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung, zu Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten in Betrieb gesetzt werden, wenn sie ein Kurzzeitkennzeichen oder ein Kennzeichen mit roter Beschriftung auf weißem rot gerandetem Grund (rotes Kennzeichen) führen. § 31 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung bleibt unberührt.
Was stand denn auf dem Strafzettel, den sie Dir ausgehändigt haben? Ein Scan wär natürlich geil.

Wie ich weiter vorne schon schrieb: Es gibt natürlich Beamte, die in völliger Unkenntnis der Gesetze aus dem Bauch heraus solche Dinge entscheiden. Dagegen muß man sich wehren.

Gruß Ecki
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Geändert von Eckaat (29.09.2007 um 19:41 Uhr)
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  #63  
Alt 30.09.2007, 09:21
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Ecki,
Warum die 750 Kg
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Gruß Henning
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  #64  
Alt 30.09.2007, 16:07
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Zitat:
Zitat von derausdemnorden Beitrag anzeigen
Ecki,
Warum die 750 Kg
Viele Amitrailer haben serienmäßig keine Auflaufbremse. Dann darf man sie -mit europäischer Kupplung versteht sich- aber trotzdem bis zum zulässigen GG von 750 auch ungebremst bewegen, bzw dem Gewicht, daß im Fahrzeugschein des Zugfahrzeuges als ungebremst eingetragen ist (sind meist 750 kg).

Gruß Ecki
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Alt 11.06.2009, 10:43
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... ich belebe mal wieder diesen Thread. Habe nun fast alles durchgelesen und auch den §28 StVZO durchgelesen.
Folgendes Vorhaben:

Abholung US Trailer inkl. Boot in Amsterdam, Überführung auf dem direkten Weg ins Lager
US Zugfahrzeug mit US Zulassung und US Fahrer
Trailer rotes Kennzeichen

da bei dieser Kombination alle Bremsen und Lichter am US Trailer funktionieren, sehe ich gerade keinen Verstoß.
Oder darf ein US Bürger keinen Trailer mit rotem Kennzeichen ziehen?
__________________
Gruß Detlef
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  #66  
Alt 11.06.2009, 13:38
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Rotkäppchen
 
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Ecki hat Recht Rehabilitation nach 2 Jahren



Habe mir heute auch so einen Persilschein abgeholt Personalausweis und Versicherungskarte haben ausgereicht. Die freundliche Dame vom Amt hat mir noch empfohlen die Karte erst bei Fahrtantritt auszufüllen weil manchmal sehen die Autos in Natur schlimmer aus als auf den Bildern.
Ging mir ja auch schon so. Wollte in Berlin einen Voyager kaufen und kam mit einem 5er BMW nach Hause
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