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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#21
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In der aktuellen Boote ist ein Fall geschildert, bei dem ein Skipper vor Gericht eins auf die Nase bekommen hat, weil er das Schiff überladen hat.
Der hat halbgewerblich Taucher zum Spot gefahren, aber nur SBF in der Tasche. Beim Warten da er wohl so doof zur Welle gestanden, dass er Wasser gezogen hat. Nachdem er die Taucher wieder eingeladen hat, wurde beim Lösen des Ankers die Karre versenkt. Er hatte keine Rettungsmitteln an Bord, bzw. wusste nicht Bescheid. Kurzgefasstes Ende vom Lied : 30 Monate Führerscheinentzug und Kosten des Verfahrens (200€). Lächerlich. Also mach Dir keine Sorgen ![]() |
#22
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Oh man, schon wieder Schwarzfahren.
![]() Gruß Ecki ![]()
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an. Leo Tolstoi |
#23
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Ich denke mal, das Problem wird erst kommen, wenn die Versicherungen sich aus irgend einem Schaden rauswinden wollen... Da werden dir die schlauen Leute dann schon sagen, dass das alles nicht passiert wäre, wenn einer weniger an Bord gewesen wäre!!
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. . Akki ![]() irgendwas ist ja immer...
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#24
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Deshalb versichern Versicherungen nicht die grobe Fahrlässigkeit (außer bei Haftpflicht) und den Vorsatz, wobei egal ob bedingt oder direkt; aber immer die leichte Fahrlässigkeit. Sonst würde die Haftpflicht oder Kasko ja nie bezahlen brauchen....
![]() In den Papieren steht nichts von Tragfähigeit, Verdrängung mit Beladung oder Sitzplatzanzahl. Ind er Zualssung vom WSA steht nur was von verdrängung. Ich habe zwei Boote. In beiden Scheinen steht: "Keine Angabe". Darf ich jetzt nicht mehr fahren? Auch sonst dürfte sich ein Crewmitglied bei einem Segler nicht auf 's Vorschiff setzen. Das ist ja selten eine Sitzbank. ![]() Bei gewerblichen Booten ist das eine andere Sache, weil die, soweit ich weiß, u.a. von der BG-See abgenommen oder zumindest auf Verlangen begutachtet werden. Die wollen eine max. Personenzahl haben. Ich will aber nicht verschweigen, dass es bei einem Unfall zu Fragen kommen kann, wenn auf dem Aufkleber 8 Personen steht und 25 Mann an Bord waren. Aber wegen ein oder zwei Personen mehr? Wer will da den Nachweis führen, dass bei zwei Personen weniger an Bord der Skipper den Frachter besser gesehen hätte? Ich würde in jedem Fall bestreiten, dass es Probleme mit der WSP gibt, wenn du statt 8 eben 9 Personen im Boot hast. Welche Rechtsgrundlage soll da angewendet werden?
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#25
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![]() Zitat:
Hmm wo fahrt ihr mit den Teilen und woher bekommt ihr ne Zulassung dafür? Ich hab nen Seebrief fürs Meer wo die zugelassene Personenzahl drinstehen und nen Binnenzulassungsschein wo ebenfalls die Personenanzahl drinnensteht. Und zwar nicht aus irgend einen Papier sondern nach persönlicher Begutachtung eines Beamten der zuständigen Landesregierung. Wie kam ich nur auf die absurde Idee, dass solche Dinge innerhalb der EU annähernd gleich geregelt sind ![]() Bernd |
#26
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![]() Zitat:
Werde nämlich nächstes Jahr genau dieses Problem bekommen, da auf dem Typenschild 6 Personen angegeben sind und wir mit 5 Erwachsenen und 3 Kinder (11 - 14 Jahre) unterwegs sein werden. Hat da jemand Erfahrungen gesammelt, wenn man mehr Personen an Bord hat? Gruß Oli |
#27
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Schieb
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#28
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schieb
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#29
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also, ich hab mir da noch keine gedanken gemacht...
ich lass erst keinen mehr einsteigen wenn keiner mehr rein passt.. bedinnung: wenn möglich blond, schlank und langhaarig müssen sie sein... ![]() ...und, iss ned gelogen... ![]() Geändert von maddin (21.01.2008 um 19:47 Uhr) |
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