Moin,
Zitat:
Zitat von Segelmatt
Ich bin jetzt etwas verunsichert, welcher Standpunkt ist den jetzt der deinige?
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dazu hatte ich gestern Nachmittag schon mal eine halbe DIN A4-Seite geschrieben, habe dann aber blöderweise (oder vielleicht auch zum Glück) im falschen Window auf ALT-F4 gedrückt, während ich noch in der Vorschau war
Wie auch immer:
Ich halte die SpBRl
bei Neubooten für eine durchaus sinnvolle Einrichtung, die ganz sicher noch deutlich mehr Sinn ergeben würde, wenn die EU-Richtlinie, die USCG-Vorschriften und die nationalen Vorschriften angeglichen würden (Stichwort z.B.: BSH-Laternen...)
Bei gebrauchten Booten, und hier insbesondere bei Booten die deutlich älter sind als die SpBRl selbst, ist das ganze Gezerre um die CE-Konformität in meinen Augen ausgemachter Schwachsinn. Das ändert aber nichts an der Tatsache, daß es für diesen Schwachsinn eine gültige Rechtsgrundlage (nämlich in D die zitierte 10.GPSGV) gibt, und Zuwiderhandlungen dagegen früher oder später zu Sanktionen (im einfachsten Fall eben nur das nicht-Zulassen durch WSA/ADAC/DMYV) führen werden. Man kann das sicher noch eine Weile durch Trickserei umgehen/aushebeln/ignorieren, aber ich bin mir einigermaßen sicher daß, wenn Du in 3-5 Jahren ein älteres Boot aus den USA importieren und hier ohne Konformitätserklärung zulassen willst, mit Deiner Argumentation beim zuständigen WSA-Beamten gegen die Wand läufst.
mfg
Martin