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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 05.10.2006, 12:37
xen xen ist offline
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Standard garantieansprüche

hallo zusammen,

ich habe im ersten jahr ein paar dinge an meinem boote festgestellt, die in meinen augen garantie /gewährleistungsansprüche sind. die kleineren sachen hat der händler auch nach und nach behoben nun sind die inneneinrichtung betreffend aber noch ein paar sachen offen. was meint ihr, ist der beste weg? ein sachverständiger wurde bereits beauftragt, der meine meinung teilt, dass es garantieansprüche sind.

cu

xen
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  #2  
Alt 05.10.2006, 12:42
Benutzerbild von Cooky-Crew
Cooky-Crew Cooky-Crew ist offline
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Standard Re: garantieansprüche

Zitat:
Zitat von xen
.............
ein sachverständiger wurde bereits beauftragt, der meine meinung teilt, dass es garantieansprüche sind.

cu

xen


und jetzt soll das den OBERSACHVERSTÄNDIGEN spielen

Verstehe ich jetzt net, was du wissen möchtest?

Gruß
UWE
Oder möchtest du Beifall, dass du einen Sachverständigen
beauftragt hast, der deine Meinung teilt
Wat bleibt ihm anders übrig, um Geld zu verdienen
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will,
sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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  #3  
Alt 05.10.2006, 12:55
xen xen ist offline
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nö. nicht missverstehen! und nicht zu sehr reduzieren.

dass du kein rechtsgültiges gutachten übers web machen kannst, unterstellt ich dir jetzt mal einfach so, aber. es gäbe verschiedene möglichkeiten, voranzugehen.

a) gutachten nehmen, rechtsanwalt beauftragen, schauen was rauskommt, vermutlich bleibt man aber auf bestimmten kosten sitzen.
b) gutachten an werft schicken
c) gutachten an händler schicken
d) dinge nach mehrmaliger aufforderung selbst beheben lassen, danach nciht mehr über mängelbeseitigung sprechen sondern um kostenerstattung
e) etwas, an das ich noch nicht gedacht habe


xen

und cooky, etwas konstruktiver hätte ich es mir schon gewünscht, und wenn dir infos fehlen, dann frag halt einfach
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  #4  
Alt 05.10.2006, 13:02
folki folki ist offline
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@Cooky-Crew: Toll! Wenn die Anzahl der "smillies" die Anzahl der Buchstaben in einem Beitrag uebersteigt, haette auf den Beitrag wohl ganz verzichtet werden koennen.

@xen: Die Ansprueche sind schon geltend gemacht worden, aber noch nicht behoben? Bei Gebrauchtwaren gilt meist - je nach Vertrag - eine verkürzte Gewährleistung. Du solltest zunächst prüfen, ob die Mängel fristgerecht angezeigt worden sind. Dann schreib mal , wie sich der Händler dazu stellt, bzw. mit welcher Begründung er die ablehnt.

Gruss
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  #5  
Alt 05.10.2006, 13:04
xen xen ist offline
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danke folki, das boot war neu, ansprüche wurden geltend gemacht aber ohne begründung abgelehnt, das werde ich aber asap einfordern, erscheint mir auch sinnvoll für ein weiteres vorgehen

danke

xen
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  #6  
Alt 05.10.2006, 13:10
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Jörg Jörg ist offline
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Standard

Ich würde mich mal telefonisch an den deutschen Generalimporteur von Galeon wenden und um eine aussergerichtliche Lösung bitten mit dem Hinweis auf das entsprechende Gutachten, wenn das nichts hilft an die Werft wenden, aber bei solchen Sachen ist Papier sehr geduldig und telefonischer Direktkontakt sinnvoller, da der Gegner nicht in Ruhe ausweichen kann.
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Gruß Jörg
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  #7  
Alt 05.10.2006, 13:12
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Cooky-Crew Cooky-Crew ist offline
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Standard

Zitat:
Zitat von xen
nö. nicht missverstehen! und nicht zu sehr reduzieren.

dass du kein rechtsgültiges gutachten übers web machen kannst, unterstellt ich dir jetzt mal einfach so, aber. es gäbe verschiedene möglichkeiten, voranzugehen.

a) gutachten nehmen, rechtsanwalt beauftragen, schauen was rauskommt, vermutlich bleibt man aber auf bestimmten kosten sitzen.
b) gutachten an werft schicken
c) gutachten an händler schicken
d) dinge nach mehrmaliger aufforderung selbst beheben lassen, danach nciht mehr über mängelbeseitigung sprechen sondern um kostenerstattung
e) etwas, an das ich noch nicht gedacht habe


xen

und cooky, etwas konstruktiver hätte ich es mir schon gewünscht, und wenn dir infos fehlen, dann frag halt einfach
ok,
vielleicht bin ich ja wat dööf

Du hast einen Sachverständigen beauftragt, der dir das bestätigen soll
bzw. dir das bestätigt hat
Zitat:
nun sind die inneneinrichtung betreffend aber noch ein paar sachen offen
Warum hast du einen Sachverständigen beauftragt
Weil dein Vertragspartner, die Mängeln, die du festgestellt hast, nicht anerkennen
Hast du deinem Vertragspartner schon eine Mängelliste offeriert
Wobei interessant wäre, wann hast du ihm das
Zitat:
nun sind die inneneinrichtung betreffend aber noch ein paar sachen offen
mitgeteilt


Du siehst, ich Blick da net durch

Gruß
UWE
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  #8  
Alt 05.10.2006, 13:13
xen xen ist offline
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@searay: auch eine sehr gute idee, nur wer ist das? weisst du das?

danke
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  #9  
Alt 05.10.2006, 13:15
folki folki ist offline
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Zitat:
Zitat von xen

a) gutachten nehmen, rechtsanwalt beauftragen, schauen was rauskommt, vermutlich bleibt man aber auf bestimmten kosten sitzen.
b) gutachten an werft schicken
c) gutachten an händler schicken
d) dinge nach mehrmaliger aufforderung selbst beheben lassen, danach nciht mehr über mängelbeseitigung sprechen sondern um kostenerstattung
a) Zunächst musst du ja mal Position beziehen. Wenn du dazu einen RA benötigtst, ist das sicherlich dein Problem und damit sind es auch deine Kosten. Kommt es zur rechtlichen Auseinadersetzung sieht es wieder anders aus.
b) Der Haendler ist dein Vertragspartner. Die Werft ist nur im Ausnahmefall der Ansprechpartner. Kommt auf deinen Vertrag an.
c) Als Begründung sicherlich hilfreich. Weigert er sich denn?
d) Du musst Ihm Gelegenheit zur Nachbesserung geben. Danach kannst du Wandlung oder Minderung verlangen. Bei Dir kommt eigentlich nur Minderung in Betracht., du willst das Boot ja nocht mehr hergeben. Die möglichen Rechtsfolgen sind im BGB festgelegt. Ich bin jetzt zu faul da nachzuschauen.

Ich denke Du musst deinen Anspruch erstmal formlos anmelden. Dann wirst du bei Ablehnung ja einen Grund hören, den du dann anhand des Gutachtens bewerten kannst. Dann koennen wir uns ja mal konkreter über die rechtliche Lage unterhalten.

Gruss
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  #10  
Alt 05.10.2006, 13:16
xen xen ist offline
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@cooky: hat niemand behauptet, aber nur schnell posten, obwohl andere ja durchaus hilfreiche tipps haben, finde ich halt nicht gut, und das tue ich auch kund!

warum sie die nicht anerkennen ist doch die frage! bisher keine antwort und dann ist eben doch immer der aussergerichtliche weg der beste. wobei ich in diesem fall nicht davor zurückschrecke (n muss), weil es einfach um einen geschätzen 5 stelligen betrag geht, aber vermutlich ist das auch der grund, warum die werft ablehnt
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  #11  
Alt 05.10.2006, 13:16
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Zitat:
Zitat von folki
@Cooky-Crew: Toll! Wenn die Anzahl der "smillies" die Anzahl der Buchstaben in einem Beitrag uebersteigt, haette auf den Beitrag wohl ganz verzichtet werden koennen.

@xen: Die Ansprueche sind schon geltend gemacht worden, aber noch nicht behoben? Bei Gebrauchtwaren gilt meist - je nach Vertrag - eine verkürzte Gewährleistung. Du solltest zunächst prüfen, ob die Mängel fristgerecht angezeigt worden sind. Dann schreib mal , wie sich der Händler dazu stellt, bzw. mit welcher Begründung er die ablehnt.

Gruss
folki,
ich erkenne, du hast den vollen Durchblick

Warum stellst du dann noch eine Frage oder fehlten doch noch Infos von xen

Gruß
UWE
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  #12  
Alt 05.10.2006, 13:19
xen xen ist offline
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@cooky, was soll das? findest du nicht, dass es zu sehr OT ist, gerade einem mod sollte doch daran gelegen sein, das entsprechend zu kanalisieren....
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  #13  
Alt 05.10.2006, 13:22
folki folki ist offline
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Zitat:
Zitat von xen
danke folki, das boot war neu, ansprüche wurden geltend gemacht aber ohne begründung abgelehnt, das werde ich aber asap einfordern, erscheint mir auch sinnvoll für ein weiteres vorgehen

danke

xen
Was mache ich nur beim quote falch ??

Ok, ohne Begründung wuerde ich mir das nicht gefallen lassen. Ich wuerde nocheinmal reklamieren, auf deine Sicht der Gewährleisungslagen hinweisen und den Anspruch von deiner Seite noch mal begruenden. "Ich habe dannnunddann diesunddas festgestellt. Wegen soundso ist anzunehmen/offensichtlich, dass der Kaufgegenstand schon beim Kauf mit dem Mangel behaftet war."

Mit dem Gutachten ist das so eine Sache. Kannst du den Haendler damit beeindrucken, und behebt er den Mangel, muesstest du wahrscheinlich die Kosten fuer das Gutachten tragen. Kommt es zur rechtlichen Auseinandersetzung, kann man das eventuell geltend machen, da soltlest du dich aber vorher beraten lassen.

Gruss
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  #14  
Alt 05.10.2006, 13:34
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Also wenn du den Händler, und der ist der Ansprechpartner, schon (unter Fristsetzung) zur Mängelbeseitigung aufgefordert hast und der reagiert nicht, hast du eigentlich nur zwei Möglichkeiten:

1. Mit dem Gutachten zum Anwalt und den mal unter Klageandrohung machen lassen.

2. das Gutachten zum Altpapier geben und dich schwarz ärgern
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Gruß Thomas
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  #15  
Alt 05.10.2006, 13:34
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Zitat:
Zitat von folki
Zitat:
Zitat von xen
danke folki, das boot war neu, ansprüche wurden geltend gemacht aber ohne begründung abgelehnt, das werde ich aber asap einfordern, erscheint mir auch sinnvoll für ein weiteres vorgehen

danke

xen
Was mache ich nur beim quote falch ??



Gruss
Nach
Code:
[/quote]
den eigenen Text beginnen.
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  #16  
Alt 05.10.2006, 13:36
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OT
Zitat:
Zitat von folki
..........
Was mache ich nur beim quote falch ??
..........
Du solltest mal PN´s lesen

Gruß
UWE
PS
Habe BBCode in deinen Beiträge aktiviert!
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  #17  
Alt 05.10.2006, 13:45
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Jörg Jörg ist offline
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Wer der Importeur ist weiß ich nicht, aber ich würd mal bei Boote Pfister in Schwebheim anrufen, die sind laut Galeon Webseite Händler dafür, ist eine Firma mit erstklassigem Service, die dir vielleicht weiterhelfen, denn eigentlich kann Garantiearbeiten von jedem Galeonhändler ausgeführt und bearbeitet werden. Ausserdem hat der Pfister ne Niederlassung in Punat und könnte wenn dein Boot in Hr liegt vielleicht helfen.
Würde mal mit Joachim Pfister sprechen, auch wenn du Boot woanders gekauft hast.

www.bootepfister.com
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Gruß Jörg
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  #18  
Alt 05.10.2006, 14:45
folki folki ist offline
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Zitat:
Zitat von xen
warum sie die nicht anerkennen ist doch die frage! bisher keine antwort und dann ist eben doch immer der aussergerichtliche weg der beste. wobei ich in diesem fall nicht davor zurückschrecke (n muss), weil es einfach um einen geschätzen 5 stelligen betrag geht, aber vermutlich ist das auch der grund, warum die werft ablehnt
Gut, dann sehe ich ein, dass sich ein Gutachten lohnt. Also ich fasse mal zusammen:
- es geht um ernsthaft viel Kohle
- es existiert ein Gutachten, dass deienen Anspruch bekräftigt
- der Haendler schweigt nicht, sondern leht deinen Anspruch ohne Begründung ab.

Nun kommt der unangenehme Teil: Die gesetzliche Gewährleistung bei Neuwaren ist zwar 2 jahre, aber nur im ersten halben Jahr gilt die Beweislastumkehr. D.h. nur von Mängel, die in den ersten 6 Monaten auftreten, wird bei blossem Vorhandensein angenommen, dass sie schon beim Kauf, wenigstens im Keim, vorhanden waren. Andernfalls musst du das beweisen.

In diesem Lichte scheint es mir ratsam, den Händler zunächst auf eine sachliche Schiene zu ziehen. Du kannst Ihn ja mal mit deiner Sicht auf die Rechtslage konfrontieren und die Begruendung des Gutachtens zitieren.

Kommt so keine Einigung zustande, musst Du in die nächste Runde. Dann musst du - wie in einem Posting schon geschildert - Fristen und Nachfristen setzen. Dies sollte aber schon mit anwaltlicher Hilfe geschen, weil sowas empfangsbeduerftig ist. Das ist immer ein unangenehmer Teil im praktischen Recht.

Wichtig erscheint mir, solange wie moeglich den Redefluss aufrecht zu halten. Solange man noch Reaktionen auf Schreiben erhaelt, ist sachlich noch was zu machen und man muss nicht langwierig beweisen, wer wan was erhalten hat.

Gruss
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  #19  
Alt 05.10.2006, 14:52
xen xen ist offline
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hallo folki und sea ray

danke für eure hinweise, hier habt mich bestärkt, den aussergerichtlichen weg noch weiter zu gehen und mir auch geholfen, wie man den begehen kann (gell cooky). ich schau mal, ob pfister helfen kann. punat ist ja nciht weit und wir wollen, wie du weisst sea ray, ja eh weiter runter, dann läge das ja quasi auf dem weg ;-))

danke

xen
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  #20  
Alt 05.10.2006, 15:30
folki folki ist offline
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Wenn du dich aber innerhalb der ersten 6 Monate befindest, solltest du deinen Anspruch sichern, indem du den Zeitpunkt des Auftretens gerichtsfest dokumentierst. In diesem Fall würde ich gleich beim Anwalt Rat holen. Erstberatung kostet nicht ide Welt.
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  #21  
Alt 05.10.2006, 15:40
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TomM TomM ist offline
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Moin,

ja, ja so ist das heute im BF. Erst kostenlose Machienberatung, dann kostenlose Kaufberatung, dann kostenlose Reparaturberatung, dann kostenlose Reinigungsberatung und nun auch noch kostenlose Rechtsberatung - wenn sich dann einer mokiert hacken die 9 Posting user auf denjenigen ein - was ist los im BF
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so long -> Tom

Es gibt Leute, die wissen alles, das ist alles was sie wissen (Schiller)
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  #22  
Alt 05.10.2006, 15:44
Benutzerbild von Jörg
Jörg Jörg ist offline
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@xen: Warst du schon unten in HR Marinas begutachten?
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Gruß Jörg
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  #23  
Alt 05.10.2006, 15:53
xen xen ist offline
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jep...mördertour:

punat, zadar, marina dalmacia, biograd, primosten, frapa, trogir, baska voda, hvar, 1400 km in hr in drei tagen, ich werte gerade meine bilder aus und der familienrat tagt.....weiter unten ists echt super, punat hat uns gut gefallen, biograd eigentlich auch, aber da waren mir zuviele häusser drum rum...baska voda ist eine süsse kleine marina mit der kmpletten infrastruktur und tollem sonnenuntergang.....hm....schwierig....
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  #24  
Alt 05.10.2006, 15:54
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Cooky-Crew Cooky-Crew ist offline
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OT

Zitat:
Zitat von TomM
............
wenn sich dann einer mokiert hacken die 9 Posting user auf denjenigen ein - was ist los im BF
Ach Tom,
auf mich kann keiner "hacken"
Meine Fragen wurden nicht beantwortet und ich weiss auch warum
Mein Problem, dass ich mich an ältere Beiträge erinnere
und wenn ich solche Fragen lese, denke ich mir mein Teil

Gruß
UWE
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  #25  
Alt 05.10.2006, 15:57
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Wer die Wahlhat, hat die Qual
Hast du Vodice mal nen schönen Gruß von mir ausgerichtet oder hat es dir dort nicht so gefallen?
Aber wie du sagst die Ecke unten ist traumhaft
__________________
Gruß Jörg
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