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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #1  
Alt 19.03.2024, 19:33
Ring98 Ring98 ist offline
Deckschrubber
 
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Standard Zulassungsfrage "Trailer"

Hallo in die Runde,

erstmal vielen Dank das ich hier sein darf. Ich habe mir vor 8 Wochen ein Traum ermöglicht und habe mir ein Angelboot (Jon-Boot) zugelegt.
3m lang und 1,15m breit. Jetzt zu meiner Frage:

Für das Angelboot habe ich einen Trailer gekauft. Der Vorbesitzer hat nur die ABE bzw den "Fahrzeugbrief" aber er meint das er den "Fahrzeugschein" nicht mehr findet.
Trailer wäre seines Wissens nach abgemeldet.
Reicht mir zum erneuten zulassen auf mich die ABE und ein gültiger TÜV Nachweis oder brauche ich den "Fahrzeugschein"?

Ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen.

Viele Grüße
Fabian
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Geändert von Ring98 (19.03.2024 um 19:55 Uhr)
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  #2  
Alt 19.03.2024, 20:15
herrmic herrmic ist gerade online
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Moin Fabian rufe bei deinem zuständigen Straßenverkehrsamt an und du bist schlauer.
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[SIGPIC][/SIGPIC Gruß Michael
NUR DER HSV / unaufsteigbar

Leidenschaftlicher Dieselfahrer
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  #3  
Alt 19.03.2024, 21:49
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huebi huebi ist offline
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Meines Wissens ist die ABE dem Fahrzeugschein entsprechend. Damit kannst Du Dir einen neuen Fahrzeugschein ausstellen lassen. Einen Eigentumsnachweis (Kaufvertrag) solltest Du mitbringen.

Herzlich willkommen hier im Forum!
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen
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  #4  
Alt 20.03.2024, 00:33
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du bekommst doch als neuer halter sowieso einen neuen schein. je nach zulassungsstelle musst der vorbesitzer eine eidesstattlich versicherung abgeben.
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  #5  
Alt 20.03.2024, 05:52
rsman1 rsman1 ist offline
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Der Halter muss auf der Zulassungsstelle einen Neuen Schein ausstellen lassen.

Derjenige der ihn verloren hat muss dies tun.
Gruss Roland
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  #6  
Alt 20.03.2024, 06:58
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blondini blondini ist offline
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Hi!

Durch die Umstellung auf Zulassungsbescheinigung I und II hat sich das Verfahren verkompliziert und der Verlust von Teil I ist deutlich schwerwiegender als der frühere Verlust des Fahrzeugscheines im Verkaufsfall. Soweit ich weiß bekommst du das Ding nicht zugelassen, wenn du ohne Teil I gekauft hast. Aber Zulassungsstellen sind immer für eine Überraschung gut noch dazu bei Bootstrailern.

Ich hatte die Problematik gerade bei einem Autokauf, bei dem Zulassungsbescheinigung Teil I weg war. Verkäufer musste sich vor Verkauf noch eine neue Bescheinigung Teil I für eine "logische Sekunde" ausstellen lassen und dann ging die Ummeldung problemlos.
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viele Grüße
Blondini

(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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  #7  
Alt 20.03.2024, 07:33
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Hatte die gleiche Situation bei meinem Trailer.

2 Möglichkeiten:

- Der alte Eigentümer beantragt einen neuen Schein und der wird dann bei der Ummeldung direkt wieder eingezogen

- Der alte Eigentümer gibt eine eidesstattliche Versicherung ab, dass der Schein verloren gegangen ist, mit dieser Erklärung kannst Du dann bei der Ummeldung einen neuen bekommen.

Eins von beidem muss passieren, sonst bekommst Du den Trailer nicht zugelassen.

Bei mir war es so, dass der Schein nach einigem Suchen plötzlich doch noch vom Vorbesitzer gefunden wurde

bis denn,

Uwe
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  #8  
Alt 20.03.2024, 09:59
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Zitat:
Zitat von huebi Beitrag anzeigen
Meines Wissens ist die ABE dem Fahrzeugschein entsprechend. Damit kannst Du Dir einen neuen Fahrzeugschein ausstellen lassen. Einen Eigentumsnachweis (Kaufvertrag) solltest Du mitbringen.

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Hi!

Ich habe einen Bootstrailer, bei dem ich die ABE zusätzlich zur Zulassungsbescheinigung Teil 1 mitführen muss. Die ABE ersetzt nicht, sondern ergänzt möglicherweise die Zulassungsbescheinigung Teil I des "zulassungsfreien Anhängers für Sportgeräte". Auf so einen Schwachsinn muss man erstmal kommen. Zulassungsbescheinigung des zulassungsfreien Anhängers.
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Blondini

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  #9  
Alt 20.03.2024, 11:27
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Also ich habe bei meinem Trailer keine Zulassungsbescheinigung Teil II, sondern nur eine ABE.

Mit der habe ich bei der Zulassung die Bescheinigung Teil I erhalten.
Ein Fahrzeugschein (ZB I) verbleibt doch bei Abmeldung bei der Zulassungsstelle, oder erinnere ich mich da falsch?
Ergo: wenn der Trailer abgemeldet ist, so wie der Vorbesitzer meint, kann er die ZB I nicht finden.

Zur Anmeldung wird meines Wissens benötigt:
ABE oder ZB II
TÜV Bescheinigung
Ggf. EVB-Nummer der Versicherung wenn kein grünes Kennzeichen
Personalausweis
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Grüße aus Regensburg
Holger
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  #10  
Alt 20.03.2024, 11:57
Ring98 Ring98 ist offline
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Zitat:
Zitat von Hatti R Beitrag anzeigen
Also ich habe bei meinem Trailer keine Zulassungsbescheinigung Teil II, sondern nur eine ABE.

Mit der habe ich bei der Zulassung die Bescheinigung Teil I erhalten.
Ein Fahrzeugschein (ZB I) verbleibt doch bei Abmeldung bei der Zulassungsstelle, oder erinnere ich mich da falsch?
Ergo: wenn der Trailer abgemeldet ist, so wie der Vorbesitzer meint, kann er die ZB I nicht finden.

Zur Anmeldung wird meines Wissens benötigt:
ABE oder ZB II
TÜV Bescheinigung
Ggf. EVB-Nummer der Versicherung wenn kein grünes Kennzeichen
Personalausweis
Der „Fahrzeugschein“ wird auch nach Abmeldung wieder ausgehändigt. Hatte mit der Zulassungsstelle telefoniert. Ich brauch zwingend den „Fahrzeugschein“ und die ABE.

Somit hat sich das Thema dann erledigt. Der Vorbesitzer muss den Fahrzeugschein vermisst melden mit einer eidesstattlichen Erklärung. Kostenpunkt ca. 45€
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  #11  
Alt 20.03.2024, 12:51
uli07 uli07 ist offline
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Das kommt immer drauf an wie lange der Trailer abgemeldet ist. Irgendwann um 2000 ist da ne Änderung gewesen. Früher hat es ne rote und ne grüne Abmeldebescheinigung gegeben und der "Schein" wurde eingezogen. Dann müßtest du eine Abmeldebescheinigung, entweder der grüne oder der rote Zettel haben. Einer von den beiden ist dann an die Versicherung gegangen, den anderen brauchtest du zum wieder Anmelden beim Straßenverkehrsamt.
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Gruß Uli07

Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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  #12  
Alt 20.03.2024, 17:06
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Ich habe mich vertan, ich hätte Fahrzeugbrief schreiben müssen, sorry
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