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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#26
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Zitat:
Den Bescheid möchte ich sehen. Scheine vorhanden, SSL eingetragen und dabei, Handfunkgerät betriebsbereit und ich sage ich komme auf dem Seeweg aus Holland. Ich wette mir stellt keiner eine Rechnung in der Höhe aus. MAximal eine Verwarnung von 35€, auber auch das wird nicht passieren. Denn jedes Funkgerät in Betrieb erhöht die Sicherheit. |
#27
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Hallo,
Vielen Dank für die vielen sinnvollen Beiträge. Resümee: Anmelden macht keinen Sinn, da ich häufig auf den dt. Binnengewässern unterwegs bin. Ab und zu mal im Holland. Demnächst evtl. auf dem Bodensee. Alternativ nur das Rufzeichen, aber dann wäre ich Binnen verpflichtet es einzuschalten, wenn ich es dabei habe, darf es aber gar nicht benutzen, weil es ein mobile Funkstelle ist. Das Boot wird in die Ship License eingetragen, daher könnte ich bei einer Kontrolle darauf angesprochen werden. Also besser nicht anmelden. Wie sieht es mit dem Ausland aus, insbesondere Frankreich (Mittelmeer) und Italien? Ich habe den SRC und könnte hier das Handgerät auf einem geliehenen Boot mitnehmen. Welche Bestimmungen gibt es hier? |
#28
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Zitat:
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#29
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Die Wasserschutzpolizei hat doch gar keine Kenntnis von der Zuteilung eines Rufzeichens also werden sie auch nicht Fragen, wenn sie kein Funkgerät im Boot sehen.
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Grüße aus Potsdam, Norbert |
#30
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Moin moin,
Zitat:
Und es wird auch nicht das Boot in die Ship Station License 'eingetragen', sondern FÜR Dein Boot wird eine Ship Station License ausgestellt, die die funktechnische Ausrüstung beschreibt. In der steht dann halt 'eine See-Sprechfunkstelle, kein GMDSS'. Und zum mitnehmen eines solchen HFG: solange das gemietete Boot auch eine SSL hat darfst Du ein solches, nicht GMDSS-fähiges HFG auch auf einem anderen Boot betreiben - dann aber mit dem Rufzeichen DIESES Bootes (weil die SSL halt eine SHIP Station License ist - die ist immer bootsgebunden, nicht personengebunden). Daher gilt dieses Mitnehmen auch nicht für GMDSS-fähige Funkgeräte (und für ATIS-fähige generell ebenso nicht), weil diese mit dem entsprechenden Boot verbundene Daten beinhalten und aussenden. Und dran denken: die (richtige!) SSL ist auf dem Boot mitzuführen und bei Kontrollen vorzuzeigen... Binnen gilt in allen Ländern Westeuropas (und einigen osteuropäischen) überall RAINWAT, d.h. Du brauchst ein ATIS-fähiges Schiffsfunkgerät. Das wiederum darfst Du nur in einigen wenigen Ländern als HFG betreiben -> macht keinen Sinn, so etwas als alleiniges Funkgerät zu beschaffen wenn man nicht ausschließlich in BE/NL unterwegs sein will. lg, justme |
#31
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Moin moin,
Zitat:
lg, justme
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