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Selbstbauer von neuen Booten und solche die es werden wollen.

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  #226  
Alt 13.04.2023, 13:21
Oldskipper Oldskipper ist gerade online
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Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen
Doch, haben sie. Guck mal in #191 da steht wie die
WSP das Gefährt einstuft: „schwimmende Anlage“ nicht „Sportboot“

Klaus, der im Zweifel auf Körperverletzung wegen Hässlichkeit plädiert
Mit dem gleichen Grund, könnte man deine Stern als Gartenlaube einstufen, wobei ich das nicht wirklich vergleichen möchte.


Aber aus dem Gesamtkontext ergibt sich das mit der schwimmenden Anlage. Die Überführung einer schwimmenden Anlage bedarf einer Genehmigung. Das Fehlen wurde ja auch bemängelt.
Bleibt also die Frage, Sportboot oder schwimmende Anlage.
Die provisorische Anbringung des Motors, spräche für eine Anlage und wirklich fahrtüchtig sieht das Ding ja nun auch nicht aus.

Ich glaube ich melde die Dame und das "Ding" mal beim Stern von Berlin an. Dann wäre das ein Beweis für ein Boot.🤣🤣🤣🤣🤣🤣🤣🤣🤣🤣
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  #227  
Alt 13.04.2023, 13:24
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Die "Wanne" hatte doch augenscheinlich zumindest mal eine Zulassung, siehe das Kennzeichen und entsprechende Nachweise erbracht, falls nötig.
Ob und wie da jetzt der Koffer draufgeschnallt ist oder nicht, geschenkt.
Ich bin gespannt, was da von den Mängeln am Ende belastbar übrig bleibt.

Grüße

Totti
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  #228  
Alt 13.04.2023, 14:53
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Naja - ein Grund könnte sein, dass gerade in Berlin und Brandenburg die Abgrenzung zwischen "schwimmende Anlage" (Wohnboot/Hausboot) und "Sportboot" in Richtung schwimmende Anlage verschoben ist.

Da gab' es in der Vergangenheit einige Fälle von Hausbooten, die nicht als Sportboote anerkannt wurden, sondern trotz Motor als schwimmende Anlage klassifiziert wurden.
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Viele Grüße vom RK406,2
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  #229  
Alt 13.04.2023, 15:09
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Wäre schön wenn das mal
höchstrichterlich geklärt würde. Dann kann man sich auf entsprechende Präzisierungen verlassen und die Haarspalterei und Willkürbehauptungen der WSP gegenüber wären vorüber.
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  #230  
Alt 13.04.2023, 15:31
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Zitat:
Zitat von Rockatanski Beitrag anzeigen
Wäre schön wenn das mal
höchstrichterlich geklärt würde. Dann kann man sich auf entsprechende Präzisierungen verlassen und die Haarspalterei und Willkürbehauptungen der WSP gegenüber wären vorüber.
Willst du nicht wirklich, da kann nämlich bei rauskommen das wenn der Hauptnutzungsaspekt wohnen und nicht fahren ist, das es dann eine schwimmende Anlage ist. Dann wären ganz ganz viele Spobos auf einmal schwimmende Anlagen mit allen Konsquenzen! Und solche "Leute" wie die TE hätten Schuld!
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mit sportlichem Gruß
Hendrik
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  #231  
Alt 13.04.2023, 16:00
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Hmmm, da mag was dran sein…
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  #232  
Alt 13.04.2023, 18:14
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Naja, ob sich dieses Modell eines schwimmenden Dings als geeignetes Objekt für Grundsatzurteil eignet?
Wohnen kann man da offensichtlich ja auch nicht drauf.
Auf jeden Fall eine krasse Story. Ein außergewöhnliches Dings noch dazu.
Das kann man sich nicht ausdenken. Das Leben ist echt herrlich.
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  #233  
Alt 13.04.2023, 18:16
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Da fällt mir ein, irgendwo in Hamburg schwimmt doch noch dieses Ufo rum. Da fehlt doch ein Segment. Das könnte man doch kombinieren. Dann wäre es Kunst.
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  #234  
Alt 13.04.2023, 21:02
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Zitat:
Zitat von OLdskipper
Mit dem gleichen Grund, könnte man deine Stern als Gartenlaube einstufen, wobei ich das nicht wirklich vergleichen möchte.
Vorsicht! Ganz dünnes Eis ...

Wenn man die mehrfach geänderten Skizzen und Entwürfe zu diesem Schuten-Hausboot mit dem vergleicht, was nun bei der WSP-Ost an die Kette gelegt wurde,
dann ist da für mich ein sehr, sehr großer Realitätsschock.
Die wochenlange Verweigerung von Fotos und die damit verbundenen Lügen sprechen für sich.

Die Eignerin und TO will ohne eine echte Planung und Berechnung ein innovatives und rohstoffsparendes Konzept aufs Wasser bringen und scheitert schon zu Beginn an den Basics, weil sie sich mit Design und nicht mit Konstruktion, Physik, Schiffsbau beschäftigt.

Viele gute und wertvolle Hinweise werden wiederholt ignoriert ... und so kommt es wie es kommen muss ...

Zitat:
Zitat von von Jürgen am 31.01.23
Ich hatte ja schon einmal geschrieben das die Polizei das "Gute Stück" an die Kette legt wenn es auf dem Weg nach Süd/Osten eine Begegnung mit dem Freund und Helfer gibt.
Die TO berichtet selbst bei FB über die berechtigten Forderungen der WSP:

"Folgende Punkte wurden beanstandet:
+ Fahrstand zu weit hinten (250m Regel wird eingehalten - was ist das für eine Regel?) siehe June oder Grace (sind damit die professionell gebauten Hausboote in der Preisklasse 600-800 TEUR gemeint?)
+ fehlende Festmacher vorne (man kann das Boot an jeder Seite an vier Punkten (vorne, mitte-mitte, hinten festmachen)
+ Positionslichter nicht Zugelassen (es war Tag, als ich gefahren bin) - da hätte sie doch mal billi fragen sollen
+ das Boot sei zwar registriert aber nicht zugelassen. Es bestünde kein Schwimmtauglichkeitsnachweis… den müsse ich erst, nachdem die Mängel beseitigt sind, durch einen Bootsgutachter einholen und dann die Zulassung bei der WSA beantragen - nicht überraschend!
+ ich hätte einen Sondertransport beantragen müssen - auch das ist klar!"

Zitat:
Zitat von Rockatanski
Dann kann man sich auf entsprechende Präzisierungen verlassen und die Haarspalterei und Willkürbehauptungen der WSP gegenüber wären vorüber.
Solche Unterstellungen sind m.E. nicht okay, schon garnicht in diesem Fall,
da die WSP hier ihren Job sehr korrekt und im übrigen auch zum Wohl der Eignerin und aller anderen Teilnehmer am Schiffsverkehr macht.

Klaus, der nur den Kopf schütteln kann
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  #235  
Alt 13.04.2023, 21:16
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Klaus, meine Worte waren nicht auf diesen speziellen Fall gemünzt, sondern der oft empfunden „Willkür“ der Profis, die einem Laien ohne Hinweis/aregekwetk/Urteil/Rechtssprechung etc. nicht zugänglich sind. Sprich, man fühlt sich einer Beamtenwillkür ausgeliefert. Das bedeutet nicht, das man selbst im Recht steht, aber oft sind gefühlte und tatsächlich Kür zwei paar Dinge.

Das Thema Sportboot vs schwimmende Anlage kam hier im Forum ja auch nicht auf…

Hinweise darauf gab es auch nicht.

Mich würde das trotzdem brennend interessieren, wie und warum hier kein Sportbootregelwerk greift, sondern ein anderes Gefährt welches anderen Regeln unterliegt, gesehen wird.

Bin ja auch neu auf dem Wasser und lern gern dazu…

VG Flo
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  #236  
Alt 13.04.2023, 21:36
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Zitat:
Vorsicht! Ganz dünnes Eis ...
������
Ich wusste du beißt an.
Also ich kenne eine Villa Stern. Daraus leite ich ab....

Mal ganz im Ernst:
Du hast ein sehr solides, ordentliches Boot. Man könnte es durchaus als gelungen und schön bezeichnen.
Aber das ist doch nichts gegen das Ding. Die Schöpfungshöhe hat schon ein ganz anderes Level. Es bedarf schon einer gewaltigen Anstrengung und einer inneren Unabhängigkeit, um eine solche Kreation zu Wasser zu lassen. Endlich mal ein Gegenentwurf zum Mainstream. Ich beabsichtige eine Würdigung der Künstlerin zu verfassen.
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Gorch Fock
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  #237  
Alt 13.04.2023, 21:50
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Eine Würdigung:
Es gibt Künstler, die in der Welt der Kunstszene bekannt und berühmt sind. Doch es gibt auch solche, die im Verborgenen arbeiten und unglaubliche Kunstwerke schaffen, ohne dafür die Anerkennung zu bekommen, die sie verdienen. Eine solche Künstlerin hat ein einzigartiges schwimmendes Kunstwerk namens "Das Ding" geschaffen, das aus einem alten Eisenkahn und einem LKW-Koffer besteht.

Trotz aller Ratschläge und Zweifel hat diese Künstlerin ihr Werk geschaffen und damit bewiesen, dass Kunst keine Grenzen kennt und dass die Schaffung von Kunstwerken auf unkonventionelle Weise oft die schönsten Ergebnisse hervorbringt. Das Ding ist ein Symbol für die Kreativität und den Erfindergeist dieser Künstlerin.

Es ist jedoch bedauerlich, dass die Polizei dieses Kunstwerk an die Kette gelegt hat. Dies zeigt, dass Kunst oft nicht verstanden oder geschätzt wird, besonders wenn sie nicht in den engen Grenzen der etablierten Kunstszene arbeitet. Es ist eine Schande, dass die Polizei nicht in der Lage war, die Schönheit und Bedeutung dieses Kunstwerks zu erkennen und es stattdessen als unerwünscht ansah.

Wir sollten uns dafür einsetzen, dass die Kunst in all ihren Formen geschätzt und gefördert wird, unabhängig davon, ob sie von etablierten Künstlern oder von unbekannten Künstlern geschaffen wurde. Wir sollten die Kreativität und den Erfindergeist dieser Künstlerinnen und Künstler feiern und ihnen die Anerkennung zukommen lassen, die sie verdienen.
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  #238  
Alt 13.04.2023, 22:08
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Kanalhummel Kanalhummel ist offline
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Ohne Worte
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  #239  
Alt 13.04.2023, 23:37
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Marius_Octavius Marius_Octavius ist offline
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Hammergeschichte, ziemlich kreativ aber leider vollkommen verpeilt.
Man stelle sich mal vor, was diese Frau mit ein bisschen Steuerung von außen alles an sinnvollen Dingen umsetzen könnte! So eine Mitarbeiterin hätte ich gerne für die ganz toughen Aufgaben.
Stattdessen, so viel Energie und Mühe in diesen Haufen Schrott investiert, es ist so traurig, ach ach ach!
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Wo immer du hinfährst, dort bist du dann.
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  #240  
Alt 14.04.2023, 08:08
DLK&OCK DLK&OCK ist offline
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Zitat:
Zitat von Oldskipper Beitrag anzeigen
Wir sollten uns dafür einsetzen, dass die Kunst in all ihren Formen geschätzt und gefördert wird...
und ihnen die Anerkennung zukommen lassen, die sie verdienen.
Wir sollten uns eher dafür einsetzen, dass so manches was "KUNST"
genannt wird einfach in einer Kiste und der Versenkung verschwindet!

Vieles davon hat - nach unserer Ansicht - keine Anerkennung verdient!
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  #241  
Alt 14.04.2023, 08:31
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von ~Ingo~ Beitrag anzeigen
lt. einem Posting der TE in FB wurden folgende Punkte beanstandet:
ich sehe auser der Beleuchtung auch keine Ordnungswidrigkeit.. die Poliziaten haben hier dneke ich zwar im Wohle der allgemeinheit gehandelt. aber ihre Kompetenzen übershcritten.. ich würde auch dagegen vorgehen.. würde mir erst mal die Gründe schriftlich geben lassen und dann dagegen vorgehen..

in Deutschland gibt es keine Bauvorschriften.....

bauen und aufs Wasser bringen darf man was gefällt...
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  #242  
Alt 14.04.2023, 08:37
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von Flybridge Beitrag anzeigen

Nur weil es keinen Zwang für eine HU oder andere baurechtliche Regelungen für ein Privatboot gibt, heißt es ja noch lange nicht, dass man sich auf einen Eimer setzen kann, um damit über öffentliche Wasserstraßen zu paddeln.

..
doch genau das bedeutet das.. ich erinnere gerad mal an Naomie die hier ihren Plan vorgestellt hat mit dem Badeboot von der Schweiz bis zur Nordsse zu fahren...

sie wurde dann auch von der WSP aufgehalten an der SChleuse iffezheim ... der bekanntlich letzten Schleuse am Rhein.. sie ist also schon an mindestens 11 Schleusen durch oder ausen rum gekommen... ohne Probleme und über 100km den Rhein zu Tal gefahren...

die WSP hätte sie nicht aufhalten dürfen haben ihr es aber ausreden haben sie es ihr können... der Bericht ist immer noch hier zu finden...
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  #243  
Alt 14.04.2023, 08:50
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Zitat:
Zitat von DLK&OCK Beitrag anzeigen
Wir sollten uns eher dafür einsetzen, dass so manches was "KUNST"
genannt wird einfach in einer Kiste und der Versenkung verschwindet!

Vieles davon hat - nach unserer Ansicht - keine Anerkennung verdient!
Älso an dieser Stelle gebe ich ChatGPT uneingeschränkt recht. Auch wenn diese phantastische Würdigung aus einem Automaten stammt. Und ich erweitere das sogar. Jeder hat das Recht auf seine eigene Verwirklichung. Selbst wenn man das für bescheuert und abstoßend hält. Solange es nicht gegen Techt und Gesetz verstößt, ist das voll in Ordnung.
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  #244  
Alt 14.04.2023, 10:19
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Und wenn ein solches Selbstverwirklichungsprojekt in die Hose geht und die Allgemeinheit es ausbaden darf (die Kosten übernehmen darf) war eine Grenze überschritten. Ab wann darf man (Staat) einschreiten?

Hier wurde mal ein Segler aus dem Verkehr gezogen, der nur seine Rechte als Kurshalter wahrnahm. Er gefährdete damit aber Menschen, die ersichtlich von den Regeln keine Ahnung hatten. Kreuzen mit einem 9m Stahlboot bei einer Gewässerbreite von rund 60m in einem Bereich mit vielen Paddlern, Ruderern, Tretbooten, Schwimmern mit Luftmatratze, Grilldonuts usw. Der Segler klagte und verlor.
Wo steht geschrieben, daß zweijährige Kinder in einem Kanu eine Rettungsweste tragen müssen? Festgeschraubter Kindersitz mit Sicherheitsgurt reicht doch. Ein Schleusenwärter untersagte die Schleusung, der sich verwirklichende Vater klagte und verlor.
Nicht alles, was nicht verboten ist, muß auch geduldet werden. Das Wohl mögicherweise unfreiwillig Beteiligter muß auch beachtet werden.
Aber gut, der Fall (Jeck) ist anders.....
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Gruß
Ewald
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  #245  
Alt 14.04.2023, 10:25
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Zitat:
Zitat von Libertad Beitrag anzeigen
Und wenn ein solches Selbstverwirklichungsprojekt in die Hose geht und die Allgemeinheit es ausbaden darf (die Kosten übernehmen darf) war eine Grenze überschritten. Ab wann darf man (Staat) einschreiten?

Hier wurde mal ein Segler aus dem Verkehr gezogen, der nur seine Rechte als Kurshalter wahrnahm. Er gefährdete damit aber Menschen, die ersichtlich von den Regeln keine Ahnung hatten. Kreuzen mit einem 9m Stahlboot bei einer Gewässerbreite von rund 60m in einem Bereich mit vielen Paddlern, Ruderern, Tretbooten, Schwimmern mit Luftmatratze, Grilldonuts usw. Der Segler klagte und verlor.
Wo steht geschrieben, daß zweijährige Kinder in einem Kanu eine Rettungsweste tragen müssen? Festgeschraubter Kindersitz mit Sicherheitsgurt reicht doch. Ein Schleusenwärter untersagte die Schleusung, der sich verwirklichende Vater klagte und verlor.
Nicht alles, was nicht verboten ist, muß auch geduldet werden. Das Wohl mögicherweise unfreiwillig Beteiligter muß auch beachtet werden.
Aber gut, der Fall (Jeck) ist anders.....
Ich bin auch froh das diesen Gefährt aus dem Verkehr gezogen wurde.. aber die Argumente dazu sind fragwürdig... ich denke die Dame hat hier gute Möglichkeiten bald wieder weiter zu fahren (leider)

leider gibt es auch keine Versicherungspflicht für Fahrzeuge.... dies würde ich hier auch bevorzugen damit die kosten von der Allgemeinheit abgehalten werden...

sollte es zu einem Schadne kommen muss sie ja zum Glück voll privat haften... anders als beim PKW wo die Privathaftung begrenzt ist.
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  #246  
Alt 14.04.2023, 12:15
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
anders als beim PKW wo die Privathaftung begrenzt ist.
Ne. Deine private Haftung als Fahrer ist stets unbegrenzt.

Begrenzt sind die Pflichtversicherungsdeckungssummen, die die Versicherer im Rahmen ihres Kontrahierunsgzwangs anbieten und im Falle des Falles auskehren müssen. Das Gesetz gibt vor: 7,5 Mio für Personenschäden, 1,2 Mio für Sachschäden, 50 TEUR für Vermögensschäden.

Da die deutschen Kfz-Haftpflichtversicherer idR höhere Deckungssummen anbieten (zB 50 Mio), ist die Ausschöpfung der eigenen Kfz-Haftpflicht-Deckungssumme eher von theoretischer Natur...aber dennoch nicht unmöglich.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


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  #247  
Alt 14.04.2023, 12:32
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Zitat:
Zitat von Flybridge Beitrag anzeigen
Ne. Deine private Haftung als Fahrer ist stets unbegrenzt.

Begrenzt sind die Pflichtversicherungsdeckungssummen, die die Versicherer im Rahmen ihres Kontrahierunsgzwangs anbieten und im Falle des Falles auskehren müssen. Das Gesetz gibt vor: 7,5 Mio für Personenschäden, 1,2 Mio für Sachschäden, 50 TEUR für Vermögensschäden.

Da die deutschen Kfz-Haftpflichtversicherer idR höhere Deckungssummen anbieten (zB 50 Mio), ist die Ausschöpfung der eigenen Kfz-Haftpflicht-Deckungssumme eher von theoretischer Natur...aber dennoch nicht unmöglich.
war da nicht was das die Privatperson nur bis 5000€ mit dem Privatvermögen haftet.....
https://www.verivox.de/kfz-versicher...%BCckzufordern.

das die Versicherungssume höher ist ist klar aber darum ging es nicht...
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  #248  
Alt 14.04.2023, 12:54
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
war da nicht was das die Privatperson nur bis 5000€ mit dem Privatvermögen ...
Das ist die Regressregelung bei grober Fahrlässigkeit durch den Versicherer. Hat nichts mit der Haftung zu tun, wenn man nicht versichert ist.
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gregor

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  #249  
Alt 14.04.2023, 12:58
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Zitat:
Zitat von Dicke Lippe Beitrag anzeigen
Das ist die Regressregelung bei grober Fahrlässigkeit durch den Versicherer. Hat nichts mit der Haftung zu tun, wenn man nicht versichert ist.
beim KFZ ist Versicherung Pflicht also zahlt erst mal die Versicherung den Schaden... max. kann diese beim Verursacher aber 5000€ wiederholen...

beim Boot besteht keine Versicherungspflicht... da haftet man voll mit dem Privatvermögen und auch die Versicherung kann vom Verursacher mehr als 5000€ zurückholen...
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  #250  
Alt 14.04.2023, 13:01
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Billi.... Wenn nicht versichert, gibt es keine Versicherung die irgendwas zurückfordern könnte.
Und übersteigt ein Schaden die Versicherungssumme haftet man für den Rest ohnehin selbst...
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gregor

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