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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #51  
Alt 04.09.2022, 07:18
reichm reichm ist gerade online
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Zitat:
Zitat von skibo Beitrag anzeigen
Doch, tun sie. Ihr verwechselt Strafmündichkeit mit Haftbarkeit.

Wenn Kinder einen Schaden verursachen, haften die Eltern oder deren (falls vorhanden) Privathaftpflichtversicherung.
Nein tun sie eben pauschal nicht!

Sie haften nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Das muss der Geschädigte dann aber nachweisen/beweisen können.

Gruß Marc
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  #52  
Alt 04.09.2022, 08:45
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Robinson62 Robinson62 ist offline
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Zitat:
Zitat von crownlinecr Beitrag anzeigen
Viel bedenklicher finde ich, das es in Kroatien keine Versicherungspflicht für die Teile gibt.
In Österreich auch nicht, da hat man sie einfach den E-Bikes gleichgestellt...

LG Peter
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  #53  
Alt 04.09.2022, 10:31
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von skibo Beitrag anzeigen
Doch, tun sie. Ihr verwechselt Strafmündichkeit mit Haftbarkeit.

Wenn Kinder einen Schaden verursachen, haften die Eltern oder deren (falls vorhanden) Privathaftpflichtversicherung.
Du solltest dich richtig informieren

Zitat: Kinder unter sieben Jahren haften selbst nie. Verursachen sie einen Schaden und haben die Eltern ihre Pflichten nicht verletzt, bleibt der Geschädigte auf seinen Kosten sitzen.

https://www.finanztip.de/aufsichtspf...%20m%C3%BCssen.
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  #54  
Alt 04.09.2022, 20:34
Sandman Sandman ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Du solltest dich richtig informieren

Zitat: Kinder unter sieben Jahren haften selbst nie. Verursachen sie einen Schaden und haben die Eltern ihre Pflichten nicht verletzt, bleibt der Geschädigte auf seinen Kosten sitzen.

https://www.finanztip.de/aufsichtspf...%20m%C3%BCssen.
Stimmt, aber:

Wenn Kinder unter 7 unbeaufsichtigt sind und Blödsinn machen, dann haben Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt, sind sie beaufsichtigt und die Eltern schreiten nicht ein, detto.


Grüße Sandman
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Alt 04.09.2022, 21:40
herrmic herrmic ist offline
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Zitat:
Zitat von Sandman Beitrag anzeigen
Stimmt, aber:

Wenn Kinder unter 7 unbeaufsichtigt sind und Blödsinn machen, dann haben Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt, sind sie beaufsichtigt und die Eltern schreiten nicht ein, detto.


Grüße Sandman
In Österreich vielleicht, keine Ahnung.
Aber nicht in Deutschland, lest doch mal den Link von billi, der informiert sehr gut incl. Angabe von Gerichtsurteilen.
__________________
[SIGPIC][/SIGPIC Gruß Michael
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Alt 05.09.2022, 07:07
Sandman Sandman ist offline
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Zitat:
Zitat von herrmic Beitrag anzeigen
In Österreich vielleicht, keine Ahnung.

Aber nicht in Deutschland, lest doch mal den Link von billi, der informiert sehr gut incl. Angabe von Gerichtsurteilen.
Da steht es detaillierter, aber auch nicht so viel anders. Lediglich der Fall mit der Fünfjährigen, die alleine im öffentlichen Straßenverkehr auf dem Fahrrad unterwegs war, würde ganz sicher anders beurteilt werden. Und ich gehe davon aus, dass man das auch in D hätte anfechten können, aber das ist Kaffeesudleserei (hätte, hätte Ankerkette.....)


Grüße Sandman
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  #57  
Alt 06.09.2022, 10:16
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justme justme ist gerade online
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von skibo Beitrag anzeigen
Doch, tun sie. Ihr verwechselt Strafmündichkeit mit Haftbarkeit.

Wenn Kinder einen Schaden verursachen, haften die Eltern oder deren (falls vorhanden) Privathaftpflichtversicherung.
tun sie nicht - das ist ein volkstümlicher Rechtsirrtum. Eltern haften niemals für ihre Kinder, sondern maximal dafür, wenn sie selbst ihre Aufsichtspflicht vernachlässigt haben. Haben sie das nicht richtet sich die Haftung der Kinder nach deren Alter, siehe §828 BGB:
Zitat:
(1) Wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist für einen Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich.
(2) Wer das siebente, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, ist für den Schaden, den er bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug, einer Schienenbahn oder einer Schwebebahn einem anderen zufügt, nicht verantwortlich. Dies gilt nicht, wenn er die Verletzung vorsätzlich herbeigeführt hat.
(3) Wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist, sofern seine Verantwortlichkeit nicht nach Absatz 1 oder 2 ausgeschlossen ist, für den Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich, wenn er bei der Begehung der schädigenden Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hat.
Da kann also sehr gut herauskommen, daß niemand für einen verursachten Schaden haftet, genauer gesagt ist das eher der Regelfall bei von Kindern verursachten Schäden. Daß es PHV-Versicherungen gibt, die trotzdem an einen Geschädigten leisten ist eine reine Gute-Nachbarschafts-Geschichte und rein freiwillig, in der Haftpflicht ist in ziemlich vielen solchen FÄllen niemand.

lg, justme
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Alt 06.09.2022, 13:27
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Weißwurschtcommander Weißwurschtcommander ist offline
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@justme:

genau so ist es. Kleines Beispiel aus der Praxis:

Wir waren bei einem Richtfest eingeladen und hatten unsere Kinder dabei. Kurz vor der Heimfahrt hat unsere 4 Jährige Tochter (die Zweijährige wurde gerade eingeladen und angeschnallt) hinter unserem Rücken "schnell ein Bildi gemalt" mit einem Stein an der Tür des Minis der Bauleiterin.

Wir waren dicht dran, die Aufsichtspflicht wurde nicht verletzt, trotzdem ist ein Schaden entstanden, also : Haftpflicht zahlt nicht! Und Kind ist nicht haftbar.

Wir haben das dann privat geregelt und die Lackierarbeit bezahlt. Aber nicht, weil wir mussten, sondern, weil ich nicht möchte, dass wegen uns oder unseren Kindern jemand auf seinem Schaden sitzen bleibt.

Die weitere Folge aus der Aktion war dann, dass wir die Versicherung gewechselt haben und die unter 7-jähirgen mit rein genommen haben. Fertig.

VG Stephan
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