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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 20.06.2015, 09:49
Medulin Medulin ist offline
Deckschrubber
 
Registriert seit: 20.06.2015
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Standard Fahren ohne Führerschein mit Begleitperson

Hallo an alle!

Ich habe da mal eine Frage, die vielleicht dumm klingt, aber ich finde keine eindeutigen Antworten.

Ein Motorboot über 15 PS darf man nur mit Führerschein fahren - das ist mir klar. ABER: Wenn meine Freundin einen Sportbootführerschein Binnen UND See hat und immer mit mir fährt, kann ich dann auch mal das Steuer eines größeren Motorbootes übernehmen, ohne "illegal" zu fahren?

Ich möchte den Führerschein machen, aber kann auch finanziellen Gründen erst Ende des Jahres . So könnte ich praktische Erfahrungen sammeln für die Prüfung. Auf keine Fall möchte ich aber fahren, obwohl ich nicht darf!

Kann mir jemand bei diesem Problem helfen??? Wie gesagt, ich kann keine eindeutige Antwort im Netz finden:

Wenn die WSP kontrolliert und ICH bin am Steuer (ohne Führerschein), meine Freundin hat aber einen gültigen Schein, was passiert? Würde ein Strafe auch meine Freundin treffen als Inhaberin eines Scheines?

Danke schon mal im voraus!

Medulin
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  #2  
Alt 20.06.2015, 09:58
Benutzerbild von michael.b
michael.b michael.b ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 13.06.2008
Ort: Marl
Beiträge: 3.462
Boot: Keins mehr
2.913 Danke in 1.526 Beiträgen
Standard

Wenn du Körperlich und Geistig geeignet bist das Steuer zu übernehmen,darfst du das auch wenn Sie alle Scheine hat!
Mfg Michael
__________________
5 LITER IS A GAS CANISTER, NOT AN ENGINE SIZE


Überschüsiges Bootszubehör findet Ihr im Link unten!
https://www.boote-forum.de/album.php?albumid=5947
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  #3  
Alt 20.06.2015, 10:00
Leukermeerbewohner Leukermeerbewohner ist offline
Admiral
 
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Boot: Berkut S-TC/ Yamaha 30 PS
Rufzeichen oder MMSI: Meine Rente ist sicher ;-)
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Hi,
ja, darfst du.
Gruß Udo
__________________
Ich werfe gerne Stöckchen und es gibt immer jemanden der darauf anspringt und mitspielt
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  #4  
Alt 20.06.2015, 10:01
Quax Quax ist offline
Commander
 
Registriert seit: 21.07.2013
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273 Danke in 107 Beiträgen
Standard

Hallo!

Ja du darfst das Boot steuern, wenn deine Freundin mit passendem SBF auch an Bord ist. Sie ist die verantwortliche Schiffsführerin und du nur "Besatzungsmitglied".

Sieh mal hier (v.a. § 1.02 & 1.03): https://www.elwis.de/Schifffahrtsrec...l_1/index.html
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  #5  
Alt 20.06.2015, 10:01
Benutzerbild von lachshunter
lachshunter lachshunter ist gerade online
Moderator
 
Registriert seit: 27.02.2008
Ort: Brunsbüttel
Beiträge: 3.459
Boot: Sunseeker San Remo
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Standard

Moin Namenloser, willkommen im,

kurz und knapp: Ja, du darfst, solange du körperlich/geistig dazu in der Lage und +16 Jahre alt bist. Da deine Freundin einen SBF hat, hätte sie dir die Frage aber auch beantworten können.


Gruß, Frank.
__________________
Egal wie schwer dein Problem ist, sich am Ellenbogen lecken ist schwerer!
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  #6  
Alt 20.06.2015, 10:02
V8 Jürg V8 Jürg ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 02.05.2013
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Beiträge: 104
Boot: SeaRay 3..
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Hallo Namenloser
Wenn du über 16 Jahre alt bist, geistig und körperlich Fit und deine Perle mit an Bord ist, spricht nichts dagegen. So war die Regelung zumindest vor vielen Jahren als ich meinen Schein machte und da hat sich auch bis heute nichts geändert. Wenn Du ganz sicher sein willst, ruf doch einfach bei der WSP deines Revieres an wo Ihr fahren möchtet , keine Angst die beissen Dir nicht das Ohr ab.

Gruss Jürgen
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  #7  
Alt 20.06.2015, 10:20
Benutzerbild von eccolor
eccolor eccolor ist offline
Lieutenant
 
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Ort: Kloster Lehnin
Beiträge: 138
Boot: Sunbird SPL 174, Zodiac Z131
200 Danke in 92 Beiträgen
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Aber die die 0,5 Promillegrenze gilt für beide.


Mfg Tobias
__________________
kann ja nicht nur Arbeiten
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  #8  
Alt 20.06.2015, 11:01
Medulin Medulin ist offline
Deckschrubber
 
Registriert seit: 20.06.2015
Beiträge: 3
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Danke für die schnellen Antworten....dann kann ich ohne Sorgen Gas geben!!!
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  #9  
Alt 20.06.2015, 11:05
Benutzerbild von Pianist
Pianist Pianist ist offline
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Zitat:
Zitat von Medulin Beitrag anzeigen
Ein Motorboot über 15 PS darf man nur mit Führerschein fahren - das ist mir klar. ABER: Wenn meine Freundin einen Sportbootführerschein Binnen UND See hat und immer mit mir fährt, kann ich dann auch mal das Steuer eines größeren Motorbootes übernehmen, ohne "illegal" zu fahren?
Die richtige Antwort ("ja") hast Du schon bekommen, daher von mir zur allgemeinen Orientierung nur noch kurz was zu den Begrifflichkeiten: Auf dem Wasser differenziert man zwischen "Schiffs- bzw. Bootsführer" und "Rudergänger". Derjenige, der als Schiffs- bzw. Bootsführer fungiert, muss die nötigen Scheine haben, das ist also Deine Freundin. Und sie darf dann eine beliebige Person (unter den bereits geschriebenen Voraussetzungen) als Rudergänger einsetzen.

Die Perspektive ist also genau entgegengesetzt zu Deiner Überschrift: Es geht nicht um das "Fahren ohne Führerschein mit Begleitperson", sondern um das Steuern des Bootes durch eine geeignete Person unter Aufsicht der Bootsführerin.

Übrigens: Wenn mehr als eine Person an Bord ist, welche die nötigen Befähigungen hat, ist man verpflichtet, vorher festzulegen, wer der Bootsführer ist.

Matthias
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  #10  
Alt 20.06.2015, 11:07
Benutzerbild von Snackman
Snackman Snackman ist offline
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War da nicht noch was von "jederzeit eingreifen können"?
Also z.B. nicht das die Holde unten in der Butze liegt und schläft während du fährst?
Grüße
__________________
Marco,



Ich bin so wie ich bin, die einen kennen mich und die anderen können mich...
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  #11  
Alt 20.06.2015, 11:09
Benutzerbild von Pianist
Pianist Pianist ist offline
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Naja, "unter Aufsicht" bedeutet ja, dass man jederzeit eingreifen können muss. Schlafen wird also eher nicht gut sein. Aber wenn ich zum Beispiel mal auf dem Klo bin, und meine Bootsmaus eine für sie unklare Situation am Horizont sieht, wird sie mich rufen. Dann habe ich immer noch genug Zeit, mich zu kümmern.

Matthias
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  #12  
Alt 20.06.2015, 12:30
siljan siljan ist offline
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Ihr Bösen, da habt ihr der Freundin einen Bärendienst erwiesen. Vielleicht war die Froh dass er nicht gasgeben kann. (Jetzt bleibt ihr nur noch die geistige und körperliche Eignung, um ihm das Gasgdben zu verbieten) tss tss tsss das gibt Mecker.

Geändert von siljan (20.06.2015 um 12:33 Uhr) Grund: komma
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  #13  
Alt 20.06.2015, 12:43
Benutzerbild von ChrAK78
ChrAK78 ChrAK78 ist offline
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Zitat:
Zitat von Pianist Beitrag anzeigen
Wenn mehr als eine Person an Bord ist, welche die nötigen Befähigungen hat, ist man verpflichtet, vorher festzulegen, wer der Bootsführer ist.
Was genau heißt "vorher"? Ist es nicht möglich, während der Fahrt den Posten des verantwortlichen Bootsführer neu zu vergeben?
Diese Frage wäre vor allem für den führerscheinfreien Bereich bis 15 PS interessant, wo jede(r) über 16-jährige an Bord berechtigt ist, denn auch da muss ja der Rudergänger nicht gleich Bootsführer sein (der wiederum eben bis 15 PS auch keinen Schein haben muss). Und nur weil man Halter des Bootes ist, ist man auch nicht automatisch der Bootsführer.
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  #14  
Alt 20.06.2015, 12:55
etspace etspace ist offline
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Für Binnen gilt:
- VOR Fahrtbeginn muss der verantwortliche Fahrzeugführer bestimmt werden.
- Dieser muss älter 16 Jahre, körperlich und geistig Tauglich und fachlich geeignet sein.
- Mindestens ein Inhaber des Sportbootführerschein Binnen muss an Bord sein.
- Weder Scheininhaber (sollte nur einer an Bord sein) noch Fahrzeugführer dürfen über 0,5 Promille Alkohl im Blut haben.
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  #15  
Alt 20.06.2015, 13:01
Benutzerbild von Pianist
Pianist Pianist ist offline
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Offiziell heißt es "vor Antritt der Fahrt". Nun ist die Frage, wo eine Fahrt beginnen und enden kann. Auf dem Wasser ist alles nicht so durchorganisiert wie an Land, also zum Beispiel auf der Straße oder auf der Schiene. Holen wir uns mal Rat bei der Eisenbahn: Da kann eine Zugfahrt nur in einem Bahnhof beginnen und enden (von ganz wenigen Aufnahmen mal abgesehen). Übertragen auf das Boot würde das bedeuten: Eine Fahrt beginnt oder endet in einem Hafen oder an einem Ankerplatz.

Nun finde ich aber, dass es übertrieben wäre, extra einen Anker zu schmeißen, nur weil man die Schiffsführung von Person A auf Person B übergeben möchte.

Helfen wir uns also damit, wie es in der Luftfahrt läuft: Wenn das Kommando von einem Piloten auf den anderen übertragen werden soll, sagt der eine zum anderen: "You have the plane" und der andere antwortet "I have the plane". Dann kann der eine aufs Klo gehen.

Wenn ich meinen Autopiloten ausschalte, steht auf dem Display: "You have the Helm". Wobei mit "Helm" nicht der Helm, sondern das Steuerrad gemeint ist.

In der Praxis würde ich also sagen: Wenn man mitten auf dem Wasser das Kommando übergeben möchte, dann ist das vielleicht nicht ganz regelkonform, aber möglich. Entscheidend ist ja nur, dass im Falle eines Zwischenfalls klar ist, wer Schiffsführer ist.

Matthias
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  #16  
Alt 20.06.2015, 13:27
blackmolly blackmolly ist offline
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Lieber Medulin (?)
erstmal finde ich den Ansatz sehr gut: Du möchtest legal fahren und dabei Erfahrungen sammeln - das wird dazu führen, daß Du ein guter Seemann wirst.
Aber: Abteilung "ohne Sorgen Gas geben" ist so ein Ding. Für die Fahrt ist die Schiffsführerin verantwortlich, Du gibst Gas und sie hat evtl die Sorgen. Einerseits strengt es mich mehr an, wenn ein Rudergänger statt mir am Steuer steht, denn ich muß neben dem Verkehr und der übrigen Crew auch noch ihn beobachten. Zweitens: wenn die Chefin sagt: Gas weg - bist Du verpflichtet, zu hören. Und das ist keine Theorie, das ist Praxis. Wenn ein Rudergänger auf klare Anweisungen von mir (die nur in dringenden Fällen erfolgen - das versteht sich) nicht reagiert, nehme ich ihm recht unverzüglich das Steuer ab. Ob das bei Euch auch so klappen würde?

Crews mit mehreren Möchtegernkapitänen (mit oder ohne Schein) haben ein hohes Gefahrenpotential. Deswegen frage ich immer, wenn meine Kinder mein Boot leihen wollen: Gerne, aber wer macht den Schiffsführer?

Gruß Jörg
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  #17  
Alt 20.06.2015, 13:29
subsven subsven ist offline
Captain
 
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Zitat:
Zitat von etspace Beitrag anzeigen
Für Binnen gilt:
- VOR Fahrtbeginn muss der verantwortliche Fahrzeugführer bestimmt werden.
- Dieser muss älter 16 Jahre, körperlich und geistig Tauglich und fachlich geeignet sein.
- Mindestens ein Inhaber des Sportbootführerschein Binnen muss an Bord sein.
- Weder Scheininhaber (sollte nur einer an Bord sein) noch Fahrzeugführer dürfen über 0,5 Promille Alkohl im Blut haben.
Der Fahrzeugführer ist nur der Verantwortliche. Er ist der mit dem Schein. Der kann ruhig die ganze Fahrt der gleiche bleiben.

Hier war aber die Frage nach der Person am Steuer und das ist der Rudergänger, das muss nicht unbedingt der Fahrzeugführer sein. Bei einem richtigen Schiff steht ja auch nicht der Kapitän am Steuer.

Und zum Rudergänger steht im Paragraph 1.09 der BinSchStrO:
1. Auf jedem in Fahrt befindlichen Fahrzeug hat der Schiffsführer sicherzustellen, dass das Ruder mit einer hierfür geeigneten Person im Alter von mindestens 16 Jahren besetzt ist.
2. Die Anforderung an das Mindestalter nach Nummer 1 gilt nicht für ein Kleinfahrzeug, sofern dieses mit keiner Antriebsmaschine ausgerüstet ist.

Gruesse,

Sven
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  #18  
Alt 20.06.2015, 13:31
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Kladower Kladower ist offline
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Ich wusste doch, dass diese Frage, die man mit einem einfachen "JA" beantworten kann, ein gefundenes Fressen für die Paragraphen-Liebhaber wird
__________________
Viele Grüße
Gerhard

Revierinformationen Berlin-Brandenburg

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  #19  
Alt 20.06.2015, 13:49
Benutzerbild von Nebelhorn
Nebelhorn Nebelhorn ist offline
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und nicht zu vergessen...als kleine Anmerkung dazu wenn es auch nicht direkt dazu passt, da die WSP ja nur in Deutschland WSP heisst somit die Fragestellung wohl auch auf die Rechtslage in D zielt.....

Das alles hier genannte gilt nur für Deutschland, nicht zwingend für andere Fahrgebiete im Ausland

- z.B. in Kroatien muss der der am Steuer steht auch einen passenden Schein haben egal wieviele mit an Bord sind die auch einen Schein haben
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Gruß der Maik
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  #20  
Alt 20.06.2015, 15:13
Janus Janus ist offline
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- z.B. in Kroatien muss der der am Steuer steht auch einen passenden Schein haben egal wieviele mit an Bord sind die auch einen Schein haben
Holla die Waldfee .... Raum für mindestens weitere 3 Seiten der Dipferlscheixxer....!
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  #21  
Alt 20.06.2015, 15:28
AG31 AG31 ist offline
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Zitat:
Zitat von Nebelhorn Beitrag anzeigen
und nicht zu vergessen...als kleine Anmerkung dazu wenn es auch nicht direkt dazu passt, da die WSP ja nur in Deutschland WSP heisst somit die Fragestellung wohl auch auf die Rechtslage in D zielt.....

Das alles hier genannte gilt nur für Deutschland, nicht zwingend für andere Fahrgebiete im Ausland

- z.B. in Kroatien muss der der am Steuer steht auch einen passenden Schein haben egal wieviele mit an Bord sind die auch einen Schein haben
- Italien ????
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Grüsse
Matthias

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  #22  
Alt 20.06.2015, 15:57
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Nebelhorn Nebelhorn ist offline
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- Italien ????
Standardantwort hier: bemühe doch mal Tante Google da bekommst du dann mindestens 1000 Antworten
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Gruß der Maik
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  #23  
Alt 20.06.2015, 15:58
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210 Danke in 116 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von AG31 Beitrag anzeigen
- Italien ????
Halt: ich habe noch den Spruch mit der Suchfunktion vergessen
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Gruß der Maik
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  #24  
Alt 20.06.2015, 21:34
AG31 AG31 ist offline
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Zitat von Nebelhorn Beitrag anzeigen
Halt: ich habe noch den Spruch mit der Suchfunktion vergessen
Dann sind wir bei 1000² Antworten
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Grüsse
Matthias

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  #25  
Alt 21.06.2015, 06:30
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Sāmpēra Sāmpēra ist offline
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Zitat:
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- z.B. in Kroatien muss der der am Steuer steht auch einen passenden Schein haben egal wie viele mit an Bord sind die auch einen Schein haben
Aua! Sicher? Dann war ich die letzten zwei Wochen häufig illegal unterwegs. Ich hab See und Binnen, die Frau nur Binnen.

Etwa 10% der Zeit ist aber sie gefahren. Und eigentlich immer dann, wenn es drum ging, das Schiff klar zum An- oder Ablegen bzw. zum Ankern zu machen.

Hast du dazu irgendwo ne Quelle?
__________________
Gruß,
Frank
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