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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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#51
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Zitat:
Demnach spielen neben Sinken aufgrund defekter Seeventile vor allem Feuer aufgrund von Elektroschäden die Hauptrolle von großen Schadensfällen ([emoji33]jetzt sollten aber alle ganz schnell darüber nachdenken, ob sie nicht doch lieber auf Batterien und Kabel an Bord verzichten [emoji6]). Weder Gas- noch Benzin- Verpuffungen fallen in deren Statistik sonderlich bei Bootsbränden auf und undichte Z-Balgen und Gummi-Muffen von Saildrives fallen demnach wohl ebenfalls kaum statistisch ins Gewicht als Ursache für Sinken. Ich gehe jetzt mal davon aus, dass die Versicherungen am besten wissen, für was und wann sie zahlen müssen und wohl keinerlei Grund haben, diese Daten in irgendeine Richtung hin zu manipulieren … Insofern halte ich diese Aussagen für sehr seriös. Ich werde also sowohl meine Batterien und Kabel wie auch meine Gasanlage im Boot (Heizung, Warmwasser, Kochen) belassen, aber natürlich immer mit der notwendigen Aufmerksamkeit beobachten und warten lassen … Manometer hinter dem Flaschenanschluss zum jederzeitigen Dichtigkeitstest, elektrischer Gas-Fernschalter zur bequemen Abschaltung von innen bei Nichtgebrauch und eine Gaswarnanlage mit zwei Sensoren in der Bilge sollten da ein gewisses Mass an Sicherheit erzeugen können. Und eine G-608 Überprüfung alle zwei Jahre ist natürlich selbstverständlich. Man möchte ja auch selbst ruhig schlafen … Lg, Saint-Ex
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Lg, Saint-Ex “Überlegen macht überlegen“ Der Flieger und Schriftsteller Antoine de Saint Exupéry (*29.6.1900, † 31.7.1944 während Aufklärungsflug über dem Golf du Lion bei der Île de Riou) Geändert von Saint-Ex (21.03.2021 um 06:31 Uhr)
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#52
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Gibt es noch einen mit Zulassung?
Was die Versicherer angeht, so kann ich nur immer wieder darauf hinweisen, dass die nur die versicherten Boote im Blick haben. |
#53
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Nein, es gibt keinen mehr mit Zulassung. Wer noch eine eingebaut und eingetragen hat, hat aber Bestandsschutz.
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#54
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Zitat:
Hallo Bergi, weisst Du hier den aktuellen Stand der Dinge? |
#55
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Ich schreibe mal meinen Außendienst an , melde mich dann.
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Gruß Bergi : Heimathafen beim EWV-Hennigsdorf Nach dem Sommertreffen , ist vor dem Sommertreffen…
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#56
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Für Boote zugelassene Gasgeräte?
Allgemein:
Nachdem mein niederländischer Freund sich nen großen Gas -Durchlauferhitzer neu ins Boot bauen will bin ich der Frage zur Zulässigkeit mal nach gegangen. Interessant war die Antwort des hiesigen Gasprüfers (Watersport de Tip) aus Maasbracht: Eine Gasanlage wird nur noch im Boot abgenommen, wenn das (neue) Gasgerät Zuluft/Verbrennungszuluft und Abluft nach draussen hat. Dann spricht nichts gegen die Abnahme. Diese Aussage fand ich interessant und heisst im Umkehrschluss das auch alle NEUEN Truma Geräte und oder Brennwertthermen neu eingebaut werden können. Diesen Doppelkamin gibts ja schon ewig. So gesehen hol ich mir in NL dann die Gasabnahme, da mein Liegeplatz ja auch dort ist und kann mir theoretisch auch ne neue Vario Heat einbauen. Wenn ich die Gasabnahme einmal habe, wo ist denn noch das Problem? Die G608? Gilt die nur in Deutschland? |
#57
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Natürlich gibt es Bestandsschutz für installierte Geräte, die eine Zulassung für Sportboote hatten, natürlich ist die G608 kein Gesetz (aber u.a. in manchen Revieren verpflichtend), natürlich gilt die europäische DIN ISO EN 10236 auch in Holland.
Die Ausgangsfrage war aber eine ganz andere: Gasgeräte mit Zulassung für Sportboote. Offensichtlich ist nach der Novellierung der EU Gasgeräteverordnung das Thema so heikel (und/oder kostenintensiv) geworden, daß Truma sich in dem Bereich verabschiedet hat. |
#58
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Das Problem könnte sein, ob Truma ihre Heizungen für Boote frei gibt. Die Gasfernschalter haben ja von Truma auch keine Freigabe von Truma mehr. Die bekommst Du in Deutschland z.B. nicht mehr zugelassen. Nur noch Altanlagen mit Bestandsschutz. Als Nächstes würde ich mit Deiner Kasko abklären, ob eine neue Gasheizung die in NL evtl. zugelassen wird, Dir hier im Schadensfall bei einer deutschen Versicherung Ärger machen könnte.
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Never wait for a perfect moment; just take a moment and make it perfect |
#59
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Ich bin in Holland versichert und in meinen Bedingungen steht gar nichts von Zulassungen ....eigentlich sind Gasanlagen dort gar nicht explizit erwähnt. Also ist es erst mal versichert....
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Für Boote zugelassene Gasgeräte?
Bisher bin ich immer einen anderen Weg gegangen und habe mir alte Trumaheizungen gekauft und diese dann eingebaut. Aktuell wollte ich das jetzt auch mit einer e4000 machen. Aber bevor ich mir diese alte Scheiße noch ins Boot einbauen nur wegen einer alten Zulassung werd ich das ganze Thema nochmal überdenken.
Mein ukrainischer Bootsnachbar hat eine fette Gastherme in seinem Boot. Das Boot hat er so gekauft und war früher ein Behörden Fahrzeug. Also muss das mal irgendwann zulässig gewesen sein. Dieses Geschisse um die G608 geht mir ziemlich auf den Driss. Wenn man alle Sicherheiten einhält, Frischluft von aussen zieht, Abgase nach aussen bringt, die Dichtigkeit gewährleistet und regelmäßig von Sachverständigen/Prüfern geprüft wird, wo ist denn das Problem? Was ist dann noch an einer G608 Zulassung so besonders? Ich denke mal das er riesige Gasprüfer vor Ort schon weiß was er dort macht und wenn man im Vorfeld fragt wie man die Anlage zu bauen hat und diese Norm einhält und diese dann auch noch abgenommen wird, dann sollte alles gut sein..... |
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Bei uns ist auch eine Gastherme verbaut und eine Truma Heizung ebenfalls mit einem elektrischen Gasabschalter.
Funktioniert einwandfrei und die nächste Abnahme kommt bestimmt.
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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Bis zu einem Stichtag sind die ohne Zündsicherung erlaubt, danach nur mit. Das mit dem Bestandsschutz ist so eine zweischneidige Sache, muß man sich klarmachen. Truma läßt die Lampen die nächsten Jahre auslaufen. Also noch Schutzgläser und Glühstrümpfe kaufen. So die Info vom G607 Lehrgang.
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Grüße Karl-Heinz ---------------- "Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände: Ein-Aus-Kaputt". (Wau Holland) |
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Wer soll denn die ( nicht zugelassen ) Gastherme überprüfen ? Gehst du davon aus , dass der G608 Sachverständige automatisch auch ein Kundendienst Monteur für Gasgeräte ist ? Wer macht da mal eine Abgasmessung ? Der Schornsteinfeger ? Du möchtest wieder selbst was basteln , und bringst dich und andere in Gefahr.
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Gruß Bergi : Heimathafen beim EWV-Hennigsdorf Nach dem Sommertreffen , ist vor dem Sommertreffen…
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Das sehen wir uns in Minde mal an ……
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in vielen Vereinen/Häfen wird diese vom Betreiber vorgeschrieben... ich habe aber noch nie erlebt, dass diese auch kontrolliert wurde. die Versicherungen können eigentlich nur verpflichten was gesetzlich vorgeschrieben ist... man denke nur mal Versicherung A Schreibt vor das die Prüfung alle 2 Jahre sein muss und Versicherung B nicht... wie viele Benutzer würden bei A abschließen wenn die Versicherungsbedingungen ansonsten gleich wären?
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#66
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Für Boote zugelassene Gasgeräte?
Zitat:
ich glaube nicht das ich mir das zu einfach mache und „wieder selber basteln will“. Wie kommst Du darauf? Tatsächlich bin ich am überlegen was ich mache und überdenke mein Heizkonzept . Einmal richtig Geld ausgeben und eine neue Gastherme einbauen/lassen, deren Wirkungsgrad und Abgasverhalten deutlich besser ist als eine G608 zertifizierte Truma aus den 80/90er Jahren oder eben doch wieder so nen ollen Trümmer einbauen. Die „Wartung“ lässt man dann von einem entsprechenden Monteur machen, genau wie bei einem Haus auch. Einen Schornsteinfeger braucht es für die Abgasmessung sicher nicht, das kann der Wartungsmonteur auch. Und der kam bei uns im Haus jährlich. Und die neuen Heizungen überwachen sich viel besser selber dank fortschrittlicherer Technik. Stimmt was am Gas oder Sauerstoff Gemisch nicht, geht die auf Störung. Seit dem die Aussage kam, das dies so abgenommen wird, sehe ich da weniger Probleme. Aber was genau besagt denn diese tolle G608 im Gegensatz zu einer aktuellen Gasprüfung nach aktuellen Normen und Vorschriften? Ich versteh die Logik nicht so ganz. Geändert von Tobaran (08.04.2022 um 08:26 Uhr) |
#67
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Welche alternativ für Boote zugelassenen Gasthermen gibts denn überhaupt noch ? Von der Truma mal abgesehen ?
Grüße Daniel |
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Wenn Du nach dieser G608 gehst (glaub ich), dann keine.
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So weit mir bekannt, keine.
Die G608 ist auch eine Sicht- und Dichtprüfung, keine Wartung oder Abgaskontrolle. Eigentlich ist es ganz einfach: Wenn Dinge an Bord installiert sind, die eine Zulassung für Sportboote haben, oder bei älteren Anlagen hatten, ist alles ok. Neuinstallationen eben nur mit aktueller Zulassung. Die Aussage des holländischen Gasprüfers halte ich für gewagt, es gibt keine holländische Zulassung für Gasgeräte, nur eine europäische. Da halte ich den Ermessensspielraum für überzogen, ist ja nicht die Frage, ob 60 oder 80cm Gasschlauch. Bodensee- und Rheinschiffahrtzulassung schreiben die G608 zwingend vor. |
#70
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Zitat:
weder in RheimlandP falz noch in BW noch in NRW noch in Hessen gibt es dazu vorschriften
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#71
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Ergänzung: Viele Yachhäfen und Marinas fordern eine gültige Gas Prüfung. Die muß von einem nach G-608 zertifizierten Gas-Sachkundigen durchgeführt, in einem Prüfbuch dokumentiert und mit einer Plakette aussen sichtbar bestätigt werden. Die Plakette hat eine Gültigkeit von 2 Jahren.
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@billi
Komisch, warum überprüft dann die Waschpo dahingehend? (Wahrscheinlich nur Stammtischwissen von mir, man kann als G608 Sachkundiger ja nicht Alles wissen.) |
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Zitat:
Also das ist mir auch neu. Das hab ich auch noch nie in Deutschland erlebt, vlt. gibt es da aber regionale Unterschiede. Allgemein ist die Gasprüfung ja nicht Gesetz. Nur wie schon beschrieben, einige Häfen fordern es.... |
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Allein schon aus reinem Eigeninteresse lasse ich die Gasprüfung machen...
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Gruß Martin |
#75
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Für Boote zugelassene Gasgeräte?
Das es sinnvoll ist, darüber brauchen wir gar nicht diskutieren..... Es geht um die Gesetzmäßigkeit und speziell Zulässigkeit Der DMYV schreibt, das alle 2 Jahre die Gasprüfung Pflicht ist. hmmmmm[emoji848]. Man findet verschiedene Texte im Internet dazu. Grundsätzlich heißt es dass die G608 in allen EU Ländern gilt. D.h. alle zwei Jahre Prüfung der Gasanlage- und da steht es muss geprüft werden. Ich fahre jetzt 30 Jahre Boot, ich wurde schon oft von der Polizei angehalten und mal kontrolliert. Noch nie hat einer die Prüfung meiner Gasanlage verlangt. Weder in Deutschland noch in den Niederlanden. Ich lasse mich gerne eines besseren belehren, und wir reden hier auch nicht über die Sinnhaftigkeit der Gasprüfung als solche. Auf einer Webseite hatte ich gelesen dass nur Wasserfahrzeuge zugelassen werden die auch eine entsprechende Gasprüfung vorweisen können. Was ist denn mit allen übrigen Fahrzeugen, die nicht zugelassen sind und auch gar keine Zulassung benötigen? Aber wenn die Gasprüfung Pflicht ist, und sie nach G608 stattfindet, dann ist die weitergehende Frage ob die G608 genau regelt welche Gasgeräte als solches verbaut werden dürfen. Ist die G608 Zertifizierung von Truma eine freiwillige Zertifizierung, die lediglich Dichtigkeiten regelt oder dürfen auch wirklich nur solche „zertifizierten“ Geräte eingebaut werden? Das ist ein himmelweiter Unterschied. Im letzten Fall komm ich an Truma nämlich nicht vorbei und dann wären auch nur die alten Truma Geräte überhaupt abnahmefähig. Das entbehrt aber jeglicher Logik. Das Ganze hat für mich eine andere Relevanz da ich zum großen Teil auf meinem Boot wohne. Und eine moderne Brennwerttherme halte ich in meinem Heizkonzept für deutlich sinnvoller und sicherer als eine Truma von vor 30 Jahren. Es geht auch nicht um Rumbastelei. Auch möchte ich hier nicht die Sachverständigen anzweifeln, aber gerade von denen erwarte ich mal eine Auskunft wie jetzt nun wirklich die Sachlage ist. Und ich glaube auch nicht dass ein renommierter Betrieb der Gasprüfungen durchführt, falsche Aussagen tätigt im Rahmen eines gedehnten Spielraums. Ganz sicher nicht bei Gasanlagen, da gilt der sogar als sehr kritisch und genau. Geändert von Tobaran (08.04.2022 um 11:42 Uhr) |
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