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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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Themen-Optionen |
#26
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Als Dauerlieger bin ich schon gefragt worden
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#27
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Zitat:
Aber mir sind (Vereins) Häfen am Niederrhein bekannt, die für ihre Dauerlieger eine Gasprüfung verlangen und auch hier in NL -Raum Roermond- gibt es kommerzielle Marinas, die eine aktuelle Gasprüfung als Voraussetzung für einen festen Liegeplatz verlangen.
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Gruss, Dirk |
#28
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In Lemmer NL auch.
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#29
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Zitat:
Und Boote mit Benzinmotor sind viel gefährlicher.......
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Gruß Bergi : Heimathafen beim EWV-Hennigsdorf Nach dem Sommertreffen , ist vor dem Sommertreffen…
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#30
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Zitat:
Zitat:
Bei meiner letzten Wiederholungsschulung als G608 Sachkundiger, vor ca. 2 Jahren, nahmen auch 3 Gutachter verschiedener Versicherungen teil. Die wollten einfach nur wissen, nach was sie im Fall des Falles schauen müssen. Und die Herren haben sich die TRF (technische Regeln Flüssiggas) sehr genau angschaut. Es war ebenfalls sehr interessant, was die aus ihrer täglichen Praxis in Bezug auf Gasunfälle erzählen konnten.
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Gruß Bernhard http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=121593 Früher zählte das erreichte, heute reicht das erzählte |
#31
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Zitat:
Evtl könnte man das Boilerwasser noch zusätzlich durch einen externen Wärmetauscher drücken, damit genug Wärme entzogen würde. |
#32
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Zitat:
"Raus damit"? Super Wirkungsgrad...
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Gruss, Dirk
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#33
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Na wenigstens ist dann im Sommer das Badewasser warm genug. Man kann den Wärmetauscher ja direkt unter der Badeplatform installieren
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Gruß Jörg |
#34
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Zitat:
Evtl könnte man so den Vorlauf auf eine sinnvolle Temperatur bringen und der Boiler wäre schnell warm. |
#35
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Es wäre ja erst einmal zu klären welche Bedarf besteht ?
Speicher , oder Durchlauferhitzer.....?
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Gruß Bergi : Heimathafen beim EWV-Hennigsdorf Nach dem Sommertreffen , ist vor dem Sommertreffen… |
#36
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Bei uns im Verein ist auch eine Gasprüfung für die Mitgliederboote Pflicht.
Vom Vorstand wird auch alle 2 Jahre ein Gutachter bestellt. Die Kosten trägt natürlich jedes Mitglied selbst. Bei der letzten Prüfung 2020 wurde vom Gutachter keine Plakette mehr für Boote mit im Betrieb befindlicher Gastherme mehr erteilt. Als Zwischenlösung haben diese Mitglieder Ihre Therme außer Funktion genommen und sind nun auch verzweifelt auf der Suche nach zugelassenen Geräten.
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Gruß Christoph |
#37
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Mich würde jetzt mal doch interessieren.......
Ist die Gasprüfung gesetzlich verpflichtend oder regeln das die Hafenbetreiber/Versicherungen (oder eben nicht)? Desweiteren ist die G608 klar geregelt oder hat der Sachverständige Spielraum? Ist zwar ne andere G..... aber bei meinem betagten Wohnwagen meinte die DEKRA die Gaslampe müsse abgeklemmt werden, der Sachsverständige eines anderen Betriebes aktzeptierte weil "Bestandschutz". Fragt und grüßt der Rainer |
#38
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Einen Bestandsschutz gibt es nicht.
Die Regeln sind eigentlich klar definiert. Was jetzt jeder Prüfer noch akzeptiert, ist dann letztlich seine Entscheidung. Je mehr drüber diskutiert wird , je kleiner wird der Spielraum werden. Das fängt dann bei fehlenden Topfhaltern an ......
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Gruß Bergi : Heimathafen beim EWV-Hennigsdorf Nach dem Sommertreffen , ist vor dem Sommertreffen… |
#39
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Die Leistung des Heizgerätes ist so hoch, dass die Wärme nicht schnell genug im Boiler abgeführt werden kann. Ist der Rücklauf zu warm, regelt das Heizgerät runter, reicht das nicht, geht es aus. Das Boilerwasser ist aber noch nicht warm, also geht das Heizgerät wieder an...
Vielleicht reicht es, das Wasser im Boiler umzuwälzen, müsste man probieren. Immerhin gibt es sowas ja von Webasto: Dual Top Ich glaube, das wurde hier schon öfter diskutiert. Ich weiß aber nicht, mit welchem Schluss... |
#40
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Bestandsschutz gibt's für 50mbar Anlagen deren Wartung und Reparatur.
Verpflichtend ist die G608 bei Booten anders als die G607 bei einer Wohnwagenabnahme (TÜV abhängig) nicht - in meiner Versicherungspolice wird sie auch nicht erwähnt. Also bleibt meiner Meinung nach nur die Vorgabe des jeweiligen Hafens zu erfüllen. Inwieweit unterscheiden sich eigentlich die Regler und Armaturen von denen aus dem Caravanbereich ? Meiner Meinung nach ist da lediglich ein schönes anderes Gehäuse drum, welches über die Zulassungsfähigkeit entscheidet.... Naja, die Leute wollen ja auch leben und mal was neues verkaufen Jeder Privatmann mit einem Gasgrill ist auch dazu verpflichtet das Ding zu warten und die Schläuche zu ersetzen... da kommt aber auch keiner, um da nen feinen Stempel drauf zu hauen. Als ehemaliger GWI ist`s mir sowieso recht schleierhaft, welches Theater um diese Prüfung gemacht wird.... ein wahres Wunder, dass nicht ständig ganze Wohnblöcke hoch gehen. Grüße Daniel |
#41
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da geht es doch schon los.... wie kann sowas TÜV-abhängig sein?
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#42
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Zitat:
Das dürfte im Gebäudebereich deutlich weniger sein. Aber da werden auch keine Schläuche für die Gasinstallation im Keller genutzt. Gruß, Jörg |
#43
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@Woody
kann/muss man nun davon ausgehen, dass die Gasexplosionen wegen undichter Gasschläuche passieren? Oder was ist denn meistens der Grund? |
#44
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Zitat:
Bei dem Thema gebe ich auch nichts auf Hörensagen.... Wer hier im Forum kennt denn einen Fall ?
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Gruß Bergi : Heimathafen beim EWV-Hennigsdorf Nach dem Sommertreffen , ist vor dem Sommertreffen…
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#45
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Zitat:
Grüße Daniel |
#46
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So ... ergänzend zu der Aussage, bei uns firmenintern sind keine Schäden die nachweislich auf eine Gasexplosion auf Schiffen / Sportbooten zurück zuführen wären bekannt. Sehr wohl natürlich Schwelbrände der Elektrik, Brände durch externe Frostwächter, Brände durch Brandstiftung...erstaunlicher Weise gibt's auch relativ wenig Fälle der Verpuffung von Benzindämpfen
Im Schadenfall wird aber natürlich geprüft, ob die Anlage betriebssicher ist / war. Das fällt u.a. auch unter die an und für sich immer erwähnte Sorgfaltspflicht. Am geeignetsten ist da natürlich der Einfachheit halber der Nachweis der erfolgten Gasprüfung. Bevor die Frage aufkommt ... nein, wir sind keine kleine Klitsche in dieser Sparte... daher glaube ich einfach mal den Aussagen meiner Kollegin Grüße Daniel |
#47
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Danke, das ist interessant. Aber angesichts der Tatsache, dass längst nicht jedes Boot eine Kasko hat, ist unklar, wie aussagekräftig das ist. Ich habe keine Zahlen, aber gefühlt lese ich jedes Jahr mehrfach von Bränden oder Explosionen auf Booten, die von defekten Gasanlagen verursacht werden. Auch hier in Berlin, gar nicht so lange her.
Was man aber bei aller (berechtigter) Kritik am deutschen Regelungswahn zugeben muss: die Gasprüfung hat sicher ihren Anteil daran, dass weniger passiert, als es mir oft vorkommt. |
#48
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Wie gesagt - als alter GWI traue ich mir durchaus zu, meine Gasanlage selbst zu prüfen und zu warten.
Jedoch gibt's glaube ich gerade deswegen alle Nase lang Änderungen, dass du dies nicht mehr darfst etc. und da ist mir der Aufwand einfach mal zu hoch da stetig auf dem neuesten Stand zu sein, wegen dieser paar Euro für die Prüfung und der Plakette. Bei mir an Bord sind noch 50mbar verbaut, teile der Leitung habe ich neu verlegt, dann neue Schläuche angeschlossen und den Gasprüfer angerufen, da ich eh keine Abnahmebescheinigung des Vorbesitzers hatte war es so gesehen eine "Neuabnahme" .. Ein Regler wurde noch getauscht, Umbau von Doppelflaschenanlage auf Einfach und das wars - am Ende irgendwie 90€ inkl. Kleinmaterial und nen netten Plausch mit dem Prüfer - der übrigens keinerlei Bauchweh damit gehabt hätte, auch alles beim Ursprungszustand inkl. Doppelflaschenanlage und zwei Reservebuddeln zu belassen - aber halt nicht mehr zulässig Wie gesagt, man stelle sich mal vor in der Gebäudetechnik würde sich alle paar Jahre etwas ändern und der Installateur rückt aus - das macht auch keiner, also ist vieles meiner Meinung nach einfach Geldschneiderei. Grüße Daniel |
#49
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Zitat:
Gruß, Jörg |
#50
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Prinzipiell trau ich mir durchaus zu die Gasanlage auf einem Schiff selbst zu pflegen und zu warten. Auch die Dichtsheitsprüfung ist kein Porblem Ich trau mir auch zu meine Automatikweste selbst zu warten, ebenso nen normalen Pulverlöscher, das ist alles kein Hexenwerk (letzteres durften wir früher, also also als Stückgutfrachter auf See noch die Regel waren durften wir das sogar).
...Nur andere könnens halt nicht. Ärgerlich finde ich nur das Gummi, das weit verbreitet wird. Müssen Retttungswesten zur Wartung, nein - es liest sich aber in der Sprotbootliteratur anders. Müssen Gasgeräte auf dem Boot abgenommen werden? - Nein - steht aber nirgens so klar und deutlich etc. (Auflagen im Yachthafen etc. meine ich jetzt nicht). bis denne, Rainer |
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