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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Heimathafen Helgoland - Steuervorteil?
Moin zusammen,
kann mir jemand sagen ob ich einen (Steuer-)Vorteil habe, wenn ich mein Boot nach Helgoland verlege? Beziehungsweise wenn ich ein neues Boot kaufe und mir nach Helgoland ausliefern lasse? Ich konnte dazu nicht wirklich was ergurgeln. Vorab schon mal Danke. Klaus, mal wieder neugierig
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#2
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Zitat:
Da bin ich mal gespannt was die Steuerfachleute da zu anzumerken haben.Aber wirklich klappen kann das wohl nur wenn der Eigner auch seinen dauerhaften Aufenthalt(Wohnadresse) auf dem Fuselpirateneiland hat,aber selbst dann ist Helgoland ja Bestandteil Deutschlands mit fast allen Rechtsfolgen hmmmm??? gruss hein
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#3
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"Neben dem Gebiet von Büsingen und der Insel Helgoland gehören nicht zum umsatzsteuerrechtlichen Inland:
[...] die Gewässer und Watten zwischen der Hoheitsgrenze und der jeweiligen Strandlinie" http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Ste...eich_node.html Wenn du das Boot von außerhalb des EWR nach Helgoland liefern lassen würdest und nur in deutschen Seegewässern (keine Ahnung ob ein Hafen schon als Einfuhr zählen würde) bliebest, könntest du schonnal die Einfuhrumsatzsteuer sparen.
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#4
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Wenn Du Dein jetziges Boot nach Helgoland verlegst hast keinen Vorteil, OK USt-freien Sprit und Service bekommst da natürlich.
Neues Boot nach Helgoland... ohne das genau geprüft zu haben... kannst Dir ziemlich sicher zoll- und ust-frei dorthinliefern lassen, aber was dann ? Fährst damit dann nur um die Insel damit Du nicht ins "zollrechtliche" Deutschland kommst. Falls nämlich doch müsstest Du es VOR Fahrtantritt zur Einfuhr oder zum vorübergehenden Verbleib anmelden. Bei der Einfuhr zahlst nach, bei der Anmeldung zum vorübergehenden Verbleib im Inland wird die Ausfuhr kontrolliert und ggfs Sicherheitsleistung verlangt. Betrifft die Frage ein allerdings ein Schlauchi... so als Beiboot, dann sind 430 € komplett frei und Du kannst es Dir dorthin liefern lassen und guten Gewissens einfach abholen, zumindest mit dem Dampfer... wennst fliegst sind nur 300 € frei . |
#5
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Zitat:
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW)
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#6
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Okay, verstanden.
Ein fiktives Beispiel: Ich müsste also meinen Wohnsitz auf Helgoland verlegen. Dann ein neues Boot bei Marex in Norwegen bestellen und nach Helgoland liefern lassen. Damit wäre der Kauf frei von Einfuhrmehrwertsteuer, obwohl das Boot in die EU eingeführt wurde. Aber jetzt will ich mit dem Boot nach Hamburg fahren oder nach Dänemark oder auch ins nichteuropäische Ausland. Jetzt würde die Umsatzsteuer fällig? Wie wird das in der Praxis wirklich durch den Zoll überwacht? Klaus, der sich wundert
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#7
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Ganz genau wird das vom Zoll überwacht, die notieren sich auch wie viele Kartons (eventuell mit Schnaps) du an Bord bringst (die machen Kontrollfahrten mit dem Fahrrad rund um den Hafen.
Wenn dein unversteuertes Boot also den Hafen verlässt, schauen die einmal welche Richtung du fährst und geben den Kollegen Bescheid
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW) |
#9
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Zitat:
Das Thema ist ja an sich alt und betrifft alle Eigner mit Booten einer Inbetriebsetzung nach 1985. Das wird nicht grundsätzlich geprüft, kann aber jederzeit und dann wird es eng.
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#10
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Genau genommen musst Du Deinen Wohnsitz nicht einmal nach Helgoland verlegen. Jeder kann sich Waren nach Helgoland zoll und USt frei liefern lassen... genau wie nach China, USA, Albanien oder sonstwohin. Einfuhrabgaben in den Ländern natürlich mal außen vor gelassen.
Wenn Du nun von Helgoland nach USA tuckerst gibst dem Zoll Bescheid und alles ist gut. Wenn du aber nur sagst Du tuckerst über den großen Teich und tatsächlich gehts nach Dänemark oder Hamburg, dann wirds teuer.
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#11
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Zitat:
Wird das Boot nur vorübergehend (während des Urlaubs) in der EU verwendet, wird die EUST nicht fällig. Sonst müssten drittländische Urlauber (z.B. Norweger) ihre Boote bei einem Besuch Deutschlands auch versteuern und verzollen.
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Gruß Daniel "Ich muss weg, Zeit zu geh´n, weit entfernt rumort die See. Mach´s dir selbst ..." Geändert von Haffskipper (07.11.2018 um 11:47 Uhr)
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#12
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Zitat:
http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Ste...eich_node.html
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#13
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Zitat:
Zum Zollgebiet der Union gehören die folgenden Gebiete, einschließlich ihrer Küstenmeere, ihrer inneren Gewässer und ihrer Lufträume (Artikel 4 UZK): -das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme der Insel Helgoland sowie des Gebiets von Büsingen (Vertrag vom 23. November 1964 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft)" http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoe...biet_node.html Theoretisch sollte es also möglich sein. Praktisch kann ich mir vorstellen, dass es Sonderregelungen gibt.
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Gruß Daniel "Ich muss weg, Zeit zu geh´n, weit entfernt rumort die See. Mach´s dir selbst ..." Geändert von Haffskipper (07.11.2018 um 12:12 Uhr)
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#14
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Zitat:
Wohl übersehen?
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#15
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Um das mal andersrum zu schildern, da ich als Unternehmer häufiger in die Schweiz verkaufe:
Viele Schweizer lassen sich die Sachen an eine deutsche Adresse liefern, Rechnungsadresse ist aber natürlich die Adresse in der Schweiz (die schweizer Umsatzsteuer ist nur halb so hoch). Das reicht dem deutschen Finanzamt NICHT. Ich MUSS immer entweder noch den Versand direkt in die Schweiz nachweisen (es gibt dafür eine Rechtsgrundlage) oder aber den Beleg des Schweizer Zolls nachweisen über die Ausfuhr-/ Einfuhr in die Schweiz, um den Artikel netto verkaufen zu können, sprich ohne die deutsche Umsatzsteuer.
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#16
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Zitat:
Wenn das Boot nicht dauerhaft in die EU eingeführt wird, bleibt es Nichtgemeinschaftsware.
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#17
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Zitat:
Gewerbliche Nutzung: – im Zusammenhang der Frage nicht relevant. Ausaendische Flagge: (auslaendisch bedeutet in diesem Zusammenhang ein Land ausserhalb der EU). Dies bedingt normalerweise einen auslaendischen Eigentuemer, eine juristische oder natuerliche Person. So kann man a.B. eine Gesellschaft in Delaware/USA oder in Panama gruenden, die Eigentuemerin der Yacht ist. Diese Yacht darf sich 18 Monate am Stueck in der EU aufhalten, und muss dann (derzeit zumindest kurzfristig) die EU verlassen. Das Problem ist, dass die Finanzaemter in der EU schnell unterstellen, dass die Auslandsregistrierung nur zur Einsparung der Mehrwertsteuer gewaehlt wurde, und damit gegen EU Recht verstoesst. Eine Registrierung in Helgoland duerfte jedoch kaum als “Nicht-EU-Registrierung”anerkannt werden. Wohnsitz im Ausland: Mit einem Wohsitz im Ausland (der dann auch dem Lebensmittelpunkt entspricht) liegt auch der Steuersitz in dem betreffenden Land. Dieser Auslandsdeutsche darf auch eine MWSt-freie Yacht 18 Monate in der EU betreiben, bevor das Boot (derzeit zumindest kurzfristig) die EU verlassen muss. Ein Wohnort auf Helgoland wird aber sicher nicht als “Wohnsitz ausserhalb der EU” anerkannt. Die Steuerfreiheit Helgolands gilt m.W. nur in Helgoland. Eine solche steuerbefreiteYacht in das Zollgebiet der EU zu verbringen, duerfte zum Ende der Steuerfreiheit fuehren. Das Thema MWSt ist jedoch zu komplex fuer einen Laien. Daher wuerde ich obiges nur als grobe Richtschnur betrachten, vor moeglicher Realisierung aber auf jeden Fall sachkundigen Rat einholen. |
#18
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Wie ist das denn mitErsatzteilen man hhört ja öffter von neuen Motoren die in Norwegen eingebaut werden und Mwst Steuer frei sind. Ob nur praktisch weil bei der Rückkehr nicht kontrollierbar oder tatsächlich keine Ahnung. Ginge das auch in Helgoland? Der Motor wäre ja "gebraucht" und Bestandteil des ( versteuerten) Bootes.MFG S
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#19
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Echt ?
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8 (Acht) Milliarden Konsumenten ... - jetzt gerade, nicht erst in 10 Tausend Jahren |
#20
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Keine Helgoländer hier, die etwas dazu sagen können?
Können die Helgoländer ihre Boote MWSt-frei importieren? Und wenn sie danach zum Festland rüberfahren, was dann? Oh, jetzt wird's kompliziert.....
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“I don’t feel very much like Pooh today," said Pooh. Gruß Volker
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#21
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Ich will keine Gerüchte in die Welt setzen aber so wie ich das verstanden habe gibt es einen Status der sich Ship in travel nennt, das heißt das das Fahrzeug Zollrechtlich nicht eingeführt wird wenn du jetzt dafür ein Ersatzteil einführst ist das auch Steuerfrei. Liest man auch öffter bei den Karibik Seglern! Norwegen ist halt das nächste nicht EU Land, die Schweiz hat ja einen Sonderstatus.
MFG S
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#22
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Eine rechtssichere Auskunft bekommt man sicherlich beim zuständigen Hauptzollamt.
https://www.service.bund.de/Content/...tml?nn=4641496
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#23
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Moin zusammen,
ich grabe nochmal den Tröt von mir aus, weil ich mich ja gerade wegen meiner Urlaubsplanung mit Helgoland beschäftige. Diese Van der Heijden, welche ich in den Niederlanden besichtigt hatte, war damals der Anstoß für meine Frage: Heimathafen Helgoland Registiert im Seeschiffsregister in Kiel Eigner ist eine Privatperson, Deutscher aus Brandenburg Tatsächlich lag das Boot mal in Deutschland (Binnen) oder in den Niederlanden. Und er war angabegemäß damit in ganz Europa bis zum Mittelmeer unterwegs. Bei meinen Kaufverhandlungen hatte er damals auf meine Frage "Warum Helgoland?" etwas Diffuses von "das ist steuerlich günstig" geäußert. Aber verstanden hab ich das bis heute nicht.
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#24
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Zitat:
Grüße Totti
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Ob das Boot jemals in Helgoland war, bezweifle ich.
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