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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #41  
Alt 09.02.2007, 12:21
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Besonders gut ist

33.11 00 00 Verstoß gegen Vorschriften über den Gebrauch nicht zugelassener Schallsignalanlagen
Wenn schon nicht zugelassen, dann aber wenigstens Vorschrift einhalten

33.12 10 00 Verwendung nichtelektrischer Positionlaternen
Petroleum-Ankerlaterne unzulässig

33.13 64 00 Geschwindigkeitsüberschreitung bis zu 1km/h
No Toleraanz

Gruß Lutz
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  #42  
Alt 09.02.2007, 18:35
Thomas Hamburg Thomas Hamburg ist offline
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@ Belem

Ist kein Märchen auf dem ELK. Als noch die Station Mölln mit zwei Mann besetzt war, wurde nebenher gefahren:Tacho des Dienstfahrzeuges minus 10 %. Kamen Damit immer durch. Und die Mindestzeiten wurden auch überprüft. Von Schleuse zu Schleuse. Diese zeiten stehen übrigens auf dem Merkblatt für den ELK.


@Allgemein

Nach der derzeit gültigen Eichordnung ist von dem Meßwert einer bauartzugelassen Geschwindigkeit Meßeinrichtung nach der Messung unter 100 km/h 3 km/h abzuziehen.
In Brandenburg schon interresant: Vor schleusen erlaubt z.B. 6 km/h damit müßte mindestens 10 km/h gemessen werden um ein Verwarnungsgeld zahlen zu müssen.
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Gruß
Thomas

Ehre sei Gott in der Höhe. Er hat das Meer so weit gemacht, damit nicht jeder Lumpenhund, mit dem die Erde so reichlich gesegnet, dem ehrlichen Seemann da draussen begegnet. (abgewandelte Inschrift ehem. Marine Kaserne Glückstadt)
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  #43  
Alt 09.02.2007, 22:41
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Zitat:
Zitat von le loup
hätte ich einen kahn welcher mit 11 km/h ins gleiten kommt wäre mir der nachfolgende prozess ein vergnügen. das blöde gesicht des spendeneintreibers würd ich gern sehen. le loup
so ein Boot möchte ich mal sehen
na ja träumen wir mal weiter, die meisten Sportboote brauchen schon 30 Km/H zum gleiten
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
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  #44  
Alt 09.02.2007, 23:01
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Wovon genau ist das abhängig ? Das mit der Rumpfgeschwindigkeit habe ich ja begriffen, auch wenn ich es nicht unbedingt verstehe, aber wie setzt sich die Gleitgeschwindigkeit zusammen ?
Wir grübeln ja noch im Elektroantrieb-Thread über solche Fragen...
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Mit freundlichem Gruß,
Thorsten
Sapere aude !
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  #45  
Alt 12.02.2007, 10:55
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Ich denke das "Problem" der Beweisführung, Beweisicherheit etc im Vergleich zum Straßenverkehr liegt darin, dass beim Wassersport eben die Vielzahl an Gerichtsverfahren ausbleibt und somit eine größere Bandbreite an Meßverfahren im Rennen bleibt. Sei es die Laserpistole, das Weg/Zeit-Verfahren mittels Stoppuhr etc. Im Straßenverkehr wird jeder Scheiß angezweifelt, keiner fühlt sich schuldig, alle sind nur Verfolgte und Abgezockte. Jeder rennt mit seiner ADAC-Verkehrsrechtschutz-Police zum nächsten Anwalt und streitet wegen 10€ bis aufs Messer. Auf dem Wasser siegt vielleicht noch der Sportsgeist, das Wissen und die Einsicht um den eigenen Fehler (no Speed-no Fun) und oftmals das kameradschaftliche Miteinander (evtl auch mit der WaschPO).

Und wer "gleitend" einen Kanal bereist und im Anschluß gerademal 20.- "Gleitgebühr" berappen muß kommt doch eigentlich gut weg...

Zurück zu eigentlichen Thema...die Beweispflicht liegt bei der messenden Instanz. 10-15% Toleranz sind gerade bei niedrigen Geschwindigkeiten kein Problem (gemäß eines Kollegen der WaschPO Berlin).
__________________
MfG Eric


Allet wird jut...
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  #46  
Alt 12.02.2007, 11:02
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Zitat:
Zitat von Greta
10-15% Toleranz sind gerade bei niedrigen Geschwindigkeiten kein Problem (gemäß eines Kollegen der WaschPO Berlin).
Kein Problem für wen oder was? Bei welchem Meßverfahren? Bei niedrigen Geschwindigkeiten.. und was ist bei "höheren" Geschwindigkeiten?

Fragen über Fragen..
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Grüße aus Bärlin

Thomas
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  #47  
Alt 12.02.2007, 11:23
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Wegen fehlender Prozeße:

Das liegt auch daran, das teilw. nur bestimmte Gerichte zuständig, in Berlin nur ein Amtsgericht. In Emden dasselbe wegen Querung Trennenungsgebiet nicht rechtwinklig.
Wenn sich dort ein Amtsrichter auf bestimmte Beweismittel einläßt und dementsprechend urteilt, bleibt nur das Verfahren der Berufung vor dem Landgericht. Bei einem Bußgeld von z.B. 150 € überlegt der eine oder andere schon ob man sich dem Risiko aussetzt, vor dem Landgericht auch zu verlieren. Denn Kosten belaufen sich dann schnell im 3-4 stelligen Bereich.
Anders wäre ies, wenn in der Urteilsbegründung ein klarer Ansatz über verkehrte Beweisführung erfolgt. z.B gemäß Eichordnung/Bauartzulassungsanforderungen sind 3km/h abzuziehen, tatsächlich nur 1 km/h erfolgt, so Berichte von Bekannten aus Brandenburg.
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Gruß
Thomas

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  #48  
Alt 12.02.2007, 11:23
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Zitat:
Zitat von ralfschmidt
Zitat:
Zitat von le loup
hätte ich einen kahn welcher mit 11 km/h ins gleiten kommt wäre mir der nachfolgende prozess ein vergnügen. das blöde gesicht des spendeneintreibers würd ich gern sehen. le loup
so ein Boot möchte ich mal sehen
na ja träumen wir mal weiter, die meisten Sportboote brauchen schon 30 Km/H zum gleiten
hm
da war doch mal was
-> mit muskelkraft angetriebenes ultraleicht-wasserfahrzeug, ausgestattet mit hydrofoils

le loup
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  #49  
Alt 12.02.2007, 11:30
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Zitat:
Zitat von Thomas Hamburg
Wegen fehlender Prozeße:
.....
Wenn sich dort ein Amtsrichter auf bestimmte Beweismittel einläßt und dementsprechend urteilt, bleibt nur das Verfahren der Berufung vor dem Landgericht. Bei einem Bußgeld von z.B. 150 € überlegt der eine oder andere schon ob man sich dem Risiko aussetzt, vor dem Landgericht auch zu verlieren. Denn Kosten belaufen sich dann schnell im 3-4 stelligen Bereich.
Anders wäre ies, wenn in der Urteilsbegründung ein klarer Ansatz über verkehrte Beweisführung erfolgt. z.B gemäß Eichordnung/Bauartzulassungsanforderungen sind 3km/h abzuziehen, tatsächlich nur 1 km/h erfolgt, so Berichte von Bekannten aus Brandenburg.
früher deckte die familien-und-verkehrs-rechtsschutzversicherun die risiken "fahrzeuge zu land, zu wasser, in der luft"
aber solche uraltverträge gibt es wohl nicht mehr.

es gibt (oder gab noch vor einigen jahren) jedoch im privaten bereich verkehrs-rechtschutzversicherungen, welche von standard "landfahrzeuge" erweitert werden können durch einschluss des risikos "wasserfahrzeuge". ist dann auch noch der zusatz "allgemeiner vertragsrechtsschutz" für dieses zusätzliche risiko enthalten schrumpfen viele probleme auf briefmarkenformat.

le loup
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  #50  
Alt 12.02.2007, 11:55
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Zitat von Greta
... Und wer "gleitend" einen Kanal bereist und im Anschluß gerademal 20.- "Gleitgebühr" berappen muß kommt doch eigentlich gut weg...
Gleitgebühr

Nach vbkatbinsee sind da 150,- € fällig, weil mehr als 6 km/h zu schnell.

Was mich viel mehr nervt, sind die in keiner Weise nachvollziehbaren Geschwindigkeitsbegrenzungen mit den 1-km/h-Schritten.

Da Sportbootunfälle eher selten sind und mit garantiert nicht auf 1, 2 oder 3 km/h "überhöhte" Geschwindigkeit zurück zu führen sind, dürfte die Erhöhung der Sicherheit kein Argument sein.

Was geht im Teltowkanal oder im Gosener Kanal kaputt, wenn man statt der erlaubten 8 km/h die im Oder-Spree-Kanal erlaubten 10 km/h fährt?

Gleiches gilt für die Spree, warum 12, 9, 10 oder 8 km/h (von der Mündung in Spandau aus gesehen). Kommt jetzt bitte nicht mit Verkehrsdichte. Wenn der Straßenverkehr die innerorts erlaubten 50 km/h nicht zuläßt, dann muss ich auch langsamer fahren.

Wer hat die Höchstgeschwindigkeit auf (ausgewählten) Seen und seenartigen Erweiterungen auf 25 km/h festgelegt
Verdränger erreichen diese Geschwindigkeit nicht und Gleiter verursachen bei dieser Geschwindigkeit eine "Mörderwelle".

Ein Bußgeld von 50,- €, bei einer (nachgewiesenen) Geschwindigkeitsübertretung von weniger als 3 km/h steht in keinem Verhältnis zur "Schwere" der Tat.

Aber "der gute Zweck" (Einnahmen für den Staat sichern) rechtfertigt eben, das mit Knonen auf Spatzen geschossen wird.

Gruß Lutz
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