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  #1  
Alt 05.11.2022, 11:56
Schieter Schieter ist offline
Deckschrubber
 
Registriert seit: 05.11.2022
Beiträge: 1
0 Danke in 0 Beiträgen
Standard Riba Trip 3500

Hallo, ich bin ganz neu hier und habe mir ein Boot mit einem belgischen 3-achsigen Riba Trip 3500 (Bj. 2003) gekauft. Jetzt benötige ich für eine deutsche Zulassung ein technisches Datenblatt oder die Fahrzeugbrief bzw Fahrzeugschein-Kopie eines solchen schon in Deutschland zugelassenem Bootstrailer.
Ich wäre wirklich für JEDE Hilfe super dankbar!😎
Gruß Hans
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  #2  
Alt 05.11.2022, 14:53
Benutzerbild von Classic
Classic Classic ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 10.07.2010
Ort: Schifferstadt/ Ecke Speyer
Beiträge: 235
Boot: Sessa Islamorada 21
Rufzeichen oder MMSI: Bonheur
234 Danke in 135 Beiträgen
Standard

Hi

bei einer Tandemachse wird von Radnabe zur Radnabe gemessen!
Wenn der Abstand nicht größer als 1 m ist zählt dies als "eine" Achse".
Auch mit dem alten 3er Führerschein darfst du KEINE 2 Achsen (Hängerbetrieb) fahren wenn die Radnaben weiter als 1 m voneinander entfernt sind.
Bei deinen 3 Achsen gehe ich mal sehr stark davon aus das du ein Problem hast außer die beiden äußeren Achsen sind nicht weiter als 1 m getrennt.
Wenn du den LKW schein hast ist das alles kein Problem mit der dazugehörigen Zugmaschine.

Gruß
Frank
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  #3  
Alt 05.11.2022, 16:04
Benutzerbild von waterfront
waterfront waterfront ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 17.05.2014
Ort: Revier Brandenburg/Berlin
Beiträge: 1.150
920 Danke in 554 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von Classic Beitrag anzeigen
Hi

bei einer Tandemachse wird von Radnabe zur Radnabe gemessen!
Wenn der Abstand nicht größer als 1 m ist zählt dies als "eine" Achse".
Auch mit dem alten 3er Führerschein darfst du KEINE 2 Achsen (Hängerbetrieb) fahren wenn die Radnaben weiter als 1 m voneinander entfernt sind.
Bei deinen 3 Achsen gehe ich mal sehr stark davon aus das du ein Problem hast außer die beiden äußeren Achsen sind nicht weiter als 1 m getrennt.
Wenn du den LKW schein hast ist das alles kein Problem mit der dazugehörigen Zugmaschine.

Gruß
Frank
Diese Belehrung hilft dem TE gar nichts. Außerdem ist deine Aussage obendrein auch noch falsch. Stichwort ist hier: " zulassungsfreier Anhänger ". Hier spielen die Achsen keine Rolle.
__________________
Gruß Holger
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  #4  
Alt 06.11.2022, 09:05
Benutzerbild von justme
justme justme ist offline
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Ort: Hannover
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Rufzeichen oder MMSI: DF6347/211271830
2.735 Danke in 1.434 Beiträgen
Standard

Moin moin,

Zitat:
Zitat von Classic Beitrag anzeigen
Hi

bei einer Tandemachse wird von Radnabe zur Radnabe gemessen!
Wenn der Abstand nicht größer als 1 m ist zählt dies als "eine" Achse".
Auch mit dem alten 3er Führerschein darfst du KEINE 2 Achsen (Hängerbetrieb) fahren wenn die Radnaben weiter als 1 m voneinander entfernt sind.
Bei deinen 3 Achsen gehe ich mal sehr stark davon aus das du ein Problem hast außer die beiden äußeren Achsen sind nicht weiter als 1 m getrennt.
Wenn du den LKW schein hast ist das alles kein Problem mit der dazugehörigen Zugmaschine.

Gruß
Frank
das ist mittlerweile vollständig unzutreffend, siehe FEV 6 Abs. (1) i.V. mit Anlage 3: der einzige Fall, in dem noch eine Beschränkung der Achsanzahl existiert ist bei der Schlüsselzahl 79 für die Klasse CE, die für Züge aus einem C1-Zugfahrzeug und einem Anhänger gilt, bei denen das zulässige Gesamt-Zuggewicht größer als 12t ist (z.B. der früher verbreitete Klasse-3-LKW-Zug aus 7,5t LKW und 11t Tandemachsanhänger). In allen anderen Fällen darf man mittlerweile auch echte mehrachsige Anhänger )d.h. mit gelenkter Vorderachse) führen.

lg, justme
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