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  #51  
Alt 20.05.2020, 11:20
Bootfan Dieter Bootfan Dieter ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
hast du mal meinen Link angeschaut .. da wird es genau erklärt... und die selben abschnitte zur Menge usw. findest du auch in der aktuellen Verordnung...

Zudem ist mir jemand der das Beruflich macht oder gemacht hat als Diskussionspartner besser geeignet als du .. obwohl jeder besser geeignet ist als du...
Oh, sind wir heute wieder hochmütig? Aber klar, auf mich kann man ja draufschlagen, ungestraft, der Beifall gewisser Leute aus diesem Forum ist dir sicher.

Ja, ich habe den Link nicht nur angeschaut, sondern ihn auch an den wichtigen Stellen gelesen und fand darin rein gar nichts über den Transport von Benzin in Kleingebinden für den privaten Gebrauch.

Und was soll das Gefasel über angebliche Fachleute? Ich habe erlebt, dass Ratschläge und Aussagen von angeblichen Fachleuten falsch waren, weil sie betriebsblind waren.

Ist aber auch egal, macht doch was ihr wollt.


Bootfan Dieter
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  #52  
Alt 20.05.2020, 11:20
baffe baffe ist offline
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Standard ...

Hallo!

Ob das den Vorschriften entspricht kann ich nicht sagen.

Ich benutze leere Kanister von ASPEN 2-Takt-Fertigmischung. Sind dicht, riechen nicht, sabbern nicht beim Ausgießen.

Gruß, der baffe
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  #53  
Alt 20.05.2020, 11:23
Bootfan Dieter Bootfan Dieter ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
WEnn du dir mal die Mühe machen würdest einen 20l Benzinkanister anzuschauen, dann wirst du dort niergends ein Verfallsdatum finden sondern nur eine Giesuhr die den Herstellungsmonat und das Jahr beinhaltet und in dem von mir verlinkten SChrieb steht drin das ab diesem die Kanister halt max. 5 Jahre verwendet werden dürfen...

ob diese 5 Jahre noch gelten ist jetzt sache der Diskussion...
Ja natürlich ist dort das Fertigungsdatum eingeprägt und nicht das Verfallsdatum. Das kann man sich aber doch leicht ausrechnen, selbst du solltest dazu in der Lage sein. Insofern ist da sehr wohl ein "Verfallsdatum" eingeprägt, wem das zu hoch ist ..... nun, da kann ich auch nicht mehr helfen.


Bootfan Dieter
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  #54  
Alt 20.05.2020, 11:28
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Am besten ihr baut alle auf E - Antrieb um ...

schont den Rücken, die Umwelt und diese seltsame Debatte ist auch vorbei

Grüße
Daniel
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  #55  
Alt 20.05.2020, 11:29
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von Bootfan Dieter Beitrag anzeigen
Du kannst privat natürlich machen, was du willst, ob du dabei Gesetze verletzt, ist mir doch egal.

Es geht hier gar nicht um das "noch dicht", das werden sie auch nach 50 Jahren noch sein, es geht um die fehlende Elastizität des Kunststoffs nach so und so viel Jahren, weil bestimmte Weichmacher verdunsten und den Kunststoff spröde machen.

Einen neuen Kunststoffkanister kannst du auch im Kofferraum bei 60°C Hitze liegen lassen, der wird zwar rund wie ein Fußball, hält aber dicht.

Nach 10 Jahren oder mehr der Nutzung kann es aber sein, dass das nicht mehr funktioniert, der Kanister könnte (man beachte den Konjunktiv!) platzen. Und das wäre doch höchst unerfreulich.

Also vorher austauschen und nicht mehr für Benzin nutzen, für Diesel geht das noch, weil Dieselkraftstoff nicht so viele flüchtige Bestandteile enthält.

Bootfan Dieter
genau dann wenn ich merke sie taugen nichts mehr... werden sie getauscht... bei 7€ /Stück geh ich da kein Risiko ein..
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  #56  
Alt 20.05.2020, 11:33
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von Bootfan Dieter Beitrag anzeigen
Ja, ich habe den Link nicht nur angeschaut, sondern ihn auch an den wichtigen Stellen gelesen und fand darin rein gar nichts über den Transport von Benzin in Kleingebinden für den privaten Gebrauch.
in dem link von mir geht es ausschließlich um den privaten Transport von Benzin und Diesel im PKW zum Tanken vom Motorboot und ist offiziell auf der Seite des Landesverbandes zu finden...

ich weis ja nicht welchen link du gelesen hast..

Kurt (den ich persönlich sehr gut kannte) war hier absoluter Fachmann... leider viel zu früh von uns gegangen..

http://wbs-bremen.de/WBS%20Dokumente...nfo-tanken.pdf
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  #57  
Alt 20.05.2020, 12:26
subsven subsven ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
in dem link von mir geht es ausschließlich um den privaten Transport von Benzin und Diesel im PKW zum Tanken vom Motorboot und ist offiziell auf der Seite des Landesverbandes zu finden...
Was ist denn an einem dusseligen Sportbootverein "offiziell"?

Gruesse,

Sven
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  #58  
Alt 20.05.2020, 12:26
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klappanker klappanker ist offline
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Zitat:
Zitat von Bootfan Dieter Beitrag anzeigen
Ja natürlich ist dort das Fertigungsdatum eingeprägt und nicht das Verfallsdatum. Das kann man sich aber doch leicht ausrechnen, selbst du solltest dazu in der Lage sein. Insofern ist da sehr wohl ein "Verfallsdatum" eingeprägt, wem das zu hoch ist ..... nun, da kann ich auch nicht mehr helfen.


Bootfan Dieter
Einen Unterschied zwischen Fertigungsdatum und Verfallsdatum gibts also nicht.... interessante These
__________________
cu
Max
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  #59  
Alt 20.05.2020, 12:29
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von subsven Beitrag anzeigen
Was ist denn an einem dusseligen Sportbootverein "offiziell"?

Gruesse,

Sven
das wird ich dir hier nicht erklären... aber mal denken wer bei der Erstellung von Verordnungen mitwirkt und sich für dich erfolgreich gegen Verbote wehrt (z.b. generelle Geschwindigkeitsbeschränkung auf dem Rhein oder sperren von Wasserflächen) hilft vielleicht...
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  #60  
Alt 20.05.2020, 14:56
Grafenwerth Grafenwerth ist offline
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Uiuiui,
da hab ich ja was losgetreten....
eigentlich ging der Thread ja ums Ausgasen und nicht um die Rechtsgrundlage ADR /GGVSEB.
Auch wenn ich dem früheren Gefahrgutbeauftragten ungerne wiederspreche, aber die GGVSEB gilt nur für den gewerblichen Transport. Allgemein gültig ist die ADR und dort gibt es den entsprechenden Passus der Ausnahme für Privatpersonen. Wie hier schon einige richtig erkannt haben, ist lediglich das Produktionsdatum auf dem Kanister angegeben, kein Ablaufdatum. Die Verwendungszeit war früher im Bereich der alten GGVSE auf 6 Jahre festgelegt und wurde dann auf 5 Jahre reduziert. In diesem Zeitraum haftet der Hersteller des Kanisters vollumfänglich im Rahmen der Produkthaftung, dass der Kanister in den angegebenen Temperaturbereichen und Anwendungszweck funktionssicher ist. Temperaturbereich -20 bis + 60°C bedeutet, der Kanister muss 5 Jahre lang sicher funktionieren wenn er durchgehend bei 60°C gelagert wird - oder eben bei -20°C oder eben auch bei beliebig vielen Temperauturwechseln zwischen -20 und +60°C.
Danach geht das Risiko für die ordnungsgemäße Funktion auf den Betreiber über. Im gewerblichen Bereich könnte er durch entsprechende Nachweise der sicheren Verpackung eine Ausnahmegenehmigung erwirken. Im privaten Bereich (und nur da) handelt man eigenverantwortlich. Wer sich also unsicher ist, schmeißt den Kanister nach 5 Jahren weg. Vielleicht hilft an dieser Stelle der Vergleich mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum eines Joghurt. Grob gesagt darfst du den gewerblich nach Ablauf des MHD nicht mehr verkaufen, die Gastronomie darf ihn dir aber weiter servieren, solange er nachweislich nicht verdorben ist, und als Privatmann must du selbst entscheiden, ob du ihn noch essen kannst. Wenn du dann Bauchweh bekommst, kannst du zumindest keinen Belangen und wenn du durch ein Malheur im Bus den Sitz versaust, haftetst du für diese "Folgeschäden" alleine.
Also nach Verformungen schauen, Druck(Knack)Test machen, nach Anzeichen für Materialermüdung schauen und wenn alles ok ist, selbst entscheiden, ob man den weiter benutzen möchte oder verwirft. Als Privatperson wirst du nur belangt, wenn was passiert oder der Kanister offensichtliche Mängel hat, nicht aber wegen des abgelaufenen Datums.

Nun zurück zur Ausgangsfrage:
PE ist eigentlich gut geeignet für Kraftstoffe. Allerdings diffundiert immer etwas durch den Kunststoff. Daher gilt, je dicker das Meterial, desto weniger kommt durch. Leider sind die Kanisterwandstärken heute oftmals viel dünner als früher. Bei Hünersdorff gibt es gute, solide Produkte und eben welche, die für den Billigbaumarkt oder in Lizenz produziert werden. Wenn ich mir bei manchen Kunststoffkanistern die Ansatz- und Schweißstellen anschaue und sehe da deutliche Versatzstellen, dann wundert es mich manchmal, wie die Dinger überhaupt 5 Jahre halten sollen. Andere wiederum sind absolut top. Zweiter Schwachpunkt sind die Dichtungen im Deckel. Diese altern zum Teil noch schneller und in Verbindung mit schlechten Gewinden wohl die Hauptquelle des Geruchs.

Zu den Stahlblechkanistern ("Wehrmachtskanister"):
Auch hier sind die Dichtungen ein Schwachpunkt und müssten eigentlich regelmäßig ausgetauscht werden. Und die Blechkanister selbst sind heute auch qualitativ höchst unterschiedlich. Die einen, produziert wie früher, aus hochwertigem, dickem Stahlblech, alles sauber verarbeitet, die anderen aus billiger Produktion vor allem aus Fernost. Blech dünn, unsauber verarbeitet, zu dünne Dichtungen. Wenn man da den Spannverschluss zu feste zudrückt, verbiegt sich das Blech auf der Scharnierseite und die Kanister sind undicht.

An dieser Stelle die Frage, ob jemand Erfahrung mit Blechkanistern mit Schraubverschluss hat?
https://www.ebay.de/itm/ProPlus-stahlkanister-mit-Schraubverschluss-10-Liter-grun/373028561399?hash=item56da3c21f7:g:crQAAOSw5j9en2C q (PaidLink)
https://www.ebay.de/itm/hunersdorff-434404-Metall-Kraftstoff-Kanister-Premium-Schraubverschluss-5-L/164192850927?hash=item263aa813ef:g:0ssAAOSwvWZet~X L (PaidLink)
https://www.ebay.de/itm/Benzinkanister-Kanister-Benzin-Reservekanister-20-Liter-Edelstahl-Racefoxx/283603668578?hash=item4208188e62:g:RrYAAOSwB21ewot J (PaidLink)

Gruß Wolfgang

Geändert von Grafenwerth (20.05.2020 um 15:21 Uhr)
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  #61  
Alt 21.05.2020, 05:13
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Dete66 Dete66 ist offline
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Zitat:
Zitat von Bootfan Dieter Beitrag anzeigen
Dann benenne doch bitte mal den Passus aus dieser GGVSEB, die explizit etwas zum Transport von beispielsweise Benzin in kleinen Gebinden (5 bis 20 Liter) für den privaten Gebrauch aussagt.

Ich finde da nichts, nur Aussagen über Zuständigkeiten, grenzüberschreitenden Frachtverkehr, die baulichen Voraussetzungen, um große Mengen Gefahrgut, sei es flüssig, gasförmig oder fest zu transportieren usw.
Auch wie Atommüll transportiert werden muss, wird darin geregelt.

Aber wo steht z. B. etwas darüber, dass man Kleingefäße (5 bis 20 Liter) aus Kunststoff nach 5 Jahren aussondern muss?


Du behauptest hier etwas mit 100%iger Gewissheit, ich behaupte das Gegenteil. Und nun?


Bootfan Dieter
Hallo Dieter,

ich behaupte nicht nur, ich weiß es...auch nicht immer nur besser...nur manchmal z.B. bei den Frauen...

Du fragst...und nun?...kann man sich drüber unterhalten oder macht selbst eine Ausbildung oder einen Lehrgang z.B. bei Cornelius Giefer, den ich auch bei Problemen/Fragen etc. empfehlen kann.

Das ADR regelt alle Transporte (egal von welcher natürlichen/juristischen Person etc. durchgeführt) von gefährlichen Gütern auf den verschiedenen Verkehrswegen, ist ein äußerst komplexes Regelwerk (PaidLink) und verweist weiterführend auf ergänzende, abweichende oder berichtigende Regelwerke, wie z.B. der GGAV und RSE.

Die GefahrGutAausnahmeVerordnung ist ein rein deutsches Machwerk, welches allerding durch die stetige EU Homolgisierung nach und nach ins ADR einfließt, somit die deutsche AusnahmederAusnahmederAusnahmeregelung bald Geschichte sein dürfte...in ca. 10-1000 Jahren...

...und dann noch die RSE/RSEB (neu), die Durchführungsrichtlinie innerstaatlich,
Beschreibung:
Zitat:
Die Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn (früher RSE, heute RSEB) werden zur Sicherstellung einer einheitlichen Anwendung und Auslegung der Vorschriften für die Beförderung von Gefahrgut von Bund und Ländern erarbeitet und enthalten Anwendungshinweise zur GGVSE und ADR/RID, Formblätter, Muster sowie den Buß- und Verwarnungsgeldkatalog.
Die Länder setzen die RSE in allgemeine Verwaltungsvorschriften um. Dabei kann es zu Ergänzungen der Erläuterungen kommen.
konnte der geneigte Leser soweit folgen...?

ich denke kaum...deshalb nur noch soviel, es steht im ADR, auch wie jemand seine paar Kanister, egal ob nun eine UN 3H2 oder UN 3A2 zu transportieren hat.
Wenn du es im ADR nicht wortwörtlich findest, wird auf die genannten weiterführenden Regelwerke verwiesen, so auch für entsprechende Verpackungsanweisungen und vieles mehr.

Bevor das Otto-Normal versteht oder versucht diese zig 1000´de Seiten zu durchforsten und zu ergründen, ist man eher am Rande des Universums angelangt, insofern es dieses gibt...

Deshalb gibt es Fach-und Sachkundige, die sich ausschließlich damit befassen und auch regelmäßig umfassend geschult sowie unterwiesen werden.
Damit möchte ich dieses äußerst komplexe und z.t. auch leicht absurde Thema hier für mich ruhen lassen, da es sowieso dafür schon viel zu umfassend geworden ist.
__________________
Gruß Dete

...weiter weiter ins Verderben, wir müssen leben bis wir sterben
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  #62  
Alt 21.05.2020, 07:09
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Hatten wir das hier schon?
(Kopie führe ich bei meiner Zulassung mit...)

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gregor

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  #63  
Alt 21.05.2020, 07:25
billi billi ist offline
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Das wird sicher von BFD genauso angezweifelt wie meins...
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  #64  
Alt 21.05.2020, 07:55
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Zitat:
Zitat von Dicke Lippe Beitrag anzeigen
Hatten wir das hier schon?
(Kopie führe ich bei meiner Zulassung mit...)

Es gibt "darüber" auch einen Flyer der Hamburger Wasserschutzpolizei, der genau die von dir gepostete Mail bestätigt - hatten wir hier im Forum aber auch schon gefühlte 100 mal



P. S. Der Link vom Flyer wurde, glaube ich, mal von Volker (@Billi) eingestellt
__________________


Gruß

Berni
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  #65  
Alt 21.05.2020, 08:09
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Ja, ich weiß, dieses Schreiben habe ich auch schon gefühlte 20 mal eingestellt. Die Fragestellung wies meist in die gleiche Stoßrichtung...
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gregor

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  #66  
Alt 21.05.2020, 08:18
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Zitat:
Zitat von Berni1311 Beitrag anzeigen
Es gibt "darüber" auch einen Flyer der Hamburger Wasserschutzpolizei, der genau die von dir gepostete Mail bestätigt - hatten wir hier im Forum aber auch schon gefühlte 100 mal



P. S. Der Link vom Flyer wurde, glaube ich, mal von Volker (@Billi) eingestellt
Den von Hamburg kam nicht von mir...
Von mir kommt immer der aus Germersheim... (Hab ich hier ja schon 1x verlinkt)

Aber in allen steht das gleiche...
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  #67  
Alt 21.05.2020, 08:26
Der mit dem Boot tanzt Der mit dem Boot tanzt ist offline
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War das der hier?
http://www.sg-hfb.de/Info/wsp_brosch...rte-pdf-do.pdf
Das steht zu den 5 Jahren, warum wir ja überhaupt wieder auf das Thema gekommen sind.
Die Kanister „sollten nicht älter als 5 Jahre sein“
Jetzt dir gute Frage wie da das „sollten“ zu verstehen ist.
darf nicht
Oder
Währe echt toll wenn er neuer währe, muss aber nicht?
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Gruß
Jörg
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  #68  
Alt 21.05.2020, 08:46
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Akki Akki ist offline
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Man da bekommt man ja richtig Angst. Ich habe meinen jetzt daraufhin mal überprüft und ich finde, der ist noch gut und riecht kein bisschen
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Akki

irgendwas ist ja immer...
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  #69  
Alt 21.05.2020, 08:48
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Na der ist so alt, da wussten die von den Probleme noch nichts, deswegen hält der ja auch noch
__________________
Gruß
Jörg
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Alt 21.05.2020, 09:29
Toldi Toldi ist offline
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131 Danke in 77 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von Elb Bummler Beitrag anzeigen
Am besten ihr baut alle auf E - Antrieb um ...

schont den Rücken, die Umwelt und diese seltsame Debatte ist auch vorbei

Grüße
Daniel
Batterien schleppen ist u.U. auch nicht gerade rückenschonend...
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  #71  
Alt 21.05.2020, 09:35
Der mit dem Boot tanzt Der mit dem Boot tanzt ist offline
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Wieviel Liter Batteriesäure darf man den privat im PKW transportieren
__________________
Gruß
Jörg
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  #72  
Alt 21.05.2020, 09:55
uli07 uli07 ist offline
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Diese Reservekanister sind aus PE. Die Benzintanks von Auto's entweder aus Blech oder auch aus PE. Wie lange dürfen die Tanks denn benutzt werden? Ebenfalls lassen sich Leute in Boote Plastiktanks einbauen. Wie lange dürfen die denn genutzt werden?
__________________
Gruß Uli07

Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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  #73  
Alt 21.05.2020, 10:18
coffeemuc coffeemuc ist offline
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Zitat:
Zitat von uli07 Beitrag anzeigen
Die Benzintanks von Auto's entweder aus Blech oder auch aus PE. Wie lange dürfen die Tanks denn benutzt werden? Ebenfalls lassen sich Leute in Boote Plastiktanks einbauen. Wie lange dürfen die denn genutzt werden?
ganz einfache Antwort: Da es juristisch nicht möglich ist, mit diesen Tanks im eingebauten Zustand einen Gefahrguttransport durchzuführen, sind auch die Bestimmungen für Gefahrguttransporte darauf nicht anwendbar
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Gruß Richard
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Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen
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  #74  
Alt 21.05.2020, 10:39
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Akki Akki ist offline
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Zitat:
Zitat von uli07 Beitrag anzeigen
Diese Reservekanister sind aus PE. Die Benzintanks von Auto's entweder aus Blech oder auch aus PE. Wie lange dürfen die Tanks denn benutzt werden? Ebenfalls lassen sich Leute in Boote Plastiktanks einbauen. Wie lange dürfen die denn genutzt werden?
Wenn du deinen Reservekanister mit Spaxschrauben an den Boden dübelst, kannst du ihn auch länger benutzen.
__________________
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Akki

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  #75  
Alt 21.05.2020, 18:06
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Zitat:
Zitat von Akki Beitrag anzeigen
Wenn du deinen Reservekanister mit Spaxschrauben an den Boden dübelst, kannst du ihn auch länger benutzen.
Falls sich der Boden in einem Auto befindet, musst du dann den "Tank" eintragen lassen.
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Gruß Richard
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