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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#101
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Müssen nur noch die Boote ins Wasser und dann kann es losgehen
Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#102
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Deutschland - Bremen !!!
https://www.senatspressestelle.breme...men02.c.732.de
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wer Schmetterlinge im Bauch haben will ? muss sich Raupen in den Arsch stecken !!!
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#103
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Ich sehe für die Berliner Vereine nur noch das Problem des Slippens.
Das wird ja in den Vereinen normalerweise in Eigenleistung gemacht. Dabei kommt es dann ja zwangsweise zur Gruppenbildung, denn mit 2 Leuten kann man schlecht ein 10 T Stahlboot kranen. So wie ich die Verordnung lese, ist das nach wie vor verboten. Oder interpretiere ich das falsch?
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Gruß Christoph |
#104
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Moin
Nicht ganz. Leider gibt es immer noch dieses unsägliche Schreiben der Bezirke Reinickendorf und Treptow/Köpenick, was aber möglicherweise heute modifiziert oder aufgehoben wird. Wir werden im Verein das mit Minimalbesetzung und schön der Reihe nach machen. Dauert dann ein bisschen länger, wir halten damit aber die Abstandsregel ein. Was wären wir, wenn nicht kreativ? Es ist soviel erreicht, das wollen wir alle nicht aufs Spiel setzen. Gruß und bleibt gesund Kapitaenwalli
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#105
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Moin
Ist gerade eine Mail vom BezA Reinickendorf gekommen. Regelung wie im übrigen Berlin. Gruß und bleibt gesund Kapitaenwalli
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#106
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Wie unterschiedlich die Regelungen doch sind...gerade habe ich bei der IHK Potsdam folgenden Text entdeckt:
Ist Bootfahren weiterhin möglich? Beispielsweise Motorboote, Segelboote, Surfbretter, Paddelboote, Ruderboote oder Stand-up-Paddling-Bretter dürfen unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln weiter genutzt werden. Auch der gewerbliche Boots-Verleih bleibt in Absprache mit den zuständigen lokalen Behörden zulässig, wie auch der eingeschränkte Betrieb von Marinas und Häfen. Die Übernachtung auf einem Boot ist weiterhin untersagt. Wer sein Boot auf dem Gelände eines solchen Betriebes liegen hat, kann es nutzen. Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sind aber verboten. Die zuständigen Behörden können vor Ort abweichende Regelungen treffen. Angeln und Jagd: Beides ist sowohl zur Berufsausübung als auch im privaten Bereich weiterhin grundsätzlich möglich. Auch beim Jagen und Angeln gilt: Mindestens 1,5 Meter Abstand. Es ist erstaunlich wie Unterschiedlich die Regelungen vom Bund, übers Land, den Kreis und die Ortskommune interpretiert und umgesetzt werden. Was sagen die Fachleute zur Darstellung der IHK ?
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Viele Grüße Hubert Von den Wellen des Lebens getragen zu werden ist auch ein Schicksal "Kismet" Callsign DJSP2 - MMSI 211621530
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#107
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Hubert,
wo ist das Problem für dich bei der IHK Info? Klaus, der kein Hinderungsgrund für deine Überführungsfahrt sieht |
#108
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WSP Berlin Infoflyer
Zitat:
Zitat:
....btw: Einkranen (mit Autokran) von größeren Boote geht auch mit 2 Mann (pro Gurt 1 Pers.) + Kranführer, so hamwa ditt neulich ooch jemacht (inkl. Zugangskontrolle + Anwesenheitsprotokoll mit Kontaktdaten+Unterschrift, alles für die Kranfirma, die es so wollte) Gruß Fun_Sailor
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Jetzt erst recht: Cool bleiben - und weiter segeln
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#109
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Klaus mein Problem ist der Passus "Übernachtungen auf dem Boot sind untersagt" habe dir diesbezüglich eine PN gesendet.
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Viele Grüße Hubert Von den Wellen des Lebens getragen zu werden ist auch ein Schicksal "Kismet" Callsign DJSP2 - MMSI 211621530
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#110
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Moin.
Auch wenn hier viel über Berliner Gewässer die Rede ist : Wie ist die aktuelle Situation in Niedersachsen , Z.b. Emsland. Eine Anfrage bei der WSP wurde mir dahingehend beantwortet , man möge sich an die Verfügungen der Landkreise halten. Auf der Webseite des LK Emsland ist nur allgemeines in diversen Verfügungen geschrieben. Ich wollte von der WSP wissen, ob wir mit einem Autokran einige Boote ins Wasser heben lassen dürfen . Hat nix mit einem Verein zu tun . Boote stehen auf Privatgelände / Werft und sollen an einer öffentlichen Spundwand im Industriehafen gewassert werden . Weiß hier jemand genaueres dazu .
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Es grüßt GINA , die 4-beinige Chefin von Bootsmann Hermann
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#111
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Zitat:
Der Berliner Senat hat sein Schreiben übrigens noch um Regelungen zu Arbeiten an den Booten ergänzt (Anlage). Bei uns findet das Kranen übermorgen durch eine eingekaufte Kranmannschaft statt. Der Eigner fährt sein Boot nur in die Box und verlässt dann wieder das Grundstück.
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#112
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....und man sollte sich mit Masken (oder ähnlichem) eindecken, jedenfalls wenn man in Deutschland an Land will, zum Beispiel zum Einkaufen.
15 Bundesländer führen eine Maskenpflicht ein. In manchem Ausland ist das tragen einer Maske auch Pflicht.
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Grüße Richard
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#113
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Zitat:
Zusätzlich ist das Vereinsheim sowie Sanitärräume geschlossen, separate Toiletten (Einzelräume) dürfen geöffnet werden.
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW) |
#114
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Das interessiert mich auch, wobei ich das so verstehe, dass das Übernachten in den Häfen verboten ist. Ankern ist erlaubt?
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========= Gruß Frank
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#115
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Zitat:
Ggfs. kann es Probleme in einem Hafen geben, wenn die Haus-/Hafenordnung was anderes sagt. Klaus, der jedoch darauf hinweisen muss: nur mit Personen des eigenen Haushaltes oder einer anderen Person Geändert von Fronmobil (22.04.2020 um 21:47 Uhr) Grund: Korrektur |
#116
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Um mit Herrn Schabowski zu sprechen... nach meiner Kenntnis gilt das... nur mit Personen des eigenen Hausstandes ODER einer einzelnen, weiteren Person. Ehepaar und dritte Person geht also nicht, weder beim Fahren, noch beim Übernachten.
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#117
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Da ich in der aktuellen Tabelle nichts passendes
gefunden habe. Kann jemand was sagen zum Bereich Emden - Wilhelmshaven (Küstenkanal) Grüsse Detlef |
#118
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Zitat:
Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur allein, im Kreise der Angehörigen des eigenen Haushalts und zusätzlich höchstens mit einer haushaltsfremden Person gestattet. Flotter Dreier an Bord ist also erlaubt Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#119
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Bootshäfen Baden-Württemberg
Alle Bootshäfen in BW bleiben geschlossen. Im Auszug der CORONA-Maßnahmen steht: 5a. Sportboothäfen, soweit nicht die Benutzung zur unaufschiebbaren Sicherung der Boote vor Verlust oder Beschädigung, zum Ein- und Auswassern, zur Aufrechterhaltung der beruflichen Bootsnutzung (z.B. Berufsfischerei) oder zur Ausübung beruflicher Tätigkeiten auf dem Gelände (z.B. Bootsarbeiten durch Gewerbetreibende) erforderlich ist. Wir hoffen natürlich wie alle, dass bei Einhaltung der Corona-Maßnahmen zumindest das Übernachten auf Booten möglich sein wird. Viele GRüße aus dem geschlossenen Baden-Württemberg Heinz-Jürgen (Leider nicht vom "MISTER B") |
#120
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Zitat:
Klaus, der nur ne philippinische Decksmannschaft hat |
#121
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Ist denn zu erwarten, das man im Juni, in den Pfingstferien Boot fahren kann in Brandenburg mit bayrischem Wohnsitz und Aufenthalt im Ferienhaus auf einem Campingplatz. Campingplatz geht lt. Homepage aus von einer Oeffnung ab 03.05.
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#122
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Zitat:
Vom NLWKN gibt's keine Info bzgl. Sperrung. Lediglich der HRK von Haren nach Holland ist bis in den Mai gesperrt. Aber das tangiert dich nicht.
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Es grüßt GINA , die 4-beinige Chefin von Bootsmann Hermann |
#123
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Zitat:
Wenn sie dich in Bayern raus lassen, ist das in Preußen kein Problem mit dem Boot fahren in häuslicher Gemeinschaft oder max. einer Person. Wegen dem Campingplatz oder Ferienhaus musst du Anfang Mai nochmal beim Betreiber anfragen. Klaus, heute Abend auf dem Wasser |
#124
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Update Sportboothäfen Winningen, Güls es füllt sich langsam nächste Woche Montag bin ich dran
Grüße Manfred |
#125
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MVP hat heute Lockerungen bekannt gegeben. Ich habe aber außer Ferienwohnungsbesitzer und Dauercamper sowie Vermietungen von Booten nichts gefunden wo Bootsbesitzer mit eigenem Liegeplatz erwähnt werden, habt Ihr mehr ?
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