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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1176
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Bitte die neue Regelung bezüglich Quarantäne beachten wenn man sich länger als 48 Std. in NL aufhält
Dann ist eine anschließende Quarantäne Pflicht, ein negativer Test entbindet davon nicht Update vom 12. Mai, 14.59 Uhr: Wer aus den Niederlanden zurück nach Nordrhein-Westfalen kommt und sich länger als 48 Stunden dort aufgehalten hat, muss fortan fünf Tage in Corona-Quarantäne. Das sieht eine neue Einreiseverordnung des Bundes vor, wie NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Mittwoch bekanntgab. Bisher konnten sich Touristen nach der Rückkehr „frei testen“ lassen. Diese Regel gilt nun allerdings nicht mehr. Erst am fünften Tag könnten sich die betroffenen dann frei testen lassen. Grenzpendler sind von der Maßnahme nicht betroffen. Die Niederlande gelten nach wie vor als Hochinzidenzgebiet. |
#1177
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#1178
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Soweit ich die Verordnung für MV richtig interpretiere, sollten Bootseigner von ausserhalb MV, mit Dauerliegeplatz am 07.06 wieder zum Boot dürfen.
Aufhebung der Einreisebeschränkungen für Zweitwohnungsinhaber, Dauercamper usw. am 07.06 Bisher zählten Bootseigner mit Dauerliegeplatz immer zur oben genannten Gruppe dazu. |
#1179
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Hallo Snoopy
Genauso sieht es aus. Pünktlich an einem Montag, nicht evtl. am Sonnabend. Gruß Joggel |
#1180
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das Ganze aber nur. wenn die Bedingungen erfüllt sind !
Mal sehen, ob zwischendurch noch ein Gerichtsbeschluss dazu kommt … Grüße Detlef |
#1181
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Gruß Ralf eigene Boote bisher: Hobie Mirage 2; Barracuda Möwe, Rügenjolle, Atlanta Kolibri, Snark Wildflower, Alpuna KL 290; Aqualine 640, Selva 7.1 Cabin Plus
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#1182
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keine Ahnung, was da insgesamt abläuft. Gregor, Vollgeimpft. und ja, lt. Wetterbericht- Scheiß Wetter. Darum gestern endlich aus dem Winterlager, und siehe mal- kein Wind, Sonne scheint ![]() ah ja, und die holländische Nachbarn alle ohne Masken, dafür aber in Gruppen. Und viele liegen in Päckchen ![]()
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![]() Gruß, Gregor
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#1183
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es sind 48 Stunden: 6. Testnachweis ein Nachweis hinsichtlich des Nichtvorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache in verkörperter oder digitaler Form, wenn die zugrunde liegende Testung a) in der Bundesrepublik Deutschland oder im Ausland von einem Leistungserbringer nach § 6 Absatz 1 der Coronavirus-Testverordnung oder im Rahmen einer betrieblichen Testung im Sinne des Arbeitsschutzes durch Personal, das die dafür erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzt vorgenommen oder über-wacht wurde oder im Ausland von einer nach dem Recht des jeweiligen Staates befugten Stelle vorgenommen oder überwacht wurde, und b) durch In-vitro-Diagnostika erfolgt ist, die für den direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 be-stimmt sind, und maximal 48 Stunden oder bei Einreisen aus einem Virusvariantengebiet maximal 24 Stunden zurückliegt; sofern die Testung mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) erfolgt ist, darf diese maximal 72 Stunden zurückliegen,
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Langsam werde ich alt: Nach dem letzten Landgang kam ich mit geschnitteten Haaren, Postkarten und Briefmarken pünktlich zum Abendessen wieder an Bord. |
#1184
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Moin Jörg, jetzt geht's durcheinander. Die (auch in meinen Augen falsch wiedergegeben 48 Std.) beziehen sich auf die Dauer des Aufenthalts im Ausland, das sind laut der VO 24 Std. (die sonstigen Ausnahmen mal nicht berücksichtigt) - deine 48 Std. beziehen sich auf das Alter des Testes.
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Gruß Andreas Ceterum censeo Carthaginem esse delendam |
#1185
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Man kann offiziell nicht mehr mal ein Wochenende in NL verbringen ohne anschließend in Quarantäne zu müssen Aber es bleibt ja eh niemand so lange, man fährt ja binnen der 24 Stunden immer wieder zurück nach Deutschland, so kenne ich es vorn vielen Leuten die hier in NL ein Boot, WoWa oder ein Chalet haben ![]() Auf grenzinfo.eu gibt es ein nettes Tool, da gibt man ein von wo man nach NL einreisen möchte, welcher Grund vorliegt und wie lange man bleiben möchte und schon erhält man alle benötigten Infos Geändert von Leukermeerbewohner (16.05.2021 um 13:51 Uhr) |
#1186
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kannst du bitte angeben wo auf der wbesiete Grenzinfo.eu das Tool zu finden ist. danke dir.
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#1187
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Grüße Richard
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#1188
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Vorsicht, die Information dort sind zum Teil falsch bzw. veraltet. Der Verordnungstext zählt.
Groetjes Matthias. |
#1189
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Hallo
Es besteht Hoffnung das Dauercamper aus MV zu Pfingsten auf den Zeltplatz dürfen. Es wir gerade darüber Diskutiert. Gruß Joggel Geändert von Joggel (18.05.2021 um 14:24 Uhr) |
#1190
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#1191
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Da bin ich mal sehr gespannt, wie demnächst die Hafenvorschriften in MVP (vor allem Binnen kleine/große Seenplatte + Müritz u.a.) konkret bzgl. Benutzung der essentiellen Sanitäranlagen
![]() Gruß Fun_Sailor
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Jetzt erst recht: Cool bleiben - und weiter segeln ![]() |
#1192
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Laut NDR gelten die Lockerungen nur für MV Bürger und nicht für Bürger anderer Bundesländer .
Gesendet von iPhone mit Tapatalk |
#1193
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Beherbergungsverbot NDS gekippt
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ ![]()
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#1194
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https://www.sea-help.eu/news-allgeme...ush-1621336368
Es läuft [emoji2] Gesendet von meinem SM-A315G mit Tapatalk
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#1195
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wir sprechen ja hier immer von "Urlaubern" oder nicht "Einheimische".
Wie ist es den für "Einheimische" die ihr Revier einfach mal abfahren wollen (Bundesland wird nicht verlassen) und dabei im nicht Heimathafen übernachten wollen. ![]() Brauche ich dann einen "Test" obwohl ich dort auch locker mal eben mit dem Auto ohne Test hinfahren kann ?
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Mit besten Grüßen Andreas |
#1196
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in Schleswig-Holstein: Ja Der Test darf nicht älter als 36 Stunden sein, und bei jedem "wechsel" des Hafens muss im vorhergehenden Hafen ein erneuter Test gemacht werden. Hinzu kommt noch, dass kaum Häfen für Gastlieger geöffnet haben. Jörg
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Langsam werde ich alt: Nach dem letzten Landgang kam ich mit geschnitteten Haaren, Postkarten und Briefmarken pünktlich zum Abendessen wieder an Bord.
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#1197
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![]() Zitat:
gibt es dazu eine Quelle die es Beschreibt ? danke Dir
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Mit besten Grüßen Andreas |
#1198
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Infos auf jeder HP der Häfen.
z.b. Schweich an der Mosel https://www.kreusch-wassersport.de/ Konz an der Mosel http://www.wsc-konz.de/
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Gruß Jogie,
![]() der KFZ Mechaniker der alles selber am Boot macht ![]()
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#1199
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ ![]()
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#1200
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Moin,
"Ab dem 17.5. darf auch wieder in fremden Häfen übernachtet werden. Voraussetzung hierfür ist, dass vor Törnbeginn ein Test in einem Testzentrum mit einem negativen Ergebnis gemacht wurde. Dieses Ergebnis ist mitzuführen und dem Hafenbetreiber vorzulegen. Spätestens 72 Stunden nach dem ersten Test muss ein weiterer Test in einem Testzentrum vorgenommen werden. Soll innerhalb dieser 72 Stunden der Hafen gewechselt werden, muss vor dem Anlaufen des nächsten Hafens zum Übernachten ein neuer Test in einem Testzentrum durchgeführt werden. Generell sollte das „Hafen-Hopping“ wegen der damit verbundenen Kontakte vermieden werden." Quelle: https://www.schleswig-holstein.de/DE...thaefen_s.html Jörg
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Langsam werde ich alt: Nach dem letzten Landgang kam ich mit geschnitteten Haaren, Postkarten und Briefmarken pünktlich zum Abendessen wieder an Bord. |
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