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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#26
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![]() Zitat:
im Gültigkeitsbereich des SBF diesen besitzen? ![]() ![]() ![]()
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Don P ![]() Stan No. 3/Abteilung FW |
#27
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Gruß Sepp Vorsicht, lesen gefährdet die Dummheit!!! Navigation ist --- Punkte und Orte wieder zu erkennen, die man vorher noch nie gesehen hat. |
#28
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Was aber eine Versicherung oder ein Staatsanwalt dazu sagt, wenn ein SBF - Inhaber ein Flugzeug auf dem Wasser "rangiert" oder bewegt und es zu einem Schaden kommt???
![]() Ich würde es nicht tun, da das Bewegen eines Flugzeugs auf dem Wasser äußerst kritisch und schwierig ist. Aufstoppen kann man auch nicht.!!
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Gruß Sepp Vorsicht, lesen gefährdet die Dummheit!!! Navigation ist --- Punkte und Orte wieder zu erkennen, die man vorher noch nie gesehen hat. |
#29
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Die Versicherungsfrage ist einfach. In den Versicherungsbedingungen (Haftpflicht und Kasko für das Flugzeug) steht, dass eine entsprechende Lizenz zum Führen des im Versicherungsschein genannten Flugzeugs Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist. Der SBF ist es demnach nicht und die Bootsversicherung ist fahrzeugbezogen.
![]() Gruß Norman ![]() |
#30
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![]() Zitat:
Magnetcheck ist auch nicht bzw. sollte der Flieger dann noch angebunden sein. Ed |
#31
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Schwimmt hat einen Motor und die Form ist doch nicht vorgeschrieben wird halt etwas eng in den Schleusen ![]() Ed |
#32
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![]() Zitat:
schriften, wo Du seine Flagge trägst. Ich verstehe Dein Problem nicht. Belem |
#33
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![]() Zitat:
![]() http://www.boote-forum.de/viewtopic.php?p=306585 Gruß Norman ![]() |
#34
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Sag mal Norman... woher hast Du das Unterwasserflugzeugbild ?!
![]() Davon ab, nochmal zum BSU und der 12-Meilen-Grenze - ich zitieren mich : ------------------------------------------------ Hui, kommt ja ne richtig gute Diskussion in Fahrt ! Zitat:
Interessant finde ich auch den BSU-Bericht, den Belem geschickt hat. Daraus geht eigentlich hervor, dass man mit dem SBF See WIRKLICH sehr viele Freiheiten hat. Auszug aus dem BSU-Bericht :[/color] Geändert von xtw (24.11.2007 um 23:34 Uhr) |
#35
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![]() Zitat:
- die Seeschifffahrtsstraßen, die alles in der Dreimeilenzone ab Basislinie betreffen. Die Basislinie ist - grob gesprochen - die Niedrigwasserlinie, also möglichst weit draußen, wobei Flussmündungen und Buchten abgekürzt, also nicht binnenwärts ausgemalt werden. - die Hoheitsgewässer, die in Gesamtdeutschland seit dem 1.1.1995 eine Zone von 12 Seemeilen ab Basislinie darstellen. Vordem hatte nur die DDR die 12-Meilen-Zone, die BRD hatte noch die 3-Meilen-Zone. - Die Anschlusszone von 24 Seemeilen ab Basislinie, in der es sehr ein- geschränkte Hoheitsrechte des Küstenstaats gibt und - die ausschließliche Wirtschaftszone, in der der Küstenstaat alle Rechte an den Bodenschätzen sowie die Fischereirechte hat. In allen Zonen ist übrigens die friedliche Passage von Schiffen unter Dritt- flagge erlaubt. Bei Radio Veronica war lange Zeit nicht klar, wie es mit den Hoheitsrechten aussah, aber nach deren Klärung war es mit dem (ursprünglichen) Sender dann auch schnell vorbei. Mit Deutschland hatte das im übrigen nichts zu tun. Belem |
#36
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![]() ![]() ![]() Gruß Henning Derausdemnorden |
#37
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![]() Zitat:
Hatten sich extra einen "ausgedienten" Kapitän besorgt, um außerhalb der Hoheitsgewässser den Sender von einem Fischkutter betreiben zu können.
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Don P ![]() Stan No. 3/Abteilung FW |
#38
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![]() Zitat:
![]() @Belem & Alle : Danke für Eure Infos. ![]() Aber... darf man denn nun wirklich gemäß den im BSU-Bericht genannten SBF-See-Bestimmungen "alles" über die SeeSchStr bugsieren ??? ![]() ![]() |
#39
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Richtiger Einwand, aber warum konnte von Deutscher Seite nichts gegen die Piratensender (Radio Veronica... geile Zeit, als es als Discoschiff und Madisonersatz im Delft lag...) vor der 12-Meilen-Zone gemacht werden ?
Der Sender lag in fremdem Hoheitsgewässer. Hätte man ihn in internationalen Gewässern gestellt, so wäre ihm eine Escorte in den nächsten deutschen Hafen durch ein grau lackiertes Lotsenboot mit auffällig hohen Aufbauten sicher gewesen. |
#40
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![]() Zitat:
Volker
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![]() Rotwein hat keinen Alkohol! |
#41
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Hallo Alle,
So siet es bei uns in Holland aus. Und wird -wegen der EaU- bei Euch auch nicht viel Anders sein. Wenn ein Schiff berufsmaessig ausgerustet ist, zB. ein Schlepper mit der Schleppeinrichtung oder ein Fischkutter mit de Kraenen um Netze auszusetzen dan wird es als berufliches Fahrzeug betrachtet. Das geht soweit dass Schiffer von einem Old-timer Schlepper bestaft werden weil sie probieren das Schiff so authentik moeglich zu halten. War vorigen Sommer ganz arg. Gruss aus Venlo, Horst
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das Leben ist zu kurz um schlechten Wein zu trinken |
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