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  #76  
Alt 27.11.2019, 12:37
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B4-Skipper B4-Skipper ist offline
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Zitat:
Zitat von Miracle Man Beitrag anzeigen
Korrekt.

Genau die haben mir gesagt, dass man mit einer Anzeige rechnen muss.
Für den IBIS II ist die max. Motorleistung vom Hersteller Yachtwerft Berlin mit 9 kW, also 12,24 PS, angegeben.

Da hätte die WSP ein weites Betätigungsfeld, wenn sie alle die mehr am Spiegel hängen haben, anzeigen wollten:

15 PS = 122 %

20 PS = 163 %
30 PS
30 PS = 245 %

Da möchte ich die Aussage mit der Anzeige nicht wirklich glauben.

Selbst hatte ich von 1982 bis 1992 einen Ibis, erst mit 30 PS Wichr, später 30 PS Tohatsu.

Hatte weder im "Osten" noch nach der Wende irgendwen interessiert.


Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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  #77  
Alt 27.11.2019, 12:51
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Ich habe auch noch nie erlebt das so etwas kontrolliert wurde. Wie auch ?
Bei vielen älteren Booten vor CE ist eine maximale Motorisierung nicht erkennbar.
Bei Eigenbauten und ReFits schon gar nicht.
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Gruß, Jörg

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  #78  
Alt 27.11.2019, 13:35
HH-Ralf HH-Ralf ist offline
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Danke, bin ein wenig schlauer und werds mir überlegen ob es mir die Mühe wert ist ...finde es aber klasse das es so unterschiedliche Meinungen und Ansichten gibt ...von mir aus postet noch ordentlich weiter ...darum gehts hier doch ...tipps,tricks ...meinungsaustausch und ohne persöhnliche verbale Beleidigungen ...
Mfg Ralf
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  #79  
Alt 27.11.2019, 13:54
DanPix DanPix ist offline
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Zitat:
Zitat von Miracle Man Beitrag anzeigen
Halt dich einfach an die Regeln oder kaufe dir ein anderes Boot. So einfach kann das Leben sein.
Was trägt dieser Beitrag zur Fragestellung bei? Wo steht die „Regel“, dass ich nicht 10% übermotorisieren darf?
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  #80  
Alt 27.11.2019, 14:00
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MarDan MarDan ist offline
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Moin,

wir hatten mal eine Oldenburg 17 Sport, zugelassen war das Boot bis 75 PS.
Wir haben es mit einem Suzuki DT 115 gefahren, als der gestohlen wurde, kam ein DT 140 ans Heck.
Das Boot hat die Leistung und das Gewicht eine ganze Weile gut verkraftet.....nach einiger Zeit entstanden aber deutliche Spannungsrisse ums Bracket.
__________________
Gruß
Martin
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  #81  
Alt 27.11.2019, 14:30
Chris_3 Chris_3 ist offline
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Moin,
wir fahren eine Coaster 600 dc, welche von der CE her 140 PS bei 6 Personen zulässt.
Zusätzlich soll der Hersteller auch eine Option von 175 PS bei nur noch 5 Personen anbieten. Wie das jetzt genau gehandhabt wird (alte CE überkleben?) ist mir nicht bekannt, finde es aber klasse, wenn so etwas angeboten wird.
Gruß, Chris
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Gruß, Chris
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  #82  
Alt 27.11.2019, 15:53
Bootfan Dieter Bootfan Dieter ist offline
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Zitat:
Zitat von Sehbeer Beitrag anzeigen
Sehe ich anders. Das was die Versicherung annimmt ist nicht zwangsläufig Gegenstand der Deckung. Da gibt es noch das Kleingedruckte. Insbesondere wenn die Übermotorisierung stark war und für den Schaden/Unfall ursächlich war, werden die (die Versichrung) sich schon rausreden und nicht leisten.
Und vorher hatte die Versicherung anstandslos die "Übermotorisierung" hingenommen, akzeptiert und den Kunden die dafür fälligen Beiträge zahlen lassen?

Dann, im Schadensfall, beruft sie sich darauf, dass das Boot übermotorisiert war?

Na, den Prozess möchte ich mal verfolgen, das wird für die Versicherung schlecht ausgehen.


Bootfan Dieter
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  #83  
Alt 27.11.2019, 16:02
Bootfan Dieter Bootfan Dieter ist offline
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Zitat:
Zitat von Miracle Man Beitrag anzeigen
Also:

Ein Boot ist bis zu einer PS-Zahl X zugelassen.

Zugelassen? Wer lässt das Boot zu? Gibt es dazu ein amtliches Zulasssungsdokument?


Bitte verwendet doch die korrekten Begrifflichkeiten, zugelassen werden Autos, Wohnwagen, LKW, Busse, Motorräder, nicht mal die Sportboottrailer mit grüner Nummer werden "zugelassen", sie werden nur registriert und müssen alle 2 Jahre zum TÜV, es muss dafür auch keine extra Versicherung abgeschlossen werden.

Sportboote müssen in diesem Sinne NICHT zugelassen werden!

Also gibt es auch keine "zugelassene Motorhöchstleistung", das ist Quatsch zum Quadrat.

Wenn ein Polizist eine Anzeige fertigt wegen zu hoher Motorleistung am Boot, bewegt er sich damit auf dünnem Eis, natürlich kann er nach Belieben alles zur Anzeige bringen, wie ihm beliebt, eine Begründung wird sich schon finden, er kann sagen, dass ihm das Boot vollkommen übermotorisiert erschien und damit eine Gefahr darstellt. Ob er damit vor Gericht durchkommt, ist dann noch die Frage, aber viele zahlen lieber als den Ärger mit dem Gericht zu haben.


Bootfan Dieter
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  #84  
Alt 27.11.2019, 16:18
Axel_G Axel_G ist offline
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Zitat:
Zitat von Sehbeer Beitrag anzeigen
Sehe ich anders. Das was die Versicherung annimmt ist nicht zwangsläufig Gegenstand der Deckung. Da gibt es noch das Kleingedruckte. Insbesondere wenn die Übermotorisierung stark war und für den Schaden/Unfall ursächlich war, werden die (die Versichrung) sich schon rausreden und nicht leisten.
Das "Kleingedruckte" kann man im Internet runterladen und lesen. Da gibt es bei jeder Versicherung eine Menge Ausschlusskriterien, die teilweise eine halbe Seite umfassen. Aber ein zu großer Motor habe ich in dieser Aufzählung nicht gefunden.

Zitat:
Zitat von Sehbeer Beitrag anzeigen
Nee strafrechtlich ist da nichts. Fahrlässig? Vielleicht sogar grob fahrlässig???
Es gibt Versicherungen, die den Einwand der groben Fahrlässigkeit aussschliesen. Andere würde ich sowieso nicht abschliessen, denn was manche Gerichte als "grobe Fahrlässigkeit" bewerten, finde ich abenteuerlich.

Gruß
Axel
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  #85  
Alt 27.11.2019, 16:23
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Zitat:
Zitat von Bootfan Dieter Beitrag anzeigen
Zugelassen? Wer lässt das Boot zu? Gibt es dazu ein amtliches Zulasssungsdokument?


Bitte verwendet doch die korrekten Begrifflichkeiten, zugelassen werden Autos, Wohnwagen, LKW, Busse, Motorräder, nicht mal die Sportboottrailer mit grüner Nummer werden "zugelassen", sie werden nur registriert und müssen alle 2 Jahre zum TÜV, es muss dafür auch keine extra Versicherung abgeschlossen werden.

Sportboote müssen in diesem Sinne NICHT zugelassen werden!

Also gibt es auch keine "zugelassene Motorhöchstleistung", das ist Quatsch zum Quadrat.

Wenn ein Polizist eine Anzeige fertigt wegen zu hoher Motorleistung am Boot, bewegt er sich damit auf dünnem Eis, natürlich kann er nach Belieben alles zur Anzeige bringen, wie ihm beliebt, eine Begründung wird sich schon finden, er kann sagen, dass ihm das Boot vollkommen übermotorisiert erschien und damit eine Gefahr darstellt. Ob er damit vor Gericht durchkommt, ist dann noch die Frage, aber viele zahlen lieber als den Ärger mit dem Gericht zu haben.


Bootfan Dieter
Bleib Du mal in deinem Glauben...

Selten so einen Blödsinn gelesen...
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Viele Grüße
Olli
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  #86  
Alt 27.11.2019, 16:28
Müritzfischer Müritzfischer ist offline
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Polizei und Strafe wäre mir völlig egal. Das Wesentliche ist doch ob
1. Das Boot die Mehrleistung technisch wegsteckt, oder mir irgendwann der Motor mit Spiegel abfällt.
2. Nach einem, wie auch immer gelagerten Unfall vor Gericht, ein Gutachter beauftragt wird, der bescheinigt, das dieser Motor über eine für dieses Boot zu hohe Leistung und Gewicht verfügt und dies mit ursächlich für den Vorfall war.
Man ist da dann immer in der Defensive.
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Gruß Heiko
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  #87  
Alt 27.11.2019, 16:36
DanPix DanPix ist offline
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Zitat:
Zitat von Miracle Man Beitrag anzeigen
Bleib Du mal in deinem Glauben...

Selten so einen Blödsinn gelesen...

Berichtige es doch mal! Mich würde es interessieren!
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  #88  
Alt 27.11.2019, 17:18
ferenc ferenc ist offline
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Zitat:
Zitat von MarDan Beitrag anzeigen
Moin,

wir hatten mal eine Oldenburg 17 Sport, zugelassen war das Boot bis 75 PS.
Wir haben es mit einem Suzuki DT 115 gefahren, als der gestohlen wurde, kam ein DT 140 ans Heck.
Das Boot hat die Leistung und das Gewicht eine ganze Weile gut verkraftet.....nach einiger Zeit entstanden aber deutliche Spannungsrisse ums Bracket.
Solche Schäden entstehen aber auch regelmäßig bei korrektem Gebrauch, wenn das strukturgebende Holz altert, feucht geworden ist.....

Oder eben nicht hinreichend verstärkt.
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  #89  
Alt 27.11.2019, 17:44
Bootfan Dieter Bootfan Dieter ist offline
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Zitat:
Zitat von DanPix Beitrag anzeigen
Berichtige es doch mal! Mich würde es interessieren!
Das kann er nicht, nur laut rumtröten und beleidigen.


Es gibt keine "Zulassung" für Boote, demzufolge auch keine "zugelassene Motorhöchstleistung", es gibt lediglich die Angabe des Bootsherstellers, bis wie viel PS (oder kw) dieses Boot gefahren werden sollte.

Dabei werden ja nicht mal Angaben zum höchstmöglichen empfohlenen Motorgewicht gemacht, nur zur Höchstleistung, wobei es doch ein erheblicher Unterschied ist, ob ich mir einen relativ leichgewichtigen Zweitakter hinten dran hänge oder einen relativ schwergewichtigen Viertakter gleicher Leistung, es gibt da Gewichtsdifferenzen, die sind nicht ohne, ob da hinten dran am äußersten hinteren Punkt des Bootes nun 50 oder gar mehr Kilogramm Mehrgewicht dranhängen, kann gerade auch bei kleineren Booten einen erheblichen Unterschied ausmachen, wenn schon im Stand der Bug aus dem Wasser kommt.

Und nochmal: Ein Polizist kann zur Anzeige bringen, was er will, ob die Anzeige gerechtfertigt war oder nicht, klären dann, wenn der Beschuldigte damit nicht einverstanden sein sollte, die Gerichte oder das Verfahren wird schon weit vorher aus fadenscheinigen Gründen eingestellt.

Ist das alles falsch?


Wenn ja, bitte um Aufklärung aber ohne beleidigend zu werden, danke.


Bootfan Dieter
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  #90  
Alt 27.11.2019, 17:46
DerIngo DerIngo ist offline
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Ich frage mich gerade, wie ein leistungsstärkerer Motor als vom Bootshersteller zugelassen für alle Beteiligten sicher in Verkehr gebracht werden soll.

Kommt da Herr Kaiser "boah geile Farbe können se dranbauen".... wohl eher nicht. Objektiv betrachtet brauchts für so eine Aktion mehrere Gutachten - Festigkeitsgutachten, Fahrsicherheit mit höherer Leistung usw.

Eine Versicherung wäre relativ behämmert, wenn man da nur anrufen und die höhere Leistung mitteilen bräuchte. Auf Grundlage VON WAS wollen die beurteilen, was die da jetzt gerade abgenickt haben?
__________________
Gruss Ingo

Ich hab auch keine Lösung. Aber ich bewundere das Problem
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  #91  
Alt 27.11.2019, 17:53
Bootfan Dieter Bootfan Dieter ist offline
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Zitat:
Zitat von Müritzfischer Beitrag anzeigen
Polizei und Strafe wäre mir völlig egal.
Also gerade DAS wäre mir nicht egal.

Zitat:
Das Wesentliche ist doch ob
1. Das Boot die Mehrleistung technisch wegsteckt, oder mir irgendwann der Motor mit Spiegel abfällt.
2. Nach einem, wie auch immer gelagerten Unfall vor Gericht, ein Gutachter beauftragt wird, der bescheinigt, das dieser Motor über eine für dieses Boot zu hohe Leistung und Gewicht verfügt und dies mit ursächlich für den Vorfall war.
Man ist da dann immer in der Defensive.
Da stimme ich zu, man sollte schon im Rahmen bleiben, wenn man einen stärkeren Motor dranhängt, als es der Bootshersteller empfiehlt.

Am besten den Bootshersteller kontaktieren und um Rat fragen, bescheinigt er dem Fragesteller, dass dieses Boot auch mit 200 PS bei so und so viel Kilogramm Motorgewicht noch vollkommen einwandfrei beherrschbar ist und die Struktur des Bootes das verkraftet, ist man auf der sicheren Seite.


Andernfalls bleibt nur, den Spiegel selber zu verstärken (bzw. verstärken zu lassen), mal einen Gutachter draufschauen lassen und sich von diesem bestätigen zu lassen, dass der Umbau einwandfrei ausgeführt wurde und das Boot nunmehr die Mehrleistung verkraftet.


Eigenmächtig ohne Absicherung anstatt 140 dann eben 200 PS am Boot wirken zu lassen ist ein Risiko, es kann alles gut gehen, es muss aber auch nicht.


Bootfan Dieter
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  #92  
Alt 27.11.2019, 18:02
Müritzfischer Müritzfischer ist offline
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Zitat:
Zitat von Bootfan Dieter Beitrag anzeigen
Also gerade DAS wäre mir nicht egal.
Aber die Folgen sind überschaubar und vergleichsweise harmlos.
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Gruß Heiko
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  #93  
Alt 27.11.2019, 18:02
Bootfan Dieter Bootfan Dieter ist offline
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Zitat:
Zitat von DerIngo Beitrag anzeigen
Ich frage mich gerade, wie ein leistungsstärkerer Motor als vom Bootshersteller zugelassen für alle Beteiligten sicher in Verkehr gebracht werden soll.
Nochmal: "Zugelassen" werden muss beim Boot nichts und der Bootshersteller "lässt auch nichts zu", sondern gibt nur eine Empfehlung, bis wie viel PS oder kw dieses Boot "verträgt", laut Hersteller eben.


Klugscheissermodus an:
Und der Begriff "in Verkehr bringen" ist anderweitig belegt, das meint, wenn ein Verkäufer, Händler, Importeur einen technischen Artikel erstmalig in Europa verkauft, der ist dann der "Inverkehrbringer" dieser Sache, der muss für die Einhaltung aller Vorschriften, denen dieser Artikel unterliegt, Sorge tragen, der ist der Aussteller der "CE-Konformitätserklärung".

Ein Verbraucher, der einen anderen Motor an sein Boot hängt und dann damit am Verkehr auf dem Wasser teilnimmt, hat dieses Boot zwar "in den Verkehr gebracht", aber nicht in dem Sinne, wie dieser Begriff amtlich belegt ist.
Klugscheissermodus aus.


Bitte die Begrifflichkeiten korrekt verwenden, sonst führt das nur zu Missverständnissen, danke.


Bootfan Dieter
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  #94  
Alt 27.11.2019, 18:09
Sunseeker_Portofino Sunseeker_Portofino ist offline
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Zitat:
Zitat von Bootfan Dieter Beitrag anzeigen
Und vorher hatte die Versicherung anstandslos die "Übermotorisierung" hingenommen, akzeptiert und den Kunden die dafür fälligen Beiträge zahlen lassen?

Dann, im Schadensfall, beruft sie sich darauf, dass das Boot übermotorisiert war?

Na, den Prozess möchte ich mal verfolgen, das wird für die Versicherung schlecht ausgehen.


Bootfan Dieter

Hallo Dieter,

das ist kein persönlicher Angriff, aber Du schreibst:
Ob er damit vor Gericht durchkommt, ist dann noch die Frage,

Er schreibt ja nur die Anzeige, bei öffentlichem Interesse leitet der Staatsanwalt ein Verfahren ein, ob dieser damit durchkommt ist dann die Frage, der Polizist kommt mit garnichts durch, ist nur Zeuge.

Wollte das nur mal so beisteuern.
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Gruß Albert
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  #95  
Alt 27.11.2019, 18:13
Sunseeker_Portofino Sunseeker_Portofino ist offline
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Sorry Dieter, den Beitrag meinte ich:

Wenn ein Polizist eine Anzeige fertigt wegen zu hoher Motorleistung am Boot, bewegt er sich damit auf dünnem Eis, natürlich kann er nach Belieben alles zur Anzeige bringen, wie ihm beliebt, eine Begründung wird sich schon finden, er kann sagen, dass ihm das Boot vollkommen übermotorisiert erschien und damit eine Gefahr darstellt. Ob er damit vor Gericht durchkommt, ist dann noch die Frage, aber viele zahlen lieber als den Ärger mit dem Gericht zu haben.
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  #96  
Alt 27.11.2019, 18:16
Bootfan Dieter Bootfan Dieter ist offline
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Zitat:
Zitat von Sunseeker_Portofino Beitrag anzeigen
Hallo Dieter,

das ist kein persönlicher Angriff, aber Du schreibst:
Ob er damit vor Gericht durchkommt, ist dann noch die Frage,

Er schreibt ja nur die Anzeige, bei öffentlichem Interesse leitet der Staatsanwalt ein Verfahren ein, ob dieser damit durchkommt ist dann die Frage, der Polizist kommt mit garnichts durch, ist nur Zeuge.

Wollte das nur mal so beisteuern.
Ja du hast Recht, der Polizist ist nur ein Hilfsorgan der Staatsanwaltschaft, entscheiden kann der gar nichts. Und der klagt ja auch nicht vor Gericht, der wird allenfalls als Zeuge vernommen, wenn es denn zu einer Verhandlung kommt, das ist alles absolut richtig.


Wollte jedoch jetzt nicht allzu sehr ins Eingemachte gehen, "ob der Polizist damit vor Gericht durchkommt" war falsch und unpräzise ausgedrückt, Entschuldigung.


Bootfan Dieter
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  #97  
Alt 27.11.2019, 18:17
DerIngo DerIngo ist offline
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Ein Bootshersteller hat das Boot gebaut, erprobt und berechnet Auf Grund dieser Basis erfolgt die Angabe einer maximal zulässigen Leistung in Verbindung mit maximaler Traglast des Spiegels für dieses Boot. Diese Werte dürfen laut Hersteller nicht überschritten werden. Ob 2 oder 4Takter interessiert in diesem Zusammenhang Niemanden. Und ob wir diesen Zusammenhang Zulassung, Wünschung, Zwangsvollstreckung oder Horst nennen ist auch egal. Mein Hersteller sagt "Dein Boot ist von uns für max 100PS zugelassen". Ist deutlich und verständlich.
__________________
Gruss Ingo

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  #98  
Alt 27.11.2019, 18:22
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Zitat:
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Bitte kläre uns Unwissenden auf großer Meister

Wenn ich jetzt meine Wanne aus dem Badezimmer reiße und da einen 100 PS Motor dranhänge, das Ganze beim Wasserschiffahrtsamt als Eigenbau anmelde dann zeig mir doch bitte mal die Rechtsgrundlage auf der mich einer anzeigen will ?
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Gruß, Jörg

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  #99  
Alt 27.11.2019, 18:37
Bootfan Dieter Bootfan Dieter ist offline
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Zitat:
Zitat von DerIngo Beitrag anzeigen
Ein Bootshersteller hat das Boot gebaut, erprobt und berechnet Auf Grund dieser Basis erfolgt die Angabe einer maximal zulässigen Leistung in Verbindung mit maximaler Traglast des Spiegels für dieses Boot. Diese Werte dürfen laut Hersteller nicht überschritten werden. Ob 2 oder 4Takter interessiert in diesem Zusammenhang Niemanden. Und ob wir diesen Zusammenhang Zulassung, Wünschung, Zwangsvollstreckung oder Horst nennen ist auch egal. Mein Hersteller sagt "Dein Boot ist von uns für max 100PS zugelassen". Ist deutlich und verständlich.
Das bestreitet doch auch niemand.

Meiner Meinung nach ist es aber doch ein himmelweiter Unterschied, ob ich nen leichtgewichtigen 90 PS Dreizylinder-Zweitakter da dran habe oder einen um mehr als 50% schwereren 100 PS Viertakter. die Balance des Bootes verändert sich doch stark, eventuell können jetzt keine 2 mittelgewichtigen Erwachsene mehr hinten neben dem Motor sitzen, wie das sonst problemlos ging, es sei denn, sie wollen baden, aber dann mitsamt Motor und Boot.

Die Balance des Bootes ist doch auch ein sehr wichtiges Sicherheitskriterium, gerade bei kleineren Booten in der 4,5 bis 6 Meter-Klasse.

Insofern ist das mit der Angabe der reinen Motorleistung so ne Sache, es gibt ja sogar inzwischen AB-Diesel mit 150 oder gar mehr PS, die werden noch mehr wiegen als vergleichbare Viertakter Benziner.

Du kannst mir doch nicht erzählen, dass das Motorgewicht überhaupt keine Rolle spielen sollte? Dann kann ich mir da also auch einen selbstgebauten Monstrum-Motor, der 2 Tonnen wiegt, aber nur 100 PS hat, dranhängen? Was für ein Quatsch.

Die Hersteller werden halt die üblichen Motoren kalkuliert haben, bei Booten, die es schon länger gibt, werden das leichtgewichtige Zweitakter sein, bei neueren Booten die schwereren Viertakter.

Übrigens: Wer sagt dir denn, dass jeder Bootshersteller seine Boote ausgiebig erprobt hat? Mit allen Motorengrößen und mal leer, mal vollbeladen auf allen Gewässern dieser Erde?

Das glaube ich nicht, der letzte mir bekannte "Ausgiebigtester" und Konstrukteur und Verbesserer war der inzwischen längst verstorbene Herr Hellwig, als er die Werft noch in Düsseldorf hatte, darum wiesen seine Konstruktionen so unverschämt gute Fahreigenschaften auf, heute werden neue Boote nur einmal kurz zu Wasser gelassen, gefahren und das wars, schwimmt.

Die Motorengröße wird grob geschätzt, die machen doch keine CAD/CAM Berechnungen an einem gemieteten Supercomputer, um die Festigkeit des Spiegels und des Rumpfes zu eruieren, das sind ganz kleine Firmen, die alles "händisch" machen und auf Erfahrungen von früher zurückgreifen.

Klappt ja auch .... meistens.


Bootfan Dieter
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  #100  
Alt 27.11.2019, 18:37
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Zitat von DerIngo Beitrag anzeigen
... Eine Versicherung wäre relativ behämmert, wenn man da nur anrufen und die höhere Leistung mitteilen bräuchte. Auf Grundlage VON WAS wollen die beurteilen, was die da jetzt gerade abgenickt haben?
Die Mitteilung über eine höhere Motorisierung bewirkt natürlich keinen Versicherungschutz dafür, der Versicherer muss schon das geänderte Risiko akzeptieren und den Vertrag anpassen oder halt ablehnen.

Bei Wehring & Wolfes heißt es im §10.1:
Ver Versicherer übernimmt den Versicherungsschutz im Vertrauen darauf, dass ihm die für den Vertragsabschluss und für die Übernahme des zu versichernden Risikos maßgebende Umstände wahrheitsgemäß und vollständig mitgeteilt werden.

Und genau an Hand dieser Umstände (z.B. Bootstyp und Motorleistung) muss der Versicherer dann entscheiden, ob er das geänderte/ erhöhte Risiko versichert oder nicht.
Wie er das beurteilt ist nicht Sache des Versicherungsnehmers, aber als Versicherer sollte er dazu in der Lage sein.

Gruß Lutz
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