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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #301  
Alt 16.12.2021, 08:56
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Mmhh, hat mit dem Trödanfang nicht mehr viel zu tun
LG Christian
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  #302  
Alt 16.12.2021, 09:10
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Das ist das Wesensmerkmal eines jeden Forums...
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  #303  
Alt 16.12.2021, 09:20
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BTT:
Gesucht ist die eine Person, welche je ihr Boot nach einer Zollprüfung nachversteuern musste.

Ich bin gespannt, ob sich je eine finden lässt. Ich glaube ernsthaft nicht, ausser freiwillig oder Unwissenheit geschehen.
Lassen wir mal besondere Gewässer wie den Bodensee mit Grenze zur Schweiz und Huckepack Rückholaktionen auf Frachtschiffen aus Übersee aussen vor.

Gruß

Totti
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Alt 17.12.2021, 06:35
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Zitat:
Zitat von Lady An Beitrag anzeigen
Das mag bei Deinen Dampfern so sein. ...
Du kennst meine Boote überhaupt nicht, weshalb dann so (in meinen Augen) abwertend Dampfer

Zitat:
Zitat von Lady An Beitrag anzeigen
... Bei meinem Boot ist komplett nachvollziehbar wo es wann in welchen Häfen seine Liegeplätze sommers wie winters hatte. ...
Schön für Dich und genau deshalb kann Deine Originalrechnung mit Mehrwertsteuernachweis von 2005 in den Rundordner.

Zitat:
Zitat von Lady An Beitrag anzeigen
... Also bitte vorsichtig mit solchen unqualifizierten Aussagen bitte.
Was genau ist an meinen Darstellungen für Dich ist jetzt unqualifiziert

Gruß Lutz
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  #305  
Alt 17.12.2021, 12:45
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Wie ist das jetzt genau wenn man länger als 3 Jahre auf große Fahrt geht? Die Bücher über Weltumsegelungen, die ich gelesen habe waren meist auf älteren Schiffen aus min. 2. Hand unterwegs. Also bei der Ausfuhr hat sich da vermutlich keiner seine Steuer zurück geholt. Wie sieht das dann aus, wenn man nach der langen Zeit wieder in der Heimat anlandet?
Was muss dann tatsächlich versteuert werden?

Oder ist das der Grund, warum ich auch bei einigen gelesen habe, dass die die Boote irgendwo anders abgestoßen haben und eher auf anderem Weg wieder nach Hause gekommen sind?
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  #306  
Alt 17.12.2021, 12:52
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Zitat:
Zitat von Morrrpheus Beitrag anzeigen
Wie ist das jetzt genau wenn man länger als 3 Jahre auf große Fahrt geht? Die Bücher über Weltumsegelungen, die ich gelesen habe waren meist auf älteren Schiffen aus min. 2. Hand unterwegs. Also bei der Ausfuhr hat sich da vermutlich keiner seine Steuer zurück geholt. Wie sieht das dann aus, wenn man nach der langen Zeit wieder in der Heimat anlandet?
Was muss dann tatsächlich versteuert werden?

Oder ist das der Grund, warum ich auch bei einigen gelesen habe, dass die die Boote irgendwo anders abgestoßen haben und eher auf anderem Weg wieder nach Hause gekommen sind?
wenn man länger als 3 Jahre außerhalb der EU unterwegs ist müsste man dann bei wiedereintritt wieder versteuern... da gibt es vorher nichts zurück und beim nachversteuern ist natürlich der Zeitwert zu nehmen...
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  #307  
Alt 17.12.2021, 12:54
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
wenn man länger als 3 Jahre außerhalb der EU unterwegs ist müsste man dann bei wiedereintritt wieder versteuern... da gibt es vorher nichts zurück und beim nachversteuern ist natürlich der Zeitwert zu nehmen...
Es wäre mir neu, dass Gemeinschaftsware nach 3 Jahren automatisch zu Nicht-Gemeinschaftsware wird.

Hast du da einen Paragraphen zu?
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  #308  
Alt 17.12.2021, 13:02
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Zitat:
Zitat von ZodiBo Beitrag anzeigen
Es wäre mir neu, dass Gemeinschaftsware nach 3 Jahren automatisch zu Nicht-Gemeinschaftsware wird.

Hast du da einen Paragraphen zu?
https://skipper.adac.de/steuer-zoll/...%20k%C3%B6nnen.

Zitat:
Wenn ein Boot mehr als 3 Jahre lang außerhalb der EU war – sei es, weil es die ganze Zeit in der Türkei lag, oder weil vielleicht eine Weltumseglung gemacht wurde, gilt es nicht mehr als zoll- und steuerfreie „Rückware“.
Es dürften dann bei der Rückkehr in die EU Einfuhrabgaben (berechnet auf den aktuellen Zeitwert) verlangt werden.

Das Zollgesetz (Rückwarenregelung) sagt, dass für Gegenstände, die durchgehend länger als drei Jahre außerhalb der EU waren, bei der Rückkehr wieder Einfuhrabgaben verlangt werden können.
In der Praxis kommt es eher selten vor, dass ein in Europa stationiertes Boot nicht gelegentlich mal den Hafen eines EU-Landes anläuft. Dies könnten Sie durch eine Eintragung in das Logbuch (Stempel vom Hafenamt) belegen.

Das Merkblatt über Zollbestimmungen für Schiffsführer von Wassersportfahrzeugen, herausgegeben von der Bundesfinanzdirektion Nord, beinhaltet die zollrechtlichen Vorschriften für Wassersportfahrzeuge, die von Privatpersonen genutzt werden.
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  #309  
Alt 17.12.2021, 13:20
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Dürften, können verlangt werden.
Daraus schliesse ich, auch der ADAC hat seine Hausaufgaben nicht gemacht.
Und überhaupt, auf den aktuellen Zeitwert? Immerhin zu Zeiten der Besenrichtlinie sollte angeblich der Neuwert zugrunde gelegt werden.

Ich glaube dem Beitrag nicht sonderlich viel...

Zitat:
Zitat von ADAC
Es dürften dann bei der Rückkehr in die EU Einfuhrabgaben (berechnet auf den aktuellen Zeitwert) verlangt werden.

Das Zollgesetz (Rückwarenregelung) sagt, dass für Gegenstände, die durchgehend länger als drei Jahre außerhalb der EU waren, bei der Rückkehr wieder Einfuhrabgaben verlangt werden können.
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  #310  
Alt 17.12.2021, 13:22
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Auch der letzte Absatz liest sich mehr herbei phantasiert als abschliesssend recherchiert:

Zitat:
Zitat von ADAC
Nachweis der EU-Mehrwertsteuer

Gemäß der EU-Richtlinie 2006/112/EG müssen sich Wassersportfahrzeuge, die innerhalb der Mitgliedsstaaten der europäischen Union (Binnenmarkt) und von dort ansässigen Personen genutzt werden sollen, im „steuerrechtlichen freien Verkehr“ befinden.
D.h. für jedes Wassersportfahrzeug, das dauerhaft innerhalb der EU verwendet wird, muss zumindest einmal die Umsatzsteuer in einem EU-Mitgliedsstaat entrichtet worden sein.

Die ehemalige „Besenrichtlinie„, welche besagt, dass Boote, die in den Gründermitgliedstaaten der EU liegen, nur bis Baujahr 1985 zurückverfolgt werden, existiert nicht mehr. Gemäß der aktuellen EU-Richtlinie sind nun sämtliche Boote und zwar baujahrunabhängig betroffen.

Für den Nachweis der Mehrwertsteuer bei Yachten gibt es kein EU-weit einheitliches Dokument. Es bleibt den Zollbehörden der einzelnen Mitgliedsstaaten überlassen, welche Dokumente als ausreichender Steuernachweis anerkannt werden und welche nicht. Als ausreichend, dass für das Boot schon einmal in einem Land der EU die Mehrwertsteuer bezahlt wurde, werden meist folgende Unterlagen als ausreichend erachtet:

Die Verkaufsrechnung eines Händlers mit ausgewiesener Umsatzsteuer
Die Bescheinigung des Herstellers oder Lieferanten aus der sich die Bezahlung der Umsatzsteuer ergibt
Verzollungsunterlagen
vereinzelt kann auch eine Bestätigung des deutschen Zolls ausreichend sein, dass das Boot „Unionscharakter“ hat. Das heißt, das Boot wurde in der EU gebaut und ausschließlich in der EU verkauft – hat also die EU niemals verlassen. In diesem Fall ist ein T2L bzw. INF3 Formular vom Zoll abzustempeln. Voraussetzung hierfür ist aber, dass das Boot vom Zoll in Augenschein genommen wird, was soviel heißt, dass sich das Boot in Deutschland befinden muss. Für Bootseigner deren Boote sich aber im Ausland befinden wird es schon schwieriger.
Es ist zwar äußerst selten aber je nach EU-Mitgliedsland kann für Boote im Falle einer Kontrolle durch Finanz- oder Hafenbehörde der Nachweis über die bezahlte Mehrwertsteuer verlangt werden.
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  #311  
Alt 17.12.2021, 14:15
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von ZodiBo Beitrag anzeigen
Es wäre mir neu, dass Gemeinschaftsware nach 3 Jahren automatisch zu Nicht-Gemeinschaftsware wird.

Hast du da einen Paragraphen zu?
auch das steht explizit im Zollkodex der Union, Kapitel 2 Abschnitt I dreht sich um Rückwaren, dort lautet Artikel 203:

Zitat:
(1) Nicht-Unionswaren, die ursprünglich als Unionswaren aus dem Zollgebiet der Union ausgeführt wurden und innerhalb von drei Jahren wieder in dieses Zollgebiet eingeführt und dort zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr angemeldet werden, werden auf Antrag des Beteiligten von den Einfuhrabgaben befreit.
lg, justme
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  #312  
Alt 17.12.2021, 14:18
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Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
Moin moin,



auch das steht explizit im Zollkodex der Union, Kapitel 2 Abschnitt I dreht sich um Rückwaren, dort lautet Artikel 203:



lg, justme
Wenn sie innerhalb ...
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  #313  
Alt 17.12.2021, 14:28
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Was verstehen die eigentlich explizit unter ein- und ausgeführt?
Wenn ich auf Weltreise gehen will, laufe ich aus und bin weg. Ich hätte bisher nicht die Absicht gehabt, mich vorher beim deutschen Zoll abzumelden (mit dem Boot oder ebendieses auf dem Papier auszuführen).
Und dann bleibe ich pandemiebedingt in der Karibik hängen und komme nach 3.5 Jahren im Ärmelkanal an, immer noch mit der deutschen Flagge am Heck...
Ja und?

Gruß

Totti
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  #314  
Alt 17.12.2021, 14:31
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Dann müsstest du korreketerweise für den Zeitwert deines Bootes 19% Steuer entrichten


Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Was verstehen die eigentlich explizit unter ein- und ausgeführt?
Wenn ich auf Weltreise gehen will, laufe ich aus und bin weg. Ich hätte bisher nicht die Absicht gehabt, mich vorher beim deutschen Zoll abzumelden (mit dem Boot oder ebendieses auf dem Papier auszuführen).
Und dann bleibe ich pandemiebedingt in der Karibik hängen und komme nach 3.5 Jahren im Ärmelkanal an, immer noch mit der deutschen Flagge am Heck...
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  #315  
Alt 17.12.2021, 14:35
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Zitat:
Zitat von ZodiBo Beitrag anzeigen
Es wäre mir neu, dass Gemeinschaftsware nach 3 Jahren automatisch zu Nicht-Gemeinschaftsware wird.

Hast du da einen Paragraphen zu?
Gemeinschaftsware und Nicht-Gemeinschaftsware sind veraltete Begriffe, heute sind das Unionswaren und Nicht-Unionswaren.

Unionswaren werden auch nicht erst nach 3 Jahren automatisch zu Nicht-Unionswaren, sondern sofort mit der Ausfuhr.

Einen Paragraphen dazu gibt es nicht, weil der Zollkodes der EU nur Artikel und keine Paragraphen hat.

In Art. 154 heißt es:
Unionswaren werden zu Nicht-Unionswaren
a) wenn sie aus dem Zollgebiet der EU verbracht werden


Werden ursprüngliche Unionswaren nach der Ausfuhr wieder in das Zollgebiet der EU eingeführt, dann gilt für die Rückwaren der Art. 203:
(1) Nicht-Unionswaren, die ursprünglich als Unionswaren aus dem
Zollgebiet der Union ausgeführt wurden und innerhalb von drei Jahren
wieder in dieses Zollgebiet eingeführt und dort zur Überlassung zum
zollrechtlich freien Verkehr angemeldet werden, werden auf Antrag des
Beteiligten von den Einfuhrabgaben befreit.


Da sind dann auch die drei Jahre.
Es ist auch nicht so, dass nach drei Jahren Abgaben fällig werden, sondern innerhalb von drei Jahren ist es möglich auf Antrag von den Abgaben befreit zu werden.

Gruß Lutz
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  #316  
Alt 17.12.2021, 14:36
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Was verstehen die eigentlich explizit unter ein- und ausgeführt?
Wenn ich auf Weltreise gehen will, laufe ich aus und bin weg. Ich hätte bisher nicht die Absicht gehabt, mich vorher beim deutschen Zoll abzumelden (mit dem Boot oder ebendieses auf dem Papier auszuführen).
Und dann bleibe ich pandemiebedingt in der Karibik hängen und komme nach 3.5 Jahren im Ärmelkanal an, immer noch mit der deutschen Flagge am Heck...
Ja und?

Gruß

Totti
Kann man so machen, ist aber nicht ganz risikolos und generell nicht empfehlenswert - bei Ausreise aus dem Schengenraum mit Ziel außerhalb diesen ist das klassische Ausklarieren inkl. Ausreisekontrolle nach wie vor Pflicht - bei der Rückreise aus einem nicht zum Schengenraum gehörenden Land selbstverständlich auch das Einklarieren, und die Nichtbeachtung dieser Regeln ist IIRC auch keine Ordnungswidrigkeit mehr. Ohne Zollpapiere für Schiff und mitgeführte Waren könnte es auch beim (selbstverständlich ebenfalls verpflichtenden!) Einklarieren in jedem angelaufenen Zielland u.U. entsprechende Schwierigkeiten geben...
Mehr Infos dazu gibt z.B. hier bei der Bundespolizei

lg, justme
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  #317  
Alt 17.12.2021, 14:36
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Zitat:
Zitat von volker1165 Beitrag anzeigen
Dann müsstest du korreketerweise für den Zeitwert deines Bootes 19% Steuer entrichten
Na schön, dass der Zoll in der Beweislast ist und nicht wirklich checkt, ob ich von den Azoren oder aus Gibraltar abgebogen gekommen bin.
Am Besten also erstmal über die Kanaren in die Karibik und durch den Pazifik zurück und gemütlich durchs Mittelmeer, dann ist der Gesamt-Beweis eher schwer zu erbringen.
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Geändert von Totti-Amun (17.12.2021 um 14:41 Uhr)
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  #318  
Alt 17.12.2021, 14:55
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Hast du ordendlich deine Ausreisekontrolle und Wiedereinreisekontrolle gemacht, ist es ja völlig egal, von wo du kommst.
Hast du das nicht gemacht, wirst du in recht vielen Ländern der Welt Ärger bekommen. Ob du dich wirklich drei Jahre ausserhalb der Union aufhalten kannst, ohne irgendwo einzuklarieren, ist fraglich.
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  #319  
Alt 17.12.2021, 15:36
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Mal ganz blöd gefragt: Handelt es sich denn überhaupt um eine "Ausfuhr", wenn ich mit meinem eigenen Boot mehrere Jahre die Welt bereise, und irgendwann zurückkehre? Es findet ja kein Wechsel des Besitzers/Eigentümers statt, weil das Boot ja nicht verkauft oder verschenkt wird.

Matthias
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  #320  
Alt 17.12.2021, 15:38
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Zitat:
Zitat von Pianist Beitrag anzeigen
Mal ganz blöd gefragt: Handelt es sich denn überhaupt um eine "Ausfuhr", wenn ich mit meinem eigenen Boot mehrere Jahre die Welt bereise, und irgendwann zurückkehre? Es findet ja kein Wechsel des Besitzers/Eigentümers statt, weil das Boot ja nicht verkauft oder verschenkt wird.

Matthias
Das hatte ich mich ja auch genauso gefragt.

Es heisst aber:
Unionswaren werden zu Nicht-Unionswaren
a) wenn sie aus dem Zollgebiet der EU verbracht werden

Also einfacher Grenzübertritt reicht schon...

Grüße

Totti
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  #321  
Alt 17.12.2021, 15:42
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Da gibt es Möglichkeiten- schaut mal ins Weltreiseforum...
Das WoMo meiner Eltern war jahrelang in Amerika und Afrika - hatte derweil immer eine dt. Zulassung. Problem war immer nur, wie lange es in einem Drittland bleiben durfte. Die Rückholing (per Schiff) regulär über den Hafenzoll war nie ein Problem...

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  #322  
Alt 17.12.2021, 17:58
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von Pianist Beitrag anzeigen
Mal ganz blöd gefragt: Handelt es sich denn überhaupt um eine "Ausfuhr", wenn ich mit meinem eigenen Boot mehrere Jahre die Welt bereise, und irgendwann zurückkehre? Es findet ja kein Wechsel des Besitzers/Eigentümers statt, weil das Boot ja nicht verkauft oder verschenkt wird.

Matthias
daß es in Deinem Eigentum bleibt ist idR sogar eine Bedingung dafür, daß wieder-eingeführte Ware die Rückwareneigenschaft erlangen kann.
Ausfuhr im zoll- und steuerrechtlichen Sinne heißt ganz einfach 'physikalisches Verbringen aus der Europäischen Zollunion' - ab genau dem Moment wird die Welt auf einmal wieder deutlich komplizierter und man darf sich um zoll- und steuerrechtliche Belange kümmern, wie wir das noch von ganz früher her kennen.
Das trifft zB. schon ind er Schweiz zu - wenn man da zB. mit einer größeren Foto- oder Filmausrüstung einreisen will tut man gut daran, sich vorher ein Carnet ATA dafür zu holen und die gesammelten Gerätschaften bei der Einreise in die Schweiz ordentlich als 'vorübergehend eingeführt' zu deklarieren, sonst kann einem Einiges an Ungemach und Kosten drohen.

Bei Totti's Anmerkung 'über die Kanaren in die Karibik' gibt's dann noch die nette Besonderheit, daß die Kanaren zwar zum Schengen-Raum und zur Zollunion, nicht jedoch zum europäischen Steuerraum gehören (so gibt es auf den Kanaren z.B. keine Mehrwertsteuer, sondern eine lokale Verbrauchssteuer namens IGIC). Ob ein Aufenthalt auf den Kanaren also reicht, nicht nur die Dreijahresfrist für die Zollabgabenfreiheit sondern auch die für die Einfuhrumsatzsteuerfreiheit zu unterbrechen, das würde ich vorab von einem Spezialisten klären lassen (die Azoren würden aber reichen - nicht jedoch wiederum die französischen Überseegebiete).

lg, justme
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  #323  
Alt 17.12.2021, 18:09
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Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
Das trifft zB. schon ind er Schweiz zu - wenn man da zB. mit einer größeren Foto- oder Filmausrüstung einreisen will tut man gut daran, sich vorher ein Carnet ATA dafür zu holen und die gesammelten Gerätschaften bei der Einreise in die Schweiz ordentlich als 'vorübergehend eingeführt' zu deklarieren, sonst kann einem Einiges an Ungemach und Kosten drohen.
So dachte ich vor vielen Jahren auch, und habe mir eins bei der IHK geholt. Und dann noch brav nach Dreilinden zum Zoll gefahren, um die "Nämlichkeitsbescheinigung" abstempeln zu lassen.

Ende vom Lied: In Basel Badischer Bahnhof habe ich beim schweizerischen Zöllner für Heiterkeit gesorgt, weil er meinte, dass das doch meine ganz gewöhnliche Berufsausrüstung sei und ich daher sowas nicht brauche.

Als ich mal mit dem ehemaligen Finanzminister eine zünftige MiloG-Kontrolle auf einer Baustelle gedreht habe, sprach ich mit der Zoll-Sprecherin über das Thema, und da meinte sie, es schadet nie was, für die entscheidenden Teile der Ausrüstung ein paar Rechnungskopien im Rucksack zu haben, wenn man in Norwegen oder der Schweiz dreht, oder womöglich nur durchfährt. In Norwegen interessiert sich der Zoll allerdings überhaupt nicht für die Filmtechnik, also jedenfalls nicht im zollrechtlichen Sinne, sondern die wollen einfach nur wissen, warum man da hinfährt, und sind total beruhigt, wenn man irgendwie belegen kann, dass man dort einen Drehtermin hat.

Aber das alles nur nebenbei...

Matthias
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  #324  
Alt 17.12.2021, 18:48
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Moin moin,

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Zitat von Pianist Beitrag anzeigen
So dachte ich vor vielen Jahren auch, und habe mir eins bei der IHK geholt. Und dann noch brav nach Dreilinden zum Zoll gefahren, um die "Nämlichkeitsbescheinigung" abstempeln zu lassen.

Ende vom Lied: In Basel Badischer Bahnhof habe ich beim schweizerischen Zöllner für Heiterkeit gesorgt, weil er meinte, dass das doch meine ganz gewöhnliche Berufsausrüstung sei und ich daher sowas nicht brauche.
schön zu hören daß es auch entspannte schweizer Zollbeamte gibt... ich hab vor einigen Jahren das genaue Gegenteil erlebt, inklusive einer ziemlich ausführlichen Kontrolle eines mit Umzugsgut beladenen 7,5t-LKW samt Vergleich mit den (natürlich in dreifacher Ausfertigung vorgelegten) Beladungslisten... und entfernte Bekannte hatten da auch mal ein etwas unerquickliches Erlebnis im Rahmen eines Musikerauftritts in der Schweiz und spontan wg. Defekt ersetzter Teile des Equipments, die dann auf dem Carnet fehlten. Aber vermutlich gibt's da genau wie überall solche und solche... ich bin, grad was Zoll- und Steuervorschriften angeht lieber 150%ig auf der sicheren Seite, als es drauf ankommen zu lassen.

lg, justme
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  #325  
Alt 08.02.2022, 07:38
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Hier eine Ausführliche Erklärung zu Mwst. und Einfuhrsteuer: https://www.yacht.de/aktuell/panoram...er/page/1#read
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Grüße aus Potsdam, Norbert
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