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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#276
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Es wurde hier aber auch bereits aufgezeigt mit Quelle in deutsch, dass das offenbar EU-Recht ist.
Das heisst, aufgrund des Paragraphen kann auch der empfindliche holländische Zöllner das in Landessprache nachlesen und dabei lernen. Gruß Totti
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#277
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Und das willst Du dem niederländischen Zöllner, ihm im Fall der Fälle, dann auch gleich bei der Kontrolle erklären?
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#278
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Alle bisher "Überprüften" gehören zu den "Guten", die den (nichtssagenden) Mehrwertsteuernachweis vorweisen konnten.
Oder die "Bösen", die diesen "Wisch" nicht vorweisen konnten, sitzen jetzt alle ohne Internetzugang bei Wasser und Brot in irgendeinem dunklen Verlies Gruß Lutz
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#279
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Warum? Ganz einfach, ich möchte mal nach England. Da kommt der deutsche zoll und sagt sie kommen von ausserhalb der EU weisen se nach. Gibt es auch einen aktuellen TV Bericht zu Tollboot Bodensee. Da ist genau unser Thema. Der Zöllner sagt sogar er muss den Umweg gehen und vermuten es ist kein zoll gezahlt, da muss dann der Besotzer nachweisen. zweitens, ich wollte den Drei mich besuchenden Herren nicht erklären dass ich sie nicht an Bord lasse und sie mich mal können bis sie nen Durchsuchungsbefehl haben. Die hätten sicher gesagt oh schade und ich hatte sie nie wieder gesehen. Auf keinen Fall hätten die mit irgendwas auf Niederländisch gewedelt was gerade per Fax gekommen ist, oder hätten mich i ruhe nicht durch die Schleuse oder nicht wieder raus gelassen. Von mir aus fahrt alle ohne Nachweis, stört mich nicht. Ich habe lieber einen.
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#280
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Gruß Lutz
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#281
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Brauche ich nicht, ich habe eine Rechnung.
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#282
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Gruß Totti
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#283
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Zitat:
Die Erstattung erfolgt behördlicherseits auf Antrag. |
#284
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Zitat:
Das interessiert nicht, da der Wisch ja eh nicht das Thema ist. Gruß Totti
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#285
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Zitat:
Es ist auch ein Unterschied, ob sich ein Boot in der EU befindet oder ob es gerade in die EU eingeführt wird. Im ersten Fall ist vom Zoll der Unionscharakter anzunehmen, im zweiten Fall das Verlangen des Nachweises, dass es sich um Unionsware handelt, absolut gerechtfertigt. Dieser Nachweis kann m.E. z.B. mit einem vorher ausgestelltem Versandpapier T2L, einer vorher beantragten Befreiung eines Wassersportfahrzeugs von der Beförderungspflicht oder auch durch Zeugenaussagen erbracht werden. Mit einem über drei Jahre alten Mehrwertsteuernachweis hingegen nicht wirklich. Gruß Lutz
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#286
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Hä?
Wie meinst du das? Das ist mitnichten so. Er zahlt Zoll und Einfuhrumsatzsteuer auf den Rechnungsbeleg, den er bekommen hat. Und die 19% hat er eh bezahlt und die sind weg. Gruß Totti
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#287
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Darf man fragen welches Datum diese hat?
Gruß Lutz
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#288
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Rechnung 2005 und bezahlt
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#289
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Bei Ausfuhr außerhalb der EU kann (oder konnte jedenfalls früher) die MWSt. zurück geholt werden.
Ich bin da alles andere als ein Experte, hatte aber vor längerem mal was vor und mich deshalb erkundigt. |
#290
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Aber das ist eben eine freiwillige Leistung des Verkäufers, er muss es nicht machen. Grüße Totti
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#291
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Gf zweier Firmen wohnt auf einer Insel und seine Firmen sind auf dem Festland und einer (anderen?) Insel. Natürlich keine öffentliche Fähre verfügbar. Charterboote natürlich ausgenommen, wobei auch da für den Unternehmer keine Kontrahierungspflicht gilt.
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Gruß Richard ---------------------------------------------------------- Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen ---------------------------------------------------------- Qualität ist besser als Quantität |
#292
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Er bietet das Boot für Übernachtungen an Hotelgäste an, optional auch mit Ausfahrt mit ihm als Skipper. Aber ob das Boot zu 100% als Geschäftsboot fungiert, weiss ich nicht. Ich hätte das wohl auch durchbekommen mit meinem Wassersportgeschäft, aber ich habe mir ausgerechnet, dass das Auslösen des Bootes aus der GmbH am Ende ein teures Vergnügen wird und ein Eigentor. Was ich jetzt spare, zahle ich hinterher doppelt obendrauf. Gruß Totti
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#293
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Ist ja auch eine Art Vermietung. Auch die üblichen Mieter einer Yacht werden ja vom FA nicht zum Fahren/Selbstfahren gezwungen. Das Bezahlen der Miete genügt.
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Gruß Richard ---------------------------------------------------------- Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen ---------------------------------------------------------- Qualität ist besser als Quantität
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#294
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Boot für 50.000,- Euro gekauft. MWSt abgeschrieben => 42.000,- Euro netto Nach 5 oder 10 Jahren findest du einen Gutachter, der bei den ganzen kleinen Schrammen, Abnutzungen, etc. feststellt, dass es nur noch 30.000,- Euro inkl. MWSt. / 25.000,- Euro ohne MWSt wert ist. Die Firma macht also beim Weiterverkauf 17.000,- Euro Verlust. Das führt bei 50% Steuerlast zu einer Ersparnis von 8.500,- Euro Selbstverständlich muss beim Verkauf die MWSt gezahlt werden. Die ist dann aber nur noch 5.000,- Euro, anstatt 8.000,- Euro beim Kauf. Weitere 3.000,- Euro gespart. Also insgesamt 11.500,- Euro + Zinsen gespart. Eigennutzung in der Zeit wäre natürlich zu versteuern, aber wann hat man als Selbständiger schon Zeit, mit dem Boot durch die Gegend zu schippern?
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#295
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Also vor 16 Jahren, da kann das Boot ja theoretisch 4 bis 5 mal für >3 Jahre außerhalb der EU gewesen sein.
Die Rechnung von 2005 sagt daher nichts, aber auch gar nichts über die aktuell fällige oder nicht fällige Einfuhrumsatzsteuer aus. Die Rechnung kann also getrost im Rundordner abgelegt werden. Selbst wen die Mehrwertsteuer damals nicht bezahlt wurde ist das heute verjährt. Gruß Lutz
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#296
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Das mag bei Deinen Dampfern so sein. Bei meinem Boot ist komplett nachvollziehbar wo es wann in welchen Häfen seine Liegeplätze sommers wie winters hatte. Natürlich nicht bei Törns, aber bei den Heimathäfen in der EU schon. Also bitte vorsichtig mit solchen unqualifizierten Aussagen bitte.
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#297
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Zitat:
Es ist eine durchaus mögliche Variante, nicht mehr und nicht weniger. Gruß Totti
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#298
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Zitat:
Den Gutachter bestimmt das FA, nicht ich. Ich suche eine Boot in der 15m Klasse und das Boot geht voll ins Geschäftsvermögen ein, die Firma ist eine GmbH. Bin gebranntes Kind durch die steuerliche Bestriebsaufspaltung, die wir durch die eigene Immobilie haben, in der die GmbH firmiert. MmN eine Ungerechtigkeit im deutschen Steuersystem (hier auch in Bezug auf Wertsteigerung von Immobilien), die Immobilie gilt trotz privat gebaut als stille Reserve. Eine Auflösung der GmbH kostet mich derzeit 100.00€ private Steuernachzahlung, den Vorteil habe ich aber nie genossen seit Gründung und werde ich auch nie. Ist kompliziert, ein Steuerkundiger weiss was das Problem ist. Firma unter gleicher Anschrift wie Immobilie, ähnlich ergeht es einem Boot. Grüße Totti
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#299
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Nur mal so am Rande: Als ich vor vielen Jahren die erste und bisher einzige Betriebsprüfung hatte, fragte mich der Prüfer, als ich ihm meine Aktenordner vorbeigebracht habe: "Sagen Sie mal - Sie haben doch ein Haus. Wie haben Sie das denn eigentlich in ihr Unternehmen integriert?"
Meine Antwort "Gar nicht!" hat ihn durchaus verblüfft. Ich habe ihm dann erklärt, dass ich es nicht mal anteilig als Betriebsausgabe betrachte, keinerlei Abschreibungen vornehme und auch keinerlei Vorsteuer gezogen habe, sondern es mir reicht, mich über die eingesparte Fremdmiete zu freuen. Er war deshalb verwundert, weil die meisten eben versuchen, steuerlich möglichst viel rauszuholen, dabei aber übersehen, dass es spätestens beim Verkauf sehr teuer wird. Matthias
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#300
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Zitat:
Die Firmen bestehen weiter, jedes Jahr wird bilanziert und die Firma künstlich am Leben gehalten. Man kann es sich nicht leisten, wegen der steuerlichen Betriebsaufspaltung die Firma aufzulösen. Die Immobilie zum Teil selbst gebaut in den 50er Jahren, ist heute ein vielfaches Wert. Wenn der jüngste Gesellschafter min. 55 Jahre alt ist, halbiert sich das wohl. Ist aber immer noch viel Geld und aus der Nummer kommt man nicht raus. Fehlberatung durch den Steuerberater. Man hätte das vermeiden können, Haus auf den einen, Firma zu 100% auf den anderen etwa. Tatsächlich kann man nichts geltend machen, wir haben alles mögliche in den letzten Jahren versucht abzusetzen. Nur die Zinsen für die Bau-Fi anteilmäßig zur angemieteten Fläche, aber was ist das schon... Mietvertrag war zwingend, da hier Mischgewerbe ist und wir 30% mindestens Geschäftsraum schaffen mussten. War von uns gut gedacht vor 9 Jahren beim Bau... Gruß Totti
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