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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #251  
Alt 15.12.2021, 07:55
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Zitat:
Zitat von Pianist Beitrag anzeigen
Und die Bauwerft führt das dann wohin ab?

Matthias
Ins Zielland.
Der Unternehmer braucht einen Bevollmächtigten in jedem Lieferland für die Steuerangelegenheiten. Ist gerade nicht witzig, wenn man einen Onlineshop hat und bisher eu-weit verkauft hat.
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  #252  
Alt 15.12.2021, 07:58
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Zitat:
Zitat von anco Beitrag anzeigen
Gar nicht, wenn sie eine Exportbescheinigung hat ...
Wenn der Käufer eine VAT Nummer hat, ist es egal.
Aber Privatverkäufe z.B. nach Kroatien (25%) oder Ungarn (27% MwSt.) geht aktuell viel Geld verloren (die Differenz zu den 19%), da der Onlineshop bisher zumindest bei mir nicht automatisch die EU-MwSt-Differenz auf den Kaufpreis addiert bei Bestellung.
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  #253  
Alt 15.12.2021, 08:03
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Ins Zielland.
Der Unternehmer braucht einen Bevollmächtigten in jedem Lieferland für die Steuerangelegenheiten. Ist gerade nicht witzig, wenn man einen Onlineshop hat und bisher eu-weit verkauft hat.
Das Verfahren One-Stop-Shop bitte mal googeln, wie kommst du auf die Pflicht für einen Bevollmächtigten in jedem Land?
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  #254  
Alt 15.12.2021, 08:39
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
... Angenommen du gehst mit deinem Segler auf Weltumseglung und nimmst dir mehr als drei Jahre dafür Zeit.
Am Besten noch schön in einem Blog dokumentiert.

In so einem Fall bist du verpflichtet die MWSt. noch mal zu zahlen und bei der Ankunft in einem EU Hafen können die dich sehr wohl dazu verdonnern das auch zu blechen. ...
Genau DAS ist das Paradebeispiel dafür, dass der "Original-" Mehrwertsteuerbeleg Null-Komma-Nix über den tatsächlichen Status - Unionsware oder nicht - aussagt.

2016 Boot gekauft mit ausgewiesener MwSt auf der Rechnung
2017 auf "große Fahrt" außerhalb der EU gegangen
2021 Rückkehr in die EU

Laut Kaufbeleg ist die MwSt bezahlt, trotzdem ist das Boot keine Unionsware mehr und Einfuhrumsatzsteuer ist fällig.

Oder anders herum,
2016 Boot gekauft mit ausgewiesener MwSt auf der Rechnung
nie die EU verlassen
2021 Kontrolle durch den Zoll (im Cityhafen Hamburg )

Warum sollte der Zoll jetzt glauben, dass das Boot nicht >3 Jahre außerhalb der EU war und keine Einfuhrumsatzsteuer zu zahlen ist

Jetzt wäre doch nach der Logik, dass der Eigner nachweispflichtig ist, anstelle der Rechnung ein Nachweis über den ständigen Aufenthalt in der EU zu erbringen.

Ist das Boot in der EU, dann ist (auch vom Zoll) anzunehmen, dass es Unionsware ist.
Bezweifelt der Zoll dies, dann muss auch der Zoll diesen Nachweis führen.

Gruß Lutz
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  #255  
Alt 15.12.2021, 09:04
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Das ist so pauschal nicht richtig.
Eine Erstattung ist nur möglich, wenn du bei einem Händler gekauft hast, nicht bei einem Privatkauf.
Und, was viele nicht wissen: Diese Erstattung ist zumindest in Deutschland eine freiwillige Sache des Händlers! Kein Händler ist dazu verpflichtet. Ich bin mir sicher, dass es in anderen Ländern genauso ist, vor Allem in den laxen südlichen Ländern.
Natürlich ist die Erstattung nur möglich wenn du auch ausgewiesene Steuer bezahlt hast.
Aber das ist keine Sache des Händlers, wenn dieser nicht die Ausfuhr macht.

Fakt ist meines Wisens nach, wenn du ein Boot in der EU versteuert kaufst und das dauerhaft nach außerhalb schaffst, kannst du dir die Steuer rückerstatten lassen.

Wenn das immer noch so ist, wäre es ja wohl nur gerecht, daß bei Wiedereinfuhr die erlassene Steuer wieder bezahlt wird.

Hab mich allerdings vor etwa 20 Jahren mal damit beschäftigt, seitdem nicht mehr.

Mein jetziges Boot ist in D hergestellt und hat das Land nie verlassen.
Da mach ich mir keine Gedanken.
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  #256  
Alt 15.12.2021, 09:11
d.osterhoff d.osterhoff ist offline
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Ich gebe zu, dass ich nicht alles gelesen habe. Ich habe aber bisher nicht gelesen, wo es mal den Fall gab, dass jemand vom Zoll in einem deutschen Hafen kontrolliert worden ist und dieser konnte den Umsatzsteuernachweis nicht vorlegen und auch nicht nachrreichen. Hat dieser dann eine Aufforderung vom FA bekommen die Umsatzsteuer (nochmal) zu entrichten? Bei wem liegt den jetzt letztendlich die Beweislast? Beim Eigner oder doch beim Zoll respektive FA. Wenn beim Eigner und dieser konnte es nicht nachweisen, wie hoch war denn dann die "Rechnung" vom FA? Wie wurde das Boot bewertet, um letztendlich überhaupt einen Betrag der Nachversteuerung errechnen zu können? Es ist aber schon so, dass auch ich Beamte vom Zoll schon in einem Hafen (Ancora Marina) gesehen habe, was die aber tatsächlich dort gemacht haben, entzieht sich meiner Kenntnis ... eventuel ja auch nur Mittagspause in einem schönen Hafen Aber im Ernst und für alle Beteiligten hier und da anscheinend dieses Thema immer wieder aufploppt, gibt es denn kein Bootskollege hier, der direkt beim FA arbeitet und hier mal richtig das ganze aufklären kann? Oder ist das Thema insgesamt so kompliziert und es muss jeder individuelle Einzelfall betrachtet werden, so dass es darauf keine allgemeingültige Antwort gibt?
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  #257  
Alt 15.12.2021, 09:14
billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von d.osterhoff Beitrag anzeigen
Ich gebe zu, dass ich nicht alles gelesen habe. Ich habe aber bisher nicht gelesen, wo es mal den Fall gab, dass jemand vom Zoll in einem deutschen Hafen kontrolliert worden ist und dieser konnte den Umsatzsteuernachweis nicht vorlegen und auch nicht nachrreichen. Hat dieser dann eine Aufforderung vom FA bekommen die Umsatzsteuer (nochmal) zu entrichten? Bei wem liegt den jetzt letztendlich die Beweislast? Beim Eigner oder doch beim Zoll respektive FA. Wenn beim Eigner und dieser konnte es nicht nachweisen, wie hoch war denn dann die "Rechnung" vom FA? Wie wurde das Boot bewertet, um letztendlich überhaupt einen Betrag der Nachversteuerung errechnen zu können? Es ist aber schon so, dass auch ich Beamte vom Zoll schon in einem Hafen (Ancora Marina) gesehen habe, was die aber tatsächlich dort gemacht haben, entzieht sich meiner Kenntnis ... eventuel ja auch nur Mittagspause in einem schönen Hafen Aber im Ernst und für alle Beteiligten hier und da anscheinend dieses Thema immer wieder aufploppt, gibt es denn kein Bootskollege hier, der direkt beim FA arbeitet und hier mal richtig das ganze aufklären kann? Oder ist das Thema insgesamt so kompliziert und es muss jeder individuelle Einzelfall betrachtet werden, so dass es darauf keine allgemeingültige Antwort gibt?
die Beweislast liegt beim Zoll..

bisher wurden scheinbar einige kontrolliert aber keiner beanstandet...
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  #258  
Alt 15.12.2021, 09:40
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Sternchen Sternchen ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
die Beweislast liegt beim Zoll..

bisher wurden scheinbar einige kontrolliert aber keiner beanstandet...
... du wiederholst dich immer wieder.

Es wäre sehr schön, wenn das leidige Thema und der Quatsch endlich mal ad acta gelegt werden könnte (vom Zoll meine ich). Gibt es denn nachweislich jemandem, der mal kontrolliert wurde und keinen Nachweis vorweisen konnte? Wie ist dann die weitere Vorgehensweise und wie sehen die Folgen aus ?
Wenn dann tatsächlich NICHTS mehr passiert, warum verschwenden die dann ihre Arbeitszeit für die Kontrollen ?
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Gruß Kerstin


Nich dran fummeln wenn't löppt!

Geändert von Sternchen (15.12.2021 um 13:29 Uhr)
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  #259  
Alt 15.12.2021, 09:46
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Zitat:
Zitat von Sternchen Beitrag anzeigen
... du wiederholst dich immer wieder.

Es wäre sehr schön, wenn das leidige Thema und der Quatsch endlich mal ant acta gelegt werden könnte (vom Zoll meine ich). Gibt es denn nachweislich jemandem, der mal kontrolliert wurde und keinen Nachweis vorweisen konnte? Wie ist dann die weitere Vorgehensweise und wie sehen die Folgen aus ?
Wenn dann tatsächlich NICHTS mehr passiert, warum verschwenden die dann ihre Arbeitszeit für die Kontrollen ?
Weil sie es nicht besser wissen!?! Es wurde ja lange genug ein anderer Blödsinn verzapft.
Und ja, offenbar muss man sich immer wieder wiederholen, selbst in der Fachpresse ist es noch nicht richtig angekommen. billi hat da schon recht mit seinen Wiederholungen.

Gruß

Totti
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Alt 15.12.2021, 09:56
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Natürlich ist die Erstattung nur möglich wenn du auch ausgewiesene Steuer bezahlt hast.
Aber das ist keine Sache des Händlers, wenn dieser nicht die Ausfuhr macht.

Fakt ist meines Wisens nach, wenn du ein Boot in der EU versteuert kaufst und das dauerhaft nach außerhalb schaffst, kannst du dir die Steuer rückerstatten lassen.

Wenn das immer noch so ist, wäre es ja wohl nur gerecht, daß bei Wiedereinfuhr die erlassene Steuer wieder bezahlt wird.

Hab mich allerdings vor etwa 20 Jahren mal damit beschäftigt, seitdem nicht mehr.

Mein jetziges Boot ist in D hergestellt und hat das Land nie verlassen.
Da mach ich mir keine Gedanken.
Ein Boot hielt ja offenbar einen Sonderstatus in Bezug auf die Rechnungsstellung und die eigene Anmeldung in Deutschland binnen Wochenfrist. Mehr Zeit durfte nicht vergehen.
Sprich, Nettorechnung in Holland und hier die 19% beim FA innerhalb einer Woche nachversteuern.

Das ist aber nicht mehr nötig, da z.B. der holländische Unternehmer seit 01.07.2021 so oder so die deutsche 19% MwSt. ausweisen muss und nicht mehr die nationale 21% holländische MwSt, nehmen wir einen Motor als Beispiel oder eine Persenning oder was auch immer. Also ist eine Nettorechnung mit eigener Versteuerung inzwischen sinnbefreit (mMn) und ich weiss nicht, ob überhaupt noch möglich.

Und nochmal andersrum, was ich sagen wollte: Ich als Unternehmer bin NICHT verpflichtet, dem Schweizer Kunden seine 19% MwSt. zu erstatten, auch wenn er ordentlich exportiert hat. Das wäre eine freiwillige Leistung und über solche Steuerangelegenheiten muss man sich VOR Unterschrift oder Bestellung mit dem Verkäufer einigen oder unterhalten. Der Grund ist banal: Es ist mit Aufwand für den Verkäufer verbunden. Storno-Rechnung erstellen, neue Netto- Rechnung erstellen und Überweisung ins Ausland.

Ich hoffe, das war jetzt klarer.

Gruß

Totti
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Alt 15.12.2021, 10:11
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
... Mein jetziges Boot ist in D hergestellt und hat das Land nie verlassen. ...
Und genau das lässt sich auch mit einem Mehrwertsteuernachweis NICHT beweisen.
Es macht daher auch keinen Sinn, dass der Zoll alte Original-Mehrwertsteuernachweise kontrolliert.

Gruß Lutz
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  #262  
Alt 15.12.2021, 10:13
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Zitat:
Zitat von d.osterhoff Beitrag anzeigen
Es ist aber schon so, dass auch ich Beamte vom Zoll schon in einem Hafen (Ancora Marina) gesehen habe, was die aber tatsächlich dort gemacht haben, entzieht sich meiner Kenntnis ...
Der Zoll interessiert sich auch für so Dinge wie Arbeitskräfte ohne geeignete Papiere, Schmuggelware, Handel mit Gegenständen die Import- oder Exportbeschränkungen unterliegen, sowie für Handel mit Ländern die Beschränkungen unterliegen.

Da gibt es in einem Hafen bestimmt viele spannende Aufgaben
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Gruß Richard
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Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen
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  #263  
Alt 15.12.2021, 10:15
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Der Grund ist banal: Es ist mit Aufwand für den Verkäufer verbunden. Storno-Rechnung erstellen, neue Netto- Rechnung erstellen und Überweisung ins Ausland.
Und es ist mit Risiko für den Verkäufer verbunden. Stichwort Gelangensbestätigung.
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Gruß Richard
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  #264  
Alt 15.12.2021, 10:30
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Wie ist das eigentlich mit dem Anbordlassen von Zoll und WSP? Hier wurde ja 2-3x geschrieben, dass die an Bord kamen.

Ist es nicht so, dass die einen begründeten Verdacht haben müssen und den auch zu äussern haben?
Sprich, ich muss erstmal Niemanden an Bord lassen? Lassen wir mal aussen vor, was sinnvoller ist.
Beim Eigenheim oder PKW gibt es ja den Vorwand Gefahr im Verzug, wobei der wahrscheinlich auch explizit begründet sein muss.
Also kann man durchaus erstmal auf einen richterlichen Beschluss bestehen, wenn man nicht alleine an Bord ist, sodass jemand das Ruder übernehmen kann und man selbst übersteigen kann?

Gruß

Totti
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  #265  
Alt 15.12.2021, 10:47
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Wie ist das eigentlich mit dem Anbordlassen von Zoll und WSP? Hier wurde ja 2-3x geschrieben, dass die an Bord kamen.

Ist es nicht so, dass die einen begründeten Verdacht haben müssen und den auch zu äussern haben?
Sprich, ich muss erstmal Niemanden an Bord lassen? Lassen wir mal aussen vor, was sinnvoller ist.
Beim Eigenheim oder PKW gibt es ja den Vorwand Gefahr im Verzug, wobei der wahrscheinlich auch explizit begründet sein muss.
Also kann man durchaus erstmal auf einen richterlichen Beschluss bestehen, wenn man nicht alleine an Bord ist, sodass jemand das Ruder übernehmen kann und man selbst übersteigen kann?

Gruß

Totti
Laut Anwaltsauskunft darf der Zoll auch ohne Anfangsverdacht Personen kontrollieren sowie Fahrzeuge und Gepäck überprüfen.

Gruß Lutz
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  #266  
Alt 15.12.2021, 11:33
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Seit dem 01.07. diesen Jahres muss ein Händler die MwSt. des Lieferlandes ausweisen.
Also wenn du in Holland kaufst, wird das Boot mit 19% ausgewiesen (auch ein Handy oder ein paar Turnschuhe).

Es gibt eine Regelung für Boote (ich meine binnen Wochenfrist zur Vorlage beim heimischen Finanzamt), was den Nettokauf angeht. Der Vordruck wurde hier auch mal im Forum gepostet, hat aber nichts mehr mit der Besenrichtlinie und dem Blödsinn zu tun.

Grüße

Totti
die Regelung mit der USt. des Lieferlandes für den Händler gilt doch aber nur im Versandgeschäft (bzw. im jetzt sogenannten 'Fernverkauf')? Bei einem in den Niederlanden erworbenen Schiff würde ich vermuten steht als Erfüllungsort der Sitz der niederländischen Werft im Vertrag, und da bezahlt man dann die örtliche 21% USt. und muß anschließend (Sonderweg für neue Land-, Wasser- und Luftfahrzeuge) die Versteuerung im Zielland selbst per Umsatzsteuererklärung zur Fahrzeug-Einzelbesteuerung vornehmen, wenn man es in ein anderes Land verbringt (und sich natürlich die niederländische USt. zurückholen bzw. von vornherein im Vertrag Netto-Lieferung vereinbaren, wenn der Händler dabei mitspielt.

lg, justme
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  #267  
Alt 15.12.2021, 11:36
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Zitat:
Zitat von Sternchen Beitrag anzeigen
... du wiederholst dich immer wieder.

Es wäre sehr schön, wenn das leidige Thema und der Quatsch endlich mal ant acta gelegt werden könnte (vom Zoll meine ich). Gibt es denn nachweislich jemandem, der mal kontrolliert wurde und keinen Nachweis vorweisen konnte? Wie ist dann die weitere Vorgehensweise und wie sehen die Folgen aus ?
Wenn dann tatsächlich NICHTS mehr passiert, warum verschwenden die dann ihre Arbeitszeit für die Kontrollen ?
Moin!
Hat der Zoll "ad acta" gelegt. Siehe dazu Mail vom Zoll anbei. Wurde bereits auch von der BOOTE entsprechend publiziert.
Gruß, Lohmi
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  #268  
Alt 15.12.2021, 11:42
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Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
Moin moin,



die Regelung mit der USt. des Lieferlandes für den Händler gilt doch aber nur im Versandgeschäft (bzw. im jetzt sogenannten 'Fernverkauf')? Bei einem in den Niederlanden erworbenen Schiff würde ich vermuten steht als Erfüllungsort der Sitz der niederländischen Werft im Vertrag, und da bezahlt man dann die örtliche 21% USt. und muß anschließend (Sonderweg für neue Land-, Wasser- und Luftfahrzeuge) die Versteuerung im Zielland selbst per Umsatzsteuererklärung zur Fahrzeug-Einzelbesteuerung vornehmen, wenn man es in ein anderes Land verbringt (und sich natürlich die niederländische USt. zurückholen bzw. von vornherein im Vertrag Netto-Lieferung vereinbaren, wenn der Händler dabei mitspielt.

lg, justme
Ja, das hatte ich übersehen zu schreiben.
Bei Abholungen jedweder Art wird die MwSt. des Landes fällig. Insofern hat die wochenfristige Selbstverzollung eines Bootes in Deutschland natürlich doch seine Berechtigung. Sorry, Betriebsblindheit...


Gruß

Totti
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  #269  
Alt 15.12.2021, 11:43
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Zitat:
Zitat von Lohmi Beitrag anzeigen
Moin!
Hat der Zoll "ad acta" gelegt. Siehe dazu Mail vom Zoll anbei. Wurde bereits auch von der BOOTE entsprechend publiziert.
Gruß, Lohmi
Genau darum geht es hier, aber nicht jeder möchte das verstehen.


Grüße

Totti
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  #270  
Alt 15.12.2021, 12:09
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Zitat:
Zitat von Lohmi Beitrag anzeigen
Moin!
Hat der Zoll "ad acta" gelegt. Siehe dazu Mail vom Zoll anbei. Wurde bereits auch von der BOOTE entsprechend publiziert.
Gruß, Lohmi
mit dem schreiben ist alles gesagt.
Bleibt die Frage. was er Zoll sonst noch kontrollieren kann. Es gibt wie in Beitrag #218 geschrieben dieses Merkblatt: https://skipper.adac.de/wp-content/u...sersport-1.pdf
und man kann sich befreien lassen: https://www.formulare-bfinv.de/ffw/f...73D5BBBDFE436D
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Grüße aus Potsdam, Norbert
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  #271  
Alt 15.12.2021, 13:01
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Billi hat ja hier den "Mehrwertsteuernachweis" auch schon mal als "Umsatzsteuernachweis" genannt, was mich zu einem anderen Gedankengang geführt hat:
Vielleicht hat ja der Zoll bei seinen Kontrollen auch nur mal nachgeschaut ob bei deutschen (neueren) Booten u.U. eine Firma im kaufvertrag steht und entsprechend Umsatzsteuer(nachweis) korrekt erbracht wurde.
Hier sind die Regeln ja noch etwas anders als im Privaten bereich, und ich kann mir gut vorstellen, dass das ein oder andere Boot nicht mit privatem Namen sondern mit zufällig mit einem Firmennamen im KV erstanden wurden, vielleicht weil Umstatzsteuer-Abzugsberechtigt und man sich die 19% sparen wollte....

Ohne jemandem oder irgendwas irgendwo zu unterstellen...

Chrischan
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  #272  
Alt 15.12.2021, 13:17
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Zitat:
Zitat von YunLung Beitrag anzeigen
Billi hat ja hier den "Mehrwertsteuernachweis" auch schon mal als "Umsatzsteuernachweis" genannt, was mich zu einem anderen Gedankengang geführt hat:
Vielleicht hat ja der Zoll bei seinen Kontrollen auch nur mal nachgeschaut ob bei deutschen (neueren) Booten u.U. eine Firma im kaufvertrag steht und entsprechend Umsatzsteuer(nachweis) korrekt erbracht wurde.
Hier sind die Regeln ja noch etwas anders als im Privaten bereich, und ich kann mir gut vorstellen, dass das ein oder andere Boot nicht mit privatem Namen sondern mit zufällig mit einem Firmennamen im KV erstanden wurden, vielleicht weil Umstatzsteuer-Abzugsberechtigt und man sich die 19% sparen wollte....

Ohne jemandem oder irgendwas irgendwo zu unterstellen...

Chrischan
Das ist ziemlich problematisch und führt schon unmittelbar nach dem Kauf u.U. zu Problemen, bevor das Boot überhaupt bewegt wurde.
Zumindest bei jedem halbvernünftigen Steuerberater gehen sofort alle Alarmglocken an, beim zuständigen FA reibt man sich die Hände. Das ist ungefähr ähnlich einer gekauften Immobilie auf die Firma.
Ich betreibe ein Wassersportgeschäft und hatte mir auch mal gedacht, ich sei besonders clever und kauf mir ein Boot erstmal auf die Firma. Schreib den Hobel schön ab, nutze den ein wenig (auch für die Firma natürlich, hatte mir da was überlegt) und in 10 Jahren verkaufe ich mir das Boot selbst für einen schmalen Taler. Was ich übersehen habe (und früher schon mal und darum habe ich eine steuerliche Betriebsaufspaltung am Hals, sehr sehr schlecht), dass das Boot nicht einfach so wieder verkauft werden kann, da es ins Geschäftsvermögen einfliesst (Anlagevermögen oder so heisst das) und der Veräusserungsgewinn muss versteuert werden. Ich dachte an einschlägige Auktionen aus Firmenpleiten, Nachlässe und hatte bereits diverse Boote im Blick.
Das heisst, selbst wenn das Boot akzeptiert wird durch das FA (was wohl eher sehr selten der Fall sein wird), wird zum Verkauf ein Wertgutachten seitens des FA beauftragt, unabhängig davon wie der Erlös auf dem Papier sein wird oder war.
Üblicherweise prallt man eh schon beim FA ab mit der Idee. Ich glaube kaum, dass eine nennenswerte Zahl an Booten auf Firmen laufen, ausser Charterboote.


Gruß

Totti
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Geändert von Totti-Amun (15.12.2021 um 13:29 Uhr)
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Alt 15.12.2021, 13:25
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Zitat:
Zitat von Lohmi Beitrag anzeigen
Moin!
Hat der Zoll "ad acta" gelegt. Siehe dazu Mail vom Zoll anbei. Wurde bereits auch von der BOOTE entsprechend publiziert.
Gruß, Lohmi
Ja, das wurde hier wohl schon mal präsentiert. Fraglich, wieso dann der Zoll immer noch Kontrollen vornimmt.
In meinem Beitrag hat sich ein "n" eingeschlichen, das gehört da nicht hin. Danke für den dezenten Hinweis.

Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Genau darum geht es hier, aber nicht jeder möchte das verstehen.


Grüße

Totti
.... ja, z.B. der Zoll selbst nicht
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Gruß Kerstin


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Zitat:
Zitat von YunLung Beitrag anzeigen
Billi hat ja hier den "Mehrwertsteuernachweis" auch schon mal als "Umsatzsteuernachweis" genannt, was mich zu einem anderen Gedankengang geführt hat:
Vielleicht hat ja der Zoll bei seinen Kontrollen auch nur mal nachgeschaut ob bei deutschen (neueren) Booten u.U. eine Firma im kaufvertrag steht und entsprechend Umsatzsteuer(nachweis) korrekt erbracht wurde.
Hier sind die Regeln ja noch etwas anders als im Privaten bereich, und ich kann mir gut vorstellen, dass das ein oder andere Boot nicht mit privatem Namen sondern mit zufällig mit einem Firmennamen im KV erstanden wurden, vielleicht weil Umstatzsteuer-Abzugsberechtigt und man sich die 19% sparen wollte....

Ohne jemandem oder irgendwas irgendwo zu unterstellen...

Chrischan
Wer ein Boot mit Vorsteuerabzug erworben hat, muss beim Verkauf Umsatzsteuer abführen.

Ansonsten ist die Diskussion irgendwie witzig. Beim Erwerb eines neuen Bootes muss Umsatzsteuer entrichtet werden. Wird das später gebraucht Privat verkauft, fällt keine Umsatzsteuer mehr an.
Ebenso muss (Einfuhr)Umsatzsteuer entrichtet werden, wenn ein Boot aus nicht EU Ländern eingeführt wird. Dabei ist es egal, ob es aus Privathand kommt oder von einer Werft. Bei der Ausfuhr aus dem Ursprungsland, kann man sich die dortige Steuer meistens erstatten lassen.

Da es Experten gibt, die versuchen die Steuerpflicht zu umgehen, kontrolliert das der Zoll. Zur Erinnerung: Das war meine Beobachtung in Hamburg, beschrieben im ersten Beitrag. Kann der Eigner bei einer Kontrolle keinen Nachweis führen, liegt es nach diversen Meinungen beim Zoll, den Beweis zu bringen. Das ändert aber an der Gesetzeslage nichts und der Zoll wird sich dann gegebenenfalls bemühen, den Nachweis zu erbringen.

Ich fasse mal zusammen:
Ein Steuernachweis ist zunächst mal nicht schlecht, da weitere Diskussionen entfallen.
Der Zoll kontrolliert nach wie vor. Vermutlich nicht jedes Boot aber bei einer neuen Millionenyacht aus England z.B. ist eine Kontrolle ja nun nicht unbegründet.
Bei älteren Gebrauchtbooten kann der Eigner den Nachweis oftmals nicht erbringen. Ob der Zoll das überhaupt noch kontrolliert, ist umstritten.
In der Praxis gibt es offenbar keine bekannten Probleme.
Ob der Eigner nachweisen muss, oder der Zoll beweisen muss, ist strittig, da es aber in der Praxis wohl nicht vorkommt, scheinbar egal.

Für empfindliche Naturen unter uns, ist das trotzdem ein Problem. Etwas robusteren Kollegen, ist das egal.

Zusatz:
Das gilt alles für Deutschland. In den Niederlanden z.B, muss man einen entsprechenden Nachweis an Bord haben. Ob das da kontrolliert steht auf einem anderen Blatt.

Meim Kauf meines gebrauchten Bootes in den NL war ein entsprechender Nachweis nicht vorhanden. Ich habe darauf bestanden und eine Urkunde des NL Zolls erhalten. Der Vorbesitzer musste dafür 20% vom Kaufpreis als Steuer abführen, da er keinen eigenen Nachweis hatte. Sehr wahrscheinlich wurde das Boot damit doppelt besteuert, weil es in NL produziert wurde und von der Bauart her, wohl kaum die EU verlassen kann.
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Und vergesst bitte nie, dass in anderen EU Ländern der Zoll nicht unbedingt so denkt wie unser Zoll in Deutschland. Und sich dann ggfls. im Ausland mit dem dortigen Zoll anlegen und in einer fremden Sprache das dann noch mit dem zu diskutieren, ist auch nicht unbedingt jedermanns Sache.
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