Geht um nen Betriebsprüfer eines Fa der jemanden auf ner Dienstfahrt beleidigt hat und dass auf seinerSteuererklärung geltend machen wollte
Zitat:
Strafbare Handlungen anlässlich einer beruflichen Tätigkeit können Erwerbsaufwendungen begründen, wenn die zur Last gelegte Tat ausschließlich und unmittelbar mit der beruflichen Tätigkeit zusammenhängt.
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http://www.haufe.de/steuern/newsDeta...horid=00560203
Was schreib mein STB dazu....
Zitat:
Hinweis: Mit einem schmunzelnden Gesicht kann man hier sicherlich fragen, ob der streitbare Prüfer
im Rahmen seiner Tätigkeit entsprechende Gerichts- und Anwaltskosten bei anderen von
ihm zu prüfenden Steuerpflichtigen wohl berücksichtigt hätte.
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