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  #1  
Alt 27.10.2006, 07:36
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Standard Roter Diesel in der Freizeitschifffahrt

Guten Morgen,

da lese ich doch gerade mal so meine boote-Zeitschrift und komm ins Grübeln.

Ich darf zitieren (boote 11/06, Seite 12, Der Markt soll´s richten):

... Skipper dürfen, auch das stellt das Bundesfinanzministerium noch einmal klar, nur dann mit rotem Diesel an Bord in die Bundesrepublik einreisen, wenn im Zulassungsland des Bootes steuerbegünstigter Diesel an die Freizeitschifffahrt abgegeben wird. Tanktourismus und illegales zutanken von Heizöl in Deutschland sollen so gebannt werden. ..."

Damit die Frage: Unter welchen Umständen, dürfen in D zugelassene Boote, die in B fahren oder in B ihren befristeten Liegeplatz haben und die Wiedereinreise nach D vollziehen, roten Diesel in Ihren Tanks haben?

Wenn ich das in den letzten Jahren des Belgien-Treffens und von meinen Bekannten bei uns hier in grenznaher Umgebund richtig verstanden habe, darf man unter Berücksichtigung, das die originale Tankquittung an Bord ist, roten Diesel im Ausland tanken und in D einführen.

Ich werde es ja wohl nicht schaffen, genau so viel steuerbegünstigten Diesel an Bord zu haben, dass dieser genau bis zur Grenze reicht und ich dann dort, mit Grenzübertritt sofort die Tankstelle mit versteuertem Diesel habe.

Des weiteren hält sich doch der Farbstoff über längere Zeit und somit müßte erst eine gewisse Konzentration abgebaut werden.

Wer hat nun recht?

Viel Grüße, Thomas
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Gruß, Thomas
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  #2  
Alt 27.10.2006, 08:35
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Standard

Hallo Thomas,

diesbezüglich hatte ich bei Jürgen Straßburger vom Boote-Magazin angefragt:

@ J. Straßburger: roter Diesel noch erlaubt?

--------------------------------------------------------------------------------

Hallo Jürgen,

ab dem 1.6.06 soll ja das neue Energiesteuergesetz gelten.


Bisher galt ja die Regelung wenn ich in Belgien roten Diesel tanke, muß ich die Rechnung aufbewahren und kann unbehelligt nach NL und D fahren.

Wie sieht es nun mit dem neuen Gesetz aus. Gem. § 16 besteht bei normalem Diesel Steuerfreiheit für Kraftstoff der im Hauptbehälter eingeführt wird.

Dagegen lese ich den § 21 (gekennzeichnete Energieerzeugnisse) so, wie jemand behandelt wird, der verbotenerweise roten Diesel getankt hat.

Heißt das nun, dass man in Belgien gar nicht mehr tanken darf weil es dort ja nur roten Diesel an den Bootstankstellen gibt?

Der Zoll soll sich in Düsseldorf auf der Boot auch schon entsprechend geäußert haben.
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Gruß
Charly



Herr Straßburger hat sich dazu folgendermaßen geäußert:

Hallo Charly.

Das Energiesteuergesetz ist am 1.8.06 in Kraftt getreten. Uns liegt ein Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 31. Juli 2006 vor, in dem es zu dieser Problematik vor dem Hintergrund des neuen Energiesteuergesetzes u.a. heißt:

„Dieselbetriebene Wassersportfahrzeuge, die Heizöl (unversteuerten, roten Diesel) in ihren Hauptbehältern enthalten, dürfen nicht in das Steuergebiet verbracht und hier verwendet werden und sind deshalb bei einer Kontrolle an der Grenze zurückzuweisen, bzw. wird das Fahrzeug erst im Inland kontrolliert, so ist für den gesamten Tankinhalt ein Steuerbescheid zu erstellen und ein Steuerstrafverfahren einzuleiten.
In den Fällen der Anlage 15, d.h., wenn im Herkunftsland die Verwendung von Heizöl im Hauptbehälter eines Fahrzeuges erlaubt ist (z.B. Belgien und Großbritannien), liegt eine Ausnahme von diesem Verbringungs- und Verwendungsverbot vor. Kann diese Herkunft des Heizöls nachgewiesen werden, ist grundsätzlich von Kontrollen abzusehen, es sei denn, es besteht der Verdacht, dass in Deutschland Heizöl nachgetankt wurde.”

Zu deutsch: Bei rotem Diesel aus Belgien bleibt alles wie bisher!!!

Grüße
Redaktion BOOTE
Jürgen Straßburger


Ergänzend ist noch zu sagen, dass einige User des Mittelmeer-Skipper-Forums ihre Zollbehörden angeschrieben haben und eine ähnliche Auskunft erhalten haben.

Die Zollbehörden sind quasi von ihrem obersten Dienstherrn, dem Bundes-Finanzminister, angewiesen worden, nichts zu unternehmen wenn in Belgien oder England roter Diesel getankt wurde (aber reiner Tanktourismus ist nicht erlaubt).
__________________
Charly
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  #3  
Alt 27.10.2006, 08:51
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Danke Charly.

Dann würde ich mir aber eine Kopie des Schreibens vom Bundesministerium der Finanzen vom 31.07.2006 in Kopie besorgen und ständig an Bord halten.

Warum gibt die Boote nicht den entsprechenden Hinweis auf die Ausnahme. Schön wäre mal ein zuende recherierter und gestalteter Bericht. Scheinbar gibt es einige Anfragen dazu mehr an Redation und sie haben noch mal nachgelegt.

Grüße, Thomas
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Gruß, Thomas
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  #4  
Alt 27.10.2006, 22:52
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Zitat:
Zitat von charlyvoss
wenn im Herkunftsland die Verwendung von Heizöl im Hauptbehälter eines Fahrzeuges erlaubt ist (z.B. Belgien und Großbritannien), liegt eine Ausnahme von diesem Verbringungs- und Verwendungsverbot vor. Kann diese Herkunft des Heizöls nachgewiesen werden, ist grundsätzlich von Kontrollen abzusehen, es sei denn, es besteht der Verdacht, dass in Deutschland Heizöl nachgetankt wurde.”

Zu deutsch: Bei rotem Diesel aus Belgien bleibt alles wie bisher!!!

.
Was ist denn im Sinne dieses Gesetzes das "Herkunftsland"?
Von wo ich einreise, oder von wo ich komme?
Also in obigem Beispiel: Belgien oder Deutschland?

Wenn mein Herkunftsland Deutschland ist, auch wenn ich aus Belgien über Frankreich nach Deutschland fahre, sieht alles ganz anders aus!

Dann gilt das nur für Belgier, wenn sie nach Deutschland einreisen.

Früher hab ich der Merkel viel zugetraut, heute Alles!!

Gruß
Helle
M.Y.Franziska
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  #5  
Alt 28.10.2006, 12:39
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Zitat:
Früher hab ich der Merkel viel zugetraut, heute Alles!!
Ich traue KEINEM "etablierten" Politiker etwas zu, die unheilige Allianz aus Lobbyismus, political corectness und Vorteilnahme ist zu mächtig, als dass es von der Seite jemals eine bürgerfreundliche Entscheidung gäbe.

ABER fairerweise sei erwähnt, dass der zuständige Politiker Tiefensee (S(?)PD) ist ! Und was der bisher geliestet hat, reiht sich nahtlos in die (Alp)Traumserie der großen Koalition ein...
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Mit freundlichem Gruß,
Thorsten
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  #6  
Alt 29.10.2006, 18:19
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Zitat:
Zitat von hheck
Zitat:
Zitat von charlyvoss
wenn im Herkunftsland die Verwendung von Heizöl im Hauptbehälter eines Fahrzeuges erlaubt ist (z.B. Belgien und Großbritannien), liegt eine Ausnahme von diesem Verbringungs- und Verwendungsverbot vor. Kann diese Herkunft des Heizöls nachgewiesen werden, ist grundsätzlich von Kontrollen abzusehen, es sei denn, es besteht der Verdacht, dass in Deutschland Heizöl nachgetankt wurde.”

Zu deutsch: Bei rotem Diesel aus Belgien bleibt alles wie bisher!!!

.
Was ist denn im Sinne dieses Gesetzes das "Herkunftsland"?
Von wo ich einreise, oder von wo ich komme?
Also in obigem Beispiel: Belgien oder Deutschland?

Wenn mein Herkunftsland Deutschland ist, auch wenn ich aus Belgien über Frankreich nach Deutschland fahre, sieht alles ganz anders aus!

Dann gilt das nur für Belgier, wenn sie nach Deutschland einreisen.

Früher hab ich der Merkel viel zugetraut, heute Alles!!

Gruß
Helle
M.Y.Franziska
Herkunftsland bezieht sich in diesem Fall auf den Diesel:

....Kann diese Herkunft des Heizöls nachgewiesen werden....
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Charly
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  #7  
Alt 29.10.2006, 20:32
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Ja,ja, Charly,
natürlich,
so will ich das gerne auch verstehen, und so wars ja auch die ganze Zeit.
Aber seitens der EU wird zur Zeit (mindestens auf Belgien) massiv Druck gemacht, diese Regelung abzuschaffen!

(Woher kommt das nur, daß ich so mißtrauisch geworden bin!)

Gruß
Helle
M.Y.Franziska


edit: Ist mir grad noch eingefallen:

... Skipper dürfen, auch das stellt das Bundesfinanzministerium noch einmal klar, nur dann mit rotem Diesel an Bord in die Bundesrepublik einreisen, wenn im Zulassungsland des Bootes steuerbegünstigter Diesel an die Freizeitschifffahrt abgegeben wird. Tanktourismus und illegales zutanken von Heizöl in Deutschland sollen so gebannt werden. ..."

meistens ist was dran!! ?
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  #8  
Alt 30.10.2006, 07:15
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Hm, mein belgischer Tankwart berichtete, dass die belg. Regierung an einer Verlängerung der Steuerbefreiung arbeite.

England soll demzufolge bereits wieder um 18 Jahre verlängert haben.

Aber wenn Deine Befürchtungen zutreffen, wird es in Belgien keinen roten Diesel mehr für die Sportschiffahrt geben. Dann erübrigt sich auch der Brief des Finanzministers.
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Charly
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  #9  
Alt 30.10.2006, 20:07
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Warum werden Begünstigungen im Ausland nicht mal an uns weitergereicht? Wenn bei uns 'europäische' Preisanpassungen vorgenommen wrden, geht das nur nach oben, oder habe ich was übersehen
fragt sich
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