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  #1  
Alt 11.07.2017, 12:09
Bratwurstfan Bratwurstfan ist offline
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Standard Neue Verordnung für Wassermotorräder

Hallo zusammen,

Ich war eigentlich kurz davor mir auch noch einen Jetski anzulegen - for Fun!

Leider gibt es eine neue Verodnung die mir aber den ganzen Spaß verdirbt. Ein Freund der bereits so ein Gefährt besitzt wurde vor kurzem auf der Donau angehalten und von der Wasserschutzpolizei informiert das er nun zukünftig erst eine Stunde vergehen lassen muss bis er den gleichen Punkt
Wieder passiert
Das natürlich ein Geradeauslauf vorgeschrieben ist ist klar, wir hatten auch nicht
Vor Pirouetten zu drehen, jedoch halte ich eine Stunde für sehr übertrieben, d.h.
Wenn die Polizei irgendwo vor Anker liegt und ich mit Jet vorbei fahre, und unter
Einer Stunde wieder zurück fahre und die Herren nochmals passiere - dann bin ich dran. Bin also zum Einkehrschwung während der Tour gzwungen

Habt Ihr das gewusst ? Elwis , Wassermotorräder Verordnung , Par. 3
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  #2  
Alt 11.07.2017, 12:19
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schimi schimi ist offline
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Nein, hab ich nicht gewusst, aber ich bin (sei mir nicht böse) froh das es so ist. Die Dinger sind einfach nur laut und nervig, besonders wenn sie ständig an einem vorbei fahren, wenn man irgendwo liegt.
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  #3  
Alt 11.07.2017, 12:38
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HOMEOFFICE HOMEOFFICE ist offline
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Geht auch nicht gegen Dich, Oliver ... aber wenn es nach mir ginge dürften die Dinger nur noch 2 Meter unterm Wasserspiegel unterwegs sein - da könnte man auch auf die Stunde verzichten . Ich erlebe sie als laut, zudringlich und unverschämt (oder warum müssen die Dinger einen wie Schmeissfliegen umkreisen und ins schauklen bringen wenn man einfach geradewegs das Fahrwasser entlang fährt?).
__________________
Mast- und Schotbruch!
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  #4  
Alt 11.07.2017, 12:41
Verbraucheranwalt Verbraucheranwalt ist offline
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Zitat:
Zitat von HOMEOFFICE Beitrag anzeigen
Geht auch nicht gegen Dich, Oliver ... aber wenn es nach mir ginge dürften die Dinger nur noch 2 Meter unterm Wasserspiegel unterwegs sein - da könnte man auch auf die Stunde verzichten . Ich erlebe sie als laut, zudringlich und unverschämt (oder warum müssen die Dinger einen wie Schmeissfliegen umkreisen und ins schauklen bringen wenn man einfach geradewegs das Fahrwasser entlang fährt?).
Oh - dein Boot schaukelt - nur das nicht

Ich sage immer leben und leben lassen. Wenn die um mich kreisen und über meine Welle hüpfen wollen freue ich mich das ich was zu schauen habe. Die fahren ja max. 1-2 km mit (meist viel weniger) und sind dann wieder weg.

Gruß
Chris
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  #5  
Alt 11.07.2017, 12:44
quickbuch quickbuch ist offline
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Liegt sicherlich auch daran, dass sich viele Jetskier nicht an die Regeln gehalten haben. Das führt dann dazu. Tun übrigens viele Motorbootfahrer auch nicht bzgl. Sog und Wellenschlag und Geschwindigkeitsbegrenzungen.
Kann dann halt zu neuen für alle nachteiligen Regeln führen. Ansonsten laut ja, aber selten aufdringlich.
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  #6  
Alt 11.07.2017, 12:50
billi billi ist offline
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Jo bei uns in Speyer sind Regelmäßig Jetski-Fahrer zu finden die dort fahren.

es gibt aber erst in Mannheim eine Strecke.

Freunde von einer bekannten wurden dort letztens Verwarnt wegen Piruettendrehen.

der eine bekam 100€ +3,50€ Bearbeitung
der andere 250€ +3,50€ Bearbeitung da er kurz davor schon einmal mündlich verwarnt wurde.
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  #7  
Alt 11.07.2017, 12:50
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RobG_NL RobG_NL ist offline
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Nichts persönlich, aber ich sehe die Dinge als "Toyz for Boyz"; egal wie Mofa's mit zu viele, bewust gemachte, DBs.
Haben nichts mit "Wassersport" zu tun; nur mit Profilierung ......

Werden hier (= NL) auch immer mehr und mehr verboten werden.
Zu viele ärger, und das hat nichts mit 'leben und leben lassen' zu tun.

Lärm und Wellen sind auch Umweltschäden
__________________
Rob

Der Fliegenden Holländer
Verdrängt 11 Tonnen Wasser mit 1x84Ps, auch auf der Rhein zur Berg
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  #8  
Alt 11.07.2017, 12:54
Peppone Peppone ist offline
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Zitat:
Zitat von Bratwurstfan Beitrag anzeigen
Einer Stunde wieder zurück fahre und die Herren nochmals passiere - dann bin ich dran. Bin also zum Einkehrschwung während der Tour gzwungen
Da hast du was falsch verstanden oder die WaschPo hatte einen schlechten Tag.

Und Verordnungen auch bis zum Ende lesen ...
Zitat:

Satz 1 gilt nicht für
Fahrten zum Erreichen einer freigegebenen Wasserfläche auf kürzestem Weg von der nächstgelegenen Einsetzstelle aus und für Wanderfahrten,


Satz 2 (den Einsatz als ziehendes Fahrzeug im Sinne des § 3 Absatz 2 der Wasserskiverordnung auf den durch das Tafelzeichen E.17 (§ 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 der Wasserskiverordnung) frei gegebenen Strecken und Wasserflächen, Nummer 1) gilt nur, wenn
[..]

eine Wanderfahrt mit demselben oder weit überwiegenden Streckenverlauf der vorangegangenen Wanderfahrt mehr als eine Stunde nach Beendigung der vorangegangenen Wanderfahrt durchgeführt wird.

Alle Klarheiten beseitigt?

Und sooo neu ist die Verordnung auch nicht. Gilt seit Juni 1995!!!
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  #9  
Alt 11.07.2017, 14:32
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mfk mfk ist offline
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Finde, wenn jemand eine polizeiliche Verwarnung, Blödsinn sofort zu unterlassen, ignoriert , dann sind 250€ noch ein Schnäppchen. Viele bedenken nicht, dass unser Hobby bei nicht wenigen Ufergängern auch Neid auslöst. Die warten nur darauf, Corsa-Abgasanlagen wegen Lärmbelästigung zu untersagen. Warum muss man mit 100kmh durch ein Wasserskigebiet heizen? Reicht es nicht, mit 50kmh leise seine Strecke zu machen? Brauchen wir EU-Beamte, die uns erklären, wie man vernünftig fährt?
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  #10  
Alt 11.07.2017, 14:45
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Sehbeer Sehbeer ist offline
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Zitat:
Zitat von Peppone Beitrag anzeigen
....
Satz 2 (den Einsatz als ziehendes Fahrzeug im Sinne des § 3 Absatz 2 der Wasserskiverordnung auf den durch das Tafelzeichen E.17 (§ 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 der Wasserskiverordnung) frei gegebenen Strecken und Wasserflächen, Nummer 1) gilt nur, wenn ....
Nein! Der rot markierte Text ist der falsche Bezug!
"Satz 2 Nummer 1" ist "Satz 1 gilt nicht für
1. Fahrten zum Erreichen einer freigegebenen Wasserfläche auf kürzestem Weg von der nächstgelegenen Einsetzstelle aus und für Wanderfahrten,"

Die (1) und (2) sind Absätze. Sätze ist das was jeweils mit einem Punkt endet. Also
Satz 1 = "Auf den Binnenschiffahrtsstraßen (§ 1 Nr. 1) ist das Fahren mit Wassermotorrädern außerhalb der durch das Tafelzeichen E.22 der Anlage 7 der Anlage zu Artikel 1 der Verordnung zur Einführung der Rheinschiffahrtspolizeiverordnung vom 19. Dezember 1994 (BGBl. II S. 3816) freigegebenen Wasserflächen verboten."
Satz 2 = "Satz 1 gilt nicht für
1. Fahrten zum Erreichen einer freigegebenen Wasserfläche auf kürzestem Weg von der nächstgelegenen Einsetzstelle aus und für Wanderfahrten,
2. den Einsatz als ziehendes Fahrzeug im Sinne des § 3 Abs. 3 Satz 2 der Wasserskiverordnung auf den durch das Tafelzeichen E.17 (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 der Wasserskiverordnung) freigegebenen Strecken und Wasserflächen,
3. Einsätze mit Dienstfahrzeugen der als gemeinnützig anerkannten Körperschaften und Diensteinsätze mit Dienstfahrzeugen des öffentlichen Dienstes."
__________________
Liebe Grüße
Mattze

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  #11  
Alt 11.07.2017, 15:26
Peppone Peppone ist offline
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Zitat:
Zitat von Sehbeer Beitrag anzeigen
Nein! Der rot markierte Text ist der falsche Bezug!
Ich weiß,
ich habe ihn nur zum besseren Verständnis nochmals eingefügt!

Hier der Text im Gesamten:
https://www.elwis.de/Freizeitschifff...n/WasMotRV.pdf
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  #12  
Alt 11.07.2017, 15:29
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Bei uns in Grömitz im Hafen sind Jetskis gänzlich verboten.
Das hat aber einen anderen Grund.

Und wenn man mal ehrlich ist, sind diese Regeln nur wegen einer Handvoll Spinner im jeweiligen Gebiet...
Bei uns in der "Schweinebucht" in Grömitz haben wir auch so ein paar Experten....
Einmal das Ding verrissen und sie sitzen breit seitig in einer Yacht / in einem Boot.

Noch schlimmer: Sie überfahren ein Kind oder anderen Badegast...
__________________
Viele Grüße
Olli
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  #13  
Alt 11.07.2017, 15:35
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Zitat:
Zitat von Peppone Beitrag anzeigen
Ich weiß,
ich habe ihn nur zum besseren Verständnis nochmals eingefügt!
Offensichtlich weißt Du nicht, denn dann hätte Dein angepasstes Zitat so aussehen müssen:
Satz 2 Nummer 1 (Fahrten zum Erreichen einer freigegebenen Wasserfläche auf kürzestem Weg von der nächstgelegenen Einsetzstelle aus und für Wanderfahrten,) gilt nur, wenn...
Du hattest Satz 2, Nummer 2 eingefügt.

Sehbeer hat völlig recht.

Edit: Unabhängig davon frage ich mich, ob der Rückweg tatsächlich eine neue Wanderfahrt darstellt. Mathematisch ist eine Strecke ungerichtet, das würde für JA sprechen. Andererseits ist der Rückweg für eine Wanderung ja unerlässlich, das würde für NEIN sprechen. Wenn ich A -> B (Polizei) -> C fahre, nach zehn Minuten bei C angekommen bin und umdrehe, bin ich nach 20 Min wieder bei B. Das ist für mich noch nicht eindeutig. Ein definitiver Verstoß wäre wenn ich innerhalb einer Stunde wieder bei A -> B -> C vorbeikäme. Der erste Fall ist für mich schwierig rechtlich zu belegen.

Mich berührt das ganze zwar nicht, weil ich weder ein Wassermotorrad habe, noch mich an fremden Wassermotorrädern störe, aber rechtlich ein interessantes Problem

Geändert von martin.g (11.07.2017 um 15:46 Uhr)
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  #14  
Alt 11.07.2017, 15:37
billi billi ist offline
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in §3 steht aber auch:

Satz 2 Nummer 1 gilt nur, wenn
a. ein klar erkennbarer Geradeauskurs eingehalten wird
b. eine Wanderfahrt mit demselben oder weit überwiegenden Streckenverlauf der vorangegangenen Wanderfahrt mehr als eine
Stunde nach Beendigung der vorangegangenen Wanderfahrt durchgeführt wird.

Es geht also nicht von A nach B gerade aus zu fahren, dort rumzudrehen und wieder zurück zu fahren...
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  #15  
Alt 11.07.2017, 15:51
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So, nochmal die ganze Verordnung angesehen und die Begriffsbestimmung zu Beginn bemerkt:
§1 Satz 1 Nummer 4
Wanderfahrt:
eine Fahrt mit einem festen Ausgangspunkt und einem festen Zielpunkt, bei der die einzelnen Wegpunkte des Streckenverlaufs nicht mehr als zweimal passiert werden.


https://elwis.de/Freizeitschifffahrt...g/1/index.html

Es geht also durchaus, A -> B -> C zu fahren, bei C direkt umzudrehen und zurück zu fahren. Bevor von A aus wieder Richtung B/C gefahren wird, muss eine Stunde gewartet werden. A ist dabei sowohl Ausgangs- als auch Zielpunkt. B und C sind Wegpunkte des Streckenverlaufs, die bei dieser Wanderfahrt maximal zweimal passiert werden.
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  #16  
Alt 11.07.2017, 15:59
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Zitat:
Zitat von RobG_NL Beitrag anzeigen
Nichts persönlich, aber ich sehe die Dinge als "Toyz for Boyz"; egal wie Mofa's mit zu viele, bewust gemachte, DBs.
Haben nichts mit "Wassersport" zu tun; nur mit Profilierung ......
Ich habe einen Jet....aber nicht wegen dem Spaß sondern nur weil ich mich profilieren möchte (und muss) wegen meines kleinen Schnippels
Ausserdem liebe ich es die großen 10 Tonnen Stahleimer zum kentern zu bringen mit der Mordswelle die ich hinter mir herziehe
Wassersport ist das also nicht
Na dann fahr mal 30 min. standesgemäß Jet....du wirst dich wundern wo du überall Muskeln hast
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Gruß
Martin
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  #17  
Alt 11.07.2017, 16:03
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Zitat:
Zitat von Bratwurstfan Beitrag anzeigen
Ein Freund der bereits so ein Gefährt besitzt wurde vor kurzem auf der Donau angehalten und von der Wasserschutzpolizei informiert das er nun zukünftig erst eine Stunde vergehen lassen muss bis er den gleichen Punkt
Wieder passiert
Wenn Dein Freund A -> (Polizei) -> C -> (Polizei) -> A gefahren ist, er die Polizei also insgesamt nur zweimal passiert hat und beim zweiten Mal angehalten und verwarnt wurde, dann war das meiner Meinung nach aus o.g. Gründen widerrechtlich und sollte angefochten werden.
Wenn es sich nur um eine Information gehandelt hat (im Sinne von "Maximum erfüllt, die nächste Stunde darf er hier nicht mehr vorbeikommen"), dann hat er (oder Du) das möglicherweise einfach falsch verstanden und reininterpretiert, dass er schon einen Verstoß begangen hat.
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  #18  
Alt 11.07.2017, 18:29
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Also bei uns hier auf der Unterhavel, Potsdamer Havel und auf dem Wannsee sind auch so ein paar Spezialisten unterwegs. Auf einem Revier was nur max. 25 km/h hergibt sind die Dinger eigentlich so überflüssig wie ein Kropf weil ausfahren kann man die hier eh nicht legal. Also fahren so einige nach dem legal, illegal scheißegal Prinzip. Wenn dir im Griebnitzkanal so eine Horde in Full Speed entgegenkommt ist das eher unlustig. Und wenn ich am Anker liege brauch ich die Gesellen auch nicht in der unmittelbaren Umgebung.

Wilde Sau spielen auf Gewässern die dafür nicht ausgewiesen sind ist asozial, frei nach dem Motto Regeln sind nur für die anderen da. Eine Einstellung die allerdings auch in vielen anderen Lebensbereichen vermehrt antrifft.
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Ich glaube, Thema des Threads war nicht "Lasst uns auf die Jetski-Fahrer einprügeln" (von denen es hier eh relativ wenige gibt), sondern die entsprechende Verordnung, die auch nicht erst seit gestern in Kraft ist.
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  #20  
Alt 11.07.2017, 20:08
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Ich habe keinen Jet, denke aber schon länger darüber nach.
Wenn sich jeder den Gegebenheiten entsprechend verhält ist doch alles prima.

Jeder der Motorrad fährt weiß dass so manche für Autos sinnige Regeln nicht unbedingt für Motorräder einen Sinn ergeben. OK, ich habe mich damit abgefunden, aber grundsätzlich wäre es toll wenn da genau wie zwischen LKW und PKW unterschieden wird.
Aber alles nur mit Verstand - Idioten gibt es überall. Leider.

Ich erfreue mich an den Leuten auf den Jets - haben ja offensichtlich Spaß. Und genau darum geht es doch. So lange niemand gefährdet wird ist es doch toll.

So lange der Abstand eingehalten wird und auf Wellenschlag geachtet wird können die von mir aus rumknallen wie die wollen. Dafür sind die Teile ja gebaut. Geschwindigkeitsbeschränkungen für die Berufsschifffahrt sind ja OK, privat und zu Sportzwecken aber eher unangemessen. Wenn es sich nicht wirklich gerade eine heikle Stelle oder Strecke handelt.

Frei nach dem Motto: Ich bin doch nicht zum Spaß auf der Welt!


Uli
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  #21  
Alt 11.07.2017, 20:19
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Zitat:
Zitat von martin.g Beitrag anzeigen
Ich glaube, Thema des Threads war nicht "Lasst uns auf die Jetski-Fahrer einprügeln" (von denen es hier eh relativ wenige gibt), sondern die entsprechende Verordnung, die auch nicht erst seit gestern in Kraft ist.
Hast Du Recht, ich bin leider gerade in einer akuten Meckerphase und konnte der Vorlage nicht wiederstehen.

Ich gelobe Besserung.
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  #22  
Alt 13.07.2017, 07:44
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Zitat:
Zitat von Verbraucheranwalt Beitrag anzeigen
Oh - dein Boot schaukelt - nur das nicht

Ich sage immer leben und leben lassen. Wenn die um mich kreisen und über meine Welle hüpfen wollen freue ich mich das ich was zu schauen habe. Die fahren ja max. 1-2 km mit (meist viel weniger) und sind dann wieder weg.

Gruß
Chris

Da haben wir jetzt aber mal gelacht: ein Boot das schaukelt ... schenkelklopf ....

Das mit dem Schaukeln ist eine Belästigung und es bleibt eine Unhöflichkeit - auch wenn Dich das noch so sehr amüsiert.

Und wieso bedeutet "Leben und Leben lassen" nur Rücksicht auf die zu nehmen - und nicht umgekehrt?

Viel schlimmer aber finde ich, dass die Chefin bei den teilweise sehr waghalsigen Manövern dieser Spassgesellschaft Angst um deren Gesundheit und Leben hat - und mich das hautnah miterleben lässt.
Sind wir mal realistisch - wenn es einen von denen vor unserem Bug zerlegt ... dann mangeln wir ihn unter - ausweichen wäre da des Öfteren nicht mehr möglich.
Und auch ich fühle mich dabei nicht wohl - auch wenn es die Schuld dieser Holzköpfe wäre, möchte ich nicht in so einen Unfall verwickelt werden.
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Mast- und Schotbruch!
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Alt 13.07.2017, 11:17
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Zitat:
Zitat von Bratwurstfan Beitrag anzeigen
Einer Stunde wieder zurück fahre und die Herren nochmals passiere - dann bin ich dran. Bin also zum Einkehrschwung während der Tour gzwungen

Habt Ihr das gewusst ? Elwis , Wassermotorräder Verordnung , Par. 3
Hi,
ist doch klar das du hier keine positive Resonanz bezüglich Jetskis erfahren wirst.
Hier sind vorwiegend konservative ältere Herrn unterwegs die zum größten Teil vergessen haben das man als jünger Mensch Spaß an anderen Dingen hat als gemülich übers Wasser zu schippern.
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Ich werfe gerne Stöckchen und es gibt immer jemanden der darauf anspringt und mitspielt
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  #24  
Alt 13.07.2017, 11:29
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Zitat:
Zitat von Leukermeerbewohner Beitrag anzeigen
Hi,
ist doch klar das du hier keine positive Resonanz bezüglich Jetskis erfahren wirst.
Hier sind vorwiegend konservative ältere Herrn unterwegs die zum größten Teil vergessen haben das man als jünger Mensch Spaß an anderen Dingen hat als gemülich übers Wasser zu schippern.
Solange sie sich an die Regeln halten dürfen Wassermotorräder auch mit 100 übers Wasser. Aber dafür gibt es die bekannten Strecken oder halt die Wanderfahrt.

Geändert von billi (13.07.2017 um 11:51 Uhr)
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  #25  
Alt 13.07.2017, 11:47
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Nichts persönlich, aber ich sehe die Dinge als "Toyz for Boyz"; egal wie Mofa's mit zu viele, bewust gemachte, DBs.
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Werden hier (= NL) auch immer mehr und mehr verboten werden.
Zu viele ärger, und das hat nichts mit 'leben und leben lassen' zu tun.

Lärm und Wellen sind auch Umweltschäden
Moinsen
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Haben letztes Jahr erst 10 neue angeschafft
Idioten gibt süberall.
Allerdings muss ich sagen, rückblickend auf die letzten Jahre waren es deutlich mehr 2-4 sitzige Spobos die mich belästigt/ gefährdet haben.Klar kenn ich auch den Jet Deppen. der im Spobohafen mit Vollgas rumeiert, aber das ist wohl keine Frage des Gefährte.
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Geschafft ! 2025 werden wir mehr CO2 in der Luft haben wie der bisherige Höchststand vor3,3Mill Jahren. War bisher die heißeste Zeit der Erde
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