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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #26  
Alt 05.10.2006, 16:01
xen xen ist offline
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doch auch dort, ich vergass, sehe ich grad...
es ist wirklich traumhaft, wir hatten aber auch ein suoper oktober wetter mit 27 grad und leichtem, später normalen yugo, aber oben bei pula sind freunde nciht aus der marina am dienstag gekommen weil die wellen so heftig waren, in trogir haben wir da nur über die "hohen" wellen, so der marinero, gewundert....(waren so um die 0,5 bis 0,75 cm)

ich denke, es wird trogir oder baska voda

frapa ist ja eine tolle marina, aber so GAR nicht ur-kroatisch und heimelig....und einen nachclub brauch ich halt (noch) nicht und ich ess lieber keinen lobster und schäm mich neben der 55er motoryacht und was da so rumsteht,,,,
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  #27  
Alt 05.10.2006, 16:23
xen xen ist offline
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ach cooky, was soll das. du hast auf eine normale frage relativ provokant reagiert, andere haben mir dagegen ohne weiterens forentaugliche tipps geben können, warum du nicht? löst eine frage bei dir immer eine gegenfrage aus, das ist zwar mittlerweile eine unart in foren, weil die 100% richtig gestellte frage mit ALLEN hintergrund infos wirst du seltenst finden....also schwebe bitte nicht davon und belib am boden, das boot schwimmt ja noch noch ich klär das mal mit pfister....;-)
cu

xen
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  #28  
Alt 05.10.2006, 17:14
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ToDi ToDi ist offline
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Zitat:
Zitat von xen
ach cooky, was soll das. du hast auf eine normale frage relativ provokant reagiert, andere haben mir dagegen ohne weiterens forentaugliche tipps geben können, warum du nicht? löst eine frage bei dir immer eine gegenfrage aus, das ist zwar mittlerweile eine unart in foren, weil die 100% richtig gestellte frage mit ALLEN hintergrund infos wirst du seltenst finden....also schwebe bitte nicht davon und belib am boden, das boot schwimmt ja noch noch ich klär das mal mit pfister....
ehrlich gesagt, ich hab dein Eingangsposting auch nicht verstanden und gegrübelt was du willst :?:
Zitat:
Zitat von xen
ich habe im ersten jahr ein paar dinge an meinem boote festgestellt, die in meinen augen garantie /gewährleistungsansprüche sind. die kleineren sachen hat der händler auch nach und nach behoben nun sind die inneneinrichtung betreffend aber noch ein paar sachen offen. was meint ihr, ist der beste weg? ein sachverständiger wurde bereits beauftragt, der meine meinung teilt, dass es garantieansprüche sind.
Wenn dir ein Sachverständiger sagt, das Boot hat Mängel und es sind wohl solche, die unter Garantie fallen, dann machst du eben den Anspruch geltend oder nicht. Nix anderes.
Bei der Entscheidung kann Dir ein Forum auch kaum helfen.
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Gruß Thomas
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  #29  
Alt 05.10.2006, 17:33
xen xen ist offline
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hi du

"anspruch geltend machen" ist ja genau der punkt, und den anspurch habe ich geltend gemacht, und nu. passiert nichts, deine antwort hiflt also genaugenommen null weiter. klar igeltend machen, kann ich nun interpretiren als "rechtlich geltend machen" oder aussergerichtlich versuchen geltend zu machen und recht zu bekommen, aber meinem posting kannst du als geneigter leser, zumal es ja ein paar postings gibt, ja entnehmen, dass ich ncith stur zum RA gehen will, um das zu machen, weil ich erst andere möglichkeiten ausschöpfen möchte. du hilfst mir dabei aber wenig mit deinen aussagen ...also grüble ich auch, was du mir inhaltlich zum thema mit deinem posting sagen willst, aber egal, ihr merkt ich seh meinen mglichen fehler hier nicht so ganz ein, will aber auch nciht als querulant in bf eingehen ;-))

cu

xen
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  #30  
Alt 05.10.2006, 18:19
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Jörg Jörg ist offline
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Ich ziehe auch den diplomatischen Weg dem juristischen vor, damit erreicht man oftmals mehr, denn der Einsatz der Judikative erzeugt Abwehrhaltung des Gegners, der dann versucht alle Möglichkeiten gegen dich auszuschöpfen.... und das Ende vom Lied ist das man den rechtsstreit verloren hat und auf seinem Schaden, den Gerichts und Anwaltskosten sitzen bleibt
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Gruß Jörg
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  #31  
Alt 05.10.2006, 18:21
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TomM TomM ist offline
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Moin,

ach xen,

wenn Du mit den Leuten redest und gerne Reparatur möchtest, dann ist das außergerichtlich. Wenn das nicht fruchtet dann gibt es keinen außergerichtlichen Weg mehr - fertig und aus.

Alles andere käme einer KOSTENLOSEN RECHTSBERATUNG gleich - und auf einen Rat, der nicht zum Thema Boot gehört und bei dem ich nicht weiß was der Ratgeber von der Materie versteht wäre ich in JEDEM Forum eher vorsichtig.

Ergo - Lebensberatung in jeder Form ist eigentlich im Forum nicht angesagt, weder wenn es um Digicams geht, noch bei PC Problemen und schon gar nicht bei Rechtsfragen. Außer eben - man weiß wer das gegenüber ist und man vertraut seinen Aussagen.

Ich z.B. weiß der ToDi ist und wer Uwe ist und wer Cyrus ist und und und, umgekehrt wissen viele was ich tue und wo meine stärken liegen. Dann kannst einem Rat vertrauen aber alles andere ist Kaffeesatzleserei.
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so long -> Tom

Es gibt Leute, die wissen alles, das ist alles was sie wissen (Schiller)
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  #32  
Alt 05.10.2006, 18:23
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ToDi ToDi ist offline
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Zitat:
Zitat von xen
hi du
"anspruch geltend machen" ist ja genau der punkt, und den anspurch habe ich geltend gemacht, und nu. passiert nichts, deine antwort hiflt also genaugenommen null weiter. klar igeltend machen, kann ich nun interpretiren als "rechtlich geltend machen" oder aussergerichtlich versuchen geltend zu machen und recht zu bekommen, aber meinem posting kannst du als geneigter leser, zumal es ja ein paar postings gibt, ja entnehmen, dass ich ncith stur zum RA gehen will, um das zu machen, weil ich erst andere möglichkeiten ausschöpfen möchte. du hilfst mir dabei aber wenig mit deinen aussagen ...also grüble ich auch, was du mir inhaltlich zum thema mit deinem posting sagen willst, aber egal, ihr merkt ich seh meinen mglichen fehler hier nicht so ganz ein, will aber auch nciht als querulant in bf eingehen
hi du zurück
Zitat:
Zitat von ToDi
Also wenn du den Händler, und der ist der Ansprechpartner, schon (unter Fristsetzung) zur Mängelbeseitigung aufgefordert hast und der reagiert nicht, hast du eigentlich nur zwei Möglichkeiten:

1. Mit dem Gutachten zum Anwalt und den mal unter Klageandrohung machen lassen.

2. das Gutachten zum Altpapier geben und dich schwarz ärgern
ok, es gibt noch die dritte Möglichkeit, ´n paar Kumpels mit Kampfhund beim Händler vorbeizuschicken, aber das ist illegal und dazu rate ich nicht.

Aber noch mal ganz klar gesagt: Wenn der Händler dich und deine Mängelrügen einfach ignoriert und nicht tätig wird, dann mußt du wohl oder übel zum Anwalt. Oder halt Alternative 2
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Gruß Thomas
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  #33  
Alt 06.10.2006, 13:37
folki folki ist offline
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Zitat:
Zitat von ToDi
Aber noch mal ganz klar gesagt: Wenn der Händler dich und deine Mängelrügen einfach ignoriert und nicht tätig wird, dann mußt du wohl oder übel zum Anwalt. Oder halt Alternative 2
Das ist ja gerade xens Punkt. Er hat bei einer neuen, beweglichen Sache einen Mangel festgestellt und den geltend gemacht. Der Haendler hat darauf nicht geschwiegen, sondern den Anspruch ohne Begruendung abgelehnt. Auf den ersten Blick erscheint nun die Klage als der einzig moegliche Weg und xen fragt sich nun, ob es da nicht noch Alternativen gibt.
Wir habe bis jetzt rausgearbeitet, dass der Rechtsweg nur als letzte Moeglichkeit beschritten werden sollte. Also reden wir jetzt darueber, was sonst noch moeglich waere. Zum Beispiel kann man ja mal versuchen eine Begruendung vom Haendler zu bekommen, in dem man zum Beispiel detailliert, warum man das als Mangel ansieht, der von Anfang an vorhanden war und warum es sich fuer jeden ordentlichen Geschaeftsmann gehoert, den auszuraeumen. Die Keule kann man dann ja immer noch auspacken.
Weiterhin richtet sich xens Frage indirekt auf moegliche Fallstricke, die man beachten sollte, dass man vor lauter gutem Willen sein Rechtsposition nicht verwaessert oder aufgibt.
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  #34  
Alt 06.10.2006, 13:44
xen xen ist offline
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:)
danke für deine zusammenfassung, ich bin nun derzeit an dieser stelle.
ich habe dem händler und der werft nochmals alles zusammengefasst, und eine frist gesetzt, die immer noch im rahmen des ersten jahres ist.

ich bin gespannt, was nun kommt, werde aber, wenn es euch nicht nervt gerne über den weiteren verlauf bericht erstatten.....

cu

xen
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  #35  
Alt 06.10.2006, 16:46
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Natürlich erwarten wir Berichtserstattung wenn sich was tut, denn es gibt nichts schlimmeres als ein Thema dessen Happy-End man nicht mitbekommt.
Kommt leider vielzuoft vor im
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Gruß Jörg
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  #36  
Alt 06.10.2006, 19:50
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Hai Leute,

also irgendwie verstehe ich die ganze Diskussion nicht so recht...

Boot gekauft, Mängel festgestellt, diese dem Händler angezeigt, der wiederum nicht bereit die Größeren zu beheben...

Mal ganz allgemein gehalten. Gibt es denn ernsthaft Leute die glauben, man könne in solch einer Situation durch Gespräche und Diskussionen, oder gutes Zureden den Händler von seiner Einstellung abbringen?

Diese Brille ist imho sehr rosarot.

Fakt ist: Es gibt zwei Möglichkeiten...

Keule (juristische) raus, oder sich mit der Situation abfinden!

Alles andere ist reine Zeitverschwendung, und.............time is money!


Gruß Uwe

PS.: xen, wünsche Dir viel Erfolg bei Deinem Problem, und halt uns bitte auf dem Laufenden.
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  #37  
Alt 06.10.2006, 20:05
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@ Uwe K. Schön das du das als Zeitverschwendung siehst und meinst alle haben eine rosarote Brille auf. es war auch die Rede davon einen anderen Galeon Händler oder direkt den deutschen Importeur zu konfrontieren, die vielleicht einen besseren Service bieten, bzw. der Importeur das gütlich regelt.

Die juristische Keule auspacken und sich von den Spitzenanwälten einer großen Firma zerlegen zu lassen ist bestimmt die letzte Lösung die man anstreben sollte, denn der Herr Richter der dann entscheidet und keine Ahnung von der Materie hat ist dann vielleicht der Meinung des Händlers
Weiß zwar nicht wo der Gerichtsstand dieserAngelegenheit sein wird, schätze aber dort wo Händler oder Importeur herkommt und die bringen ihre dortigen Anwälte mit , die mit den Richtern täglich Kaffeetrinken gehen und du kommst dort an mit deinem mitgebrachten Anwalt, dann rechne dir gleich mal die Chanchen aus die du hast
Bei Gericht ist nicht alles Recht was gesprochen wird, viele Urteile werden bereits beim Kaffee in der Mittagspause besprochen
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Gruß Jörg
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  #38  
Alt 06.10.2006, 20:13
xen xen ist offline
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yep. wenig zu dem von sea ray noch zu sagen, ausser, dass man aus erfahrung sagen muss, dass es auf gutachten, gegengutachten, kosten hier und kosten da hinauslaufen wird.
dazu kommt wesentlich mehr zeitlicher einsatz, wie du richtig sagst, time is money.
ach ja, ich weiss schon was der mit der sachlage evtl überforderte richter sagen wird: machen wir einen vergleich....ui. gute idee.
ne im ernst. ich möchte es erst ohne anwälte probieren und dann als ultima ratio werde ich aber den juristischen weg gehen.....und wir haben ja noch den medialen (zumbeispiel foren, magazine etc.. ,-))

cu

xen
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  #39  
Alt 07.10.2006, 21:31
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Zitat:
Zitat von UweK.
Diese Brille ist imho sehr rosarot.
Fakt ist: Es gibt zwei Möglichkeiten...
Das ist kein Factum, sondern deine Ansicht ... die will ich dir auch nicht nehmen. Zwangslaeufig ist diese binaere Sichtweise auf die Welt aber sicher nicht.
Es ist hier auch von keinem proklamiert worden, dass ein aussergerichtlicher Versuch zur Einigung zum Erfolg fuehren muss, aber einige Kommilitonen und ich denken, dass man vor einer juristischen Schlacht noch andere Moeglichkeiten probieren kann, ohne seine Linie aufzugeben.
Meiner Erfahrung nach - ich bin Laie - ist praktisches Recht eine eher unangenehme Sache, die mit sehr vielen Risiken behaftet ist. Deshalb halte ich uneingeschraenktes Vertrauen in die Rechtsprechung, die wohl deiner Einschaetzung zugrunde liegt, fuer ... unpraktikabel.

Gruss
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  #40  
Alt 08.10.2006, 01:23
moin2000 moin2000 ist offline
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ach ja, der Winter steht vor der Tür ............
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Gruß RAlf ( der mit dem grossen ´A´)
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  #41  
Alt 08.10.2006, 17:06
xen xen ist offline
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yep, der winter, indem man die nächste saison plant und die vergangene saison aufarbeitet. aber du gestehst mir schon zu, dass man in der zeit, in der man das boot nicht nutzt, die massnahmen durchführt, die während der saison einfach urlaubshemmend sind?!

danke

xen
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  #42  
Alt 08.10.2006, 22:00
moin2000 moin2000 ist offline
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Zitat:
Zitat von xen
yep, der winter, indem man die nächste saison plant und die vergangene saison aufarbeitet. aber du gestehst mir schon zu, dass man in der zeit, in der man das boot nicht nutzt, die massnahmen durchführt, die während der saison einfach urlaubshemmend sind?!

danke

xen
aber hallo,
selbstverständlich! Ich fand die Art wie Du angefeindet wurdest, völlig daneben Daher meine Ursachenforschung mit dem erwähnten Ergebnis.
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Gruß RAlf ( der mit dem grossen ´A´)
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  #43  
Alt 08.10.2006, 22:37
Elfaskapitän Elfaskapitän ist offline
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Hallo,
jetzt will ich meinen Senf auch mal dazugeben!
Bin selber in der Lage zur Zeit und habe im April 2005 eine neue Bayliner gekauft mit Zusatzausstattung, die der Händler einbauen sollte und es uch getan hat!

Hierbei sind einige Mängel aufgetreten und nach meiner Aufforderung zur Mängelbeseitigung hat er sich auf die Hinterbeine gestellt!
Also was bleibt übrig,-die Anwälte wollen wieder Geld verdienen!
Ein eigenes Gutachten ist überflüssig, weil der Händler ein Gegengutachten bringen würde-also nichtig!

Mei Anwalt hat mehrer Fristen zur Beseitigung der Mängel gesetzt und hat dann jemanden zur Beseitigung geschickt-doch dieser konnte die Mängel nicht beseitigen!
Das war ungefähr 09/2005 und nach neuer Fristsetzung tat sich erst gar nichts, bis er im Frühjahr meinte(Saisonbeginn), daß er mein Boot jetzt gebrauchen könnte, um die Mängel zu beseitigen, was er aber nicht richtig machte!
Wie schon gesagt, mußte nun das Gericht eingeschaltet werden, da nur dieser Gutachter vor dem Gericht die Mängel oder Nichtmängel bescheinigt-Gutachter vom Gericht bestellt!

Weiteres kann ich zu diesem Thema zur Zeit noch nicht sagen, weil morgen der Gutachter kommt und Mängelliste durchgeht!
Dieses dauert jetzt insgesamt 1,5 Jahre!

So und nun wünsche ich Dir viel Glück bei deiner Sache!

Gruß
Markus
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  #44  
Alt 09.10.2006, 06:06
xen xen ist offline
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hallo

vielen dank für deinen post, ungefähr genau so habe ich mir das vorgstellt, das problem das ich bei booten sehe ist, dass zum einen die summen grösser sind zum anderen die standorte oftmals weit entfernt sind und man ja im sommer das boot nciht einfach mal 6 wochen lange stehen lassen kann/will.

bin auf deine erfahrungen gespannt.

bis bald

xen
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  #45  
Alt 09.10.2006, 07:35
Elfaskapitän Elfaskapitän ist offline
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Hallo Xen,

der Standort ist für mich kein Problem, denn das Gericht ist in meiner Nähe und der Gutachter kommt zu mir-derVerkäufer vielleicht auch, falls er erscheingt oder sein Anwalt!

Gruß
Markus
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  #46  
Alt 09.10.2006, 07:59
xen xen ist offline
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ok

da sind meine wege weiter ;-)
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  #47  
Alt 10.10.2006, 10:30
folki folki ist offline
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Zitat:
Zitat von Elfaskapitän
Ein eigenes Gutachten ist überflüssig, weil der Händler ein Gegengutachten bringen würde-also nichtig!

Mei Anwalt hat mehrer Fristen zur Beseitigung der Mängel gesetzt und hat dann jemanden zur Beseitigung geschickt-doch dieser konnte die Mängel nicht beseitigen!
Das war ungefähr 09/2005 und nach neuer Fristsetzung tat sich erst gar nichts, bis er im Frühjahr meinte(Saisonbeginn), daß er mein Boot jetzt gebrauchen könnte, um die Mängel zu beseitigen, was er aber nicht richtig machte!
Wie schon gesagt, mußte nun das Gericht eingeschaltet werden, da nur dieser Gutachter vor dem Gericht die Mängel oder Nichtmängel bescheinigt-Gutachter vom Gericht bestellt!
Hallo Markus,

interessanter Beitrag. Drei Fragen dazu. Zu den Gutachten: Du schreibst, zwei gegensaetzliche Gutachten wuerden einander aufheben. Ist dies wirklich so? Ein Gericht sollte die in den Gutachten vertretenen Standpunkte dann doch in Betracht ziehen und gegeneinader aufwiegen. Auch eine Zeugenaussage wird ja nicht durch eine gegenteilige Zeugenaussage per se aus der Welt geschafft, sondern biede Zeugenaussagen werden gegenuebergestellt ... sicher, der Beweis des Vorliegens eines Mangels ist sicher durch ein Gegengutachten erschwert.

Du schreibst weiter, das gerichtlich bestellte Gutachten sei dann entscheidend. Wie dieses? Ich nehme an, dass alle Sachverstaendigen vereidigt sind. So kann ja ein Gutachten von vorneherein nicht besser sein als das andere.

Weiterhin schreibst du, dein Anwalt haette die Beseitigung des Mangels durch einen Dritten veranlasst (oder habe ich das falsch interpretiert). Hat er dazu was gesagt? Mich wundert dass, weil ich mich zu erinnern glaube, dass man nur Zuruecktreten kann oder eine Minderung des Kaufpreises vereinbaren kann, nicht aber den Mangel auf Kosten des Verkauefers beheben lassen darf.

Gruss
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  #48  
Alt 10.10.2006, 10:52
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ToDi ToDi ist offline
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Zitat:
Zitat von folki
... Zu den Gutachten: Du schreibst, zwei gegensaetzliche Gutachten wuerden einander aufheben. Ist dies wirklich so? Ein Gericht sollte die in den Gutachten vertretenen Standpunkte dann doch in Betracht ziehen und gegeneinader aufwiegen. Auch eine Zeugenaussage wird ja nicht durch eine gegenteilige Zeugenaussage per se aus der Welt geschafft, sondern biede Zeugenaussagen werden gegenuebergestellt ... sicher, der Beweis des Vorliegens eines Mangels ist sicher durch ein Gegengutachten erschwert.

Du schreibst weiter, das gerichtlich bestellte Gutachten sei dann entscheidend. Wie dieses? Ich nehme an, dass alle Sachverstaendigen vereidigt sind. So kann ja ein Gutachten von vorneherein nicht besser sein als das andere.

Weiterhin schreibst du, dein Anwalt haette die Beseitigung des Mangels durch einen Dritten veranlasst (oder habe ich das falsch interpretiert). Hat er dazu was gesagt? Mich wundert dass, weil ich mich zu erinnern glaube, dass man nur Zuruecktreten kann oder eine Minderung des Kaufpreises vereinbaren kann, nicht aber den Mangel auf Kosten des Verkauefers beheben lassen darf.
eigentlich wollte ich hier ja nichts mehr zu schreiben

Gutachten, die von einer Partei in Auftrag gegeben werden, werden vom Gericht als Parteivortrag gewertet, d.h. als parteiisch.
Im Prinzip sind die daher für ein späteres Gerichtsverfahren rausgeschmissenes Geld
(Damit meine ich jetzt allerdings kein Kurzgutachten, das im Vorfeld abklärt, ob man mit seinen Mutmaßungen Recht hat oder nicht. Das Kurzgutachten umfaßt idR nicht mehr als eine 4 Seite und sollte noch recht preiswert sein, Stundensatzfür die Besichtigung und das Geschreibsel. Noch billiger geht mündlich)
Vereidigt ist nicht unbedingt jeder Sachverständige, da SV keine geschützte Bezeichnung ist.

Erst ein im Rahmen eines selbständigen Beweisverfahrens bzw. Klageverfahrens wird über das Gericht ein öffentlich bestellter u. vereidigter Gutachter hinzugezugen, dessen Gutachten dann echten Beweiswert hat. Daher ist schon ein Gutachten besser als ein anderes.

Natürlich kann man die Mängel auf Kosten des Verkäufers ersetzten, wenn dieser endgültig die Mängelbeseitigung verweigert hat.
Dann ist es aber schön, wenn man vor der Beseitigung der Mängel ein gerichtliches Gutachten vorliegen hat und kein Parteigutachten.
__________________
Gruß Thomas
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  #49  
Alt 10.10.2006, 10:58
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Cooky-Crew Cooky-Crew ist offline
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OT
Thomas,
du mit deinem "Laienhaften Verständnis" für Recht
musst dich net auch noch in Fachgespräche einmischen
Ich Blick da jetzt überhaupt net mehr durch
Gruß
UWE
__________________
Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will,
sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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  #50  
Alt 10.10.2006, 11:03
folki folki ist offline
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Interessanter Beitrag. Das ist sicherlich hilfreich.

Noch aus akademischem Interesse:
Zitat:
Zitat von ToDi
Natürlich kann man die Mängel auf Kosten des Verkäufers ersetzten, wenn dieser endgültig die Mängelbeseitigung verweigert hat.
Auf welcher Rechtsgrundlage denn? Meines wissens sind die Rechte bei Maengeln erschoepfend in BGB437 aufgefuehrt, d.h. der Kaeufer hat nur die Wahl zwischen den dort aufgefuehrten Rechtsfolgen.

Gruss
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