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  #1  
Alt 04.07.2018, 06:17
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Standard AIS gerichtsfest?

Guten Morgen,

kann ein aufgezeichneter AIS-Track ( Position und Geschwindigkeit) als „Beweis“ in einem Ermittlungsverfahren eine Rolle spielen? Hat jemand derartige Erfahrungen gemacht?

Gruß BB
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  #2  
Alt 04.07.2018, 06:22
billi billi ist offline
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Da selbst von der Polizei erfasste Radardaten dafür genutzt werden konnten denke ich schon das AIS Daten dies auch sind wenn diese von einer Behörde aufgezeichnet wurden.
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  #3  
Alt 04.07.2018, 06:33
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Wenn es sich um amtliche Aufzeichnungen handelt kann das sehr wohl benutzt werden, passiert auf der Elbe öfter mal.
Gruß,


Jörg
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  #4  
Alt 04.07.2018, 06:34
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Zitat:
Zitat von Balticbird Beitrag anzeigen
Guten Morgen,

kann ein aufgezeichneter AIS-Track ( Position und Geschwindigkeit) als „Beweis“ in einem Ermittlungsverfahren eine Rolle spielen? Hat jemand derartige Erfahrungen gemacht?

Gruß BB
Schwer zu sagen. Falls es dazu noch keinen Präzedenzfall gibt, wäre dies ein Novum, ähnlich der Vorlage von Aufnahmen mit Dashcams im Auto, die erst seit kurzem in Gerichtsverfahren offiziell anerkannt sind.
Wenn ein Ermittlungsverfahren anhängig ist und ein Anwalt eingeschaltet wurde, ist es jedenfalls den Versuch wert. Evtl. müsste dazu ein Gutachter hinzu gezogen werden, der sich mit AIS-Daten auskennt und vor einem Gericht entsprechend dazu aussagen kann.

LG Werner
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  #5  
Alt 04.07.2018, 07:11
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Da selbst von der Polizei erfasste Radardaten dafür genutzt werden konnten denke ich schon das AIS Daten dies auch sind wenn diese von einer Behörde aufgezeichnet wurden.
Daten, die mein ungeeichtes AIS sendet?
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  #6  
Alt 04.07.2018, 07:12
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Zitat:
Zitat von Werner_K Beitrag anzeigen
Schwer zu sagen. Falls es dazu noch keinen Präzedenzfall gibt, wäre dies ein Novum, ähnlich der Vorlage von Aufnahmen mit Dashcams im Auto, die erst seit kurzem in Gerichtsverfahren offiziell anerkannt sind.
Wenn ein Ermittlungsverfahren anhängig ist und ein Anwalt eingeschaltet wurde, ist es jedenfalls den Versuch wert. Evtl. müsste dazu ein Gutachter hinzu gezogen werden, der sich mit AIS-Daten auskennt und vor einem Gericht entsprechend dazu aussagen kann.

LG Werner
Ein bisschen stochern wir hier alle im Nebel...
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  #7  
Alt 04.07.2018, 07:15
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Zitat:
Zitat von Balticbird Beitrag anzeigen
Ein bisschen stochern wir hier alle im Nebel...
Ein bisschen schon. Konkret kann das wohl nur von einem Anwalt beantwortet werden, der sich auch mit Seerecht bzw. Binnenwasserstrassenrecht auskennt.

LG Werner
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  #8  
Alt 04.07.2018, 07:17
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Zitat:
Zitat von Woody Beitrag anzeigen
Wenn es sich um amtliche Aufzeichnungen handelt kann das sehr wohl benutzt werden, passiert auf der Elbe öfter mal.
Gruß,


Jörg
Was ist eine amtliche Aufzeichnung? Wenn ich ein Objekt, das sich von A nach B bewegt messe, z.B. mit einer Laserpistole, stelle ich somit die Geschwindigkeit fest.
Meine Frage bezieht sich allerdings nicht auf das Objekt, sondern um gesendete Daten., - was ist da auf der Elbe genau passiert? Kannst Du ein Beispiel benennen?
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  #9  
Alt 04.07.2018, 07:17
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Zitat:
Zitat von Balticbird Beitrag anzeigen
Daten, die mein ungeeichtes AIS sendet?
dein AIS sendet seine GPS Daten und deinen Namen und dies wird von den Behörden aufgezeichnet... eventuell werden auch Radardaten aufgezeichnet und unterstützen und festigen die Daten des AIS....

Aufgezeichnet muss aber alles von einer Behörde werden...

was hast du den angestellt ?
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  #10  
Alt 04.07.2018, 07:19
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Zitat:
Zitat von Balticbird Beitrag anzeigen
Was ist eine amtliche Aufzeichnung? Wenn ich ein Objekt, das sich von A nach B bewegt messe, z.B. mit einer Laserpistole, stelle ich somit die Geschwindigkeit fest.
Meine Frage bezieht sich allerdings nicht auf das Objekt, sondern um gesendete Daten., - was ist da auf der Elbe genau passiert? Kannst Du ein Beispiel benennen?
Das Radarbild wird von den Behörden ständig gespeichert und da bewegt sich ein Punkt von A nach B und wenn die AIS Daten das gleiche sagen und auch noch den Schiffnahmen direkt preis geben ist es ein leichtes ein vergehen zu Verfolgen...

Auf der Elbe werden so oft Geschwindigkeitsüberschreitungen durch Radar erfasst und geandet.
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  #11  
Alt 04.07.2018, 07:30
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Zitat:
Zitat von Werner_K Beitrag anzeigen
Ein bisschen schon. Konkret kann das wohl nur von einem Anwalt beantwortet werden, der sich auch mit Seerecht bzw. Binnenwasserstrassenrecht auskennt.

LG Werner
Das stimmt. Vielleicht gibt es den ja hier, oder jemanden der sich auskennt..,- besser noch, jemand der ebensolche Erfahrungen gemacht hat.
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  #12  
Alt 04.07.2018, 07:30
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Kommt drauf an was zu beweisen ist. Das du dann und dann dort ungefähr warst > ja

Ob du links oder rechts an einer Tonne vorbei bist, dann nein
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  #13  
Alt 04.07.2018, 07:31
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Zitat:
Zitat von Balticbird Beitrag anzeigen
Das stimmt. Vielleicht gibt es den ja hier, oder jemanden der sich auskennt..,- besser noch, jemand der ebensolche Erfahrungen gemacht hat.
Auf der Elbe wird alles per Radarplott bewiesen (sehr exakt) AIS dient nur der Identifikation.
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Alt 04.07.2018, 07:31
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Zitat:
Zitat von Balticbird Beitrag anzeigen
...was ist da auf der Elbe genau passiert? Kannst Du ein Beispiel benennen?
Die Verkehrsüberwachung zeichnet permanent sowohl die Radardaten Ihrer Radarkette als auch die AIS-Daten auf.

Diese wurden zum Beispiel herangezogen als ein Frachter aufgrund nicht angepasster Geschwindigkeit mit Sog und Wellenschlag erheblichen Sachschaden im Wedeler Yachthafen verursachte. In der Kieler Förde wurden die m.W. zur Aufklärung der Kollision zwischen einer Segelyacht und einem Fördedampfer genutzt.

Gruß,

Jörg
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  #15  
Alt 04.07.2018, 07:36
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
dein AIS sendet seine GPS Daten und deinen Namen und dies wird von den Behörden aufgezeichnet... eventuell werden auch Radardaten aufgezeichnet und unterstützen und festigen die Daten des AIS....

Aufgezeichnet muss aber alles von einer Behörde werden...

was hast du den angestellt ?
Welche Behörde sollte denn dauerhaft Daten aufzeichnen? Die Verkehrslenkung? Oder wen meinst Du?

Ich habe gar nichts angestellt... - die Frage basiert auf einer Stegdiskussion...
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  #16  
Alt 04.07.2018, 07:38
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Zitat:
Zitat von Balticbird Beitrag anzeigen
Welche Behörde sollte denn dauerhaft Daten aufzeichnen? Die Verkehrslenkung? Oder wen meinst Du?

Ich habe gar nichts angestellt... - die Frage basiert auf einer Stegdiskussion...
Ja die Verkehrsleitzentralen (Elbe Traffic)
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  #17  
Alt 04.07.2018, 08:19
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Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
Kommt drauf an was zu beweisen ist. Das du dann und dann dort ungefähr warst > ja

Ob du links oder rechts an einer Tonne vorbei bist, dann nein
Das ist auch meine Meinung. Eben nur „ungefähr“. Aber nie genau. Also eben auch nicht „gerichtsfest“, wenn es darum geht, einem Schiffsführer nachzuweisen, sich zu einem genauen Zeitpunkt, an einer genauen Stelle mit einer genauen Geschwindigkeit befunden zu haben.
Es ist natürlich klar, das bei schwerwiegenden Havarien, mit möglichem hohen Material- oder gar Personenschäden auf vorhandene Daten zusatzlich zugegriffen wird. Das ist dann aber ein anderer Sachverhalt.
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  #18  
Alt 04.07.2018, 08:28
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Zitat:
Zitat von Balticbird Beitrag anzeigen
Das ist auch meine Meinung. Eben nur „ungefähr“. Aber nie genau. Also eben auch nicht „gerichtsfest“, wenn es darum geht, einem Schiffsführer nachzuweisen, sich zu einem genauen Zeitpunkt, an einer genauen Stelle mit einer genauen Geschwindigkeit befunden zu haben.
Es ist natürlich klar, das bei schwerwiegenden Havarien, mit möglichem hohen Material- oder gar Personenschäden auf vorhandene Daten zusatzlich zugegriffen wird. Das ist dann aber ein anderer Sachverhalt.
Das sind schon Daten die sehr genau sind....

schau dir mal als Beispiel den Unfall der Waldhof in der Loreley an... da wurde der Unfall anhand der Radardaten auf das genauste nachgestellt.

oder Die Daten die man beim Unfall der Costa Concordia hatte....
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  #19  
Alt 04.07.2018, 08:32
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Zitat:
Zitat von Balticbird Beitrag anzeigen
Das ist auch meine Meinung. Eben nur „ungefähr“. Aber nie genau. Also eben auch nicht „gerichtsfest“, wenn es darum geht, einem Schiffsführer nachzuweisen, sich zu einem genauen Zeitpunkt, an einer genauen Stelle mit einer genauen Geschwindigkeit befunden zu haben.
Es ist natürlich klar, das bei schwerwiegenden Havarien, mit möglichem hohen Material- oder gar Personenschäden auf vorhandene Daten zusatzlich zugegriffen wird. Das ist dann aber ein anderer Sachverhalt.
Nur AIS reicht nicht, aber AIS Plott zusammen mit Radarplott reicht auf den Meter genau inkl. Geschwindigkeit!
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  #20  
Alt 04.07.2018, 08:33
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hier der Bericht zur Waldhof... da siehst du die Radarbilder

https://www.elwis.de/DE/Service/TMS-...cationFile&v=3
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  #21  
Alt 04.07.2018, 08:38
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Zitat:
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Daten, die mein ungeeichtes AIS sendet?
Wie kann denn ein AIS geeicht werden

Gruß Lutz
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  #22  
Alt 04.07.2018, 08:41
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Wie kann denn ein AIS geeicht werden

Gruß Lutz
Eichen kann eh nur das Eichamt... es kann max. Kallibriert werden
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  #23  
Alt 04.07.2018, 08:56
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Zitat:
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Das sind schon Daten die sehr genau sind....

schau dir mal als Beispiel den Unfall der Waldhof in der Loreley an... da wurde der Unfall anhand der Radardaten auf das genauste nachgestellt.

oder Die Daten die man beim Unfall der Costa Concordia hatte....
Nicht Äpfel mit Birnen vergleichen! Hier geht es nicht um Radar (das Daten empfängt), sondern um AIS (das Daten sendet).
Darüber hinaus handelt es sich bei der Diskussion nicht um schwerwiegende Havarien mit Todesfolge, sondern um die Möglichkeiten der WSP ein Ermittlungsverfahren wegen des "schwerwiegenden" Vergehens, im Fahrwasser entgegen des Rechtsfahrgebotes, mit nicht angepasster Geschwindigkeit (1,4 kn zuviel) einzuleiten. Das hätte ich ja auch mal vorher sagen können...,- aber nochmals: Ich war das nicht...
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  #24  
Alt 04.07.2018, 08:56
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Wie kann denn ein AIS geeicht werden

Gruß Lutz
Eben, Geht gar nicht. Sag ich doch...
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  #25  
Alt 04.07.2018, 09:03
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Nicht Äpfel mit Birnen vergleichen! Hier geht es nicht um Radar (das Daten empfängt), sondern um AIS (das Daten sendet).
Darüber hinaus handelt es sich bei der Diskussion nicht um schwerwiegende Havarien mit Todesfolge, sondern um die Möglichkeiten der WSP ein Ermittlungsverfahren wegen des "schwerwiegenden" Vergehens, im Fahrwasser entgegen des Rechtsfahrgebotes, mit nicht angepasster Geschwindigkeit (1,4 kn zuviel) einzuleiten. Das hätte ich ja auch mal vorher sagen können...,- aber nochmals: Ich war das nicht...
Das AIS sagt nur welches Boot, aber AIS Plott und Radar Plott übereinander gelegt ist Gerichtsfest.

Radar Plott hat schon zu zig Strafen wegen nicht ordnungsgemäßem queren der Verkehrstrennungsgebiete (rechtwinklig) geführt. Mit AIS muss das Fahrzeug nicht einmal vor Ort aufgegriffen werden.
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