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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Schadensfreiheitsrabatt für Kind "ansparen"
Hallo,
meine Tochter studiert und braucht kein Auto im Moment. Führerschein hat sie. Für den späteren Einstieg wollen wir nun den Schadensfreiheitsrabatt ansparen. Wie geht man am besten vor? Billiges Auto kaufen und als Zweitwagen versichern? Kleines Motorrad?
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Gruß Daniel "Ich muss weg, Zeit zu geh´n, weit entfernt rumort die See. Mach´s dir selbst ..." |
#2
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Kleines Motorrad.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#3
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Auf meinen Namen?
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Gruß Daniel "Ich muss weg, Zeit zu geh´n, weit entfernt rumort die See. Mach´s dir selbst ..." |
#4
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125 ccm Roller
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Gruß Heinz,
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#5
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125er Roller oder sowas.
Aber Achtung: Die meisten Versicherungen haben mittlerweile den Zusatz, dass SFJ (Schadenfreiheitsjahre) nur noch jemand übernehmen kann, der THEORETISCH auf eigenem Wege diese SFJ auch selbst hätte erfahren können (aber nicht hat, wegen Unfall oder sonstigem). Da gibt es oftmals irgendwo eine Grenze (also z.B. SFJ6 oder 8 gehen noch, aber SFJ10 kann man nur übernehmen, wenn man eben mindestens 10 Jahre den Führerschein selbst hat). Sicherheitshalber bei der Versicherung nachfragen... Chrischan
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#6
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Auf ihren. Ich war eben auch gedanklich falsch. Was ich oben schrieb gilt für das ÜBERNEHMEN von SFJ-Tarifen. Wenn sie eslbts schon welche "erfahren" soll, dann einen 125er Roller auf ihren Namen laufen lassen. Hatte mein Vater für mich bereits als ich noch 12 war.
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#7
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Es werden ja auch nur so viel Jahre angerechnet bei Übertragung, wie der Fühereschein vorhanden ist, wenn ich das richtig verstanden habe.
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Gruß Daniel "Ich muss weg, Zeit zu geh´n, weit entfernt rumort die See. Mach´s dir selbst ..." |
#8
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Zitat:
Roller auf ihren Namen oder Zweitvertrag auf meinen Namen? Selbst fahren darf sie den Roller wohl nicht mit PKW- Führerschein? Ein Fahrzeug ist auch momentan nicht unbedingt nötig.
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Gruß Daniel "Ich muss weg, Zeit zu geh´n, weit entfernt rumort die See. Mach´s dir selbst ..." |
#9
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Wenn Du Platz sparen möchtest reicht auch ein Motorradrahmen mit Papieren.
Gibt es für kleines Geld in der Buch oder bei Kleinanzeigen. Ob das auf deinen Namen funktioniert musst du mit deiner Versicherung abklären, sonst einfach auf ihren Namen. Gruß Dirk
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#10
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Das Thema hatten wir auch gerade.
Unser Sohn hat das Fahrzeug von meinen Schwiegereltern übernommen. Da die seit 50 Jahren unfallfrei fahren haben wir uns schon gefreut den Versicherungsvertrag zu übernehmen. Leider ist der Übertrag des Schadensfreiheitsrabatt in voller Höhe nicht machbar. Nur was unser Sohn seit dem Erwerb des Führerschein hätte selber erreichen können. (Hat jetzt drei Jahre den Führerschein). Also Versicherung läuft jetzt auf meine Frau und unser Sohn übernimmt den Vertrag später einmal. Gruß Helge Gesendet von iPhone mit Tapatalk Pro
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#11
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Zitat:
Mit meinem Sohn und meiner Tochter. Verträge vom Opa und ner Schlaganfall- Tante. Württembergische Vers. und RuV. Ging. Der Vertrag wird übernommen egal auf wen. Erkundige dich nochmal. Und sprich nicht zuviel. Simpels Gespräch mit nem Vers.-Vertreter suchen. Für Haffskipper: Irgend ein versicherungspflichtiges Moped anmelden. € 45 / Jahr. Das braucht netmal fahrbereit sein / TÜV in Zukunft haben........
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war!
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#12
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Und dann auf meinen Namen?
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Gruß Daniel "Ich muss weg, Zeit zu geh´n, weit entfernt rumort die See. Mach´s dir selbst ..." |
#13
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https://www.mydealz.de/deals/freiwil...radern-1164407
Das dürfte am günstigsten sein. Für ne 50er zahlst du keine Steuern noch TÜV. Rein theoretisch könnte man da schon ab 16 Jahren anfangen zu sammeln. Danach müsstest du mal schauen. Oft sind 125er in der Versicherung sogar teurer als richtige Maschinen. Ein sehr kompetenter Versicherungsberater kann da vielleicht helfen - eventuell auch mal fragen wie das mit Saisonkennzeichen wäre. Gruß Chris
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#14
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Das ist völlig wurscht.
Der Vertrag zählt, und den überschreibst dann an irgendjemand, (der so toll unfallfrei mit dem Fahrzeug gefahren ist). es ist kein Gesabbel, ich habe 2 Vers. - Vertreter (siehe oben). Und zwar keine Schaumschläger, sondern Realisten in ihrer Firma. Momentan geht das. Theoretisch sollte man bei der Geburt des Kindes schon einen Roller anmelden Mist, von meinem Vater der Vertrag ist schon verfallen (7 Jahre her), von meiner Mutter und den Schwiegereletern bleiben aber noch 3 Verträge........... wohin damit
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war!
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#15
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Zitat:
Noch nen Vertrag auf den ich sammle.
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war! |
#16
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geht bei allen Versicherungsunternehmen über Tarifbestimmung 28 AKB. hier ein Beispiel gefunden: https://www.101prozent.de/wp-content...s/TB28-VHV.pdf
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Andreas |
#17
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meine Kinder haben auch Verträge von mir übernommen, die ich mit Motorrädern angespart hatte. Beide mit irgendwas um die 70%. Beide Autos laufen aber in der Versicherung noch auf meinen Namen - umschreiben lohnt erst viel später wenn die eigene Führerscheinzeit dem Rabatt nahe kommt. Beide haben aber die Autos auf ihren Namen zugelassen denn "Halter" und "Versicherungsnehmer" dürfen unterschiedliche Personen sein.
Aktuell habe ich noch eine 125er (offen), die für 40 Euro im Jahr versichert wird. Meine Enkelin kann dann in 15 Jahren mit SF 30 starten Damit rechnen sich meine Kosten in "ihrem" ersten Quartal
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* hoffentlich werd` ich nie erwachsen * * Heinz * |
#18
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Zitat:
Ohne bekommst du den Rahmen nicht angemeldet.
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Und die √ allen Übels sind die 62 Gruß Henning |
#19
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Mich betrifft dieses Thema auch grad,
mein Vertreter bei der riesigen blauen Versicherung gab mir schriftlich, dass Kinder von Versicherten mit 60% der Versicherungsprämie anfagen zu fahren. |
#20
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noch eine Alternative: das nächste Fahrzeug mit Leasing erwerben. Da gibt es erstaunliche Versicherungsbedingungen
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Andreas |
#21
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Da kann man aber keinen eigenen SFR runter fahren? Der Versicherungsschutz ist ja Teil des Leasingvertrages?
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#22
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Nein, nicht unbedingt.
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Viele Grüße Michael |
#23
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Ich würde es jetzt auch nicht übertreiben. Viele Versicherungen bieten auch günstige Konditionen für einen Zweitwagen. Wenn der Vater dann diesen auf sich anmeldet aber dem Kind überlässt, dann startet das Kind auch nicht mit 200 %.
Gruß Chris |
#24
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Zitat:
Die machen das aber nur ungern und nur auf Nachfrage und nur für volle Jahre (Jan bis Dez.). Die Monate am Anfang bis zum ersten 1.Jan. und am Ende des Vertrages fallen raus.
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war!
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#25
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Jetzt nochmal zum Mitschreiben
- Führerschein vorhanden seit 2016 - PKW-Anschaffung evtll. 2020 - Rolleranmeldung jetzt oder Anmeldung 2020 als Zweitwagen über mich Wenn der Rollervertrag 2020 überschrieben wird zählen dann 2 Jahre Laufzeit oder die Gesamtlaufzeit des Führerscheinbesitzes? Wieviel Prozent macht das aus? Als Zweitwagen anmelden und dann in 10 oder 20 Jahren überschreiben dürfte sinnvoller sein, oder? Aber ich bin meine Zweitwagenprozente los.
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Gruß Daniel "Ich muss weg, Zeit zu geh´n, weit entfernt rumort die See. Mach´s dir selbst ..." |
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