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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 20.09.2006, 21:07
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Es geht ums HGB und Gewerbl. Vermietung?
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  #2  
Alt 20.09.2006, 21:10
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  #3  
Alt 20.09.2006, 21:12
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Anwälte dürfen leider keine öffentliche kostenlose Rechtsberatung tätigen. Das weiß ich aus einem anderen Forum. Am Biertisch ist das sicher etwas anderes.

Gruß Ecki
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  #4  
Alt 20.09.2006, 21:15
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Thomas-PI Thomas-PI ist offline
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Die Frage ist, ob es ein rechtliches od. steuerliches Problem ist.

Bei gewerblicher Vermietung und dem HGB würde ich auf Steueranwalt tippen
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Grüsse Thomas
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  #5  
Alt 20.09.2006, 21:16
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Stephan-HB Stephan-HB ist offline
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...aber per Mail z.B. schon....
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  #6  
Alt 20.09.2006, 21:24
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Zitat:
Zitat von Eckaat
Anwälte dürfen leider keine öffentliche kostenlose Rechtsberatung tätigen. Das weiß ich aus einem anderen Forum. Am Biertisch ist das sicher etwas anderes.

Gruß Ecki
Gibt doch sogar Sendungen im TV,
in denen Anrufer Rat von Anwälten erhalten.
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  #7  
Alt 20.09.2006, 21:28
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Ja, für 2,99 / Min
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Grüsse Thomas
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  #8  
Alt 20.09.2006, 21:29
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Vertragsrecht, nix Steuerrecht, mit dem FA bin ich im Reinen.

Ich möchte auch keine öffentliche oder kostenlose Rechtsberatung.

Wenn dann PN/Mail.
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  #9  
Alt 20.09.2006, 21:30
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Zitat:
Zitat von Thomas-PI
Ja, für 2,99 / Min
Die kassiert aber nicht der ratgebende Jurist.
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Don P



Stan No. 3/Abteilung FW
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  #10  
Alt 20.09.2006, 21:34
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Eckaat Eckaat ist offline
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Zitat:
Zitat von Don P
Zitat:
Zitat von Eckaat
Anwälte dürfen leider keine öffentliche kostenlose Rechtsberatung tätigen. Das weiß ich aus einem anderen Forum. Am Biertisch ist das sicher etwas anderes.

Gruß Ecki
Gibt doch sogar Sendungen im TV,
in denen Anrufer Rat von Anwälten erhalten.
Achte mal drauf, die sprechen immer in der dritten Person und erwähnen niemals Paragraphen oder Urteile. Mit deren Antworten kann man sich den Achtersteven wischen. Deswegen sind es Anwälte.

Gruß Ecki
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  #11  
Alt 20.09.2006, 21:50
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Zitat:
Zitat von Don P
Zitat:
Zitat von Thomas-PI
Ja, für 2,99 / Min
Die kassiert aber nicht der ratgebende Jurist.
die bekommen zwischen 0,60 und 0,90 € / Min, wenn ich mich recht erinnere
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Gruß Thomas
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  #12  
Alt 20.09.2006, 22:03
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Vernüftige Beratung sollte immer gegen Rechnung erfolgen. Es gibt oft Fehlerhafte- oder Falschberatung durch Anwälte oder Steuerberater. Die Kanzlei hat eine Vermögensschadenshaftpflicht, die in diesen Fällen dann den entstandenen Schaden durch Falschberatung deckt.

Wichtig, wenn es um finanzielle Dinge geht
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  #13  
Alt 20.09.2006, 22:04
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Cooky-Crew Cooky-Crew ist offline
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Zitat:
Zitat von ToDi
Zitat:
Zitat von Don P
Zitat:
Zitat von Thomas-PI
Ja, für 2,99 / Min
Die kassiert aber nicht der ratgebende Jurist.
die bekommen zwischen 0,60 und 0,90 € / Min, wenn ich mich recht erinnere

Thomas,
für einen Stundensatz zwischen 36 - 54 €, dafür würdest du aber net arbeiten
-----------------------------------------------------------------------------------
Laut Rechtsberatungsgesetz ( RBerG 9 )
>Die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten einschl. der
Rechtsberatung.<
darf in Foren keine Rechtsberatung durchgeführt werden
Z. Zt. wird an einer Überarbeitung des RBerG gearbeitet!
Es gab eine Verfassungsbeschwerde gegen das RBerG Recht gegeben hat.
BVerfG, 1 BvR 737/00 vom 29.7.2004, Absatz-Nr. (1 - 24)
und das
Bundesverfassungsgericht hat da schon sein Zeigerfinger erhoben

Bundesverfassungsgericht schwächt ein Monopol

Gruß
UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will,
sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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  #14  
Alt 20.09.2006, 22:13
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Thomas-PI Thomas-PI ist offline
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Zitat:
Zitat von alaska
Vertragsrecht, nix Steuerrecht, mit dem FA bin ich im Reinen.

Ich möchte auch keine öffentliche oder kostenlose Rechtsberatung.

Wenn dann PN/Mail.
Stell die Frage hier nocheinmal...

http://www.rechtskenner.de
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Grüsse Thomas
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  #15  
Alt 20.09.2006, 22:18
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Stephan-HB Stephan-HB ist offline
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Guter Rat ist nie billig. Zwar sind per 01.07.06 die Mindestsätze waggefallen, aber "normale" Anwälte halten sich immer nich in diesem Bereich auf. Im Beratungsbereich wurden schon früher immer Stundensätze vereinbart. 250 Taler/ Stunde sind dort nicht unüblich.
Ein Klacks, wenn man bedenkt um welche Summen es evtl. geht.
Ich verstand die Frage auch eher dahingehend, das ein vertrauenswürdiger Fachmann gesucht wird.
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  #16  
Alt 20.09.2006, 22:19
Lars Ostsee Lars Ostsee ist offline
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Zitat:
Stell die Frage hier nocheinmal...

http://www.rechtskenner.de
hab ich vorher noch nie gesehen,
habe erstmal 4 der unterthemen angeklickt (wahllos) und in allen 4 bereichen wurde ne mitteilung gemacht, dass seit mehr als 30 tagen keine neuen beiträge vorhanden seien...

hat ja eher friedhofscharakter dieses "FORUM"
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  #17  
Alt 20.09.2006, 22:24
Benutzerbild von ToDi
ToDi ToDi ist offline
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Zitat:
Zitat von Cooky-Crew
Zitat:
Zitat von ToDi
Zitat:
Zitat von Don P
Zitat:
Zitat von Thomas-PI
Ja, für 2,99 / Min
Die kassiert aber nicht der ratgebende Jurist.
die bekommen zwischen 0,60 und 0,90 € / Min, wenn ich mich recht erinnere
Thomas,
für einen Stundensatz zwischen 36 - 54 €, dafür würdest du aber net arbeiten

zusätzlich verlangen die Anbieter, dass man sich für eine bestimmte Zeit, zB jeden Dienstag von 18:00 - 20:00 zur Verfügung hält. Ob Anrufe kommen oder nicht. Ob man da auf 36-54€ Stunde kommt.
Wenns jede Stunde 54 € wären, würd ich das Büro dicht machen und von der Couch zuhause arbeiten. (10 Stunden a 54 € am Tag x 20 Tage = 10.800 € /Monat für auf der Couch liegen hätte was )

nur, um das klar zu sagen: so läufts leider nicht (sonst würden alle Anwälte nur noch auf der Couch liegen )
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Gruß Thomas
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  #18  
Alt 20.09.2006, 22:26
Lars Ostsee Lars Ostsee ist offline
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@cooky-crew:

du schriebst:

Zitat:
Es gab eine Verfassungsbeschwerde gegen das RBerG Recht gegeben hat.
BVerfG, 1 BvR 737/00 vom 29.7.2004, Absatz-Nr. (1 - 24)
und das
Bundesverfassungsgericht hat da schon sein Zeigerfinger erhoben
Jedenfalls das Aktenzeichen stimmt

Dabei ging es wohl um einen ganz speziellen Fall und nicht um allgmeine Rechtsberatung...

Zitat aus dem Leitsatz des BVerfG:

Bei der Auslegung und Anwendung von RBerG Art 1 § 1 Abs 1 S 1 und Art 1 § 8 Abs 1 Nr 1 haben die Gerichte nicht in Erwägung gezogen, ob der Begriff der "Geschäftsmäßigkeit" unter Berücksichtigung der durch das RBerG geschützten Interessen und des Grundrechts des Beschwerdeführers, eines pensionierten Richters, aus GG Art 2 Abs 1 von Verfassungs wegen im konkreten Fall eine Auslegung erfordert, die die unentgeltliche Rechtsbesorgung durch einen berufserfahrenen Juristen nicht erfasst.
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  #19  
Alt 20.09.2006, 22:29
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Thomas-PI Thomas-PI ist offline
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Oh.....

habe ich nur mal so ergoogelt.

Dachte, "da wäre ihm geholfen"

Also, hoffe PN´s folgen
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Grüsse Thomas
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  #20  
Alt 20.09.2006, 23:13
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Cooky-Crew Cooky-Crew ist offline
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Zitat:
Zitat von Lars Ostsee
.............
Dabei ging es wohl um einen ganz speziellen Fall und nicht um allgmeine Rechtsberatung...
..............
Seh ich was anders

Zitat:
Das Bundesverfassungsgericht hat das Rechtsberatungsmonopol der Anwälte gelockert. Die Karlsruher Richter hoben in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluß eine Geldbuße von 600 DM gegen einen pensionierten Oberlandesrichter aus Braunschweig auf. Dieser war von der Justiz seiner Heimatstadt - darunter seinen ehemaligen Kollegen am Oberlandesgericht - wegen "unerlaubter geschäftsmäßiger Rechtsberatung" verurteilt worden. Der Ruheständler hatte mehrfach kostenlos Bürger - darunter Kriegsdienstverweigerer - beraten oder vor Gericht vertreten.
Quelle und kompl. Text: FAZ.NET

Zitat:
Rechtsberatungsgesetz (RBerG)


vom 13. Dezember 1935 (RGBl. I S. 1478), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes zur Änderung des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung und anderer Gesetze vom 19. Dezember 1998 (BGBl. I S. 3836)



Artikel 1

§ 1

(1) Die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten, einschließlich der Rechtsberatung und der Einziehung fremder oder zu Einziehungszwecken abgetretener Forderungen, darf geschäftsmäßig - ohne Unterschied zwischen haupt- und nebenberuflicher oder entgeltlicher und unentgeltlicher Tätigkeit - nur von Personen betrieben werden, denen dazu von der zuständigen Behörde die Erlaubnis erteilt ist. Die Erlaubnis wird jeweils für einen Sachbereich erteilt:

::::::::::::::
Das heisst doch für das , dass Rechtsauskünfte und Rechtsberatungen
oder "Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten,
einschließlich der Rechtsberatung und der Einziehung fremder
oder zu Einziehungszwecken abgetretener Forderungen,"

zu einem konkreten Fall nur von solchen Personen
und Stellen gegeben werden dürfen, denen die dafür erforderliche Erlaubnis
von der zuständigen Behörde erteilt worden ist!

Das ist hier im nicht der Normalfall, da es sich
bei der Mehrzahl der hier postenden User nicht um
solche Personen
handelt.

Mehr zu diesem Thema findet man auf der
Website der Freien Universität Berlin
und die schreiben auf ihrer Seite
Zitat:
Auch weiterhin sind wir für Ihre Mitteilung über Konflikte mit dem Rechtsberatungsgesetz dankbar,
müssen jedoch darauf hinweisen, dass auch uns die Erteilung von Rechtsrat
nach der derzeitigen Gesetzeslage verwehrt ist.
Gruß
UWE
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  #21  
Alt 21.09.2006, 06:59
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Hallo Ralf,

hier haben zwei Anwälte geantwortet.

Einer hat mir trotz Androhung von Entschädigung nicht geholfen und den zweiten muss man mal ausprobieren.
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  #22  
Alt 21.09.2006, 07:10
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Ray Ray ist offline
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Nennt mich gerne kleinlich, aber ich finde solche "Hilfe-Fragen" eigentlich unfair:

Da studiert ein Mensch ein extrem lern-intesives Fach, macht sich vielleicht - in einer hoch wettbewerbsträchtigen Branche - selbstständig oder ist Angestellter oder Partner in einer Kanzlei mit locker 80 und mehr Wochenstunden.

Dann kommt einer aus einem Internetforum und fragt einen solchen Menschen um "Hilfe" ????

Warum gehtr er nicht zu einem Anwalt und fragt? Weil er Geld sparen will?

Das wäre ja so, als wenn ich zu Cyrus gehe und ihn bitte, mir ein Handelprodukt von ihm zu schenken, weil ich ihn aus dem Forum kenne ... auch wenn Cyrus ein extrem netter Mensch ist - so bekloppt ist er nicht!

Wenn mich einer um meine privaten Fähigkeiten (doch, doch, da gibt es welche, lieber UGies ... ) fragt, helfe ich wo ich auch nur kann! Aber wenn meine Verdienstgrundlage kostenlos herhalten soll, sehe ich das nicht ein.

Gruß
Ray
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  #23  
Alt 21.09.2006, 07:13
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Hallo Ralf,

bitte stelle deine Frage hier oder schicke mir eine PN.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


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  #24  
Alt 21.09.2006, 07:16
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Guten Morgen Ray,

ich bin das erste mal nicht Deiner Meinung.

Wir hier von der Technik verschenken unser geistiges Wissen auch und das stellenweise im Stundentakt ohne das dabei nur ein Cent rüber kommt.

Sollen wir lieber schreiben:

"Bring Dein Boot doch in die Werkstatt!"


Und manchmal gibt es sogar Geschenke.
Doch so bekloppt bin ich.
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  #25  
Alt 21.09.2006, 08:00
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Außerdem war es glaube ich eher eine Suchanzeige (->Flohmarkt ) nach einem seriösen Anwalt mit dem Fachgebiet, denn es stand nirgendwo das es kostenlos erfolgen soll.
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Hendrik
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