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  #1  
Alt 16.05.2017, 11:50
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Standard Fragen zu UKW Funk

Hallo zusammen,

ich habe einige Fragen zum UKW-Funk:

1. Es gibt ja eine Ergänzungsprüfung SRC -> UBI. Gibt es umgekehrt auch eine Ergänzungsprüfung UBI -> SRC oder ist UBI dafür zu spezifisch (wie ich vermute)?
2. Der Gardasee ist ein Binnensee. Ist es korrekt, dass hierfür das UBI Zeugnis notwendig/ausreichend ist?

Viele Grüße
Martin
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  #2  
Alt 16.05.2017, 11:53
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Von UBI -> SRC habe ich noch nie was von gehört. UBI ist schon deutlich abgespeckt gegenüber SRC.
Ich befürchte da must du einen kompletten SRC machen.
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Gruß
Jörg
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  #3  
Alt 16.05.2017, 12:19
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Okay, das würde ich auch mal vermuten.
Mit UBI auf dem Gardasee wird es wohl auch nichts, da Italien kein Unterzeichner von RAINWAT ist :-( Welches Funkzeugnis würde man hierfür brauchen?
Edit: Laut ADAC Bootstouristischer Information ist auf Binnengewässern doch das UBI gefordert und ausreichend

Geändert von martin.g (16.05.2017 um 12:27 Uhr)
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  #4  
Alt 16.05.2017, 12:35
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Hier war das auch schon mal kurz Thema, viel steht da aber auch nicht.
https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=129887
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Gruß
Jörg
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  #5  
Alt 16.05.2017, 14:04
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Ergänzungsprüfung von UBI auf SRC gibt es meines Wissens nicht, die Frage hatte ich auch noch nie.
Als Fragebogen kenne ich auch nur den mit 10 Fragen von SRC -> UBI.

Italien ist, wie oben schon geschrieben, kein RAINWAT-Staat. Also kein regionaler italienischer Teil des Handbuchs Binnenschiffahrtsfunk.
Allerdings würde ich davon ausgehen, daß für Dich, wie beim SBF, dort das gilt, was für Dich zuahsue gilt. Also UBI. Aber beachte den Konjunktiv am Satzbeginn.
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Gruß
Andreas
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  #6  
Alt 16.05.2017, 14:55
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Der Binnenschifffahrtsfunk und das dazugehörige Sprechfunkzeugnis betrifft den Sprechfunk auf Wasserstraßen der Zonen 1-4. (http://www.gesetze-im-internet.de/bi...456900002.html)

Das Funkzeugnis berechtigt zum Sprechfunk in deutscher Sprache.


Der Gardasee ist weder eine Wasserstraße, noch ist dort eine der Verkehrssprachen Deutsch.

Das UBI ist am Gardasee wertlos.
Das passende Zeugnis ist das SRC, die Angabe "UBI gilt für Binnengewässer" ist leider unvollständig. Es gilt auf Binnengewässern, die Wasserstraßen sind. Dafür wurde dieses "vereinfachte SRC" mit der "Besonderheit" Schleusenfunk erfunden.
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Gruss Andreas

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  #7  
Alt 16.05.2017, 15:07
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Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
Das Funkzeugnis berechtigt zum Sprechfunk in deutscher Sprache.
Dann lies dir mal den Fragenkatalog für den UBI durch. Da gibt es extra eine Frage in welche Sprache man wohl mit einer Landfunkstelle im Ausland zu funken hat.

Also wenn man in Holland ist muss man schon ein paar "Lakritz extra Stark" einwerfen und versuchen da was auf Holländisch rauszukrächsen.

An der nächsten Schleuse bekommst du dann Pommes Spezial und eine Frikandel
__________________
Gruß
Jörg
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  #8  
Alt 18.05.2017, 20:52
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Zitat:
Zitat von Der mit dem Boot tanzt Beitrag anzeigen
...in welche Sprache man wohl mit einer Landfunkstelle im Ausland zu funken hat.
...
Ja, ich kenne sowohl die den Allgemeinen Teil der Kommissionen (Donau / Mosel / Rhein) als auch die BinSchSprFunkV, welche letztlich maßgeblich für die Ausgangsfrage ist, ob man am Gardasee mit dem UBI funken "darf". Und da lautet die Antwort nun mal "nein", weil der Gardasee nicht im Geltungsbereich des UBI geregelt ist. Damit wäre die Ausgangsfrage abschließend beantwortet.

Zur Frage, in welcher Sprache der Funkverkehr zu führen ist, steht in der BinSchSprFunkV ja nichts, sondern das steht im Allgemeinen Teil des Handbuchs, nämlich in der Sprache der Uferfunkstelle.

Nun ist es mal so, dass etliche Binnenschiffe vom Schwarzen Meer bis an die Nordsee fahren. Dabei kommen sie durch Rumänien, Moldawien, die Ukraine, Bulgarien, Serbien, Kroatien, Ungarn, die Slowakei, Österreich, Deutschland und die Niederlande. Macht also 11 Staaten und neuerdings 10 Sprachen, wenn man gelten lässt, dass in AT und DE dieselbe Sprache gesprochen wird.

Wie geht das, wenn in jedem Anrainerstaat das Binnenschifffahrtsfunk-Zeugnis nur in der jeweiligen Landessprache geprüft wird?

Genau. Mit ein Grund, warum man den jeweiligen Regionalen Teil des Handbuchs mitführen muss, weil dort die wichtigsten Floskeln mehrsprachig abgedruckt sind. Siehe zB den Regionalteil "Niederlande".

Geprüft wird UBI in Deutschland ja nur auf Deutsch, daher kann es zu keinem anderen Sprechverkehr als auf Deutsch berechtigen, so wie ein Ungarisches UBI zum Sprechverkehr auf Ungarisch berechtigt.
Wer das eigene Land verlässt, muss daher nach den regionalen gesetzlichen Bestimmungen den jeweiligen Regionalteil mithaben.

Keinesfalls kann daher das UBI zum Funkverkehr auf Italienisch berechtigen, wo doch nur Deutsch geprüft wird.

Beim SRC beispielsweise, wird hingegen auf Deutsch und Englisch geprüft. Dementsprechend auch die Berechtigung.
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Gruss Andreas

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  #9  
Alt 19.05.2017, 10:43
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Und wie ist das nun wirklich in der Praxis?
Was macht der Urlaubsskipper in den Niederlanden der die Landessprache nicht spricht?
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Gruß Mirko
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  #10  
Alt 19.05.2017, 11:05
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Perre Pescadore Perre Pescadore ist offline
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Zitat:
Zitat von Saeldric Beitrag anzeigen
Und wie ist das nun wirklich in der Praxis?
Was macht der Urlaubsskipper in den Niederlanden der die Landessprache nicht spricht?
Er nimmt das Handbuch und sucht sich die entsprechenden Formulierungen raus und versucht es mit den vorgegebenen Worten.
In der Regel kommt dann in gutem Deutsch die Antwort. Im Notfall halt Englisch.
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Danyel, ja richtig gelesen mit y
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  #11  
Alt 19.05.2017, 11:08
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Er spricht Deutsch mit niederländischen Akzent
Die verstehen einen schon.... notfalls geht Deutsch , oder Englisch.
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Thomas

"Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null und das nennen Sie ihren Standpunkt".
(Albert Einstein)
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  #12  
Alt 19.05.2017, 12:19
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Es ist ja auch immer eine schöne Urlaubsvorbereitung, sich mit der jew. Sprache zu befassen. Das Erleichtert dann auch das Funken ungemein.
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Gruß
Andreas
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  #13  
Alt 10.02.2018, 15:55
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Hallo,

nochmal eine Verständnisfrage. Ich habe den UBI, ein fest montiertes Funkgerät und will dieses Jahr mit Boot und Family an den Gardasee.

ADAC schreibt in seinen Unterlagen, dass UBI OK sei für den Gardasee, die Erläuterungen oben sind aber auch plausibel.

Rein praktisch, was tun? Funkgerät ausbauen? Einfach ausgeschaltet lassen? Strom und Antenne abklemmen? Oder interessiert das dort eh niemanden?

Vielen Dank und viele Grüße
Alex
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  #14  
Alt 10.02.2018, 16:14
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Capitaneus Capitaneus ist gerade online
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Hallo Alex,
wenn du ein Funkgerät fest montiert hast und dafür auch eine Frequenzzuteilungsurkunde und eine ATIS bekommen hast, darf meines Wissens der Funk nicht ohne weiteres (ohne Abmeldung) ausgebaut werden.
Ich glaub aber dass das in Italy niemanden interessieren wird, wenn da mal ein Funkgerät war....
Drin lassen (am Gardasee) würde ich das Teil allerdings nicht, denn für den Betrieb ist dann m. E. ein Funkzeugnis (SRC) erforderlich. Warum nicht gleich den SRC machen? Ist echt nicht so wild und kostet ca. 240,- €, dafür darf man weltweit im GMDSS funken, vielleicht gehts doch auch mal nach Kroatien...
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Viele Grüße
Guido
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  #15  
Alt 10.02.2018, 16:16
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Laika's Kapitän Laika's Kapitän ist offline
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Wenn dich nur die Frage bewegt ,ob du dein Funkgerät dort drinhaben darfst,bin ich der Meinung JA. ,denn es gelten doch die Vorschriften des Landes in dem das Boot zugelassen ist.Ob du dem Funkverkehr in Landessprache dann was abgewinnen kannst steht auf einem ganz anderen Blatt.

Gruß Ralf
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  #16  
Alt 10.02.2018, 16:23
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Gardasee und Funke wurde in diesem Thread bereits mal behandelt:
https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=197832
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Viele Grüße
Guido
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  #17  
Alt 10.02.2018, 16:32
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Das UBI ist nur in den Ländern gültig die das Baselabkommen unterzeichnet haben.

Italien gehört nicht dazu.

http://www.fvt.wsv.de/ubi/merkblatt_...kzeugnisse.pdf

Der internationale Not- und Anrufkanal CH 16 geht am Gardasee aber immer, da dieser auch von den dortigen Behörden genutzt wird.
Tendiere eher dazu, dass UBI nicht weiterhilft...
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Guido
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  #18  
Alt 10.02.2018, 19:39
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Die 240 EUR, die oben genannt werden, sind arg übertrieben. Mich ja mein SRC (inkl. Prüfungsgebühren) unter 150 EUR gekostet.
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  #19  
Alt 10.02.2018, 20:47
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@Stefan: Schön, dass du für deinen Schein so wenig bezahlt hast. Ich hab den Schein bei der Bootsfahrschule gemacht, wo ich auch meine Bootsführerscheine gemacht hab, weil ich mich dort gut aufgehoben fühlte und wir auch eine Menge Spaß hatten. 90,-€ hin oder her... ich hab geschrieben ca. 240,- €...die Kosten war ja auch nicht das Thema.

Ausserdem:
"Es gibt kaum etwas auf dieser Welt, das nicht irgend jemand ein wenig schlechter machen kann und etwas billiger verkaufen könnte, und die Menschen, die sich nur am Preis orientieren, werden die gerechte Beute solcher Menschen.

Es ist unklug, zu viel zu bezahlen, aber es ist noch schlechter, zu wenig zu bezahlen. Wenn Sie zu viel bezahlen, verlieren Sie etwas Geld, das ist alles. Wenn Sie dagegen zu wenig bezahlen, verlieren Sie manchmal alles, da der gekaufte Gegenstand die ihm zugedachte Aufgabe nicht erfüllen kann.

Das Gesetz der Wirtschaft verbietet es, für wenig Geld viel Wert zu erhalten. Nehmen Sie das niedrigste Angebot an, müssen Sie für das Risiko, das Sie eingehen, etwas hinzurechnen. Und wenn Sie das tun, dann haben Sie auch genug Geld, um für etwas besseres zu bezahlen."

John Ruskin (1819-1900)
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  #20  
Alt 10.02.2018, 22:35
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Hm, was läuft denn so an Funkverkehr auf dem Gardasee?
Ich vermute mal so viel wie auf der Lausitzer Seenplatte bei Nacht.

Klaus, der mal ganz locker bleiben würde
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  #21  
Alt 10.02.2018, 23:11
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Zitat:
Zitat von Capitaneus Beitrag anzeigen
Tendiere eher dazu, dass UBI nicht weiterhilft...
welcher Funkschein denn dann? gibt es noch ein anderes Zertifikat für den Binnenschiffsfunk? Darfst Du Binnen GMDSS verwenden oder die Frequenzen für den Seefunk? denn dafür ist ja SRC und höher da...

ich tendiere dazu dem hier zu glauben:

http://www.charterwelt.de/italien.ht...fo_italien.pdf

oder dem hier

http://www.touristinfo.it/pdf-box/pd...tionen_italien

Zitat:
Abhängig vom jeweiligen Fahrtgebiet benötigen Skipper ein entsprechendes Funkzeugnis.
Für den deutschen Sportschiffer sind drei verschiedene Zeugnisse relevant:
Seefunk:
- SRC (Short Range Certificate) „Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis“.
Gültig für UKW und GMDSS.
- LRC (Long Range Certificate) “Allgemeines Funkbetriebszeugnis”.
Gültig für GW, KW, UKW, Inmarsat und GMDSS.
Binnenfunk: - UBI „UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk“.
Weitere Informationen im Merkblatt der ADAC-Sportschifffahrt „Sportbootführerscheine und
Funkzeugnisse“.
Das WSA sagt, daß UBI international gültig ist.
__________________
MfG, Frank.
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  #22  
Alt 10.02.2018, 23:41
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Bitte schaut doch nochmal ganz oben, was der TO wissen möchte.
Dass der Gardasee zu den Binnenseen zählt ist klar, dann ist aber zu klären, ob der UBI auch in Italien wirklich gilt, dazu #17. Wenn UBI nicht gilt, welches Zeugnis gilt dann?
Was an Funkverkehr am Gardasee läuft - das wollte der TO jedenfalls momentan gar nicht wissen... Jemand mit UBI und SRC dürfte keinesfalls ein Problem haben, alles andere ist noch nicht abschließend und eindeutig geklärt...
__________________
Viele Grüße
Guido
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