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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #1  
Alt 23.12.2017, 20:21
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dieter dieter ist offline
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Standard Interessantes zum TÜV Pickerl im Ausland

http://cro-online.de/h-slo-hr-abnahm...m-tuv-pickerl/
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Sprichwort:
Wer zu allem seinen Senf gibt, gerät ganz schnell in
den Verdacht, ein Würstchen zu sein
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  #2  
Alt 23.12.2017, 20:26
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In Ungarn ist das vor Jahren schon Ghaffy passiert.
Ich hatte bisher Glück
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  #3  
Alt 23.12.2017, 20:40
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Ungarn war bekannt, aber SLO und HR .... hatte ich bisher nichts gehört.
Ausserdem wurde hier im Forum schon in einigen Diskussionen immer wieder "ist Ländersache" als unwichtig im Ausland abgetan.
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  #4  
Alt 23.12.2017, 21:42
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Ich bin auch im Frühling mit ewig abgelaufenem Tüv beim Trailer von Kroatien nach Hause gefahren.
Wie gesagt, Glück gehabt.
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  #5  
Alt 24.12.2017, 08:14
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Bin auch im Herbst mit 10 Jahre abgelaufenen Pickerl aus HR nach Österreich gefahren. Wird nicht kontrolliert. Aber wie sollst du sonst einen Trailer wieder zur Überprüfung bekommen......
In Österreich sind dann die Blauen Kennzeichen montiert worden. Gelten ja leider nicht im Ausland.
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Harry
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  #6  
Alt 24.12.2017, 09:19
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Zitat:
Zitat von Divetwins Beitrag anzeigen
Bin auch im Herbst mit 10 Jahre abgelaufenen Pickerl aus HR nach Österreich gefahren. Wird nicht kontrolliert. Aber wie sollst du sonst einen Trailer wieder zur Überprüfung bekommen......
In Österreich sind dann die Blauen Kennzeichen montiert worden. Gelten ja leider nicht im Ausland.
Für solche Fälle gibt es "Grüne" Überstellungskennzeichen, in einigen EU Ländern werden die Blauen aber auch akzeptiert.
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Beste Grüße Andy
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  #7  
Alt 24.12.2017, 11:17
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... das behauptet zumindest der Norbert Rieger, Journalist und einer von vier Betreibern eines kleinen Online-Nachrichten-Portals. Doch wie sauber ist das recherchiert? Denn renommierte Portale behaupten das Gegenteil. Hier mal zwei Beispiele (von vielen):

https://www.adac.de/infotestrat/adac...bsstrafen.aspx

https://www.allianz-autowelt.de/tuev...iehen/#Ausland

Wer hat denn nun Recht, der Herr Rieger oder ADAC und Allianz-Gruppe?

Ein Blick ins Gesetz erleichtert bekanntlich die Rechtsfindung. Für den internationalen Verkehr maßgeblich ist das "Wiener Abkommen Über den Straßenverkehr" dem sich alle europäischen Staaten verpflichtet haben.
Den Art.3, Abs.2a, Art.39 Abs.1 und Anlage 5 ist u.a zu entnehmen, dass Zulassungsrecht ausschließlich nationales Recht ist. Regelmäßige technische Untersuchungen werden gem. Art.39 Abs.2 sogar zwingend nur für Kfz zur Beförderung von mehr als 8 Personen und für Fahrzeuge mit einer zGm > 3,5t sowie deren Anhänger gefordert. Für alle anderen Kfz. gilt gem. Abs.3 nur eine Sollvorschrift.

Gem. Abs.3 müssen aber alle Kfz. betriebssicher sein. Das ist der einzige Ansatzpunkt für die einzelnen Mitgliedstaaten, überhaupt Sanktionen für Ausländer verhängen zu können. Früher in der VOInt und heute für Deutschland im § 20 Abs.3 FZV geregelt, dürfen ausländische Kfz. am inländischen Straßenverkehr teilnehmen, wenn sie betriebs- und verkehrssicher sind. Was genau darunter zu verstehen ist, ist wiederum der Anlage 5 des Wiener Übereinkommen zu entnehmen.

Die Ahndung einer ausländischen Formalvorschrift, nämlich wann, was, wie häufig und in welchem Umfang für die Zulassung zum Straßenverkehr technisch untersucht werden muss, kann daher nie Gegenstand einer inländischen Sanktionierungsvorschrift sein.
Deswegen ist darüber auch nichts in den verschiedenen EU-Richtlinien zu finden.

Die Aussagen des Herrn Rieger sind bestimmt alle richtig ... mit einer kleinen aber feinen Ausnahme:

Sie gelten nicht für ausländische Verkehrsteilnehmer in den genannten Ländern.

Nur wissen das leider nicht alle Polizisten, und damit fängt der Ärger an!!!
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  #8  
Alt 25.12.2017, 08:17
Sandman Sandman ist offline
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Ganz so einfach ist es nicht.
Wenn der TÜV abgelaufen ist, dann kann der örtliche Polizist im Ausland deswegen eigentlich kein Bußgeld verhängen. ABER: wenn er aber anzweifelt, dass das Fahrzeug technisch den Regeln entspricht, dann kann er sehr wohl die Weiterfahrt untersagen (beweisen muss er dafür gar nix).

Und hier kommt es zu einer Beweislastumkehr, da ja das technische Gutachten, das bestätigt, dass alles in Ordnung ist fehlt. Es liegt dann am Fahrer dies zu beweisen und das wird im Ausland wirklich schwierig.

Wie dem auch sei sollte man sich die ganzen Scherereien ersparen und rechtzeitig den TÜV machen, auch wenn man den Trailer im Ausland stehen hat.


Grüße

Sandman
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  #9  
Alt 25.12.2017, 08:24
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Moin
Mein oller Dacia ist bis kurz vor Weihnachten fleissig in NL bewegt worden.Durfte aber nicht mehr auf BRD Strassen fahren. Nach Unfall im frühjahr nicht mehr TÜVfähig, aber technisch ok,ist der Wagen in Nl mit Tüv 1 /2017 bis Mitte Dezember incl Anhängerbetrieb und zweimaliger Polizeikontrolle regulär gefahren worden wurde aber an der Grenze "deponiert"
Tüv hat niemanden Interesiert, nach Aussage Politie " Wenn Fahrzeug fahrtüchtig und sicher ist interesiert ausländischer Tüv keinen Poitiebeamten."
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Geschafft ! 2025 werden wir mehr CO2 in der Luft haben wie der bisherige Höchststand vor3,3Mill Jahren. War bisher die heißeste Zeit der Erde
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  #10  
Alt 25.12.2017, 09:39
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Mercurius Mercurius ist offline
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Zitat:
Zitat von Sandman Beitrag anzeigen
Ganz so einfach ist es nicht.
Wenn der TÜV abgelaufen ist, dann kann der örtliche Polizist im Ausland deswegen eigentlich kein Bußgeld verhängen. ABER: wenn er aber anzweifelt, dass das Fahrzeug technisch den Regeln entspricht, dann kann er sehr wohl die Weiterfahrt untersagen (beweisen muss er dafür gar nix).

Und hier kommt es zu einer Beweislastumkehr, da ja das technische Gutachten, das bestätigt, dass alles in Ordnung ist fehlt. Es liegt dann am Fahrer dies zu beweisen ...
Es tut mir leid Dich korrigieren zu müssen.

Zum Einen beweist die Untersuchung/Plakette nicht, dass ein Kfz. für den gesamten Gültigkeitszeitraum den technischen Regeln entspricht sondern nur zum Prüfzeitpunkt. Dazu gibt es zahlreiche Rechtsprechung.

Zum Zweiten sind in Europa die Verfolgungsbehörden immer in der Beweispflicht. Es gilt immer die Unschuldsvermutung. Das kannst Du in der Charta der EG-Grundrechte sowie der europäischen Menschenrechtskonvention nachlesen und wurde mit dem Beschluss der EU-Kommission für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung am 12.02.2016 noch einmal klargestellt.
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  #11  
Alt 25.12.2017, 10:05
uli07 uli07 ist offline
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Wieso fährt man überhaupt mit einen Tüv-abgelaufenden Fahrzeug in den Urlaub, oder wie hier mit einem 10 Jahre Tüv- überfälligen Trailer durch die Weltgeschichte?
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Gruß Uli07

Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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  #12  
Alt 25.12.2017, 10:13
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winetouu winetouu ist offline
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Zitat:
Zitat von uli07 Beitrag anzeigen
Wieso fährt man überhaupt mit einen Tüv-abgelaufenden Fahrzeug in den Urlaub, oder wie hier mit einem 10 Jahre Tüv- überfälligen Trailer durch die Weltgeschichte?
Uli, es gibt vor allem in Österreich sehr viele die Ihre Boote oder Wohnwägen in Kroatien untergestellt haben und diese nicht zur regelmäßigen Untersuchung
mit nach Hause nehmen. Irgendwann kommt der Zeitpunkt das am Boot etwas zu schrauben ist oder es verkauft werden soll, dann muß es irgendwie nach Hause kommen.
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Beste Grüße Andy
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  #13  
Alt 25.12.2017, 10:20
Benutzerbild von Jugocaptan
Jugocaptan Jugocaptan ist offline
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Wenn ich mir 10 Jahre das Pickerl (TÜV,etc) erspart habe, gehe ich das Risiko, das ja im eigenen Land auch besteht, ein.
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mit lieben Grüssen aus Wien - Peter
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  #14  
Alt 25.12.2017, 10:59
apollo1 apollo1 ist offline
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https://www.adac.de/der-adac/rechtsb...ung/hu-und-au/

Da ist alles erklärt.
Und niemals auf keinen Fall bei Kontrollen im Ausland irgendwas der Polizei unterschreiben. Schön höflich aber bestimmt nichts anerkennen.
Unser Landesrecht geht sie nichts an umgedreht ist es genau so.
Eine Rechtsschutz zb über den ADAC sofort einschalten da reicht meist schon der Griff zum Smartphone.

mfg andreas
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  #15  
Alt 25.12.2017, 14:36
Dagobertreiten Dagobertreiten ist offline
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Da geht es doch wie immer nur um die Kohle, reine Abzocke!!!
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  #16  
Alt 25.12.2017, 19:10
Benutzerbild von dieter
dieter dieter ist offline
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Zitat:
Zitat von Jugocaptan Beitrag anzeigen
Wenn ich mir 10 Jahre das Pickerl (TÜV,etc) erspart habe, gehe ich das Risiko, das ja im eigenen Land auch besteht, ein.
zumindest in D ist das kein Risiko.... man muss nur den nächsten Tüv nach der Grenze anfahren ... oder vorher einen Termin zu hause vereinbaren und am Sonntag nach Hause fahren.
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servus
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Sprichwort:
Wer zu allem seinen Senf gibt, gerät ganz schnell in
den Verdacht, ein Würstchen zu sein
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  #17  
Alt 25.12.2017, 20:34
Benutzerbild von Gernhart_Reinholzen
Gernhart_Reinholzen Gernhart_Reinholzen ist offline
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Zitat:
Zitat von dieter Beitrag anzeigen
vorher einen Termin zu hause vereinbaren und am Sonntag nach Hause fahren.
Das interessiert die Polizei nicht die Bohne und schützt nicht vor Ahndung der Ordnungswidrigkeit.
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  #18  
Alt 26.12.2017, 17:54
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dieter dieter ist offline
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Zitat:
Zitat von Gernhart_Reinholzen Beitrag anzeigen
Das interessiert die Polizei nicht die Bohne und schützt nicht vor Ahndung der Ordnungswidrigkeit.

Das ist falsch - lt. Gesetz muss nach Grenzübertritt, die nächste Tüvstelle angefahren werden- da am Sonntag keine Tüv Stelle geöffnet hat, und man bei einer Kontrolle einen Termin für den kommenten Tag vorweisen kann (und diesen dann auch wahrnimmt) wird nur ein Nachweis über die Prüfung verordnet und sonst nichts.
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  #19  
Alt 26.12.2017, 18:16
herrmic herrmic ist offline
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Zitat:
Zitat von dieter Beitrag anzeigen
Das ist falsch - lt. Gesetz muss nach Grenzübertritt, die nächste Tüvstelle angefahren werden- da am Sonntag keine Tüv Stelle geöffnet hat, und man bei einer Kontrolle einen Termin für den kommenten Tag vorweisen kann (und diesen dann auch wahrnimmt) wird nur ein Nachweis über die Prüfung verordnet und sonst nichts.
Aber nur dann, wenn du nicht Mercurius übern Weg läufst,

dann wartest du vor der nächsten Prüfstation,

bis die öffnen.
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  #20  
Alt 26.12.2017, 18:33
ferenc ferenc ist offline
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Zitat:
Zitat von apollo1 Beitrag anzeigen
https://www.adac.de/der-adac/rechtsb...ung/hu-und-au/

Da ist alles erklärt.
Und niemals auf keinen Fall bei Kontrollen im Ausland irgendwas der Polizei unterschreiben. Schön höflich aber bestimmt nichts anerkennen.
Unser Landesrecht geht sie nichts an umgedreht ist es genau so.
Eine Rechtsschutz zb über den ADAC sofort einschalten da reicht meist schon der Griff zum Smartphone.

mfg andreas
Wenn es zu dem Umstand in Ungarn kommt, ist es gut das Smartphone schon mal in der Hand zu haben. Da kann man dann prima ein Taxi rufen, wenn man seinem Auto auf dem Schlepper hinterherschaut.

Deutsches Rechtsempfinden ist nicht in ganz Europa ein hilfreicher Ratgeber.
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  #21  
Alt 26.12.2017, 19:15
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Zitat:
Zitat von herrmic Beitrag anzeigen
Aber nur dann, wenn du nicht Mercurius übern Weg läufst,

dann wartest du vor der nächsten Prüfstation,

bis die öffnen.
wenn er sich dann nachfolgend damit auseinandersetzen möchte, kein Problem
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  #22  
Alt 27.12.2017, 18:03
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Mercurius Mercurius ist offline
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Zitat:
Zitat von dieter Beitrag anzeigen
Das ist falsch - lt. Gesetz muss nach Grenzübertritt, die nächste Tüvstelle angefahren werden- da am Sonntag keine Tüv Stelle geöffnet hat, und man bei einer Kontrolle einen Termin für den kommenten Tag vorweisen kann (und diesen dann auch wahrnimmt) wird nur ein Nachweis über die Prüfung verordnet und sonst nichts.
Es ist leider tatsächlich ein weit verbreiteter Irrtum, dass ein "Termin beim TÜV" vor einem Bußgeld schützt. Diese Termine entfalten so viel Rechtswirksamkeit wie ein Termin beim Zahnarzt.

Der einzig maßgebliche Termin steht auf Deiner Prüfplakette hinten auf dem Kennzeichen und in Deiner Zulassungsbescheinigung T.1 (§29 Abs.6 StVZO). Es gibt auch nur eine einzige Ausnahme: die Gültigkeit der Prüfplakette verlängert sich um einen Folgemonat, wenn eine Nachprüfung erforderlich ist (§29 Abs.7 StVZO)

Streng genommen musst Du also mit Deiner abgelaufenen Plakette nach dem Grenzübertritt nach D unverzüglich auf direktem Wege die nächste Prüfstelle nach der Grenze ansteuern und dort ggfs. warten, bis sie öffnet.
Soweit der gesetzlich vorgesehene Regelfall.

Ob Du es trotzdem mit Deinem "Termin beim TÜV" bis nach Hause schaffst, hängt von der zwischenzeitlich seit der letzten Untersuchungsfrist verstrichenen Zeit, ganz sicher vom Zustand Deines Fahrzeuges, wie weit Du es noch bis nach Hause hast und von dem Wohlwollen des Polizeibeamten ab, der Dich kontrolliert.
Du kannst aber sicher sein, dass Dich abgesehen von dem fälligen Bußgeld und dem Punkt in Flensburg wohl kaum jemand mit einem alten Trailer oder Wohnwagen und 10 Jahre abgelaufener HU weiterfahren lässt. Das Risiko wird kein Polizeibeamter eingehen, denn Du wirst Dich nachher auf die genehmigte Weiterfahrt und den Mängelbericht (so heißt der "verordnete Nachweis") berufen, wenn etwas passiert.
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  #23  
Alt 27.12.2017, 20:30
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da ist er wieder , der unterschied zwischen Theorie und Praxis !!
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  #24  
Alt 28.12.2017, 09:56
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Zitat:
Zitat von dieter Beitrag anzeigen
Das ist falsch - lt. Gesetz muss nach Grenzübertritt, die nächste Tüvstelle angefahren werden- da am Sonntag keine Tüv Stelle geöffnet hat, und man bei einer Kontrolle einen Termin für den kommenten Tag vorweisen kann (und diesen dann auch wahrnimmt) wird nur ein Nachweis über die Prüfung verordnet und sonst nichts.
Der Termin schützt dich nicht vor einer Strafe, auch nicht Sonntags.
Ob du damit durchkommst oder nicht liegt am Gutdünken des Polizisten der dich anhält, rein Rechtlich hast du auch mit Termin schlechte Karten.

Ob du fährst oder nicht, die reine Überschreitung der HU Frist ist die Ordnungswidrigkeit, und die kann sogar dann geahndet werden wenn das Ding auf dem Anhänger transportiert wird!

https://www.dvr.de/verkehrsrecht/bka...talog_186.html
Davor schützt dich kein Termin, jedenfalls nicht wasserdicht. Glückssache!
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  #25  
Alt 28.12.2017, 10:06
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Zitat:
Zitat von Gernhart_Reinholzen Beitrag anzeigen
Ob du damit durchkommst oder nicht liegt am Gutdünken des Polizisten der dich anhält, !

...dies ist der Knackpunkt, da hast du vollkommen recht. Der Ermessenspielraum spielt dabei eine große Rolle. Wobei der Nachweis eines Termins und der gute Wille dabei eine weitere nicht unerhebliche Rolle spielt... einfach so fahren und versuchen nicht erwischt werden, hätte da sicher ganz schlechte Karten.


ich korrigiere gerne meine Aussage:

Zitat:
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lt. Gesetz muss nach Grenzübertritt, die nächste Tüvstelle angefahren werden- da am Sonntag keine Tüv Stelle geöffnet hat, und man bei einer Kontrolle einen Termin für den kommenten Tag vorweisen kann (und diesen dann auch wahrnimmt) wird dann, je nach Ermessenspielraum nur ein Nachweis über die Prüfung verordnet und sonst nichts. .
(Natürlich sollte man dann gegebenenfalls auch eine Werkstattrechnung als Beleg mitführen, dass der Hänger dazu einer entsprechenden Untersuchung oder Reparatur unterzogen wurde)
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