boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Alles was schwimmt! > Allgemeines zum Boot



Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

Thema geschlossen
Nächste Seite - Ergebnis 26 bis 26 von 26
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 03.01.2020, 11:06
Bootfan Dieter Bootfan Dieter ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 05.09.2019
Beiträge: 1.177
942 Danke in 493 Beiträgen
Standard Alles zum Thema Bootsführerscheine

Hallo,
nachdem hier in manchen Threads über die Gültigkeit des einen oder anderen Bootsführerscheines mehr oder weniger am Rande diskutiert wurde, halte ich es für angebracht, diesem doch sehr bedeutenden Thema mehr Raum zu geben, daher also dieser eigene Thread.

Ich persönlich besitze den
"Sportbootführerschein Nr. 258940, ausgestellt am 31.10.1982vom Deutschen Motoryachtverband e.V., Deutscher Seglerverband e.V: im Auftrag des Bundesministers für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland"

und den
"Motorbootführerschein A für Binnenfahrt, Nr. A 52462, ausgestellt am 03.05.1980 vom Deutschen Motoryachtverband e.V."

gemäß diesem Binnenführerschein darf ich damit "Sportboote auf den Binnenschifffahrtstraßen (soweit Bundeswasserstraßen) führen".

Gemäß damaligen Bestimmungen galt da eine Grenze von maximal 20 Metern Schiffslänge und noch eine Tonnagebegrenzung, die ich aber nicht mehr weiß, bis zu der ein Boot als Sportboot gelten konnte, wenn ich mich recht erinnere, von besonderen Beschränkungen auf dem Rhein steht da nichts.

Jetzt meine Fragen an die Experten:

Welche Boote dürfte ich damit auf dem Rhein fahren?

Haben sich damals bestehende Regelungen zum Nachteil eines Binnenführerscheinbesitzers verändert? Geht sowas überhaupt? Meines Wissens besteht doch bei Führerscheinen so etwas wie Rechtssicherheit, also was man bei der Erlangung dieses Führerscheines fahren durfte, darf man auch weiterhin, selbst wenn man die Regelungen bei neu erworbenen Führerscheinen geändert haben sollte, oder gilt das bei Bootsführerscheinen nicht?


Bootfan Dieter
top
  #2  
Alt 03.01.2020, 11:17
Benutzerbild von volker1165
volker1165 volker1165 ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 05.06.2011
Ort: Oberhausen
Beiträge: 3.979
Boot: hab ein Gummiboot in der Garage
5.848 Danke in 2.536 Beiträgen
Standard

Da hat sich meines Wissens nichts verändert. Viele Wasserstrassen haben ihre eigene Regelung, die den Sportbootführerschein einschränken.
Ist aber doch überall so, auch wenn du einen LKW Führerschein hast, darfst du keinen 40Tonner durch ne Spielstrasse lenken, wenn da ein Schild steht <3,5t.
Ich habe meinen ein paar Jahre später gemacht, kann mich dran erinnern, dass wir auf die Beschränkung hingewiesen wurden. Genauso wie 5 PS auf dem Rhein, Segeln in Berlin, Bodensee etc. etc.
__________________
Volker, der irgenwann auf´s Meer will....

Minchen war ein gutes Schiff, es kühlte mein Bier, backte Brötchen auf und durch die Gegend fuhr es mich auch

new boat coming soon
top
  #3  
Alt 03.01.2020, 11:34
Benutzerbild von dragoskipper
dragoskipper dragoskipper ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 06.01.2007
Ort: Nordbaden
Beiträge: 1.039
Boot: Cytra Courier 31 DS
1.586 Danke in 612 Beiträgen
Standard

Hallo Dieter,

Frage 73 des Fragenkatalogs zur Prüfung des Sportbootführerscheins binnen:
Für welche Sportboote ist der Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen vorgeschrieben?

Antwort:
Für Sportboote von mehr als 11,03 kW (15 PS) Nutzleistung und weniger als 20 m Länge, auf dem Rhein von mehr als 3,68 kW (5 PS) und weniger als 15 m Länge.

Diese Regel soll zwar auf eine Länge von weniger als 20m geändert werden, ist aber so noch nicht rechtskräftig.

Gruß,
Roland
top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #4  
Alt 03.01.2020, 11:36
Benutzerbild von schwinge
schwinge schwinge ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 28.08.2019
Ort: Kreis HS
Beiträge: 2.087
Boot: von 6m Kielboot bis größere Plattboden
1.876 Danke in 1.014 Beiträgen
Standard

Die Idee einen solchen Thread aufzumachen find ich Klasse, schön fänd ich wenn das hier aufgezeigte Wissen auch begründet wird. Sonst nützt das geschriebene nicht viel. Ja ich weiß, es ist gar nicht so einfach die Rechtsgrundlagen zu finden, bin da ja mit meinen eigenen Recherchen hinsichtlich Anerkennung von ausländischen Führercheinen noch nicht recht weit gekommen.......

bis denne, Rainer
top
  #5  
Alt 03.01.2020, 11:40
Benutzerbild von volker1165
volker1165 volker1165 ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 05.06.2011
Ort: Oberhausen
Beiträge: 3.979
Boot: hab ein Gummiboot in der Garage
5.848 Danke in 2.536 Beiträgen
Standard

Also gerade dafür sind die Rechtsgrundlagen in D ganz einfach zu finden.


Zitat:
Zitat von schwinge Beitrag anzeigen
Die Idee einen solchen Thread aufzumachen find ich Klasse, schön fänd ich wenn das hier aufgezeigte Wissen auch begründet wird. Sonst nützt das geschriebene nicht viel. Ja ich weiß, es ist gar nicht so einfach die Rechtsgrundlagen zu finden, bin da ja mit meinen eigenen Recherchen hinsichtlich Anerkennung von ausländischen Führercheinen noch nicht recht weit gekommen.......

bis denne, Rainer
__________________
Volker, der irgenwann auf´s Meer will....

Minchen war ein gutes Schiff, es kühlte mein Bier, backte Brötchen auf und durch die Gegend fuhr es mich auch

new boat coming soon
top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #6  
Alt 03.01.2020, 11:43
Benutzerbild von schwinge
schwinge schwinge ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 28.08.2019
Ort: Kreis HS
Beiträge: 2.087
Boot: von 6m Kielboot bis größere Plattboden
1.876 Danke in 1.014 Beiträgen
Standard

Für D in D ja - für D mit D Schein im Ausland auch - alles andere ist dann weniger einfach zu finden.

Gruß, Rainer
top
  #7  
Alt 03.01.2020, 11:47
Benutzerbild von schwinge
schwinge schwinge ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 28.08.2019
Ort: Kreis HS
Beiträge: 2.087
Boot: von 6m Kielboot bis größere Plattboden
1.876 Danke in 1.014 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von dragoskipper Beitrag anzeigen
.....

Frage 73 des Fragenkatalogs zur Prüfung des Sportbootführerscheins binnen:
Für welche Sportboote ist der Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen vorgeschrieben?

Antwort:
Für Sportboote von mehr als 11,03 kW (15 PS) Nutzleistung und weniger als 20 m Länge, auf dem Rhein von mehr als 3,68 kW (5 PS) und weniger als 15 m Länge......
Die Antwort zu dieser Frage könnte 1982 eine andere gewesen sein.... ging ja wenn ich das richtig verstanden habe um Bestandschutz, hab aber kein altes A-Schein Buch mehr.

Aber irgendwo hatten wir schon mal Regelungen für alte Scheine raus gekramt, mein ich.
top
  #8  
Alt 03.01.2020, 11:53
Oldskipper Oldskipper ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 05.05.2014
Ort: Nähe Magdeburg
Beiträge: 4.017
Boot: Vetus Bellus 1200
Rufzeichen oder MMSI: 211610920
11.470 Danke in 3.189 Beiträgen
Standard

Die alten Führerscheine hatten eine Begrenzung auf 15t und max 20m. Es gibt Bestandsschutz. Also leichter als 15t muss der Dampfer sein.
Allerdings galt auch damals wie heute die Ausnahme, dass auf dem Rhein bei 15m Schluss ist. Mit der Freigabe auf 20m ohne Gewichtsbeschränkung, ist der Vorteil der alte Scheine dahin.
top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #9  
Alt 03.01.2020, 12:52
Bootfan Dieter Bootfan Dieter ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 05.09.2019
Beiträge: 1.177
942 Danke in 493 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von dragoskipper Beitrag anzeigen
Antwort:
Für Sportboote von mehr als 11,03 kW (15 PS) Nutzleistung und weniger als 20 m Länge, auf dem Rhein von mehr als 3,68 kW (5 PS) und weniger als 15 m Länge.


Gruß,
Roland
Von 15 PS war damals noch nirgendwo die Rede, führerscheinfrei galt damals immer "bis 5 PS".

Das sind ja die Sachen, die irgendwann mal neu hinzugekommen sind und die Neueinsteiger nicht unbedingt wissen.


Also benötige ich nur diesen Sportbootführerschein Binnen, A, wenn ich auf dem Rhein ein Sportboot mit höchstens 15 Meter Länge und bis zu einem Gewicht von 15 Tonnen führen wollte, sonstige "Rheinschifferpatente" oder Streckenkunde brauche ich nicht?


Bootfan Dieter
top
  #10  
Alt 03.01.2020, 12:55
Bootfan Dieter Bootfan Dieter ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 05.09.2019
Beiträge: 1.177
942 Danke in 493 Beiträgen
Standard

Davon bin ich zwar selbst nicht betroffen, aber wie sieht es denn aus mit den entsprechenden Sportbootscheinen, die es in der ehemaligen DDR gab?

Gab es da überhaupt welche?

Und wenn, welche waren das, was durfte man damit fahren?

Und wie sind die in den bundesrepublikanischen Stand überführt worden?

Oder sind die alle noch so gültig wie damals?

Keine Ahnung, bitte um Aufklärung.


Bootfan Dieter
top
  #11  
Alt 03.01.2020, 13:20
Saeldric Saeldric ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 06.12.2016
Ort: Berlin
Beiträge: 2.386
Boot: Marco 860 AK
2.790 Danke in 1.430 Beiträgen
Standard

Hier sollte eigentlich alles zum Thema drin stehen.....

https://www.gesetze-im-internet.de/spfv/SpFV.pdf
__________________
Gruß Mirko
top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #12  
Alt 03.01.2020, 15:13
Benutzerbild von dragoskipper
dragoskipper dragoskipper ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 06.01.2007
Ort: Nordbaden
Beiträge: 1.039
Boot: Cytra Courier 31 DS
1.586 Danke in 612 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Bootfan Dieter Beitrag anzeigen
Von 15 PS war damals noch nirgendwo die Rede, führerscheinfrei galt damals immer "bis 5 PS".

Das sind ja die Sachen, die irgendwann mal neu hinzugekommen sind und die Neueinsteiger nicht unbedingt wissen.


Also benötige ich nur diesen Sportbootführerschein Binnen, A, wenn ich auf dem Rhein ein Sportboot mit höchstens 15 Meter Länge und bis zu einem Gewicht von 15 Tonnen führen wollte, sonstige "Rheinschifferpatente" oder Streckenkunde brauche ich nicht?


Bootfan Dieter

Ja so ist es. Man kann sich im Übrigen nicht darauf beziehen, dass die Bestimmungen zu Zeiten als der Führerschein gemacht wurde anders waren. Grundsätzlich hat man sich vor dem Befahren eines Reviers über geltende und aktuelle Bestimmungen zu informieren.

Das Gleiche gilt ja auch auf der Straße. Ich habe 1976 den Führerschein gemacht - mein Gott bin ganz schön in die Jahre gekommen! ... und muß dennoch Beschilderungen und aktuelle StVo beachten, die es 1976 noch gar nicht gab.

Gruß,
Roland
top
  #13  
Alt 03.01.2020, 16:00
Benutzerbild von Dicke Lippe
Dicke Lippe Dicke Lippe ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 09.06.2007
Ort: in der Pellenz
Beiträge: 7.985
Boot: 38' Stahleigenbau
Rufzeichen oder MMSI: DC8737 / 211717790
25.102 Danke in 8.874 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Oldskipper Beitrag anzeigen
Die alten Führerscheine hatten eine Begrenzung auf 15t und max 20m. Es gibt Bestandsschutz. Also leichter als 15t muss der Dampfer sein.
Allerdings galt auch damals wie heute die Ausnahme, dass auf dem Rhein bei 15m Schluss ist. Mit der Freigabe auf 20m ohne Gewichtsbeschränkung, ist der Vorteil der alte Scheine dahin.
Bis 15m gibt es aber schon recht lange keine Gewichtsbeschränkung mehr, auch auf dem Rhein.

Wieso sollte da die Gewichtsbeschränkung "Bestandsschutz" genießen?
__________________
gregor

top
  #14  
Alt 03.01.2020, 18:28
Bootfan Dieter Bootfan Dieter ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 05.09.2019
Beiträge: 1.177
942 Danke in 493 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von dragoskipper Beitrag anzeigen
Ja so ist es. Man kann sich im Übrigen nicht darauf beziehen, dass die Bestimmungen zu Zeiten als der Führerschein gemacht wurde anders waren. Grundsätzlich hat man sich vor dem Befahren eines Reviers über geltende und aktuelle Bestimmungen zu informieren.

Das Gleiche gilt ja auch auf der Straße. Ich habe 1976 den Führerschein gemacht - mein Gott bin ganz schön in die Jahre gekommen! ... und muß dennoch Beschilderungen und aktuelle StVo beachten, die es 1976 noch gar nicht gab.

Gruß,
Roland
Ja natürlich muss man sich an veränderte Bestimmungen, Regelungen, Gesetze und Verordnungen halten, das ist doch klar, das ist jedoch mit den weiterhin gültigen Führerscheinen nicht gemeint, sondern deren damalige Geltung verglichen mit der heutigen.

Im Straßenverkehrsbereich hat sich ja seit den 70er Jahren so einiges getan in Sachen Geltung des Führerscheines, so darf ich LKW bis 7,5 Tonnen fahren und beim Anhängerziehen bin ich nur den üblichen konstruktiven Beschränkungen unterworfen (was das Zugfahrzeug darf), aber z. B. nicht dieser bescheuerten 750 kg-Regel, die heute für neue Führerscheininhaber gilt, die müssen, wollen sie mehr Last ziehen, einen besonderen "Anhängerführerschein" machen und dürfen LKWs bis höchstens 3,5 Tonnen fahren, was für einige Wohnmobile, die sowieso schon hart an dieser Gewichtsgrenze liegen, bei Gewichtskontrollen das Delikt des "Fahrens ohne Führerschein" bedeutet.

Es ist allgemein bekannt, dass es da Bestandsschutz gibt, also was man fahren durfte, als man den Führerschein gemacht hatte, gilt auch später und eine zeitliche Befristung gibt es nicht.

Gleiches gilt auch ganz sicher für die Bootsführerscheine?

Also kann es da lediglich Verbesserungen, aber nie Verschlechterungen geben?

Man kann als davon ausgehen, dass ich mit diesen Scheinen nach wie vor, unbeschadet sonstiger noch kommender Regelungen, ein Sportboot mit bis zu 15 Meter Länge und einer Masse von nicht mehr als 15 Tonnen den Rhein rauf und runter fahren darf?

Sollte es dann mal so sein, dass die 15 Tonnen-Regelung aufgehoben wird, darf ich auch schwerere Boote fahren und falls die 20-Meter-Regel auch auf dem Rhein eingeführt würde, darf ich sodann auch diese Boote fahren.

Sollte es allerdings mal so sein, dass bei der Erteilung neuerer Führerscheine eine 10-Meter-Längengrenze und eine 10-Tonnen-Regel eingeführt würde, betrifft mich diese nicht, ebenso wenig eine eventuelle Geschwindigkeitsbegrenzung oder sonstige Beschränkungen, die mit einer eventuellen neu eingeführten Regelung für neue Führerscheine erlassen werden.


Bootfan Dieter
top
  #15  
Alt 03.01.2020, 18:43
Der mit dem Boot tanzt Der mit dem Boot tanzt ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 30.04.2017
Beiträge: 3.561
3.741 Danke in 2.063 Beiträgen
Standard

Na etwas eingeschränkt ist der alte Klasse 3 ja inzwischen auch. Da sind die Untersuchungen im Alter bei den 7,5t plus 11t Anhänger dazu gekommen
__________________
Gruß
Jörg
top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #16  
Alt 03.01.2020, 18:48
Benutzerbild von schwinge
schwinge schwinge ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 28.08.2019
Ort: Kreis HS
Beiträge: 2.087
Boot: von 6m Kielboot bis größere Plattboden
1.876 Danke in 1.014 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Bootfan Dieter Beitrag anzeigen
........
Man kann als davon ausgehen, dass ich mit diesen Scheinen nach wie vor, unbeschadet sonstiger noch kommender Regelungen, ein Sportboot mit bis zu 15 Meter Länge und einer Masse von nicht mehr als 15 Tonnen den Rhein rauf und runter fahren darf?
Ich denke Du darfst auf dem Rhein schon jetzt überall mehr als 15 Tonnen bewegen. Die 15 Meter sind das Maß der Dinge.

Wobei diese alte Regel (20 m und 15 Tonnen, außerhalb des Rheins) Kann mir nicht vorstellen, dass es 20m Schiffe gab die in die 15 t Regel passten.

bis denne, Rainer
top
  #17  
Alt 03.01.2020, 18:53
Benutzerbild von sporty
sporty sporty ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 31.12.2005
Beiträge: 5.473
4.303 Danke in 2.584 Beiträgen
Standard

Hi Dieter
Die geltenden Regeln kannst Du z.B. auf den Seiten des DMYV oder des BVM erfahren.
Ist doch nicht so schwer.
top
  #18  
Alt 03.01.2020, 18:53
Der mit dem Boot tanzt Der mit dem Boot tanzt ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 30.04.2017
Beiträge: 3.561
3.741 Danke in 2.063 Beiträgen
Standard

Manche Offshore Racer aus GFK sind ja recht lang, da könnte man sich sowas vorstellen mit 20m und weniger als 15t.
__________________
Gruß
Jörg
top
  #19  
Alt 03.01.2020, 19:01
Benutzerbild von onkelrocco
onkelrocco onkelrocco ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 17.06.2015
Ort: Randberlin Nordost
Beiträge: 4.022
Boot: Cruisers Yachts Rogue 2470 | Shetland 570
3.472 Danke in 2.034 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Bootfan Dieter Beitrag anzeigen
Davon bin ich zwar selbst nicht betroffen, aber wie sieht es denn aus mit den entsprechenden Sportbootscheinen, die es in der ehemaligen DDR gab?

Gab es da überhaupt welche?

Und wenn, welche waren das, was durfte man damit fahren?

Und wie sind die in den bundesrepublikanischen Stand überführt worden?

Oder sind die alle noch so gültig wie damals?
Meiner Meinung nach sind die nach wie vor gültig oder umtauschbar.
Gab auch verschiedene Scheine Binnen, See und Segelscheine.
Zumindest beim Binnenschein gab es keine praktische Prüfung.
__________________
Grüße aus Randberlin, Rocco

"Wenn man die Reichweite eines Autos halbiert und den Preis verdoppelt, wird der Markt sehr klein" Günter Schuh
top
  #20  
Alt 03.01.2020, 22:22
Bootfan Dieter Bootfan Dieter ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 05.09.2019
Beiträge: 1.177
942 Danke in 493 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von sporty Beitrag anzeigen
Hi Dieter
Die geltenden Regeln kannst Du z.B. auf den Seiten des DMYV oder des BVM erfahren.
Ist doch nicht so schwer.
Man kann alle Fragen, die hier in diesem oder einem anderen Forum gestellt werden, auch anderweitig nachschauen, einfach mal im Internet googeln.

Komischerweise wird man dann fast immer auch zu den Fachforen geleitet.

Wenn man deine "Anregung" befolgen würde, wären all diese Fachforen nicht erforderlich, außer zum posten eigener Bilder von Booten und den Aufrufen zu Treffen wären solche Foren dann leer.

Warum stören sich immer einige Besserwisser daran, dass es Leute gibt, die hier Rat suchen und nicht stur einfach die vorhandenen Gesetzestexte lesen?

Klar kann man alle Gesetze und Verordnungen im Originaltext im Internet nachlesen, Forensuchen absolut überflüssig.

Jedoch birgt das sture Lesen von Verordnungen Gefahren, oft steht etwas auf Seite 15, was erlaubt sei, auf Seite 45 stehen dann die Ausnahmen, ist dann doch nicht erlaubt, oder umgekehrt, auf Seite 10 ist etwas strikt verboten und weiter hinten kann man dann die Ausnahmen lesen und noch weiter hinten die Ausnahmen von den Ausnahmen.

Dann wiederum wird oft auf ganz andere Verordnungen verwiesen ("...sofern in der Verordnung sowieso nichts anderes bestimmt ist"), die muss man dann auch noch zur Gänze studieren, um wirkliche Sicherheit zu bekommen.

Ach ja, eine Sicherheit durch stures Regelwerklernen gibt es dennoch nicht, denn es könnte in der Zwischenzeit rechtskräftige Urteile von Gerichten gegeben haben, die genau diese eine Vorschrift aushebeln, die man wissen will, in den im Internet veröffentlichten Regelwerken sind diese Urteile aber noch nicht berücksichtigt.

Da ist es doch informativer, sich hier im Forum auszutauschen, da kommen dann all die verschiedenen Kenntnisse und Erfahrungen zusammen, aus der Praxis für die Praxis.

Klar wir da dann auch mal Unsinn erzählt (hab ich auch schon gemacht), die anderen Nutzer rücken das dann aber wieder sehr schnell gerade.

Daher sind hier besserwisserisch anmutende Verweise auf Internetseiten, die alle Gesetze und Verordnungen parat haben, wenig hilfreich, auch die Verweise auf die Dachverbände helfen nicht, auch da könnte mal Mist drin stehen oder etwas falsch interpretiert sein, auch sind diese Verbände keine amtlichen Organe, also die können keine eigenen Verordnungen erlassen oder diese selbst interpretieren, sie können nur die amtlichen Verordnungen 1 zu 1 wiedergeben, schon das Verkürzen oder das "im Klartext umsetzen" ist eine unzulässige juristische Interpretation, die gerichtlich nicht überprüft wurde.


Bootfan Dieter
top
  #21  
Alt 04.01.2020, 10:48
Benutzerbild von schwinge
schwinge schwinge ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 28.08.2019
Ort: Kreis HS
Beiträge: 2.087
Boot: von 6m Kielboot bis größere Plattboden
1.876 Danke in 1.014 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Bootfan Dieter Beitrag anzeigen
Davon bin ich zwar selbst nicht betroffen, aber wie sieht es denn aus mit den entsprechenden Sportbootscheinen, die es in der ehemaligen DDR gab?

Gab es da überhaupt welche?

Und wenn, welche waren das, was durfte man damit fahren?

Und wie sind die in den bundesrepublikanischen Stand überführt worden?

Oder sind die alle noch so gültig wie damals?

Keine Ahnung, bitte um Aufklärung.


Bootfan Dieter
SpFV § 3 (4) 5. für Binnen und § 4 (4) 3. für See. Demnach sind die DDR-Scheine weiterhin gültig (so verstehe ich das). Sie können auch ohne Prüfung umgeschrieben werden.

Bis denne, Rainer
top
  #22  
Alt 04.01.2020, 11:20
Benutzerbild von Dicke Lippe
Dicke Lippe Dicke Lippe ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 09.06.2007
Ort: in der Pellenz
Beiträge: 7.985
Boot: 38' Stahleigenbau
Rufzeichen oder MMSI: DC8737 / 211717790
25.102 Danke in 8.874 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Bootfan Dieter Beitrag anzeigen
Man kann alle Fragen, die hier in diesem oder einem anderen Forum gestellt werden, auch anderweitig nachschauen, einfach mal im Internet googeln.
...
Warum stören sich immer einige Besserwisser daran, dass es Leute gibt, die hier Rat suchen und nicht stur einfach die vorhandenen Gesetzestexte lesen?
....
Daher sind hier besserwisserisch anmutende Verweise auf Internetseiten, die alle Gesetze und Verordnungen parat haben, wenig hilfreich...

Na ja, dafür brauchst du das Rad nicht neu zu erfinden und maßregelnd über
die Antworten herfallen.

Wer mit einer konkreten Frage hier im auflief, hat letztlich auch immer
eine kompetente Antwort erhalten, nebst den Quellen als Beleg.
(Und die Hinweise auf die entsprechenden Quellen / Gesetze / Verordnungen
dienen doch nur als Beleg der Richtigkeit der Aussage und schaffen dadurch
auch eine ene entsprechenden Rechtssicherheit, "Meinungen" und "schon mal
gehört" reichen bei diesem Thema eben nicht!)

Insofern war das hilfreiche so natürlich auch immer eine "fachspezifische -
Google-Bedienungs-Hilfe".

Nur: Was ist der Sinn des Trööts?

Alles was hier steht, kann man im tatsächlich schon hundertfach nachlesen.
In 4 Wochen, ist auch dieser Trööt nur noch über die Suchfunktion zu finden,
egal wie viel Fachwissen du hierdrin "sammeln" willst. In der Suche wird dann
dieses Thema neben vielen anderen Themen gleichen Inhalts, die vielleicht sogar
treffender das individuelle Problem / die persönliche Frage erklären. Soll jetzt
dieser "dein Trööt" zum neuen Nachschlage-Wiki im werden?

Egal was du dir davon erwartest, die User, die eine Frage haben, werden diese
neu stellen: Wie ist es denn bei...?" und werden eben nicht suchen.

Oder willst du dich nur zum ausgesprochenen Führerscheinspezialisten bilden,
um später hierhin zu verlinken?

Zitat:
Zitat von Alles zum Thema Bootsführerscheine Beitrag anzeigen
... halte ich es für angebracht, diesem doch sehr bedeutenden Thema mehr Raum zu geben, daher also dieser eigene Thread.
...
Im braucht es nicht "mehr Raum", denn der ist doch immer vorhanden,
sondern nur "aussagefähigere Überschriften" zur gestellten Frage.
__________________
gregor

top
Folgende 4 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #23  
Alt 04.01.2020, 11:41
Bootfan Dieter Bootfan Dieter ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 05.09.2019
Beiträge: 1.177
942 Danke in 493 Beiträgen
Standard

Also hältst du diesen Thread für absolut überflüssig und sinnlos?

Dann entschuldige ich mich dafür, dass ich damit so viel Wirbel verursacht habe, ich werde ihn demnächst löschen, um das Forum schlanker zu halten.

Was ich dennoch nicht verstehe: Wenn du diesen Thread so nutzlos, sinnlos hältst, warum beteiligst du dich denn daran mit deinem Beitrag?

Ist dein Avatar-Name doch treffend für dich?


Bootfan Dieter
top
  #24  
Alt 04.01.2020, 11:57
Benutzerbild von Dicke Lippe
Dicke Lippe Dicke Lippe ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 09.06.2007
Ort: in der Pellenz
Beiträge: 7.985
Boot: 38' Stahleigenbau
Rufzeichen oder MMSI: DC8737 / 211717790
25.102 Danke in 8.874 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Bootfan Dieter Beitrag anzeigen
...
Ist dein Avatar-Name doch treffend für dich?
...
Och, du bist der erste, der sich über diesen Namen solche Gedanken macht, ich bin verblüfft!
__________________
gregor

top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #25  
Alt 04.01.2020, 13:02
Benutzerbild von Ostfriesen
Ostfriesen Ostfriesen ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 18.07.2009
Beiträge: 4.232
5.155 Danke in 2.260 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Bootfan Dieter Beitrag anzeigen
Also hältst du diesen Thread für absolut überflüssig und sinnlos?

Bootfan Dieter

Nix für Ungut, aber ich glaube, das ist er tatsächlich. Sorry.
__________________
Hier stand mal mein Name.
top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
Thema geschlossen
Nächste Seite - Ergebnis 26 bis 26 von 26



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Alles zum Thema Gegenlärm - Antischall - Interverenz VirginWood Kein Boot 21 19.12.2008 12:13


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 23:17 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.