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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#101
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nein wir haben erkannt das es sich hierbei nur um einen Pyrotechnischen Halter
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LG. Hans
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#102
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Hi!
Hier wird ja weiter lustig rumgeballert. Ich würde gegenüber der Behörde so argumentieren: Die Signalpistole wird nicht vorübergehend auf dem Boot gelagert, sondern dauerhaft. Aus diesem Grund ist auf dem Boot auch eine höhere Sicherheitsstufe vorhanden. Bei vorübergehender Lagerung reicht eine geringere Stufe. Diese Sonderregelung kommt aber nicht zur Anwendung, weil im Hinblick auf die ständige Lagerung im höherwertigen Behältnis untergebracht wird. Ein Beamter bei der Waffenbehörde wird diese Argumentation nicht checken. Deswegen muss ihm das ein Anwalt erklären. Zur Aufbewahrung hier: http://www.vdhssb.de/pdf/Aufbewahrun...alpistolen.pdf Vielleicht hat die Polizeibehörde in Hamburg eine Idee? Anrufen kostet ja nix und ich glaube, dass so eine Polizeibehörde in Hamburg mehr Ahnung von der Geschichte hat als so eine Landrattenwaffenbehörde.
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.) |
#103
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Signalpistolen sind "echte Waffen"; sie sind nicht umsonst als "B" eingestuft. Die Einteilung der Waffentypen in die EU-Waffenkategorien ist übrigens im Internet leicht zu finden; da lässt sich gut erkennen, wie die Gefährlichkeit einzelner Typen eingestuft wird. Und glaubt mir, die Leute, die dafür verantwortlich sind, sind keine Idioten, sondern Fachleute. Kann ich Dir nicht sagen; würde mich aber auch interessieren. Für mich ist das immer ein Rätsel, wenn es um die Frage geht, wann, wie und ob ein EU-Staat EU-Gesetze, Richtlinien oder Verordnungen in Länderrecht umsetzt. Vielleicht können das BMI oder BVA hier Auskunft erteilen.
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#104
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diese Argumentation gefällt mir in der Tat. Fraglich dürfte die Auslegbarkeit des Gesetzestextes sein, in wiefern eine dauerhafte Lagerung am Boot statthaft ist. Wenn diese pauschal ausgeschlossen wird (zum Beispiel, weil eine regelmäßige Kontrolle durch den Eigner zu erfolgen hat - man merkt einen Einbruch ja eigentlich schnell wenn man Heim kommt), bringt es leider nichts, einen besseren Tresor eingebaut zu haben. Zitat:
![]() Grüße Tycho |
#105
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ ![]() |
#106
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![]() Zitat:
![]() Mfg Michael
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5 LITER IS A GAS CANISTER, NOT AN ENGINE SIZE ![]() Überschüsiges Bootszubehör findet Ihr im Link unten! https://www.boote-forum.de/album.php?albumid=5947 |
#107
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Ja , und Halter bekommen ein PTB zeichen.
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Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und dienen der allgemeinen Belustigung Ciao Markus ![]() |
#108
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Ich darf Waffen auch nicht im meiner Firma lagern, auch wenn ich dort mehr Zeit verbringe als zu Hause. Es sei denn, es wird eine Aufwendige Alarmanlage installiert.
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Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und dienen der allgemeinen Belustigung Ciao Markus ![]() |
#109
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Na Gott sei Dank sind die ab 18 Jahren frei verkäuflichen Waffen weniger gefährlich als die SigPi Kal.4: Armbrust Schreckschusspistole. [/Ironie] Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#110
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#111
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Trotz der grossen Wirren ein guter Fred, weil ich letzte Woche SKN gemacht habe, was übrigens genauso eine Lachnummer ist wie der FKN und überlegt habe, was dann mehr Sinn macht (gerade wenn Boot auch mal woanders ist): SigPi oder Fallschirmrakete. Die Charakteristiken der Signalmittel sind ja nun wirklich fast identisch.
Mein Fazit fällt somit klar gegen die SigPi. Alleine schon wegen dem Behördenwahnsinn, der ja schon lange vor dem Verlegen des Boots ins Ausland anfängt. Eigentlich schon vor dem Kauf. Seien wir ehrlich. Es gibt faktisch keine Vorteile. P.S.: Die Vergleiche wegen Gefährdungsgrad zu Feuerwerkskörpern machen übrigens keinen Sinn. Das könnte man nur vergleichen wenn genauso viele Personen an Silvester eine SigPi abfeuern, wie Böllern oder Raketen. Wir sind uns sicher einig wer mehr Schaden produzieren würde, wenn die Verteilung gleich wäre oder?
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VG Marc ("Wer hat gesagt das ich Ahnung von Booten habe oder fahren kann - Ich habe nur die nötigen Scheine" - ![]() Geändert von SilenceFini (07.12.2017 um 09:18 Uhr)
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#112
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Liebe Grüße Mattze Geändert von Sehbeer (07.12.2017 um 13:42 Uhr) |
#113
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Zitat:
![]() Grüße Tycho |
#114
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Also nach österreichischem Recht ist eine Signalpistole keine Waffe, da sie nicht den Definitionskriterien einer Waffe entspricht. Sie gilt hier als Leuchtmittel. Und nein, die Signalpistole gilt nicht aufgrund der bösen, bösen EU als Waffe, das ist schon eine sehr deutsche Idee, um genau zu sein ist ein guter Teil dieser Ideen von Gisela Kallenbach (als grüne EU Abgeordnete) initiiert worden.
Und an alle, die meinen, eine Signalpistole sei so furchtbar gefährlich: es gibt in jedem Haushalt hunderte Gegenstände mit denen man anderen Schaden zufügen kann. Und warum diese laut deutscher Definition gefährlicher sein soll, als eine Einzelladerflinte ist in keiner Weise nachvollziehbar. @Threadersteller: Wie genau muss denn der Vernichtungsnachweis aussehen? Muss der von der Polizei sein, oder kann er auch von einem Waffenhändler stammen? Grüße Sandman |
#115
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Erstmal, es gibt keine Statistik, die einzelne "Waffen" bezüglich Straftaten aufgliedert. Sie werden alle in einen Topf geworfen. Wird ein Küchenmesser zum Mord benutzt, ist es auch eine Waffe. Waffen und Schusswaffen sind ein weiter Begriff. Deine Argumentation mit "Signalpistole sind echte Waffen" ist etwas schwach. Schusswaffen müssen nicht unbedingt in einen B-Schrank. Kleines Beispiel: Vorderladergewehr ist eine "echte" Waffe. Frei ab 18 J, muss Verschlossen sein. Repetierer Langwaffen sind "echte" Waffen, genügt A-Schrank (mit Munition ist ein anderes Thema) usw usw.
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Gruß, Klaus ![]() PMR Infos https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=265949 PMR Wimpel bestellen: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=250943 |
#116
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Das Waffengesetz wurd doch grad wieder geändert!
![]() Meine vorderlader und ähnlich wurde jetzt auch alles verschärft! Hab im Hinterkopf die müssen sogar in eine WBK eingetragen werden. Durch die EU wird eine europaweite Angleichung kommen. Dafür haben sie jetzt wenigstens Schalldämpfer für Jäger freigegeben! ![]() Mfg Michael
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#117
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![]() Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#118
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Ich gehe mal davon aus, das Du den "kleinen Waffenschein" meinst
![]() Dieser ist aber ausschließlich für das Führen in der Öffentlichkeit vorgeschrieben und somit nicht zwingend erforderlich. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#119
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A und B sich alte Normen Du bist nicht auf dem Neusten Stand. Dein Küchenesser darfst Du auch nur zu Hause Benutzen und ich außerhalb führen. An Alle. Die Gesetze sind da und müssen befolgt werden daran gibt es nichts zu Deuten. Der Beitrag gehört eigentlich schon lange in den Schwarzen Kanal , wenn man die Rechtsauffassung von einigen hier so ließt.
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Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und dienen der allgemeinen Belustigung Ciao Markus ![]() |
#120
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denke schon, da das Volumen (und damit das reagierende Gemisch) noch etwas mehr zunimmt, als nur linear - damit auch die Hitze. Wie stark die Geschossenergie allerdings ist, weiß ich garnicht, aber die Aufsetzbecher für die Schreckschusspistolen lassen sehr viel "Dampf" nach links und rechts ab. Bei der Kal. 4 geht alles nach oben. Grüße Tycho |
#121
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Zitat:
Hier ein Link zu einer PDF-Datei der Waffentypen im NWR; nicht erschrecken, dass ist etwas bunt... |
#122
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Und man kann eigentlich nur jedem davon abraten, in der Öffentlichkeit eine Waffe zu führen. Das kann ganz schnell böse nach hinten losgehen.
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#123
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Hi!
Dauerhaft bewohnt ist es nicht. Der TO schreibt aber, dass 24/7 Wachschutz da ist. Letztlich verbleibt es dabei, dass das Ding legal (mit Feuerwaffenpass) aus dem räumlichen Geltungsbereich des WaffenG verbracht worden ist und damit dürfte die Behörde eigentlich die Aufbewahrung nicht mehr prüfen. Dieses zwangsweise "Heim ins Reich!" macht wenig Sinn und eine gesetzliche Grundlage für "Heim ins Reich" sehe ich auch nicht.
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.) |
#124
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![]() Zitat:
Für Mord, Totschlag und Körperverletzung darf sie ja ohnehin nicht benutzt werden, weil das nach § 211 StGB, § 212 StGB und §2 23 ff StGB ja per Gesetz verboten ist. Und das muss befolgt werden, daran gibt es nicht zu deuten ![]() In Anlehnung an Marlene Mortler könnte man auf die Frage "Warum sind Schreckschusspistolen frei verkäuflich und die SigPi nicht?" antworten, "Weil die SigPi erlaubnispflichtig ist! Punkt.". ![]() Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#125
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![]() Zitat:
Und hat mehr wie 7,5 Joule daher WBK pflichtig. Eine Schreckschuss Pistole treibt kein Geschoss durch den Lauf.also frei wenn sie ein PTB Zeichen hat.( Führen nur mit Kl.Waff.Schein) Unabhängig von der Energie des Geschosses brennt sich sie Signalkugel durch einen Körper durch. Warum wollt ihr das Ding eigentlich so verharmlosen ?
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Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und dienen der allgemeinen Belustigung Ciao Markus ![]()
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