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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#76
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Sorry - da hast Du Recht. Der neue Safe muss natürlich den neuen Anforderungen entsprechen. Und dürfte deshalb kaum unter300 Euro zu bekommen sein.
Für eine vermutlich 50 oder 60 Jahre alte SiPi (ich habe die nämlich schon gebraucht gekauft) steht dieser Aufwand kaum noch in einem gesunden Verhältnis. Ich werde das Ding wohl abschaffen (müssen). Dann hat die liebe (Beamten-) Seele Ruh. ![]() Gruss Gerd |
#77
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Bei der Gelegenheit fällt mir ein:
Ich kann sie ja hier im Forum zum Kauf anbieten! Nur an einen Bootsfreund mit Wohnsitz in Deutschland. Mit WBK natürlich. Also: Wer will sie haben? 25 Euronen ist sie sicher noch wert. Gruss Gerd |
#78
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Hallo Gerd
Einfache Lösung gib die in Deutschland registrierte zurück. Und kauf dir eine neue in Griechenland die dann im Safe ruht. ![]() ![]() ![]()
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LG. Hans
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#79
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Deshalb schrieb ich "in anderen Ländern" und nicht "in allen anderen Ländern"
![]() Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#80
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![]() Zitat:
Ist mir neu und in den mir zugänglichen Informationen ist immernoch von A oder B die Rede. |
#81
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![]() Zitat:
![]() ![]() ![]() Du meintest doch: Zitat:
Zu beachten: Alte Behältnisse der Klasse B haben Bestandsschutz! Ich kann aber leider nicht beweisen (keine Dokumente), dass der in meinem neuen Haus vorgefundene Tresor ein Klasse B-Schrank ist. Die Tatsache, dass er über 200 kg wiegt, die Tür 150 mm und die Wände über 60 mm dick sind, reicht nicht aus. Ich müsste ein Gutachten machen lassen... Mein alter Klasse B Safe ist aber auf dem Schiff in Griechenland und den schleppe ich sicher nicht von dort nach Hause. Gruss Gerd Geändert von Gerd-RS (06.12.2017 um 11:43 Uhr) |
#82
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Auf die Schnelle verstehe ich das so, dass diese Klassen erforderlich sind, wenn man Mun und Waffe zusammen aufbewahren will.
Die Informationen der für meinen Bereich zuständigen Behörden sagen nach wie vor B und getrennt von Mun. Aber Danke für die Lektüre, ich werde mir das in Ruhe ansehen. Gruß Torben |
#83
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Da wiehert der Amtsschimmel aber mal wieder gewaltig. Fehlt noch, dass so eine Signalpistole auch während der Fahrt ständig in einem Tresor aufbewahrt werden muss. Am besten mit 2 Schlössern, die im Notfall vom Skipper und einem Bordsicherheitsbeauftragten gleichzeitig betätigt werden müssen
![]() Gut, dass die Dinger bei uns in Österreich (noch) frei sind. Ab Fahrtbereich 2 für den Seebrief sogar obligatorisch.
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Cheers, Ingo
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#84
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Hallo Ingo,
und das obligatorische findest du gut? Damit halst du dir in Ländern, die eine Einfuhr nicht erlauben, Probleme auf. Oder darf man ohne losfahren? Grüße Tycho |
#85
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Kann ich als deutscher Staatsbürger ohne WBK eine Signalpistole Kaliber 4 in Österreich kaufen? Wenn ich meine WBK vorlegen muss, wird der Kauf doch sicherlich an die deutschen Behörden gemeldet und ich hab die gleichen Probleme wie Gerd z.Zt.
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#86
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![]() Zitat:
wenn du dort eine kaufst. Führst du die Waffe von A nach D ein >> Verstoß WaffG >> Vergehen
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![]() NUR DER HSV / unaufsteigbar ![]() Leidenschaftlicher Dieselfahrer
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#87
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![]() Zitat:
Nun gehe ich mit der SiPi ja nicht gerade auf die Jagd. Im besten Fall könnte ich mich als Starter und Begleitboot bei einer Regatta zur Verfügung stellen. Sportliche Wettkämpfe, wer am besten SiPi schießen kann, sind mir leider nicht bekannt. Deshalb muss die SiPi eigentlich bei jedem Grenzübertritt bei den jeweiligen Behörden angemeldet werden. In Griechenland ist das bei der Einreise über See aber definitiv nicht erforderlich. Diese Info habe ich aus Unterlagen der "Informationsstelle Mittelmeer". Die Griechen gehen davon aus, dass eine SiPi auf einem Schiff obligatorisch ist. Ich gehe davon aus, dass - abgesehen von den Deutschen, die sowieso alles besser wissen und können und überall die große Gefahr des Missbrauchs wittern - jede andere Küstenwache oder jede WasPo innerhalb der EU eine SiPi auf einem Sportboot freudig als Bestandteil der sinnvollen Notausrüstung begrüßen wird (so wie in Griechenland), statt den Skipper und Eigner mit völlig unverhältnismäßigen und absurden Auflagen zu überziehen. Aber was soll's: Ich hab' das Ding und damit auch die WBK und den Europ. Feuerwaffenpass demnächst sowieso nicht mehr. Dank den übereifrig bürokratischen Korinthenkxxxxn in Deutschland. Gruss Gerd
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#88
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Erst einmal guten Flug Gerd und Daumendrücken, dass alles planmäßig läuft.
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Gruss Thomas, Heute isst man Fisch mit Stäbchen, früher war der Fisch das Stäbchen.
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#89
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![]() Zitat:
Gruß, Jörg
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#90
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#91
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Nochmal, geh zu einem Fachanwalt für Waffenrecht und lass dich Beraten, da ich selbst Waffenrechtliche Erlaubnisse habe, weis ich wo von ich Rede, musste auch mal meinen Sachbearbeiter per Anwalt die Grenzen aufzeigen lassen, die meisten die hier Schreiben haben kaum Ahnung zu dem Thema, aber Hauptsache mal was geschrieben.
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#92
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Hi!
Ich habe den Tröd mal nur überflogen, weil ja die meisten ohnehin nur die Tasten bewegen. Der Ausgangspunkt der Behörde dürfte zutreffend sein, dass auf dem Schiff nur eine vorübergehende Aufbewahrung zulässig ist. Die vorübergehende Aufbewahrung trägt dem Umstand Rechnung, dass auf dem Schiff nicht Stufe B verlangt wird oder seit dem 6.7.2017 eine noch schlimmere Stufe. Dann müsste die Behörde aber berücksichtigen, dass die Kanone momentan im Ausland aufbewahrt wird und es die Behörde wahrscheinlich nichts angeht, wie die Kanone im Ausland aufbewahrt wird, solange die örtlichen Vorschriften beachtet werden. Wahrscheinlich ist es am besten, einen spezialisierten Anwalt aufzusuchen. Ich habe letztens mal die Änderung vom 6.7.2017 zu den Aufbewahrungsvorschriften angeschaut und da habe ich schon einen Moment gebraucht, bis ich das kapiert habe.
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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#93
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Gruss Gerd |
#94
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Hier steht es nochmal, dass man nicht von B auf 0 wechseln braucht, da Bestandsschutz und gleichgestellt.
Die neuen Waffenschranknormen gelten für Neuanschaffungen. https://www.welchen-tresor-kaufen.de/waffentresore/ Hausaufgaben gemacht, Gerd. ![]()
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#95
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richtig, nur wenn sein Tresor nicht als Waffenschrank anerkannt wird nützt ihr das nichts,
hätte er vor der Gesätzesänderung sich noch schnell einen kleinen B-Kurzwaffenschrank gekauft, wäre alles gut gewesen so hat er jetzt den Scharzen Peter gezogen und müßte sich für richtig Geld einen neuen Waffenschrank kaufen das Problem bekommen auch später mal alle die noch Waffen kaufen wollen und die Kapazität ihrer alten Schränke überschritten wird, da ist dann auch auf einmal ein Schrank nach neuer Norm fällig
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. ![]() Bertrand Russell |
#96
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![]() Zitat:
![]() Ich halte es zwar auch für eine Lachnummer, daß die SigPi rechtlich genauso behandelt wird wie eine echte Waffe, lege meine Aufmerksamkeit aber lieber darauf erst gar keine zu benötigen. Sollte ich wider erwarten doch mal Hilfe benötigen, schlägt meine Funke die SigPi um Längen. |
#97
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![]() Zitat:
Übrigens: Die Einstufung der Signalpistole in die EU-Kategorie B ist, man ahnt es, eine europäische - keine deutsche. Deutschland setzt die EU-Feuerwaffenrichtlinie um.
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#98
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![]() Zitat:
Oder wenigsten eins...?
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#99
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Muss diese meiner Meinung nach unnötig Schärfe sein?
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Liebe Grüße Mattze |
#100
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Verstoßen z.B. Griechenland und Österreich gegen diese Richtlinie?
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Liebe Grüße Mattze |
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