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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#26
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![]() Daher muss mit allen Mitteln jeden Waffe aus dem Verkehr gezogen werden. Und wenn am Ende unsereins beim Seenotfall ohne Leuchtpistole da steht, dann wird das eben in Kauf genommen. Gruß Chris
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#27
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Der ganze Aufwand der einer Signalpistole anhaftet lässt sich doch elegant umgehen. FKN machen, mit Pyrosignalmittel der Klasse PT2 eindecken und damit mindestens so gut, wenn nicht sogar besser, ausgerüstet sein als mit einer Signalpistole. Nach meiner Meinung gibt es heute nicht mehr ein einziges Argument für die verwendung einer Signalpistole. Der Gerd
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Gesendet von meinem C64 mit Datasette und Akustikkoppler. |
#28
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Gruss Gerd |
#29
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nach Aussage der hiesigen Behörde darf ich die SiPi nicht in GR verkaufen, auch nicht an einen Händler. Ganz einfach deshalb, weil ich sie zwar rechtmäßig mit auf Reisen genommen habe, aber nicht offiziell zum Verkauf ausgeführt habe. Verstehe ich zwar auch nicht, wurde mir aber so gesagt. Gruss Gerd |
#30
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1. Ich habe die Signalpistole nun mal. Auch die dazu gehörende Munition. Dafür habe ich irgendwann auch mal Geld ausgegeben, 2. Pyrosignalmittel kosten auch Geld. Und zwar nicht gerade wenig. Warum soll ich Geld dafür ausgeben, wenn ich doch mindestens gleichwertiges Gerät besitze? 3. Es gibt auch die Meinung, dass es unter Umständen besser sein kann, das Signalmittel mit nur einer Hand abschießen zu können - wie mit einer Signalpistole. Bei den mir bekannten Pyro-Signalen braucht man immer zwei Hände. Sich beispielsweise Seegang irgendwo festzuhalten, wird dann etwas schwierig. Also: Von "elegant umgehen" kann keine Rede sein. Wenigsten nicht in meinem Fall. Ich kann das nur sehr kostenintensiv umgehen. ![]() Gruss Gerd |
#31
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Übrigens ein Hinweis, weil da oft was verwechselt wird: Eine Waffenbesitzkarte, wie ich sie habe, ist absolut kein Waffenschein! Die Besitzkarte berechtigt mich nur, eine Waffe und die entsprechende Munition zu erwerben und zu besitzen, keinesfalls aber, die Waffe zu führen. Das ist ein riesiger Unterschied! Gruss Gerd |
#32
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Mal ganz blöde gefragt
![]() Besteht nicht die Möglichkeit die in Griechenland entsorgen zu lassen ( Abgabe bei den Sheriffs ), Du hast einen Nachweis über die Abgabe, bzw Entsorgung womit die deutsche Legislative zufriedengestellt sein sollte, danach besorgst Du Dir in Griechenland eine neue SiPi was ja nach griechischem Recht dann in Deutschland niemanden interessieren sollte ![]()
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Gruß 45meilen ![]() In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative ![]()
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#33
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ist eine üble Sache, Fakt ist jeden Falls wenn du die Waffe behalten möchtest brauchst du zu Hause einen neuen Waffenschrank, da kommst du nicht drum rum vor einem halben Jahr hätte noch ein Kurzwaffen B-Schrank für 60 Euro gereicht, die Zeiten sind nun vorbei
ist dir der neue Waffenschrank zu teuer bleibt dir nur die Waffe zu verkaufen oder zu vernichten, deine WBK bist du damit dann auch erst einmal los vor Gericht gehen würde ich deswegen nicht, wenn du sonst keine Waffen besitzt, die Sache kann nur verloren werden wegen deinem Waffenschrank und weil du die Waffe in GR gelassen hast, hättest du die Waffe in GR bei einem Waffenhändler eingelagert sähe das etwas anders aus
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. ![]() Bertrand Russell Geändert von ralfschmidt (05.12.2017 um 02:46 Uhr) |
#34
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um deine Waffe legal transportieren zu dürfen, brauchst du ein verschließbares Transportbehältnis, das kann ein kleiner Kunstoffkoffer Kunstoffbox mit Vorhängeschloß oder ein Stabiler Aktenkoffer sein, da sollte aber nur die Waffe drin sein, Munition muß extra verschlossen transportiert werden
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. ![]() Bertrand Russell |
#35
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Aber ein Versuch sei mir erlaubt. Zu 1. Die Signalpistole lässt sich verkaufen. Die Signalmunition (Cal. 4) hat eine Gebrauchsdauer von 3 Jahren, dann sollte sie Fachgerecht entsorgt werden. Zu 2. Pyrosignale und Signalpistole würde ich nicht als "gleichwertig" bezeichnen. Bei einem defekt oder überbordgehen der Pistole kannst du die teure, aber nun nutzlose Munition gleich hinterher werfen. Zu 3. Ein Signalmittel einhändig abschießen zu können ist ein unbestreitbarer Vorteil der Signalpistole. Das einhändige Laden der Signalpistole aber ebenso umständlich wie das beidhändige Abschießen eines Pyrosignals. Fast fertig; anzweifeln kann ich grundsätzlich alles. Ich bezweifel auch, dass ich jemals in eine Seenotsituation, in der ich auf Signalmittel angewiesen bin, gerate. Und gerade darum habe ich sie an Bord. Zuletzt; als einziges unwiederlegbares Argument für eine Signalpistole lasse ich in jedem Fall aber die Egostreicheleinheiten gelten, die der Besitz der WBK und Signalpistole dem Eigentümer vermitteln. Ein FKN, der zwischen zwei Zigarettenpausen mal ebenso hingelegt wird, kann da nicht mithalten. ![]() Der Gerd
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Gesendet von meinem C64 mit Datasette und Akustikkoppler.
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#36
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Wo kommt in D eigentlich die "behördliche Angst" vor der Signalpistole Kal. 4 her, weil das böse Wort "Pistole" drinsteckt
![]() Österreich hat rund 8,8 Mio Einwohner, Tendenz steigend. Der freie Verkauf der SigPi führt also nicht zu massenhaften Mißbrauch und Dezimierung der Bevölkerung ![]() Die in D frei verkäuflichen Nico Signalgeber, Schreckschusspistolen mit Leuchtmunition und einschüssige Vorderladerwaffen dürften bei nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch auch nicht wesentlich ungefährlicher sein. Für diese reicht dann ein "abschließbares Behältnis ohne Klassifizierung", also im Extremfall eine Tupperdose mit einem Vorhängeschloss von einer Spardose ![]() Warum also einem unbescholtenem Bürger den Besitz eines solchen Notsignalmittels (fast) unmöglich machen ![]() Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#37
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Mein Boot wurde dort aber in einer Werft repariert, in der der Senior Chef ein wenig Deutsch spricht. Vielleicht kriege ich ihn dazu mit mir zur Polizei zu gehen und denen zu erklären, was ich möchte und brauche. Dann habe ich immerhin den Transport nach D gespart. Mein Herz hängt nicht so sehr an der SiPi. Es wäre aber schon schade, sie einfach abgeben zu müssen, um dann wieder eine Neue oder alternativ Pyro-Signale kaufen zu müssen. Einfach mal so ein wenig Geld verschwenden, nur weil der deutsche Bürokratismus das gerne so hätte, läuft mir schon sehr gegen den Strich. Gruss Gerd
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#38
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![]() ![]() Ich habe nun mit einer WaffB meines Vertrauens gesprochen; guter Rat ist nicht so einfach zu haben - ich bekomme noch heute einen Rückruf. Kannst Du die Aussage Zitat:
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#39
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Also, es gibt eine Möglichkeit:
Da es sich bei Deinem "Vergehen" nur um eine formelle Rechtswidrigkeit handelt, kannst Du bei Deiner Waffenbehörde zur Heilung (das heißt tatsächlich so) nachträglich eine Ausfuhrgenehmigung beantragen. Du musst Dir allerdings in Griechenland auch eine Einfuhrgenehmigung besorgen, was aber unproblematisch sein sollte. Ich habe diese Info von einer WaffB; dennoch: ohne Gewähr. Alles nicht sio einfach, aber so kannst Du die Waffe behalten. |
#40
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Ich weiß jetzt nicht, ob hier die Bundesländer wieder so unterschiedlich handeln wie die EU
aber siehe selber unter Längere Abwesenheit suchen https://www.kreis-ploen.de/media/cus...PDF?1364380833 dazu dieses Längere Aufbewahrung suchen http://www.schiffergilde-berlin.de/i...rn_09_2009.pdf Das ist aber wie gesagt das Deutsche Recht da Du ja unter Deutscher Flagge fährst oder ?
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Mit besten Grüßen Andreas
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#41
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Hallo Gerd, stört es die Behörde ,dass die Pistole unbewacht auf dem Boot liegt oder dass du nicht in der Nähe der SigPi bist ?
Dein griechischer Bootsmann Kosta Konstantinopoulus wohnt doch auf dem Boot , oder ?
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Danyel, ja richtig gelesen mit y |
#42
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Grüße Tycho |
#43
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Hallo Andreas,
ein Schiff fährt nur dann "unter deutscher Flagge", wenn es im Schiffsregister (Schiffsbrief) eingetragen ist. Ich fahre mit dem IBS (Internationaler Bootsschein) des ADAC. Insofern fahre ich nicht "unter deutscher Flagge" und das Schiff ist - sofern es sich im Ausland befindet - kein deutsches Rechtsgebiet. Dies ist aber nur dann von Belang, wenn ich es auf einen Rechtsstreit mit der Behörde vor dem Verwaltungsgericht ankommen lasse. Das habe ich aber nicht vor, denn dazu ist mir die Sache einfach zu banal. Ich werde versuchen, die SiPi bei der Polizei in GR abzugeben und mir darüber eine Quittung ausstellen lassen. Klappt das nicht, werde ich das Ding wohl oder übel mit großem Aufwand mit dem Flieger mit nach D. bringen und hier abgeben. Ich fliege übermorgen nach Athen und werde am Freitag wissen, wie es am besten geht. Theoretisch kann ich mir dann ich GR eine neue SiPi kaufen. Wenn ich eine Gebrauchte irgendwo, irgendwie günstig erstehen kann, mache ich das auch. Dann kann ich immerhin meine noch vorhandene Munition weiter nutzen (hoffentlich brauche ich sie nie). Kriege ich keine neue SiPI (die Sprachbarriere ist vermutlich das größte Hinderniss), werde ich mir wohl Pyro-Signalmittel laufen, die hoffentlich in GR ebenso frei verkäuflich sind, wie eine SiPi. Hier habe ich allerdings noch nichts in Erfahrung bringen können. Als letzte, weil teuerste Alternative, bleibt ein EPIRB. Ob das allerdings beispielsweise in Italien als Ersatz für die vorgeschriebenen Fackeln / Raketen ausreicht, weiß ich auch noch nicht. Italien steht auf der Törnliste 2018. Die vorbereitende Information über die dortigen Gegebenheiten und Vorschriften gehört zu den "Hausaufgaben" für den Winter. Gruss Gerd |
#44
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Gerd,
wie alt ist die Munition? Nach drei Jahren ist sie abgelaufen und muß ersetzt werden - spätestens dann ist die Signalrakete der bessere Kauf, und ob bis dahin eine neue SigPi lohnt... ? Gruß, Jörg |
#45
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Hallo Gerd,
ja verstehe ich, was Du und wie Du weiter machen wirst. Alles von mir genannte waren nur Hinweise. Meine Kenntnisse liegen schon zu lange zurück. Ansonsten weiterhin viel Glück
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Mit besten Grüßen Andreas |
#46
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es ist wie bei Radio Eriwan: Im Prinzip ja! Du hast Recht. Tatsächlich ist es aber so, dass die Munition bei sachgerechter, trockener Lagerung auch nach Jahrzehnten noch einwandfrei funktioniert. Ich habe die Schachtel mit den Fallschirm-Raketen in Folie eingeschweißt (vakuumiert). Derartig vor Luft und Feuchtigkeit geschützt, bleibt die Munition auf Jahre verwendbar und funktionstüchtig. Gruss Gerd |
#47
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Bitte bei den Signalraketen auch auf das Ablaufdatum achten.
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Liebe Grüße Mattze |
#48
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Aber im Prinzip hat auch Danyel Recht: Im Zweifelsfall müssen die mir das Gegenteil beweisen. Allerdings könnten sie mir eine eidesstattliche Versicherung abverlangen. Und ich wäre keinesfalls bereit, für eine derart blöde und banale Sache eine falsche Versicherung an Eides statt abzugeben und mich damit strafbar zu machen! Die Behörde hat "den Sturm im Wasserglas" losgetreten. Aber ich bin nicht Michael Kohlhaas und werde daraus keinen Tornado machen. Ich wollte hier im Forum nur mal erfahren, ob es jemanden gibt, der gleiche oder ähnliche Erfahrungen gemacht hat und mir sagen kann, wie es in seinem Fall ausgegangen ist. Gruss Gerd
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#49
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Du hast Beitrag #39 gelesen?
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#50
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Brauchst du die SigPi nur noch für das Boot oder auch für den eigentlich angeschafften Zweck ?
Versuch doch mal die deutsche Botschaft, evtl. kannst du die da abgeben gegen eine Bestätigung. Dann hat die deustche Behörde einen amtlichen Nachweis.
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Danyel, ja richtig gelesen mit y |
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